| Formulare, Ausfüllhilfen und Fristen
Die Gewerbesteuererklärung müssen alle gewerblichen Unternehmen ausfüllen. Die Gewerbesteuer (kurz GewSt) ist im Gewerbesteuergesetz geregelt und kommt als Gemeindesteuer den Gemeinden und Kommunen zugute. Maßstab für die Berechnung ist der Gewinn des Unternehmens. Unternehmen geben die Gewerbesteuererklärung zusammen mit den übrigen Steuererklärungen bei ihrem zuständigen Finanzamt ab.
Infos und Fristen | |
Gewerbesteuererklärung 2022 | |
mit Steuerberater | 31.07.2024 |
Gewerbesteuererklärung 2023 | |
ohne Steuerberater | 2.9.2024 |
mit Steuerberater | 28.6.2025 |
Gewerbesteuervorauszahlungen | |
Höhe | Grundsätzlich 1/4 der zuletzt veranschlagten Gewerbesteuer |
Zahlungstermine | pro Quartal (15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11.) |
Allein um Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen zu gewinnen, lohnt es sich für Unternehmer, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten. Wem die zum Teil komplizierten Formulierungen im Amtsdeutsch der Ausfüllhilfe zu viel sind, sollte ebenfalls die Gewerbesteuererklärung dem Steuerberater überlassen.
Formular? Nur noch elektronisch über ELSTER
Die Gewerbesteuererklärung ist elektronisch über das ELSTER-Portal abzugeben. PDF-Formulare gibt es nicht mehr. Wenn Sie Ihre Gewerbesteuererklärung selbst machen wollen, benötigen Sie also ein ELSTER-Konto.
Die Gewerbesteuererklärung steuerlichen Sachverstand. Die Gewerbesteuererklärungen bzw. die Steuererklärungen insgesamt an den Steuerberater zu delegieren, ist daher sinnvoll.
| Wer muss die Gewerbesteuererklärung abgeben?
Alle Gewerbetreibenden, sprich alle Unternehmen, die ein Gewerbe angemeldet haben, müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Freiberufler sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuerpflicht und geben daher auch keine Gewerbesteuererklärung ab. Je nach Rechtsform fällt die Höhe der Gewerbesteuer unterschiedlich aus. So profitieren Einzelunternehmer als natürliche Personen und Personengesellschaften von einem Freibetrag in Höhe von 24.500 €. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt) gibt es diesen Freibetrag nicht.
Gewerbliche Rechtsformen | Freibetrag 24.500 € | Kein Freibetrag |
Einzelunternehmen | Kleinunternehmer, Kleingewerbetreibender, Kaufmann EK | 1-Personen GmbH, 1-Personen-UG |
Gesellschaften | GbR, OHG, KG | GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA |
Der Freibetrag (=die Gewinnschwelle) führt bei einem Kleinunternehmer dazu, dass er praktisch nie Gewerbesteuer zahlen muss. Gleichwohl muss er eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Häufige Fragen
Die Fristen für die Gewerbesteuererklärung hängen davon ab, ob ein Unternehmer mit oder ohne Steuerberater arbeitet. Wer keinen Steuerberater hat, gibt seine Gewerbesteuererklärung bis zum 31. Juli des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres ab. Wer sich von einem Steuerberater vertreten lässt, hat 8 Monate mehr Zeit. Stichtag ist hier der 28. Februar des vom Geschäftsjahr ausgehenden übernächsten Jahres.
Freiberufler sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sind nicht gewerbesteuerpflichtig und müssen daher keine Gewerbesteuer abgeben.
Wer Freiberufler oder Land- bzw. Forstwirt ist, bezahlt grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Gewerbliche Unternehmen bezahlen keine Gewerbesteuer in den folgenden Fällen:
- Die Unternehmen dürfen den Freibetrag ausnützen. Das ist bei Selbstständigen als natürliche Personen und bei Personengesellschaften der Fall.
- Der Gewerbeertrag ist kleiner oder gleich 0.
- Der Gewerbeertrag ist kleiner oder gleich des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags.
Freiberufler betreiben kein Gewerbe, daher ist die Gewerbesteuererklärung für Freiberufler grundsätzlich nicht relevant. Dennoch gibt es Fälle, in denen auch Freiberuflern die Gewerbesteuer droht. Folgende Fälle sind hier aufgezählt:
- Freiberufler gründen eine GmbH oder eine sonstige Kapitalgesellschaft: Diese Rechtsformen sind von sich aus gewerbesteuerpflichtig
- Gemischtgewerbliche Geschäftsmodelle: Wenn ein Zahnarzt beispielsweise Zahnbürsten und Zahnpflegemittel in seiner Zahnarztpraxis verkauft, unterliegen auch die Umsätze aus dem Kerngeschäft "zahnärztliche Behandlung" der Gewerbesteuer.
- Betriebliche Strukturen, die dem gewerblichen Geschäftsbetrieb ähneln: Wenn beispielsweise ein Steuerberater eine Niederlassung gründet und dafür einen angestellten Betriebsleiter anstellt.
In solchen Fällen brauchen Freiberufler dringend Hilfe durch einen kompetenten Steuerberater. Bei gemischt-gewerblichen Geschäftsmodellen ist beispielsweise die Ausgliederung der gewerblichen Umsätze in eine eigene Gesellschaft eine gute Lösung.
Die Gewerbesteuervorauszahlung wird 4-mal pro Jahr bezahlt und beträgt jeweils 1/4 der Summe aus der letzten Gewerbesteuererklärung. Es besteht die Möglichkeit, einen Herabsetzungsantrag zu stellen, um beispielsweise bei schwierigerem Geschäftsverlauf und einem zu erwartenden niedrigeren Gewinn die Gewerbesteuervorauszahlung zu mindern.
| Berechnung und Abgabe
Wer seine Gewerbesteuererklärung ausfüllt, muss wissen, wie sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer berechnet. Das grundsätzliche Rechenschema sieht wie folgt aus. Dabei erläutern wir ein Beispiel, das von einem Unternehmensgewinn von 100.000 € ausgeht.
Berechnung der Höhe der Gewerbesteuer anhand eines Beispiels
Rechenschema | Einzelunternehmen (nat. Person) und Personengesellschaften | Kapitalgesellschaften | |
Unternehmensgewinn | 100.000,00 € | 100.000,00 € | |
(+) | Hinzurechnungen | 0,00 € | 0,00 € |
(-) | Kürzungen | 0,00 € | 0,00 € |
(=) | Gewerbeertrag | 100.000,00 € | 100.000,00 € |
(-) | Freibetrag | 24.500,00 € | 0,00 € |
(-) | Verlustvortrag Gewerbeertrag | 0,00 € | 0,00 € |
(=) | maßgeblicher Gewerbeertrag | 75.500 € | 100.000,00 € |
(x) | Gewerbesteuermesszahl | 3,5% | 3,5% |
(=) | Steuermessbetrag | 2.642,50 € | 3.500,00 € |
(x) | Hebesatz der Gemeinde | 410% (Berlin) | 410% (Berlin) |
(=) | festzusetzende Gewerbesteuer | 10.834,25 € | 14.350,00 € |
Der Unternehmensgewinn ermittelt aus EÜR bzw. Bilanz und GuV und der Gewerbeertrag sind nicht das Gleiche, da beim Gewerbeertrag die Hinzurechnungen (§8 GewStG) und die Kürzungen (§9 GewStG) berücksichtigt werden müssen.
Typische Hinzurechnungen sind zum Beispiel Dauerschuldzinsen oder Mieten, wobei es hier eine Minimalsumme von 200.000 € gibt. Typische Kürzungen sind zum Beispiel Spenden an gemeinnützige Organisationen. Die Rechtslage bei Hinzurechnungen und Kürzungen sind extrem komplex und erfordert den Steuerfachmann.
Wie wird die Gewerbesteuererklärung abgegeben?
Wer seine Gewerbesteuererklärung selbst abgeben will, benötigt eine Registrierung bei ELSTER. Dort hat der Unternehmer dann Zugang zu sämtlichen Formularen und Ausfüllhilfen und übermittelt über das ELSTER-Portal neben seinen anderen Steuererklärungen auch die Gewerbesteuererklärung.
Bei komplizierten Sachverhalten wie Hinzurechnungen und Kürzungen empfiehlt es sich, mit einem Steuerberater zu arbeiten.
| Gewerbesteuer sparen
Wie können Unternehmer bei der Gewerbesteuer sparen? Die wesentlichen Festlegungen dabei sind die Wahl der Rechtsform und des Standorts. Wer als Rechtsform eine Kapitalgesellschaft wählt, verzichtet auf den Freibetrag von 24.500 €, der selbstständigen Einzelpersonen oder Personengesellschaften offen steht. Wer als Unternehmensstandort München wählt, hat mit 490% einen höheren Hebesatz als in Berlin (410%).
Weitere Möglichkeiten sind das gezielte Ausnutzen von Spielräumen im Rahmen der Kürzungen des Gewerbeertrags nach §9 Gewerbesteuergesetz (GewStG). Allerdings sind diese Regeln sehr komplex. Gleiches gilt für die Hinzurechnungen, die ein Unternehmer bei seiner Steuererklärung auf keinen Fall vergessen darf. Treten solche Sachverhalte auf, ist der Unternehmer gut beraten, sich einen Steuerberater zu wählen und sämtliche Steuererklärungen inklusive der Gewerbesteuererklärung zu delegieren.
| Ist ein Steuerberater notwendig?
Gewerbesteuererklärung mit oder ohne Steuerberater abgeben? Wir stellen wichtige Aspekte in einem Für und Wider gegenüber.