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| Ist ein Geschäftskonto für die OHG Pflicht?
Nein, eine gesetzliche Pflicht für ein separates Geschäftskonto besteht für eine offene Handelsgesellschaft (OHG) nicht. In der Praxis ist ein eigenes Firmenkonto aber sinnvoll.
Als Handelsgesellschaft ist die OHG zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet:
- Geschäftsvorfälle müssen sich nachvollziehen lassen.
- Die Buchführung muss einen Überblick über die Vermögenslage des Unternehmens ermöglichen.
Ein separates Konto erleichtert zudem die Trennung privater und geschäftlicher Buchungen erheblich: Geschäftseinnahmen und -ausgaben der OHG laufen über ein Konto. Sie müssen nicht erst aus privaten Kontobewegungen herausgefiltert werden. Das vereinfacht nicht nur die laufende Buchhaltung, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Hinzu kommt eine Besonderheit der OHG.
Besonderheit der OHG: Gesellschafter haften persönlich
Die Gesellschaft kann als eigenständige Einheit Verbindlichkeiten eingehen. Das bedeutet, sie kann Verträge abschließen und Schulden oder finanzielle Verpflichtungen (wie Kredite oder Rechnungen) auf ihren eigenen Namen anhäufen. Gleichzeitig haften die Gesellschafter persönlich für die Schulden der OHG.
Kann die Gesellschaft z.B. eine offene Rechnung oder einen Kredit nicht begleichen, können Gläubiger einen Gesellschafter persönlich in Anspruch nehmen. Die Gesellschafter haften dabei als Gesamtschuldner.
Das heißt: Ein Gläubiger kann die gesamte Forderung auch von nur einem Gesellschafter verlangen. Ein Geschäftskonto begrenzt diese persönliche Haftung zwar nicht, trennt aber Zahlungen der Gesellschaft von privaten Finanzen.
| Voraussetzungen für die Kontoeröffnung bei OHGs
Wer ein Geschäftskonto für eine OHG eröffnen möchte, braucht in der Regel folgende Unterlagen:
- Handelsregisterauszug
- gültige Ausweisdokumente aller vertretungsberechtigten Gesellschafter
- Steuernummer und ggf. Umsatzsteuer-ID
- Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten
Als wirtschaftlich Berechtigter gilt jede natürliche Person mit mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile. Auch Personen mit vergleichbarer Kontrolle über die Gesellschaft zählen dazu.
Banken müssen diese Angaben laut Geldwäschegesetz zwingend erfassen. Bei einer OHG mit wenigen Gesellschaftern betrifft das meist alle Beteiligten.
Wer darf über das Geschäftskonto verfügen?
Über das Geschäftskonto dürfen Personen verfügen, denen die Bank entsprechende Zugriffsrechte eingeräumt hat. Für die Kontoeröffnung ist dagegen entscheidend, wer die OHG wirksam vertreten darf.
Grundsätzlich darf jeder Gesellschafter die OHG allein vertreten. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch auch eine gemeinsame Vertretung durch mehrere Gesellschafter vorsehen.
Diese Regelung ist auch für die Kontoeröffnung wichtig. Denn die Bank prüft, wer die OHG vertreten darf. Bei einer Gesamtvertretung müssen daher gegebenenfalls mehrere Gesellschafter an der Kontoeröffnung mitwirken.
Zugriffsrechte lassen sich später für unterschiedliche Rollen und Berechtigungen vergeben. Es kann beispielsweise festgelegt werden, dass Gesellschafter Zahlungen freigeben können, Mitarbeiter aber nur eingeschränkten Zugriff erhalten. Auch ein separater Zugang für den Steuerberater ist sinnvoll.
Wie lange dauert die Kontoeröffnung?
Die Kontoeröffnung kann je nach Anbieter und Prüfungsaufwand wenige Stunden bis mehrere Werktage oder sogar Wochen dauern. Gerade Filialbanken benötigen für die Prüfung häufig mehrere Tage. Manche Fintechs hingegen stellen die IBAN bereits innerhalb weniger Stunden bereit.
Hintergrund: Bei einer OHG müssen häufig mehrere Personen legitimiert werden. Auch die Vertretungsverhältnisse und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten werden geprüft.
Das beschleunigt den Eröffnungsprozess: Bei den meisten Anbietern ist die Eröffnung eines Geschäftskontos für OHGs online per Video-Ident möglich.
Vollständig bereitgestellte Unterlagen helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
| Anbietervergleich: Klassische Filialbank oder Fintech?
Für das Geschäftskonto einer OHG kommen sowohl Fintechs als auch klassische Filialbanken infrage.
Im Geschäftskonto-Vergleich punkten Fintechs wie Finom, Vivid oder Holvi mit schnellen, digitalen Prozessen und niedrigen Kosten. Klassische Banken wie die Commerzbank oder die Deutsche Bank bieten Vorteile bei Bargeldverkehr und größerem Finanzierungsbedarf.
Das passende Konto hängt vor allem von Nutzerzahl, Zahlungsverkehr, Bargeldbedarf und gewünschten Zusatzleistungen ab. Bei mehreren Gesellschaftern spielen zudem Karten und Zugriffsrechte eine wichtige Rolle.
Achten Sie beim Geschäftskonto-Vergleich insbesondere auf:
- monatliche Kontoführungsgebühr
- Kosten und Anzahl der Buchungen
- individuelle Rollen und Zugriffsrechte
- Anzahl der enthaltenen Karten
- Anbindung an Buchhaltungstools wie DATEV, Lexware Office oder sevdesk
Wichtig bei vielen Buchungen: Einige Anbieter führen das Konto ohne Grundgebühr, bieten dafür aber keine oder nur wenige Gratisbuchungen. Andere Banken verlangen hingegen eine feste Grundgebühr, bieten womöglich aber mehr kostenlose Buchungen inklusive.
Heißt: Wer viele Belege verarbeitet, profitiert daher womöglich stärker von unbegrenzten Buchungen als von einer niedrigen Grundgebühr.
Für Teams wichtig: Anbieter wie Holvi und Qonto ermöglichen individuelle Zugriffsrechte für jeden Gesellschafter und einen eigenen Zugang für den Steuerberater. Beide Anbieter stellen wir im Vergleich Holvi vs. Qonto gegenüber.
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