Kleinunternehmer-Rechnung schreiben: einfach, schnell und korrekt mit Vorlagen und Tools

Für fehlerfreie Kleinunternehmer-Rechnungen sind 2 Angaben besonders wichtig. Wer nur die Umsatzsteuer weglässt, riskiert Ärger mit dem Finanzamt. Welche Pflichtangaben gelten also?

Wir erläutern die Kleinunternehmer-Rechnung anhand konkreter Beispiele, bieten kostenlose Vorlagen und die besten Rechnungstools für Kleinunternehmer. Damit Ihre Rechnung als Kleinunternehmer in Minuten fertig ist.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Keine Umsatzsteuer in der Kleinunternehmer-Rechnung: Ein Hinweis auf § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) ist aber notwendig.
  • 12 Pflichtangaben benötigt eine Kleinunternehmer-Rechnung. 
  • Unsere kostenlosen Vorlagen erleichtern den Start und helfen, Fehler zu vermeiden.
  • Rechnungsprogramme für Kleinunternehmer sparen Zeit, sind rechtssicher und oft günstiger als gedacht. 

  | Vorlagen für die erste Kleinunternehmer-Rechnung

Sie wollen sofort loslegen? Dann helfen Ihnen unsere kostenlosen Vorlagen für Kleinunternehmer-Rechnungen.

Muster-Kleinunternehmer-Rechnung mit Pflichtangaben
Die Kleinunternehmer-Rechnung enthält 12 Pflichtangaben. Dabei sind 2 besonders wichtig: Erstens, keine Umsatzsteuer ausweisen und zweitens, auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hinweisen. Unterhalb des Rechnungsbetrages sollte also stehen: • „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“

Vorteile unseres Vorlagenpakets

Unser Vorlagenpaket enthält:

  • Musterrechnung mit allen Pflichtangaben für fehlerfreie Kleinunternehmer-Rechnungen
  • Checkliste zur Selbstkontrolle vor dem Versand
  • Beispielrechnung mit Erklärung aller Felder
Zu den Rechnungsvorlagen

Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen schreiben. Daher sind Vorlagen für Kleinunternehmer-Rechnungen erlaubt.

Tipps für Rechnungsprogramme

Wer von Anfang an mit einem günstigen Rechnungsprogramm arbeiten möchte, für den haben wir folgende Tipps.

  1. sevdesk Rechnung
  2. FastBill Solo
  3. orgaMAX S
  4. Papierkram S
  5. WISO MeinBüro XS
  6. Lexware Office M 

Die folgende Tabelle zeigt die Preise pro Monat.

Anbieter Name Tarif Preis pro Monat Leistung
sevdesk Rechnung ab 8,90 € Angebote, Rechnungen, E-Rechnungen, OPOS, Mahnwesen
FastBill Solo ab 9,00 € Angebote, Rechnungen, X-Rechnung, Banking, digitale Belegverwaltung
orgaMAX S ab 9,00 € Angebote, Rechnungen, E-Rechnungen
Papierkram S ab 9,90 € Angebote, Rechnungen, Belege, Bankabgleich, Zeiterfassung als USP
WISO MeinBüro XS ab 9,90 € Angebote, Rechnungen, OPOS; Umsatzgrenze ist 22.000 €
Lexware Office M ab 11,90 € Angebote, Rechnungen, E-Rechnungen, Belege, Mahnungen, Zahlungsabgleich

Bevor Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen, sollten Sie prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung auf Sie zutrifft.

  | Wer darf eine Kleinunternehmer-Rechnung schreiben?

Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) dürfen eine Kleinunternehmer-Rechnung ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) schreiben.

Die wesentlichen Vorschriften der Kleinunternehmerregelung besagen:

  • Umsatzgrenzen: Der Jahresumsatz des Kleinunternehmers darf 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im aktuellen Jahr nicht übersteigen.
  • Alle Rechtsformen: Die Kleinunternehmerregelung gilt für alle Rechtsformen, egal ob Einzelunternehmer, Freiberufler oder GmbH.
  • Antrag bei Gründung via ELSTER: Beantragt wird die Kleinunternehmerregelung bei der Gründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im ELSTER-Portal.
  • Wechsel zur Kleinunternehmerregelung: Wer bei der Gründung auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann erst nach 5 Jahren zur Kleinunternehmerregelung wechseln.
Kleinunternehmer-Regelung in ELSTER
Im Abschnitt „Umsatzsteuer“ des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung wählen Sie die Kleinunternehmerregelung. Wenn Sie darauf verzichten, können Sie erst nach 5 Jahren zur Kleinunternehmerreglung wechseln.
Kleinunternehmer ≠ Kleingewerbe

Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende werden oft verwechselt, sind aber zwei völlig verschiedene Dinge:

  • Der Kleinunternehmer ist ein steuerlicher Begriff: Wer als solcher gilt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus (§ 19 UStG).
  • Das Kleingewerbe bezeichnet ein nicht im Handelsregister eingetragenes Gewerbe – mit einfacher Buchführung und ohne Bilanzierung.

Ein Freiberufler kann Kleinunternehmer sein, aber nicht Kleingewerbetreibender. Denn Freiberufler sind keine Gewerbetreibende.

  | Pflichtangaben für die Kleinunternehmer-Rechnung

Eine Kleinunternehmer-Rechnung enthält 12 Pflichtangaben. Wesentliche Unterschiede zur normalen Rechnung:

  • Kein Ausweis der Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmer-Rechnung darf keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer enthalten.
  • Hinweis auf § 19 UStG: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ 

Alternative Formulierungen für den Hinweis auf § 19 UStG sind:

  • „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG.“
  • „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • „Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“
Beispiel einer Kleinunternehmer-Rechnung
Beispiel einer Kleinunternehmerrechnung aus unserem Vorlagen-Paket mit den 12 Pflichtangaben inklusive Hinweis auf § 19 UStG
Angaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung im Detail
  1. Firmenname und Anschrift des Lieferanten
  2. Name und Anschrift des Kunden
  3. Das Wort „Rechnung“ als eindeutige Bezeichnung
  4. Steuernummer oder USt-IdNr.
  5. Rechnungsdatum
  6. Fortlaufende Rechnungsnummer
  7. Liefer- oder Leistungsdatum
  8. Beschreibung der gelieferten Leistung oder Ware
  9. Preis je Position sowie eventuelle Rabatte
  10. Gesamtbetrag sowie eventuelle Rabatte auf den Gesamtbetrag
  11. Zahlungsfrist und eventuelle Skontofrist und Angabe des Skonto-Satzes
  12. Hinweis auf § 19 UStG („Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“)

Kleinbetragsrechnung von Kleinunternehmern

Die Kleinbetragsrechnung hat mit der Kleinunternehmer-Rechnung nichts zu tun. Sie ist eine vereinfachte Rechnungsform, unabhängig davon, ob Sie Kleinunternehmer oder Regelunternehmer sind.

Sie darf verwendet werden, wenn der Bruttobetrag unter 250 € liegt.

Für Kleinunternehmer wichtig ist:

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen
  • Hinweis auf § 19 muss enthalten sein.

Pflichtangaben für die Kleinbetragsrechnung:

  • Firmenname Lieferant
  • Rechnungsdatum
  • Art und Menge der Waren/Dienstleistungen
  • Preis je Position
  • Gesamtrechnungsbetrag
  • Hinweis: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“
Muster Kleinbetragsrechnung für Kleinunternehmer
Stellt ein Kleinunternehmer eine Kleinbetragsrechnung aus, darf sie keine Umsatzsteuer enthalten. Sie benötigt außerdem den Hinweis auf § 19 UStG.

Kritisch: Quittungsblöcke mit MwSt.-Aufdruck

Ein Quittungsblock mit MwSt.-Aufdruck ist für Kleinunternehmer eine steuerliche Falle. Denn Mehrwertsteuer-Hinweise sind nicht erlaubt. Und der Kleinunternehmerhinweis fehlt bei Quittungsvorlagen mit MwSt.-Aufdruck ebenfalls.

Benutzen Kleinunternehmer einen solchen Quittungsblock, riskieren sie, Umsatzsteuer zahlen zu müssen.

Am besten ist es, sich als Kleinunternehmer eigene Quittungsblöcke drucken zu lassen.
 

Quittung mit Mehrwertsteueraufdruck
Diese Quittungsvorlage sollten Kleinunternehmer nicht benutzen. Sie enthält ein Mehrwertsteuer-Feld und der Hinweis auf § 19 UStG fehlt.

  | E-Rechnungen für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen schreiben. Das bedeutet, dass folgende Rechnungsformate erlaubt sind:

  • Papierrechnungen
  • PDF-Rechnungen
  • Rechnungen als Bild-Datei

Kleinunternehmer dürfen also Rechnungen per Post verschicken oder per E-Mail.

  | Kleinunternehmer-Rechnung in 2 Minuten schreiben

Wer als Kleinunternehmer eine Rechnung erstellen will, hat zwei einfache Möglichkeiten:

  • Eine Vorlage nutzen, etwa in Word oder Excel
  • Ein Rechnungsprogramm verwenden, das viele Schritte automatisiert.

Die schnellere und fehlerfreie Lösung ist das Rechnungsprogramm; besonders dann, wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben.

Was bedeutet eigentlich "Rechnung schreiben"?

Eine Rechnung zu erstellen bedeutet mehr als nur ein PDF zu tippen. Der komplette Ablauf umfasst:

  • Rechnung erstellen und versenden
  • Zahlungseingang prüfen
  • ggf. Mahnung schreiben
  • Rechnung & Zahlung korrekt in der Buchhaltung erfassen

Was Rechnungsprogramme besser machen

Rechnungsprogramme bieten folgende Vorteile:

  • Automatisch Rechnungen schreiben aus Angebot/Auftrag
  • Rechnungen versenden auf Knopfdruck
  • Zahlungseingänge prüfen über das verbundene Geschäftskonto
  • Automatisch Mahnungen senden, wenn erforderlich

Im Vergleich:

  • Mit einer Vorlage benötigen Sie mindestens 5 Minuten pro Rechnung
  • Mit einer Software dauert es weniger als 1 Minute je Rechnung

Fazit: Je mehr Rechnungen Sie schreiben, desto mehr lohnt sich ein Tool.

Beste Rechnungsprogramme für Kleinunternehmer

  | Fehler bei Kleinunternehmer-Rechnungen vermeiden

Eine falsch ausgewiesene Umsatzsteuer auf einer Kleinunternehmer-Rechnung wird bei einer Betriebsprüfung teuer. Tauchen Fehler in der Rechnung auf, müssen Sie nachträglich Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.

Vermeiden Sie daher diese typischen Fehler:

  • Als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen
  • Fehlerhafte Rechnungsvorlagen verwenden
  • Quittungsblöcke mit vorgedruckter Mehrwertsteuer nutzen: Sie gelten als Umsatzsteuer-Ausweis, obwohl Sie als Kleinunternehmer gar keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.

So beugen Sie vor:

  • Verwenden Sie nur geprüfte Rechnungsvorlagen
  • Nutzen Sie ein professionelles Rechnungsprogramm
  • Berichtigen Sie Fehler: Entweder die Rechnung stornieren oder korrigieren

  | Kleinunternehmer-Rechnungen in der EU

Seit dem 1.01.2025 dürfen Kleinunternehmer Rechnungen ohne Mehrwertsteuer an Kunden in der EU schreiben. Voraussetzung: Sie bleiben unter 100.000 € Jahresumsatz.

Erforderlich für diese europäische Kleinunternehmerregelung ist:

  • Registrierung als europäischer Kleinunternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.).
  • Angabe der Staaten, in denen Geschäfte geplant sind.
  • Regelmäßige Umsatzmeldung an das BZSt.

Wenn Sie registriert sind, schreiben Sie Ihre Rechnungen wie gewohnt – mit Hinweis auf § 19 UStG.

  | Unser Fazit

Halten Sie folgende Regeln bei der Kleinunternehmer-Rechnung ein:

  • Die Rechnung darf keine Umsatzsteuer enthalten.
  • Schreiben Sie einen Hinweis auf den § 19 UStG auf die Rechnung.
  • Denken Sie an alle weiteren 10 Pflichtangaben einer ordentlichen Rechnung.

Auch Kassenbons oder Quittungen dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und benötigen einen Hinweis auf den § 19 UStG. 

Wer als Kleinunternehmer nur gelegentlich Rechnungen schreibt, dem genügt eine Vorlage. Bei vielen Rechnungen lohnt sich ein Rechnungsprogramm: Es spart Zeit, minimiert Fehler und automatisiert Versand, Zahlungskontrolle und Mahnungen.

Rechnungsprogramme für Kleinunternehmer
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.