Die besten Geschäfts- und Firmenkonten für die KG

Ein Geschäftskonto für die KG trennt die Finanzen der Gesellschaft von denen der Gesellschafter. Wichtig sind passende Zugriffsrechte, nachvollziehbare Kosten und eine gute Anbindung an die Buchhaltung.

Unser Vergleich zeigt, welche Anbieter Konten für KGs eröffnen und was diese kosten. Im Rechner auf dieser Seite ist die Rechtsform KG bereits ausgewählt. Sortieren Sie die Ergebnisse nach Preis oder Testnote und vergleichen Sie die Leistungen. Über den Filter sind weitere Anpassungen möglich. Die Auswahl basiert auf der Analyse von:

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Letztes Update: 02.10.2026
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  | Ist ein Geschäftskonto für KGs Pflicht?

Nein, für Kommanditgesellschaften (KGs) besteht keine gesetzliche Pflicht zum Geschäftskonto. Ein separates Konto ist dennoch sinnvoll, denn als Handelsgesellschaft muss die KG alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß dokumentieren.

Anders als beim Geschäftskonto einer GmbH, UG oder AG muss jedoch kein Stammkapital eingezahlt werden.

Welche Vorteile hat ein separates Geschäftskonto?

Ein separates Konto bietet folgende Vorteile:

  • Zahlungseingänge, Betriebsausgaben und Entnahmen lassen sich einfacher nachvollziehen.
  • Zahlungen der Gesellschaft werden von den privaten Zahlungen ihrer Gesellschafter getrennt.
  • Kommanditisten können die Einzahlung ihrer Einlage nachweisen. Soweit sie geleistet ist, entfällt ihre unmittelbare Haftung gegenüber Gläubigern.
  • Ein Geschäftskonto erleichtert die Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei und der Buchhaltung.

Ein eigenes Konto hilft außerdem, die Auskunftsansprüche der Gesellschafter zu erfüllen. Kommanditisten dürfen den Jahresabschluss prüfen und dafür Geschäftsunterlagen einsehen. Getrennte Kontoauszüge zeigen dann nur die Zahlungen der KG und keine privaten Buchungen.

Was passiert ohne Geschäftskonto?

Eine Strafe droht nicht, da es keine Geschäftskontopflicht für KGs gibt. Allerdings kann der Zahlungsverkehr über private Konten im Alltag zu praktischen Problemen führen:

  • Unübersichtliche Buchungen: Geschäftliche Buchungen müssen eindeutig zugeordnet werden und für die Buchführung belegbar sein. Ohne Geschäftskonto wird das bei mehreren Gesellschaftern schnell unübersichtlich.
  • Mehr Aufwand für die Buchhaltung: Geschäftszahlungen über Privatkonten müssen aus den privaten Umsätzen herausgefiltert werden. Das kostet Zeit und erschwert die Abstimmung mit der Buchhaltung.
  • Möglicher Verstoß gegen Kontobedingungen: Viele Banken und Fintechs schließen die geschäftliche Nutzung von Privatkonten aus. Nutzen Sie ein privates Konto für Ihre KG, kann das gegen die AGB des Anbieters verstoßen. Die Bank kann die geschäftliche Nutzung dann untersagen oder das Konto kündigen.

  | Wo gibt es ein Geschäftskonto für KGs?

Ein Geschäftskonto für Ihre KG finden Sie sowohl bei digitalen Anbietern als auch bei klassischen Banken:

  • Finom: Online-Anbieter ohne Filialservice
  • FYRST: digitale Marke der Deutschen Bank mit Zugang zu deren Bargeldinfrastruktur
  • Holvi: Online-Anbieter ohne Filialservice
  • Lexware: Online-Angebot in Verbindung mit dem Buchhaltungstool Lexware Office
  • Qonto: Online-Anbieter ohne Filialservice
  • Vivid: Online-Anbieter ohne Filialservice
  • Revolut Business: Digitalbank ohne Filialservice
  • DKB: Direktbank mit Geschäftskonten für ausgewählte Branchen
  • ING: Direktbank
  • Skatbank: Direktbank
  • Deutsche Bank: Filialbank
  • Commerzbank: Filialbank
  • Postbank: Filialbank
  • GLS Bank: Bank mit begrenztem Filialnetz

Wann ist ein Konto ohne Filialservice sinnvoll?

Arbeiten alle Beteiligten überwiegend online, kann ein Konto ohne Filialservice gut passen. Achten Sie besonders auf eigene Nutzerzugänge, passende Zahlungsfreigaben und Buchhaltungsschnittstellen.

Bargeld lässt sich zwar häufig abheben. Einzahlungen sind jedoch je nach Anbieter eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Wie sich Nutzerrechte, Karten und Buchhaltungsfunktionen bei den Anbietern unterscheiden, zeigt beispielsweise unser Vergleich Finom oder Qonto.

Wann passt eine Direktbank?

Eine Direktbank kann sinnvoll sein, wenn Sie Online-Banking bevorzugen und zusätzliche Bankleistungen benötigen. Welche Finanzierungen oder Einzahlungswege verfügbar sind, hängt vom Anbieter ab.

Bei FYRST sind Bargeldeinzahlungen und Bargeldabhebungen beispielsweise über die Infrastruktur der Deutschen Bank und Postbank möglich. Die ING bietet ergänzend zum Geschäftskonto einen Geschäftskredit an.

Achten Sie beim Geschäftskonto-Vergleich deshalb neben den Kontokosten auch auf die Zusatzleistungen, die Ihre KG benötigt.

Wann lohnt sich eine Filialbank?

Bei regelmäßigem Bargeldverkehr, Finanzierungsbedarf oder dem Wunsch nach persönlicher Beratung kann eine Filialbank sinnvoll sein.

Nutzen Sie das Geschäftskonto für Ihre KG ausschließlich online, lohnt es sich, die Kosten genau zu vergleichen. Entscheidend ist, ob Sie die zusätzlichen Leistungen tatsächlich benötigen.

So hilft Ihnen unser Kontovergleich

Unser Geschäftskonto-Vergleich umfasst 36 Anbieter und 111 Tarife. Die Redaktion bewertet jedes Konto nach mehr als 200 Kriterien in acht Kategorien. Im Rechner legen Sie fest, was Ihrer KG wichtig ist, etwa Bargeld, Kartenanzahl, Buchungsvolumen oder Finanzierung.

In die Testnote fließen außerdem Nutzerrechte, Unterkonten, Buchhaltungsschnittstellen und die Servicequalität ein. Ob ein Konto gemeinsame Freigaben unterstützt, klären Sie am besten direkt beim Anbieter.

  | Worauf kommt es beim Konto-Vergleich an?

Wichtig sind vor allem die tatsächlichen Kosten und die Aufgabenverteilung in Ihrer KG. Vergleichen Sie insbesondere folgende Kriterien:

  • Zugriffsrechte: Wer soll Umsätze einsehen, Zahlungen vorbereiten oder Überweisungen freigeben?
  • Gemeinsame Freigabe: Unterstützt das Konto gemeinsame Freigaben, etwa wenn nur zwei Komplementäre zusammen zahlen dürfen?
  • Karten: Wie viele Karten benötigen Komplementäre, Kommanditisten und Mitarbeitende?
  • Buchungskosten: Was kosten Überweisungen, Lastschriften und weitere Buchungen zusätzlich zur Grundgebühr?
  • Buchhaltung: Lassen sich Kontoumsätze übertragen oder (noch besser) nahtlos mit Ihrer Buchhaltungssoftware verbinden?
  • Bargeld: Wo können Sie einzahlen und welche Gebühren fallen dafür an?
  • Finanzierung: Benötigen Sie später einen Kontokorrentkredit oder andere Finanzierungsmöglichkeiten?

  | Wer darf das Geschäftskonto für die KG eröffnen?

Komplementäre dürfen das Konto eröffnen, sofern sie die KG entsprechend vertreten dürfen. Sie sind die persönlich haftenden Gesellschafter und führen grundsätzlich die Geschäfte.

Gibt es mehrere Komplementäre, darf ohne abweichende Regel jeder allein handeln. Sieht der Gesellschaftsvertrag eine gemeinsame Vertretung vor, müssen sie zusammen auftreten. Die Bank prüft das im Handelsregister.

Kommanditisten als solche dürfen die KG hingegen nicht vertreten. Das schreibt das Gesetz vor. Auch der Gesellschaftsvertrag kann daran nichts ändern. Ein Geschäftskonto für die KG eröffnen können sie nur mit einer Vollmacht, etwa als Prokurist. Ob eine andere Vollmacht reicht, entscheidet die Bank.

Bei einer GmbH & Co. KG vertritt die Komplementär-GmbH die KG. Für die GmbH handeln wiederum ihre vertretungsberechtigten Geschäftsführer.

  | Welche Unterlagen sind notwendig?

Für das Geschäftskonto der KG benötigen Anbieter Nachweise zur Gesellschaft und zu den handelnden Personen. Halten Sie insbesondere Folgendes bereit:

  • aktueller Handelsregisterauszug
  • gültige Ausweise der handelnden Personen
  • Steuer-ID der handelnden Personen und der wirtschaftlich Berechtigten
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID der KG, sofern bereits vorhanden
  • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten und gegebenenfalls Transparenzregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls Übersicht der Gesellschafter und ihrer Beteiligungsverhältnisse

Wirtschaftlich berechtigt ist jede natürliche Person, die mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte hält.

Auch wer die KG auf andere Weise kontrolliert, zählt dazu. Das kann etwa über Vetorechte, Treuhandverträge oder Stimmbindungsverträge geschehen. Indirekte Beteiligungen zählen ebenfalls, zum Beispiel über eine zwischengeschaltete GmbH.

Diese Personen muss die KG dem Transparenzregister melden. Dort kann die Bank bei der Kontoeröffnung prüfen, wer hinter der Gesellschaft steht. Manche Anbieter rufen die Daten selbst ab, andere verlangen die Vorlage eines aktuellen Registerauszugs.

Besonderheit: Kontoeröffnung bei einer GmbH & Co. KG

Bei einer GmbH & Co. KG ist die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin. Sie führt die Geschäfte und vertritt die KG. Die Bank prüft deshalb auch, wer die Komplementär-GmbH vertritt und wem sie gehört.

Halten Sie neben den Unterlagen der KG Nachweise zur GmbH bereit. Banken verlangen häufig deren Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste. Unter Umständen kann ein Auszug aus dem Transparenzregister sowohl für die KG als auch für die GmbH notwendig sein.

Der Geschäftsführer der GmbH muss sich zudem selbst ausweisen. Kontoinhaberin bleibt die Kommanditgesellschaft.

Wichtig: Nicht alle Anbieter aus der oben genannten Liste bieten auch Geschäftskonten für GmbH & Co. KGs an. Die ING eröffnet beispielsweise Konten für KGs, nicht aber für GmbH & Co. KGs.

  | Wie lange dauert die Kontoeröffnung bei einer KG?

Eine feste Dauer gibt es für KGs nicht. Bei den meisten Anbietern lässt sich der Online-Antrag schnell ausfüllen und per Video-Ident verifizieren. Anschließend prüft die Bank bzw. das Fintech die Gesellschaftsunterlagen, Vertretungsbefugnisse und die Identitäten der handelnden Personen.

Bei einer GmbH & Co. KG ist die Prüfung durch die zusätzliche Gesellschaftsstruktur aufwendiger und kann entsprechend länger dauern. Planen Sie besser einige Tage Puffer ein, statt mit einer sofort nutzbaren IBAN zu rechnen.

Fehlende Unterlagen verzögern die Freischaltung. Sorgen Sie dafür, dass alle Dokumente bereitliegen, die Sie für das Geschäftskonto Ihrer KG benötigen.

  | Fazit

Ein Geschäftskonto ist für die KG gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es erleichtert aber die Buchführung und trennt Zahlungen der Gesellschaft sauber von privaten Umsätzen. Kommanditisten können ihre Einlage eindeutig nachweisen und den Jahresabschluss leichter prüfen.

Halten Sie für die Kontoeröffnung Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereit. Bei einer GmbH & Co. KG kommen Nachweise zur Komplementär-GmbH hinzu.

Für die Auswahl sind entscheidend:

  • Wer benötigt Zugriff auf das Konto, und wer darf Zahlungen freigeben?
  • Welche Kosten entstehen beim tatsächlichen Zahlungsverkehr?
  • Braucht die KG Bargeldeinzahlungen, Finanzierung oder persönliche Beratung?

Mit diesen Antworten finden Sie im Geschäftskonto-Vergleich die passenden Tarife für Ihre KG.

Alle Rechtsformen im Geschäftskonto-Vergleich
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