1. Gesellschaftsformen im Überblick
Sollten Sie im Team gründen, dann stehen Ihnen bei der Existenzgründung die Rechtsformen der Personengesellschaft zur Verfügung. Die GbR oder OHG zählen dabei zu den bekanntesten Rechtsformen. Aber auch die KG oder die GmbH & Co. KG sowie die Partnergesellschaft für Freiberufler sind als Personengesellschaft möglich.
Im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften gibt es bedeutende Unterschiede bei der Personengesellschaft. Diese stellen wir Ihnen in der folgenden Tabelle dar.
- Diese Personengesellschaft ist mit geringen Gründungsformalitäten und niedrigen Kostenverbunden
- Anmeldung dieser Personengesellschaft ist lediglich beim Gewerbeamt nötig
- Großer Spielraum bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags für die Personengesellschaft
- Die Rechnungslegung und Buchführung unterhalb bestimmter Schwellenwerte sind bei der GbR als Personengesellschaft sehr einfach
- Die Gesellschaftsform der GbR kommt nur als Kleingewerbe - also für den Unternehmensstart der Personengesellschaft- infrage
- Höherer Gründungsaufwand bei dieser Personengesellschaft da die Eintragung ins Handelsregister sowie die Erstellung einer Eröffnungsbilanz notwendig ist.
- Die Rechnungslegung ist bei dieser Personengesellschaft umfangreicher und muss nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs erfolgen
- Die OHG besitzt als Personengesellschaft ein hohes Ansehen - bei Kreditvergaben positiver als GbR oder GmbH
- Die Kapitalbeschaffung ist bei dieser Personengesellschaft über die Teilhabe von Kommanditisten möglich
- Bei dieser Personengesellschaft kann die Haftung einer Gruppe von Gesellschaftern auf die Einlage beschränkt sein - diese Gesellschafter werden als Kommanditisten bezeichnet
- Die Kommanditisten haben jedoch eine schwächere Stellung innerhalb dieser Personengesellschaft
- Eine GmbH wird als Komplementär eingesetzt - die persönliche Haftung aller Gesellschafter wird bei der Personengesellschaft so vermieden
- Sehr komplexe Rechtsform, da die Buchführung sowohl für die KG als auch für die GmbH erforderlich ist
- Bei der UG & Co. KG wird eine UG (haftungsbeschränkt) als Komplementär eingesetzt - damit geht analog zur GmbH & Co. KG kein Gesellschafter in die persönliche Haftung.
- Komplexität, Gründungsaufwand und der Aufwand für Buchführung und Jahresabschluss sind analog zur GmbH & Co. KG.
Die Partnergesellschaft ist eine Personengesellschaft für den Zusammenschluss von Freiberuflern.
2. Vor- und Nachteile von Personengesellschaften
Im Vergleich der Personengesellschaften gegenüber den Kapitalgesellschaften ergeben sich folgende Vor- und Nachteile:
- Bei Personengesellschaften ist kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich.
- Nachteilig ist die Haftungder Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen bei Personengesellschaften.
- Gehälter für Gesellschafter können nicht als Aufwand von Personengesellschaften geltend gemacht werden.
- Fortbestand einer Personengesellschaft ist meist eng an Gesellschafter geknüpft (Tod oder Ausscheiden kann zur Auflösung führen).
- Bei einer Personengesellschaft besteht ein Freibetrag auf die Gewerbesteuer, den die Gesellschaft in der Gewerbesteuererklärung berücksichtigen darf.
3. Video: Personengesellschaften einfach erklärt
GbR, OHG oder KG – wo liegen die genauen Unterschiede? Das Erklärvideo „Die Personengesellschaft – einfach erklärt" von explainity beleuchtet die möglichen Rechtsformen im Rahmen einer Personengesellschaft.
Das Video wurde zur Verfügung gestellt von www.explainity.de.
4. Zahlen zur Gründung von Personengesellschaften
Die Gewerbestatistik des Statistischen Bundesamts von 2017 zeigt zahlreiche interessante Daten und Fakten zu den verschiedenen Gesellschaftsformen.
Im Jahre 2016 haben rund 7,4 % eine Personengesellschaft gegründet. Davon entfielen auf die einzelnen Rechtsformen:
- 5,1 % auf die GbR
- 2,0 % auf die GmbH & Co. KG
- 0,2 % auf die OHG
- 0,1 % auf die KG
Dies zeigt, dass die GbR die beliebteste Form der Personengesellschaft ist.
Häufiger als mit einer Personengesellschaft gingen die Gründer bspw. mit einer GmbH (10,2 %) an den Start.
Wenn Sie die Haftung bei der Gründung beschränken wollen, sind Kapitalgesellschaften anstelle von Personengesellschaften zu bevorzugen. Informieren Sie sich in unserem Überblick über Kapitalgesellschaften über die wichtigsten entscheidungsrelevanten Fakten.
Autor: Für-Gründer.de RedaktionRené Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller
Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst
zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von
Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.