| Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Sie wird von den Gemeinden erhoben.
Berechnungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Ausgangspunkt dafür ist der steuerliche Gewinn, der nach dem Gewerbesteuergesetz um bestimmte Beträge korrigiert wird.
Gewerbesteuer zahlen gewerbliche Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Freiberufler sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Standort ab: Jede Gemeinde legt einen eigenen Gewerbesteuerhebesatz fest. Deshalb kann die Steuerbelastung bei gleichem Gewerbeertrag unterschiedlich hoch ausfallen.
| Gewerbesteuerrechner für Einzelunternehmen und Gesellschaften



| So funktioniert der Gewerbesteuer-Rechner
Der Gewerbesteuer-Rechner zeigt, wie sich die Gewerbesteuer aus dem Gewinn eines Unternehmens ergibt. Grundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Der Rechner liefert eine realistische Schätzung der zu erwartenden Gewerbesteuer. Er ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung.
Dazu benötigt der Rechner drei Angaben: Gewinn aus Gewerbebetrieb, die Rechtsform des Unternehmens und der Hebesatz der Gemeinde (zu finden auf der Homepage der Gemeinde). Für eine genauere Berechnung können zusätzlich optionale Werte wie Hinzurechnungen, Kürzungen oder Gewerbeverluste eingetragen werden. Die Berechnung verläuft in fünf Schritten.
Tragen Sie Ihren Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ein, idealerweise den Betrag aus dem letzten Steuerbescheid. Fehlt dieser, genügt eine Schätzung. Der Rechner nutzt diesen Wert als Ausgangspunkt für alle weiteren Berechnungsschritte.
Über die optionalen Eingabefelder können Sie zusätzliche Angaben machen:
- Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (z. B. Miet-, Pacht- oder Zinsanteile) erhöhen den Gewerbeertrag.
- Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. für bestimmte Grundstücke oder Beteiligungen) mindern den Gewerbeertrag.
Der Rechner berücksichtigt diese Werte automatisch und ermittelt daraus den maßgebenden Gewerbeertrag.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften können 24.500 € Freibetrag abziehen. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.
Der verbleibende Gewerbeertrag wird automatisch mit der gesetzlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert (§ 11 Abs. 2 GewStG). Das ergibt den Steuermessbetrag, der auf volle Euro abgerundet wird.
Im letzten Schritt multipliziert der Rechner den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde (§ 16 GewStG). Der Hebesatz variiert je nach Standort und beträgt mindestens 200 %. In Großstädten häufig 400 % oder mehr. So erhalten Sie Ihre voraussichtliche Gewerbesteuer.
Gewerbesteuer berechnen: Formel und Beispiel
Die Gewerbesteuer lässt sich mit wenigen Rechenschritten selbst überschlagen. Entscheidend sind der Gewerbeertrag, die Steuermesszahl von 3,5 % und der Hebesatz der Gemeinde. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt zusätzlich ein Freibetrag von 24.500 €.
Vereinfacht lautet die Formel:
Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag – Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz
Vor der Berechnung wird der Gewerbeertrag auf volle 100 € abgerundet. Der Freibetrag von 24.500 € gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht jedoch für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG.
Beispiel: Gewerbesteuer bei 50.000 € Gewerbeertrag
Ein Einzelunternehmer erzielt einen Gewerbeertrag von 50.000 €. Der Gewerbesteuerhebesatz seiner Gemeinde beträgt 410 %.
| Rechenschritt | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gewerbeertrag | 50.000,00 € | |
| Freibetrag abziehen | 50.000,00 € – 24.500,00 € | 25.500,00 € |
| Steuermessbetrag berechnen | 25.500,00 € × 3,5 % | 892,50 € |
| Gewerbesteuer berechnen | 892,50 € × 410 % | 3.659,25 € |
Damit ergibt sich rechnerisch eine Gewerbesteuer von rund 3.659 €.
Wichtig: In der Praxis können Hinzurechnungen, Kürzungen oder vorhandene Gewerbeverluste den Gewerbeertrag und damit die tatsächliche Gewerbesteuer verändern. Für eine schnelle Schätzung berücksichtigt unser Gewerbesteuer-Rechner diese Angaben auf Wunsch direkt.
| Gewerbesteuer Hebesätze 2026: Tabelle
Die wichtigsten Hebesätze für deutsche Gemeinden im Überblick:
| Gemeinde | Gewerbesteuer-Hebesatz |
| Augsburg | 470 % |
| Berlin | 410 % |
| Bonn | 537 % |
| Bremen | 460 % |
| Dortmund | 485 % |
| Dresden | 450 % |
| Essen | 480 % |
| Hamburg | 470 % |
| Hannover | 480 % |
| Karlsruhe | 450 % |
| Mainz | 460 % |
| Mannheim | 430 % |
| München | 490 % |
| Nürnberg | 467 % |
| Köln | 475 % |
| Frankfurt am Main | 460 % |
| Düsseldorf | 440 % |
| Regensburg | 425 % |
| Stuttgart | 420 % |
| Stand: 6. November 2025 | |
| Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag pro Jahr. Gewerbesteuer fällt grundsätzlich erst auf den darüber liegenden Betrag an. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG gilt dieser Freibetrag nicht.
Die Gewerbesteuer hat keinen einheitlichen Prozentsatz. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 %. Darauf wendet die Gemeinde ihren individuellen Gewerbesteuerhebesatz an. Deshalb variiert die tatsächliche Gewerbesteuer je nach Standort.
Bei einem Gewinn von 50.000 € fällt für ein Einzelunternehmen in Berlin mit einem Hebesatz von 410 % eine Gewerbesteuer von rund 3.657 € an. Grundlage der Berechnung ist der gekürzte Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € und die Steuermesszahl von 3,5 %.
Achtung: Die Gewerbesteuer variiert abhängig vom Gewinn, der gewählten Rechtsform und der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
Bei einem Gewinn von 70.000 € fällt für ein Einzelunternehmen in Berlin mit einem Hebesatz von 410 % eine Gewerbesteuer von rund 6.527 € an. Grundlage der Berechnung ist der gekürzte Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € und die Steuermesszahl von 3,5 %.
Achtung: Die Gewerbesteuer variiert abhängig vom Gewinn, der gewählten Rechtsform und der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
Bei einem Gewinn von 100.000 € fällt für ein Einzelunternehmen in Berlin mit einem Hebesatz von 410 % eine Gewerbesteuer von rund 10.832 € an. Grundlage der Berechnung ist der gekürzte Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € und die Steuermesszahl von 3,5 %.
Achtung: Die Gewerbesteuer variiert abhängig vom Gewinn, der gewählten Rechtsform und der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
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