- Selbstständige Architekten sind je nach Kammer und Bundesland gesetzlich zu einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.
- Die Architektenhaftpflichtversicherung sichert gegen Schadenfälle im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ab.
- Die Architektenhaftpflicht vereint Leistungen der Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht.
- Für einen umfassenden Versicherungsschutz sorgen außerdem Cyber-, Inhalts- und Rechtsschutzversicherung.
| Welche Risiken als Architekt absichern?
Architekten tragen die Verantwortung für die Planung von Gebäuden. Im Rahmen ihrer Überwachungspflicht müssen sie sicherstellen, dass ein Bauwerk mängelfrei errichtet wird.
Das Risiko, dabei versehentlich einen Schaden z. B. durch einen Planungsfehler anzurichten, ist groß. Im schlimmsten Fall stürzt ein Gebäude ein, verletzt Menschen oder beschädigt das Eigentum Dritter. Hohe Schadenersatzforderungen infolge von Personen- oder Sachschäden drohen, und der Architekt muss haften (Haftpflicht). In diesem Fall schützt eine Berufshaftpflichtversicherung.
Weitere typische Risiken und Beispiele für Schäden:
- Ein Architekt gibt falsche Informationen über die Baukosten an einen Kunden weiter, was zu hohen finanziellen Verlusten beim Kunden führt. Hier leistet eine Vermögensschadenhaftpflicht.
- Hacker greifen die Computersysteme eines Architekturbüros an und stehlen sensible Kundeninformationen. Eine Cyberversicherung schützt bei Cyberkriminalität.
- Ein Brand im Büro des Architekten zerstört wichtige Büroausrüstung. Eine Inhaltsversicherung kommt für Ersatz und Reparatur auf.
- Ein Architekt wird in einen Rechtsstreit mit einem Kunden verwickelt, der behauptet, dass das abgeschlossene Bauprojekt nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall sinnvoll.
Die richtigen Versicherungen helfen in den genannten Schadenfällen, den Architekturbetrieb weiterzuführen.
| Architektenhaftpflichtversicherung
Die Architektenhaftpflicht ist in der Regel eine Kombination aus Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor Personen- und Sachschäden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt finanzielle Verluste bei Dritten ab, also beispielsweise bei Kunden infolge fehlerhafter Beratung (sog. echte Vermögensschäden).
Pflicht für Architekten
Alle Kammerberufe sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Landesarchitektenkammern verlangen bei der Aufnahme den Nachweis über eine Berufshaftpflicht.
Je nach Bundesland haben die Kammern unterschiedliche Vorgaben, die sie an eine Berufshaftpflichtversicherung stellen, zum Beispiel, was die Höhe der Versicherungssumme angeht.
Prüfen Sie vorab die spezifischen Regelungen Ihres Bundeslandes und der Architektenkammer. So stellen Sie sicher, der gesetzlichen Verpflichtung zur Berufshaftpflicht nach den Mindeststandards Ihrer Architektenkammer nachzukommen.
Mehr Informationen und die Kontaktdaten zu den Kammern der einzelnen Bundesländer finden Sie auf unserer Seite Standeskammern für Freiberufler.
Leistungen der Architektenhaftpflicht
Eine Architektenhaftpflichtversicherung umfasst folgende Leistungen:
- Prüfung der Schadensersatzansprüche: Der Versicherer prüft, ob Ansprüche gerechtfertigt sind.
- Ausgleich des Schadens: Berechtigte Schadenersatzforderungen werden bis zur vereinbarten Deckungssumme beglichen.
- Passiver Rechtsschutz: Unberechtigte Schadenersatzforderungen werden abgewehrt. Der Versicherer übernimmt Kosten für Gericht, Anwälte und Sachverständige.
Kosten der Architektenhaftpflicht
Die Kosten einer Architektenhaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- jährlicher Honorarsatz
- Tätigkeitsgebiet
- Mitarbeiterzahl
- Deckungssumme
- Selbstbeteiligung
Die Beiträge einer Architektenhaftpflicht beginnen bei ca. 400 Euro pro Jahr.
Höhe der Deckungssumme
Entscheidend bei der Architektenhaftpflichtversicherung ist die Höhe der Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt. Mitglieder der Architektenkammer müssen die Vorgaben erfüllen, die die Kammer an die Höhe der Deckungssumme einer Berufshaftpflicht stellt.
Im Rahmen der Berufshaftpflicht empfehlen Versicherer den Versicherungsnehmern häufig eine Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro für Personenschäden. Für weitere Schadenfälle, also Sach- und Vermögensschäden, wird die empfohlene Deckungssumme auf 250.000 Euro beziffert.
Je nach spezifischem Schadenrisiko können diese Summen allerdings zu niedrig angesetzt sein. Vor allem Personenschäden können schnell zu Ansprüchen in Millionenhöhe führen, daher empfiehlt sich eine Deckungssumme von 3 bis 5 Millionen Euro.
Die Höhe der Deckungssumme hängt auch vom Umfang und der Art der Aufträge ab: Einen Firmensitz für mehrere Hundert Mitarbeiter oder ein Gebäude für ein Unternehmen zu planen, beinhaltet andere Risiken als der Bau eines Einfamilienhauses.
Ein individueller Versicherungs-Check ist daher dringend ratsam, um das eigene Risiko richtig einzuschätzen und im Schadenfall nicht mit dem Privatvermögen haften zu müssen.
| Weitere wichtige Versicherungen
Je nach individueller Risikosituation sollten Architekten ihre Architektenhaftpflicht durch weitere Versicherungen ergänzen. Nur so erhalten sie einen umfassenden Versicherungsschutz.
Die drei wichtigsten Gewerbeversicherungen stellen wir im folgenden vor:
- die Cyberversicherung
- die Inhaltsversicherung
- den Firmenrechtsschutz
#1 Cyberversicherung
Ein Hackerangriff oder ein Datenleck auf ein Architekturbüro kann vertrauliche Pläne und Kundeninformationen gefährden und den Ruf und die Geschäftskontinuität bedrohen. Eine Cyberversicherung hilft im Schadenfall.
Die Cyberversicherung schützt Architekten vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen, Datenverlusten und Datenschutzverletzungen. Sie deckt Kosten für die Wiederherstellung von Daten, Schadenersatzansprüche von Kunden und die Bewältigung von Cyberkrisen ab.
Die Cyberversicherung ist ein wichtiger Schutz, um den Schaden durch digitale Risiken zu minimieren. Jährliche Beiträge starten bei ca. 200 Euro.
Mehr Details finden Sie auf unserer Seite zur Cyberversicherung.
#2 Inhaltsversicherung
Architekturbüros verfügen oft über wertvolles Equipment, technische Geräte, Pläne und Modelle. Die Inhaltsversicherung ist eine essenzielle Absicherung, um sich gegen Schäden an diesen Gegenständen abzusichern.
Ob durch Feuer, Wasserschäden, Einbrüche oder Vandalismus: Die Inhaltsversicherung trägt dazu bei, den finanziellen Verlust im Schadensfall zu minimieren. Sie erstattet die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für beschädigte oder gestohlene Gegenstände. Dadurch können Architekten ihre Arbeitsfähigkeit schnell wiederherstellen und eine Unterbrechung ihrer Tätigkeit verhindern.
Ein möglicher Zusatzbaustein der Inhaltsversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Nach einem Schadenfall, den die Inhaltsversicherung abdeckt, springt sie ein, wenn der Betrieb stillsteht. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt für die laufenden Kosten auf, also beispielsweise Miete oder Gehälter.
Die jährlichen Beiträge einer Inhaltsversicherung beginnen bei ca. 80 Euro.
Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Spezialseite zur Inhaltsversicherung.
#3 Rechtsschutzversicherung
Rechtliche Auseinandersetzungen im Baubereich werden schnell teuer und komplex. Architekten können z. B. in Streitigkeiten mit Bauherren, Lieferanten, Behörden oder anderen Parteien geraten. Gründe sind Planungsfehler, Vertragsstreitigkeiten oder Haftungsfragen.
Ein Rechtsschutz für Architekten bietet Unterstützung bei rechtlichen Konflikten. Er übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Gutachten. Die Rechtsschutzversicherung gewährleistet somit Rechtssicherheit und finanzielle Entlastung in rechtlichen Angelegenheiten.
Der sog. Firmenrechtsschutz startet mit einem Versicherungsbeitrag von ca. 90 Euro pro Jahr.
Mehr Details finden Sie auf unserer Spezialseite zum Firmenrechtsschutz.
Persönliche Versicherungen
Architekten sollten neben den gewerblichen Versicherungen unbedingt für ihren persönlichen Schutz sorgen. Für den Fall von Unfall, Krankheit oder Berufsunfähigkeit sollten Architekten richtig versichert sein.
Mehr Details zu den persönlichen Versicherungen finden Sie auf unseren Spezialseiten zu Unfallversicherung, Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.
| Anbieter finden
Für Architekten gibt es häufig spezielle Versicherungspakete. Die großen Versicherer wie Allianz, HDI und VHV stellen darin maßgeschneiderte Versicherungen für Architekten und deren Risiken zusammen. Diese Pakete können durch individuell gewählte Zusatzbausteine ergänzt werden.
Aber auch diese speziellen Versicherungspakete für Architekten sollten genau geprüft werden. Deckt die Versicherung das eigene Risiko passgenau ab? Sind zu viele oder zu wenige Leistungen enthalten, sodass entweder die Prämien zu hoch sind oder der Schutz im Schadenfall nicht ausreicht?
Ein individueller Versicherungs-Check schlüsselt die eigenen Risiken auf. Unser Versicherungs-Check bietet Ihnen die Möglichkeit, den besten Versicherungsschutz zu finden: Er vergleicht verschiedene Tarife und Anbieter von Gewerbeversicherungen und wählt den besten aus.
Eine Versicherung kündigen
Die Gründe, eine Versicherung zu kündigen, sind zahlreich. Am einfachsten klappt eine Kündigung mit unserer kostenlosen Vorlage.
Sie finden sie auf unserer Spezialseite zum Thema Versicherung kündigen.
| Im Versicherungsvertrag beachten
Für einen umfassenden Versicherungsschutz sollten Versicherungsnehmer beim Abschluss eines Vertrags vor allem auf Folgendes achten:
- Ausschlüsse: Existieren Ausschlüsse, die bestimmte Schadensszenarien oder Tätigkeiten nicht abdecken? Klären Sie, ob diese Ausschlüsse zu Ihrem Tätigkeitsbereich passen.
- Beratung und Anpassung: Nutzen Sie die Möglichkeit von regelmäßigen Beratungen oder Anpassungen des Versicherungsschutzes. Damit wird sichergestellt, dass die Versicherung immer den aktuellen Bedürfnissen entspricht.
- Deckungsumfang: Der Deckungsumfang der Versicherung sollte alle relevanten Risiken und Tätigkeiten abdecken, die mit der beruflichen Praxis als Architekt verbunden sind.
- Laufzeit und Kündigung: Die Laufzeit des Versicherungsvertrags und die Möglichkeiten zur Kündigung sind zu klären. Auch beachten: das Sonderkündigungsrecht bei Beendigung der Selbstständigkeit.
- Meldung von Schäden: Sind die Fristen und Verfahren zur Meldung von Schäden bekannt? Eine rechtzeitige Meldung ist entscheidend, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
- Nachhaftung: Deckt die Versicherung auch Schäden ab, die erst nach Beendigung des Versicherungsvertrags entdeckt werden?
- Rückwirkende Kraft: Sind auch Schäden versichert, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, aber erst danach bemerkt wurden?
- Selbstbeteiligung: Prüfen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung, die im Schadensfall selbst getragen werden muss, bevor die Versicherung einspringt.
- Versicherungssumme: Die Versicherungssumme muss ausreichend hoch sein, um auch große Schadensfälle angemessen abzudecken.
Für die optimale Absicherung klärt ein Versicherungs-Check die persönlichen Risiken und vergleicht verschiedene Tarife miteinander. Nutzen Sie dazu unseren kostenfreien Versicherungs-Check.