Wie funktioniert der MwSt.-Rechner?
- Wählen Sie zunächst den Mehrwertsteuersatz bzw. den Umsatzsteuersatz
- Geben Sie dann den Ausgangsbetrag ein.
Beispiel:
- Sie geben einen Bruttopreis von 119 € ein mit Umsatzsteuersatz 19%
- Das Tool berechnet Nettopreis und den Betrag der Umsatzsteuer
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Umsatzsteuer ist der offizielle steuerliche Begriff für die Steuer, die auf Lieferungen und Leistungen erhoben wird. Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Ausdruck dafür und beschreibt, dass die Steuer nur auf den jeweils geschaffenen Mehrwert anfällt.
Rechtlich und inhaltlich handelt es sich also um dieselbe Steuer.
- In Gesetzen wird immer der Begriff Umsatzsteuer verwendet.
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In B2B-Rechnungen wird meistens der Begriff Umsatzsteuer verwendet.
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In B2C-Rechnungen wird meistens der Begriff Mehrwertsteuer verwendet.
Wie lautet die Formel zur Berechnung der Mehrwertsteuer?
- Ausgehend vom Nettopreis:
Mehrwertsteuer = Nettopreis × Umsatzsteuersatz
Bruttopreis = Nettopreis + Mehrwertsteuer
- Ausgehend vom Bruttopreis:
Mehrwertsteuer = Bruttopreis × Umsatzsteuersatz ÷ (100 % + Umsatzsteuersatz)
Nettopreis = Bruttopreis − Mehrwertsteuer
Hinweis: Der Umsatzsteuersatz wird als Prozentwert eingesetzt, zum Beispiel 19 % oder 7 %.
Wie berechnet man die Mehrwertsteuer Schritt für Schritt?
Die Mehrwertsteuer wird auf Grundlage des Nettobetrags berechnet. Dafür wird zunächst der passende Umsatzsteuersatz bestimmt. In Deutschland gelten grundsätzlich 19 %. Für bestimmte Waren und Leistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Schritt 1: Nettobetrag feststellen
Ausgangspunkt der Berechnung ist der Preis ohne Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird als Nettobetrag bezeichnet.
- Beispiel: Der Nettobetrag liegt bei 100 €.
Schritt 2: Mehrwertsteuer berechnen
Der Nettobetrag wird mit dem Umsatzsteuersatz geteilt durch 100 multipliziert.
- Beispiel: 100 € × 19 ÷ 100 = 19 € Mehrwertsteuer.
Schritt 3: Bruttobetrag berechnen
Für den Bruttobetrag werden Nettobetrag und Mehrwertsteuer addiert.
- Beispiel: 100 € + 19 € = 119 € brutto
Warum entstehen Rundungsdifferenzen bei der Mehrwertsteuer?
Bei der Berechnung der Mehrwertsteuer können Rundungsdifferenzen von wenigen Cent entstehen. Das passiert vor allem bei Rechnungen mit mehreren Positionen.
Der Grund: Die Umsatzsteuer ergibt rechnerisch häufig einen Betrag mit mehr als zwei Nachkommastellen. Da Rechnungsbeträge in Cent angegeben werden, muss auf zwei Nachkommastellen gerundet werden.
Beispiel bei 7 % Umsatzsteuer:
1,35 € netto × 7 % = 0,0945 € Umsatzsteuer
Auf zwei Nachkommastellen gerundet sind das 0,09 € Umsatzsteuer.
Werden mehrere solcher Beträge einzeln berechnet und gerundet, kann die Summe von einer Berechnung auf Basis des gesamten Nettobetrags abweichen. So entsteht ein sogenannter Rundungscent bzw. eine Rundungsdifferenz. Auch in der Buchhaltung können solche Rundungsdifferenzen auftreten.
Tipp: Bei einzelnen Berechnungen mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner spielt dieses Problem kaum eine Rolle. Relevant wird es vor allem bei Rechnungen mit vielen Positionen.
Mehrwertsteuer bei mehreren Rechnungspositionen berechnen
Enthält eine Rechnung mehrere Positionen, kann die Umsatzsteuer auf zwei Arten berechnet werden: horizontal oder vertikal. Beide Wege können durch die Rundung zu leicht unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Horizontale Berechnung
Bei der horizontalen Berechnung wird die Umsatzsteuer für jede Rechnungsposition einzeln berechnet und auf zwei Nachkommastellen gerundet. Anschließend werden die einzelnen Steuerbeträge addiert.
Beispiel mit drei Rechnungspositionen zu jeweils 1,35 € netto und 7 % Umsatzsteuer:
| Position | Nettobetrag | Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| 1 | 1,35 € | 0,09 € |
| 2 | 1,35 € | 0,09 € |
| 3 | 1,35 € | 0,09 € |
| Summe | 4,05 € | 0,27 € |
Der Bruttobetrag beträgt damit 4,32 €.
Vertikale Berechnung
Bei der vertikalen Berechnung werden dagegen zunächst die Nettobeträge der Rechnungspositionen addiert. Erst auf diese Summe wird die Umsatzsteuer berechnet und anschließend gerundet.
4,05 € × 7 % = 0,2835 €
Gerundet ergeben sich 0,28 € Umsatzsteuer und damit ein Bruttobetrag von 4,33 €.
Die beiden Rechenwege führen in diesem Beispiel also zu einer Differenz von 1 Cent.
Das Umsatzsteuergesetz schreibt nicht ausdrücklich vor, ob die Steuer horizontal oder vertikal berechnet werden muss. Entscheidend ist unter anderem, dass die Rechnung das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag korrekt ausweist.
Wichtig: Enthält eine Rechnung Positionen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen, beispielsweise 7 % und 19 %, müssen die Entgelte und Steuerbeträge nach Steuersätzen getrennt ausgewiesen werden.
Wie kann ich den Bruttobetrag auf den Nettobetrag zurückrechnen?
Der Nettobetrag lässt sich aus dem Bruttobetrag zurückrechnen, indem der Bruttopreis durch den passenden Steuerfaktor geteilt wird. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % beträgt dieser Faktor 1,19. Für den ermäßigten Steuersatz von 7 % gilt der Faktor 1,07.
Die Formel lautet also:
- Nettopreis = Bruttopreis ÷ (1 + Umsatzsteuersatz ÷ 100)
Beispiel: Ein Produkt kostet brutto 119 Euro. Bei 19 % Umsatzsteuer ergibt die Rechnung 119 € ÷ 1,19 einen Nettopreis von 100 €. Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt damit 19 €.
Wer zahlt die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer trägt grundsätzlich der Endverbraucher. Sie ist bereits im Bruttopreis einer Ware oder Dienstleistung enthalten und wird beim Kauf mitbezahlt.
Der Unternehmer nimmt die Mehrwertsteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Steuerrechtlich ist daher grundsätzlich der Unternehmer der Steuerschuldner. In bestimmten Fällen kann die Steuerschuld jedoch auf den Leistungsempfänger (den Kunden) übergehen.
Was gilt für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer sind Unternehmer aller Rechtsformen mit einem Umsatz von maximal 25.000 €. Sie haben die Möglichkeit, Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu erstellen. Dazu müssen sie die Kleinunternehmerregelung beantragen. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, darf keine Vorsteuer anrechnen.
Wird die Schwelle von 25.000 € überschritten, müssen im Folgejahr Rechnungen mit Umsatzsteuer gestellt werden. Insofern ist der Mehrwertsteuerrechner ein praktisches Instrument, um im Vorfeld schon einmal Preise neu zu kalkulieren.
Mehrwertsteuer in Deutschland: Historie und Tabelle
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigter Satz |
| seit 01.01.2021 | 19,0% | 7,0% |
| 01.07.2020 bis 31.12.2020 | 16,0% | 5,0% |
| 01.01.2007 bis 30.06.2020 | 19,0% | 7,0% |
| 01.04.1998 bis 31.12.2006 | 16,0% | 7,0% |
| 01.01.1993 bis 31.03.1998 | 15,0% | 7,0% |
| 01.07.1986 bis 31.12.1992 | 14,0% | 7,0% |
| 01.07.1979 bis 30.06.1983 | 13,0% | 6,5% |
| 01.01.1978 bis 30.06.1979 | 12,0% | 6,0% |
| 01.07.1968 bis 31.12.1977 | 11,0% | 5,5% |
| 01.01.1968 bis 30.06.1968 | 10,0% | 5,0% |
Mehrwertsteuer in der EU im Vergleich
Mit aktuell 19% zählt Deutschland in Europa zu den 4 Ländern mit dem niedrigsten Mehrwertsteuersatz.
- Höchster Mehrwertsteuersatz: 27,0% (Ungarn)
- Durchschnittlicher Satz: 21,9%
- Niedrigster Satz: 17% (Luxemburg)
| EU-Land | Regulärer MwSt.-Satz |
|---|---|
| Ungarn | 27,0% |
| Finnland | 25,5% |
| Dänemark | 25,0% |
| Kroatien | 25,0% |
| Schweden | 25,0% |
| Estland | 24,0% |
| Griechenland | 24,0% |
| Irland | 23,0% |
| Polen | 23,0% |
| Portugal | 23,0% |
| Slowakei | 23,0% |
| Italien | 22,0% |
| Slowenien | 22,0% |
| Belgien | 21,0% |
| Lettland | 21,0% |
| Litauen | 21,0% |
| Niederlande | 21,0% |
| Rumänien | 21,0% |
| Spanien | 21,0% |
| Tschechien | 21,0% |
| Bulgarien | 20,0% |
| Frankreich | 20,0% |
| Österreich | 20,0% |
| Deutschland | 19,0% |
| Zypern | 19,0% |
| Malta | 18,0% |
| Luxemburg | 17,0% |
Häufige Fragen
- Der Nettowert wird berechnet, indem der Bruttobetrag durch 1,19 geteilt wird. Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto.
Bei 19 % Umsatzsteuer entsprechen 100 € brutto einem Nettobetrag von 84,03 €. Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt 15,97 €.
50 € plus 19 % Mehrwertsteuer ergeben 59,50 € brutto. Die Mehrwertsteuer beträgt 9,50 €.
Für 12 % Mehrwertsteuer wird der Nettobetrag mit 0,12 multipliziert. Beispiel: 100 Euro × 0,12 = 12 € Mehrwertsteuer. Der Bruttobetrag beträgt 112 €.
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