| Steuern für Selbstständige - Überblick
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Vor- und Umsatzsteuer... mit zahlreichen Steuerarten müssen Sie sich als Existenzgründer auseinandersetzen. Welche Steuern für Selbstständige relevant sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab.
Geordnet nach den jeweiligen Rechtsformen, finden Sie im Folgenden die jeweiligen wichtigen Steuerarten von der Einkommensteuer bis zur Umsatzsteuer.
| Steuern für Personengesellschaften
Zu den Personengesellschaften gehören unter anderem Einzelunternehmer, Kaufmann, GbR, OHG. Zu den relevanten Steuern für Selbstständige dieser Rechtsform zählen:
Steuern für Selbstständige mit einer Personengesellschaft: Einkommensteuer
- Der Gewinn einer Personengesellschaft unterliegt keiner direkten Besteuerung, sondern die Gesellschafter müssen den ihnen anteilig zustehenden Gewinn in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern. Dieser Gewinnanteil ist meist im Gesellschaftsvertrag geregelt.
- Die Höhe der Steuern für Selbstständige ist in diesem Fall abhängig vom anteiligen Gewinn der Gesellschaft. Der Steuersatz ist progressiv angelegt. Somit zahlen Sie eine höhere Einkommensteuer je höher der Gewinn der Gesellschaft ist.
- Zusätzlich wird je nach Umsatzhöhe ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer erhoben.
- Freibeträge sind bei der Einkommensteuer anrechenbar
- Mehr Informationen zur Einkommensteuer
Steuern für Selbstständige bei einer Personengesellschaft: Gewerbesteuer
- Wird die Personengesellschaft als Gewerbe geführt, fallen Steuern für Existenzgründer in Form der Gewerbesteuer an.
- Die Höhe ist abhängig vom Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
- Ein Freibetrag von 24.500 € ist anrechenbar.
- Die Gewerbesteuer ist auf die Einkommensteuer anrechenbar.
- Mehr Informationen zur Gewerbesteuer und zur Gewerbesteuererklärung
Steuern für Selbstständige bei einer Personengesellschaft: Vor- und Umsatzsteuer
- Eine Personengesellschaft ist wie jeder Unternehmer umsatzsteuerpflichtig
- Die Höhe der Umsatzsteuer liegt bei 19 % auf die erzielten Umsätze (in Ausnahmefällen 7%)
- Auf die Umsatzsteuerschuld ist die Vorsteuer anrechenbar, d.h., gezahlte Umsatzsteuer auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen.
- Umsatzsteueranmeldung und -zahlung haben monatlich zu erfolgen.
- Mehr Informationen zur Vor- und Umsatzsteuer
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| Steuern für Kapitalgesellschaften
Zu den Kapitalgesellschaften zählen bspw. die UG, GmbH oder Aktiengesellschaft. Zu den relevanten Steuern für Existenzgründer dieser Rechtsform zählen:
Steuern für Selbstständige mit einer Kapitalgesellschaft: Körperschaftsteuer
- Kapitalgesellschaften zahlen auf ihren Gewinn die Körperschaftsteuer.
- Die Höhe der Steuern für Selbstständige in diesem Fall beträgt 15 % des Gewinns
- Zusätzliche zu diesen Steuern für Selbstständige müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer abführen.
- Bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % fällig + 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer.
- Mehr Informationen zur Körperschaftsteuer
Steuern für Selbstständige bei Kapitalgesellschaften: Vor- und Umsatzsteuer
- Auch Kapitalgesellschaften müssen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf die erzielten Umsätze zahlen (in Ausnahmefällen 7%)
- Mehr Informationen zur Vor- und Umsatzsteuer
| Steuern für Freiberufler
Freiberufler können beim Finanzamt viele Ausgaben, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, geltend machen. Deshalb sollten sich auch Freiberufler besonders mit dem Thema Steuern für Existenzgründer beschäftigen. Zu den Steuern für Existenzgründer im Fall von Freiberuflern zählen vordergründig:
Steuern für Selbstständige als Freiberufler: Einkommensteuer
- Die Einkommensteuer gehört zu den wichtigsten Steuern für Selbstständige, die als Freiberufler tätig sind. Sie bezieht sich auf die persönlichen Einkunftsquellen, d.h., die Gewinne des Freiberuflers.
- Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig Gewinn des Freiberuflers und wird über die persönliche Einkommensteuer des Freiberuflers ermittelt. Hier können Freiberufler Betriebsausgaben wie Firmenfahrzeug, Arbeitszimmer, Bewirtung, Geschenke oder Werbekosten
- Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer erhoben (bis 2021).
- Freibeträge sind anrechenbar
- Mehr Informationen zur Einkommensteuer
Steuern für Selbstständige als Freiberufler: Vor- und Umsatzsteuer
- Auch Freiberufler müssen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf die erzielten Umsätze zahlen (in Ausnahmefällen 7%).
- Mehr Informationen zur Vor- und Umsatzsteuer
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| Steuern bei der Beschäftigung von Mitarbeitern
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, fallen für Sie zwar keine weiteren Steuern an, jedoch müssen Sie folgenden Pflichten nachkommen:
- Sie sind verpflichtet die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer bei der Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
- Dies hat bis zum 10. jedes Monats zu geschehen.
- Weitere Informationen zur Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer