Wie Kleinunternehmer die E-Rechnungspflicht erfüllen

Kleinunternehmer müssen zwar keine E-Rechnungen erstellen. Trotzdem gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer. Sie sind nämlich verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. 

Wie organisieren Kleinunternehmer den Empfang von E-Rechnungen? Dafür geben wir Tipps für einen optimalen Büroablauf mit geeigneten E-Rechnungsprogrammen.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen schreiben.
  • Nur im Geschäft mit der öffentlichen Verwaltung sind Kleinunternehmer verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen.
  • Trotzdem besteht für Kleinunternehmer die Pflicht, von sämtlichen Geschäftspartnern E-Rechnungen zu empfangen, zu buchen und zu archivieren.
  • Am einfachsten organisiert ein Kleinunternehmer seine Buchhaltung mit einem günstigen E-Rechnungsprogramm.
Was ist ein Kleinunternehmer?
  • Kleinunternehmer ist, wer die Kleinunternehmerregelung nutzt und Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellt. (§ 19, 1 Umsatzsteuergesetz)
  • Dafür gelten Umsatzgrenzen: Der Vorjahresumsatz lag unter 25.000 €; und im laufenden Jahr darf der Umsatz die Schwelle von 100.000 € nicht überschreiten.
  • Das Gegenstück zum Kleinunternehmer ist der Regelunternehmer; er schreibt Rechnungen mit Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer).

  | Keine Pflicht, E-Rechnungen zu schreiben

Kleinunternehmer stellen nur dann Rechnungen aus, wenn sie Geschäfte mit dem Staat machen.

In allen anderen Fällen müssen Kleinunternehmer keine E-Rechnungen erstellen. Die folgende Tabelle zeigt dies übersichtlich:

Empfänger E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?
Privatkunden (B2C) ❌ Nein
Geschäftskunden (B2B) ❌ Nein
Staat, Kommunen, öffentliche Verwaltung (B2G) ✅ Ja (ab 250 €)

 

Was ist eine Rechnung?
  • Zweck einer Rechnung ist es, für erbrachte Leistungen Zahlungen einzufordern.
  • Eine Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, etwa die Rechnungsnummer oder die genaue Firmenbezeichnung des Rechnungsstellers samt Steuernummern.

  | E-Rechnung als freiwilliger Service

Natürlich dürfen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben, wenn sie das wollen. Wer als Kleinunternehmer seinem Geschäftskunden eine E-Rechnung schreibt, bietet sogar einen Nutzen.  Denn E-Rechnungen vereinfachen den Rechnungseingang, wie das folgende Beispiel zeigt:

  • Webdesigner Carl erstellt eine Firmenwebsite.
  • Der Geschäftskunde, Schreinermeister Pfaff, hat seine Buchhaltung komplett digitalisiert.
  • Carl weiß das und bietet ihm an, die erbrachten Leistungen in Form von E-Rechnungen abzurechnen.
  • Die Büromitarbeiterin von Schreiner Pfaff freut sich: Eine E-Rechnung ist mit einem Knopfdruck gebucht.

Dabei helfen auch Rechnungsprogramme für Kleinunternehmer.

  | Empfang von E-Rechnung ist Pflicht

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen. Dafür benötigen sie:

  • Eine E-Mail-Adresse
  • Ein Tool zum Auslesen der E-Rechnung

Besonders XRechnungen sind ohne Lesegerät nicht zu verstehen, da sie aus kryptischem Code bestehen. Die folgende Abbildung zeigt das Beispiel einer XRechnung.

Eine XRechnung ist ohne "Lesegerät" nicht zu verstehen
Codebeispiel einer X-Rechnung
Beispiel einer XRechnung. Die Rechnung besteht aus unleserlichen Code-Zeilen, die nur Computerprogramme verstehen. Empfehlenswert ist für den E-Rechnungsempfang, eine gute E-Rechnungssoftware zu verwenden.

E-Rechnung empfangen heißt außerdem, die E-Rechnung

  • zu buchen
  • zu bezahlen
  • und revisionssicher zu archivieren.

Dazu bedarf es geeigneter und sicherer Tools.

  | E-Rechnungstools für Kleinunternehmer

Zu den E-Rechnungstools für Kleinunternehmer zählen:

  1. Einzeltools für das Lesen, Validieren und Schreiben einer E-Rechnung.
  2. Komplette E-Rechnungssoftware: Sie bilden den kompletten Kundenauftrag vom Angebot über die Rechnung bis zur Bezahlung (oder Mahnung) ab.

Nachteil der Einzeltools: Die Programme sind nicht vernetzt. Das macht die Arbeit mit E-Rechnungen zeitaufwendig. Außerdem sind Einzeltools nicht in der Lage, E-Rechnungen revisionssicher zu archivieren.

Deshalb stellen wir passende Software-Lösungen für die E-Rechnung im nächsten Abschnitt vor.

Empfehlenswerte E-Rechnungsprogramme

Die folgende Tabelle zeigt mit sevdesk, Lexware Office und Accountable drei günstige Beispiele für E-Rechnungssoftware in einer Preislage von unter 20 € pro Monat.

Kriterien in dieser Auswahl sind:

  • Nutzerfreundlichkeit
  • Belegbuchungsfunktionen (E-Rechnungen empfangen)
  • Rechnungsfunktionen (Kundenverwaltung, Angebote, Rechnung, Mahnung)
  • ZUGFeRD Rechnung ist möglich
  • Geschäftskonto-Abgleich
  • GOBD, Rechtssicherheit, Datensicherheit
Kriterium sevdesk Lexware Office accountable
Tarif Buchhaltung M Small
       
E-Rechnungs-Funktionen      
Schreiben      
ZUGFeRD Format möglich      
Verarbeiten      
Archivieren      
Preis pro Monat 19,90 € 11,90 € 15,50 €
Angebot Bis 12 Monate kostenfrei 6 Monate gratis  
Testnote 1,2 (=Sehr gut) 1,3 (=Sehr gut) 2,1 (=Gut)
Jetzt testen Tool >> Tool >> Tool >>

Kostenlose E-Rechnungsprogramme

In der Rubrik „kostenlose E-Rechnungsprogramme für Kleinunternehmer“ zeigen wir zwei Programme, die es Kleinunternehmern erlauben, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Es handelt sich um die Programme Accountable Free und Easybill Free.

Kriterien Accountable Free easybill Free
Rechnung ohne Anbieter-Logo    
Abdecken der E-Rechnungspflicht
Test 75 % 60 %
Frei von Beschränkungen (Umsatz, Kunden, Dokumente)
Test    
Upgrade-Tarif
Name des Upgrade-Tarifs Accountable Pro easybill Plus
Testnote 1,8
(Platz 9)
2,0
(Platz 6)
Kosten 15,50 € 21,00 €
Beurteilung des Nachfolgetarifs Auch für Steuern geeignet Sehr gut für E-Commerce
  Tool >> Tool >>

Accountable erlaubt Kleinunternehmern, 5 E-Rechnungsbelege pro Monat zu buchen und E-Rechnungen in unbegrenzter Anzahl zu schreiben. Wer sein Geschäftskonto einbindet, kann die Belege auch gleich buchen.

Mit easybill kann ein Kleinunternehmer E-Rechnungen in unbegrenzter Höhe empfangen. Eine Geschäftskontoanbindung fehlt aber. E-Rechnungen schreiben geht, aber nur für 3 Kunden.

Geschäftskonten mit E-Rechnungsmodul

Geschäftskonten mit der E-Rechnung als Zusatzfunktion sind eine interessante Alternative für kostenlose E-Rechnungstools für Kleinunternehmer.

  1. Ein Geschäftskonto ist für Kleinunternehmer ohnehin sinnvoll.
  2. Die Funktion E-Rechnungen empfangen ist im Preis des Geschäftskontos enthalten.
  3. Die vorgestellten Konten sind sehr günstig.

Aus unserem Geschäftskonto-Vergleich stellen wir Ihnen mit Finom, Holvi und Kontist drei dieser Konten vor. 

Banken Finom Holvi Kontist
Konto-Tarif Start Pro Buchhaltung
Kontogebühr / Monat 9,00 € 15,00 € 29,00 €
E-Rechnungen schreiben      
E-Rechnungen empfangen und archivieren      
Export-Funktion (bspw. Datev)      
Zum Tarif Konto > Konto > Konto >

Mit diesen drei Geschäftskonten lassen sich E-Rechnungen schreiben und empfangen. Besonders Finom besticht durch eine erschwingliche monatliche Gebühr von 9 € und ist daher für Kleinunternehmer eine interessante Wahl.

  | Der optimale Büroablauf für Kleinunternehmer

Buchhaltung und Rechnungsstellung kostet Zeit. Daher empfehlen wir Kleinunternehmern, die Büroabläufe mit einer geeigneten Software optimal zu organisieren.

Folgende Funktionen vereinfachen die Büroarbeit:

  • E-Rechnungen empfangen, buchen, bezahlen und archivieren
  • E-Rechnungen schreiben, versenden
  • Erhaltene Kundenzahlungen buchen und mit dem Geschäftskonto abgleichen
  • Überfällige E-Rechnungen anmahnen

Geeignete Programme finden Sie in unserem E-Rechnungssoftware-Vergleich.

Unser Tipp: Nutzen Sie eine Software, die das E-Rechnungsformat ZUGFeRD beherrscht. Das sind PDF-Rechnungen mit integriertem XML-Code. Sie sind ohne spezielle Software lesbar und sogar für das Privatkundengeschäft geeignet. Geschäftskunden können sie automatisiert buchen oder klassisch verarbeiten, wie sie wollen.

  | Unser Fazit

Die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer besteht darin, E-Rechnungen zu empfangen, zu lesen, zu bezahlen und zu archivieren.

Außer im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern müssen Kleinunternehmer keine E-Rechnungen schreiben. Trotzdem wird ein Geschäftskunde den Service einer E-Rechnung schätzen.

Ideal für Kleinunternehmer ist eine günstige E-Rechnungssoftware, die das ZUGFeRD-Format (PDF mit XML-Code) beherrscht. Sie ist für Privatkunden, Geschäftskunden und öffentliche Unternehmen gleichermaßen geeignet.

Gute E-Rechnungssoftware finden Sie in unserem E-Rechnungssoftware-Vergleich.

Zum E-Rechnungssoftware-Vergleich
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.