Warum die Gewerbesteuer schätzen?
Die Gewerbesteuer ist für viele Unternehmen eine der größten laufenden Kostenpositionen. Wer sie im Blick behält, kann Liquidität besser planen, Rücklagen bilden und böse Überraschungen am Jahresende vermeiden. Gerade in Wachstumsphasen oder bei schwankenden Gewinnen ist eine realistische Schätzung entscheidend, um finanzielle Engpässe zu verhindern.
Der Gewerbesteuer-Rechner hilft dabei, den voraussichtlichen Steuerbetrag frühzeitig zu ermitteln. Das schafft Planungssicherheit für unternehmerische Entscheidungen.
Hinweis: Da Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen, ist eine Schätzung für sie nicht notwendig. In unserem Ratgeber haben wir dargelegt, welche zu den freien Berufen zählen.

- Geeignet für die E-Rechnung
- Top-Funktionsumfang
- Passend für GmbH, UG, Freiberufler, Kleingewerbe
- Für Mac und Windows
- Ausgezeichnet im Live-Test
- Tarife ab 12,90 €
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- Note 1,2

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Gewerbesteuerrechner für Einzelunternehmen und Gesellschaften
So funktioniert der Gewerbesteuer-Rechner
Der Gewerbesteuer-Rechner zeigt, wie sich die Gewerbesteuer aus dem Gewinn eines Unternehmens ergibt. Grundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Der Rechner liefert eine realistische Schätzung der zu erwartenden Gewerbesteuer. Er ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung.
Dazu benötigt der Rechner drei Angaben: Gewinn aus Gewerbebetrieb, die Rechtsform des Unternehmens und der Hebesatz der Gemeinde (zu finden auf der Homepage der Gemeinde). Für eine genauere Berechnung können zusätzlich optionale Werte wie Hinzurechnungen, Kürzungen oder Gewerbeverluste eingetragen werden. Die Berechnung verläuft in fünf Schritten.
Tragen Sie Ihren Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ein, idealerweise den Betrag aus dem letzten Steuerbescheid. Fehlt dieser, genügt eine Schätzung. Der Rechner nutzt diesen Wert als Ausgangspunkt für alle weiteren Berechnungsschritte.
Über die optionalen Eingabefelder können Sie zusätzliche Angaben machen:
- Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (z. B. Miet-, Pacht- oder Zinsanteile) erhöhen den Gewerbeertrag.
- Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. für bestimmte Grundstücke oder Beteiligungen) mindern den Gewerbeertrag.
Der Rechner berücksichtigt diese Werte automatisch und ermittelt daraus den maßgebenden Gewerbeertrag.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften können 24.500 € Freibetrag abziehen. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.
Der verbleibende Gewerbeertrag wird automatisch mit der gesetzlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert (§ 11 Abs. 2 GewStG). Das ergibt den Steuermessbetrag, der auf volle Euro abgerundet wird.
Im letzten Schritt multipliziert der Rechner den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde (§ 16 GewStG). Der Hebesatz variiert je nach Standort und beträgt mindestens 200 %. In Großstädten häufig 400 % oder mehr. So erhalten Sie Ihre voraussichtliche Gewerbesteuer.
Gewerbesteuer Hebesätze 2025: Tabelle
Die wichtigsten Hebesätze für deutsche Gemeinden im Überblick:
| Gemeinde | Gewerbesteuer-Hebesatz |
| Augsburg | 470 % |
| Berlin | 410 % |
| Bonn | 537 % |
| Bremen | 460 % |
| Dortmund | 485 % |
| Dresden | 450 % |
| Essen | 480 % |
| Hamburg | 470 % |
| Hannover | 480 % |
| Karlsruhe | 450 % |
| Mainz | 460 % |
| Mannheim | 430 % |
| München | 490 % |
| Nürnberg | 467 % |
| Köln | 475 % |
| Frankfurt am Main | 460 % |
| Düsseldorf | 440 % |
| Regensburg | 425 % |
| Stuttgart | 420 % |
| Stand: 6. November 2025 | |
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Bei einem Gewinn von 50.000 € fällt für ein Einzelunternehmen in Berlin mit einem Hebesatz von 410 % eine Gewerbesteuer von rund 3.657 € an. Grundlage der Berechnung ist der gekürzte Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € und die Steuermesszahl von 3,5 %.
Achtung: Die Gewerbesteuer variiert abhängig vom Gewinn, der gewählten Rechtsform und der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
Bei einem Gewinn von 70.000 € fällt für ein Einzelunternehmen in Berlin mit einem Hebesatz von 410 % eine Gewerbesteuer von rund 6.527 € an. Grundlage der Berechnung ist der gekürzte Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € und die Steuermesszahl von 3,5 %.
Achtung: Die Gewerbesteuer variiert abhängig vom Gewinn, der gewählten Rechtsform und der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
Bei einem Gewinn von 100.000 € fällt für ein Einzelunternehmen in Berlin mit einem Hebesatz von 410 % eine Gewerbesteuer von rund 10.832 € an. Grundlage der Berechnung ist der gekürzte Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € und die Steuermesszahl von 3,5 %.
Achtung: Die Gewerbesteuer variiert abhängig vom Gewinn, der gewählten Rechtsform und der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
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