- Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen haben die Wahl zwischen GKV und PKV.
- Die PKV lohnt sich für junge, gesunde Versicherte. Mit hohem Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung können sie sogar sparen.
- Die PKV bietet attraktive Leistungspakete, die GKV punktet mit dem Familientarif.
- Auch in der PKV steigen die Beiträge. Der Wechsel zurück in die GKV ist z.B. bei Aufgabe der Selbstständigkeit möglich.
| Private Krankenversicherung: Das Wichtigste im Überblick
Jeder Selbstständige steht vor der Entscheidung, ob er freiwillig in der GKV verbleibt, oder in die PKV wechselt. Die Übersicht zeigt zunächst die Voraussetzungen und Konditionen der privaten Krankenversicherung:
Beitragsstruktur und Versorgung
- Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Zugang zur besten medizinischen Versorgung. Der Beitrag richtet sich in erster Linie nach dem Einstiegsalter. Für jüngere Gründer liegt der Einstieg aktuell bei rund 200 € pro Monat. Im Mittel zahlen Selbstständige 600 Euro für die private Krankenversicherung.
- In der PKV ist automatisch eine private Pflegeversicherung enthalten. Die Kosten belaufen sich für Kinderlose auf etwa 4,2 % des beitragspflichtigen Einkommens. Maximal bedeutet dies rund 232 €. Auch die private Pflegeversicherung sollte durch eine Pflegezusatzversicherung ausgestockt werden.
Zugangsvoraussetzungen
- Selbstständige können jederzeit in die PKV wechseln, sofern sie die Gesundheitsprüfung bestehen. Bei Vorerkrankungen kann der Antrag abgelehnt werden gegen Risikozuschläge angenommen werden. Der Zugang ist für Selbstständige unabhängig vom Einkommen möglich.
- Der Wechsel zurück in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich – z. B. bei Aufgabe der Selbstständigkeit.
Leistungsumfang und Tarifwahl
- Die PKV erlaubt eine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes. Einmal vereinbarte Leistungen dürfen nicht einseitig gekürzt werden.
- Kein Tarif deckt alle Leistungen ab. Durch eine präzise Bedarfsanalyse lässt sich ein passender Tarif finden. Unterstützung bietet eine kostenfreie Tarifberatung.
Beitragsentwicklung
- Die Beiträge steigen im Laufe der Zeit an. In den vergangenen 50 Jahren sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Durchschnitt jährlich um etwa 2 bis 3 Prozent gestiegen. Die Ursachen liegen vor allem in medizinischem Fortschritt, demografischem Wandel und steigenden Gesundheitskosten. Dennoch sind die Erhöhungen im langjährigen Vergleich oft moderat verlaufen, insbesondere bei gut kalkulierten Tarifen seriöser Anbieter.
Privat oder gesetzlich versichern?
Um die GKV und die PKV zu vergleichen, ermitteln Sie im ersten Schritt den monatlichen Beitrag für eine private Krankenversicherung. Danach können Sie den besten Tarif mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen.
Für einen unverbindlichen und kostenfreien PKV Vergleich füllen Sie bitte einfach nachfolgendes Formular aus. Unser Experte für Versicherungsfragen wird Ihnen dann kostenfrei eine Aufstellung erstellen und zusenden. Im Anschluss können Sie die Kosten und Leistungen vergleichen und haben eine optimale Entscheidungsgrundlage.
| GKV vs. PKV: Was sind die wesentlichen Unterschiede?
Sowohl die GKV als auch die PKV haben ihre Vor- und Nachteile. Die folgende Tabelle bietet einen kompakten Vergleich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Sie zeigt zentrale Unterschiede in Zugang, Beiträgen und Leistungen übersichtlich auf.
Kriterium | GKV (gesetzlich) | PKV (privat) |
---|---|---|
Zugang | Uneingeschränkt möglich | Für Selbstständige mit guter Gesundheit jederzeit möglich |
Beitragsberechnung | Einkommensabhängig (14,6 % + Ø Zusatzbeitrag 2,5 %) | Abhängig von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif |
Beitragsspanne (2025) | Ca. 212 € (Mindestbeitrag) bis 1.141 € (mit Kindern) (Höchstbeitrag), 1.174 € (kinderlos) (Höchstbeitrag) | Ab ca. 200 € monatlich (für junge, gesunde Personen); Ø ca. 600 € |
Familienversicherung | Inklusive (kostenfrei für Kinder und Ehepartner ohne Einkommen) | Nicht enthalten – jede Person braucht eigenen Vertrag |
Leistungsumfang | Einheitlich und gesetzlich geregelt | Individuell wählbar, geht über GKV-Niveau hinaus |
Leistungsgarantie | Leistungen können gesetzlich gekürzt werden | Vereinbarte Leistungen sind garantiert |
Wahlfreiheit bei Ärzten | Begrenzt (Kassenärzte, Hausarztprinzip möglich) | Freie Arztwahl, inkl. Privatärzte und Chefarztbehandlung |
Vorkasse | Keine Vorkasse erforderlich | Häufig Vorkasse mit späterer Kostenerstattung |
Beitrag im Alter | Einkommensabhängig, ggf. mit Zuschüssen | Steigt mit dem Alter; Alterungsrückstellungen und Entlastungstarife möglich |
Wechsel zurück in GKV | Möglich z. B. bei Aufgabe der Selbstständigkeit | – |
Die GKV überzeugt durch familienfreundliche Beiträge und einkommensabhängige Kosten. Die PKV bietet dafür bessere Leistungen, mehr Wahlfreiheit und bei passender Lebenssituation häufig niedrigere Einstiegskosten. In der GKV müssen gewünschte Extraleistungen durch Zusatzversicherungen, z.B. wie Krankenhauszusatzversicherung, Dread-Disease-Versicherung oder Pflegezusatzversicherung.
Langfristig spielt die persönliche und finanzielle Planung eine entscheidende Rolle bei der Wahl des passenden Systems. Mehr Details zu den beiden Versicherungssystemen finden Sie auf unserer Ratgeberseite Privat oder gesetzlich?
| Wer darf eine PKV abschließen?
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland bestimmten Personengruppen vorbehalten. Wir erklären die Voraussetzungen für verschiedene Berufsgruppen:
- Selbstständige & Freiberufler
- Arbeitnehmer
- Nebenberuflich Selbstständige
- Geschäftsführer einer GmbH oder UG
PKV für Selbstständige & Freiberufler: Sie haben die Wahl
Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreit. Sie können unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln. Diese Wahlmöglichkeit besteht zu Beginn der Selbstständigkeit.
Bestimmte Berufsgruppen wie Künstler, Publizisten und Landwirte unterliegen besonderen Regelungen. So sind Künstler z.B. über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Liegt ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze dürfen auch sie sich privat versichern.
PKV für Arbeitnehmer: Für Besserverdiener
Arbeitnehmer können in die PKV wechseln, wenn ihr Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Die Jahresentgeltgrenze steigt jährlich. Für das Jahr 2025 liegt sie bei 73.800 €. Wird dieses Einkommen in einem Jahr überschritten und voraussichtlich auch im Jahr darauf, endet die Versicherungspflicht in der GKV. Ein Wechsel in die PKV ist möglich.
Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich 50 % zum Krankenkassenbeitrag hinzu. Der Zuschuss ist allerdings gedeckelt. Er darf 7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 € nicht überschreiten. Das sind 402,41 €.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
Nebenberuflich Selbstständige: Dürfen in manchen Fällen wählen
Wie bei Arbeitnehmern bestimmt auch bei nebenberuflich Selbstständigen das Einkommen die Wechselmöglichkeiten. Auch für nebenberuflich Selbstständige gilt zunächst die Pflichtmitgliedschaft in der GKV, da sie im Hauptberuf als Arbeitnehmer tätig ist. Der Wechsel in die PKV ist möglich, wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit überwiegt.
Auch wenn das Gehalt aus der Festanstellung die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, dürfen nebenberuflich Selbstständige in die PKV wechseln.
Geschäftsführer einer GmbH oder UG: Es gilt die Arbeitnehmer-Regelung
Geschäftsführer einer GmbH oder UG können entweder als Angestellte oder als Selbstständige eingestuft werden, abhängig von ihrer Beteiligung am Unternehmen und der vertraglichen Gestaltung. Bei einer Mehrheitsbeteiligung gelten sie häufig als selbstständig und können sich somit unabhängig vom Einkommen für die PKV entscheiden. Bei geringerer Beteiligung und entsprechender Weisungsgebundenheit gelten sie als Angestellte und unterliegen der Versicherungspflicht in der GKV, sofern ihr Einkommen unterhalb der JAEG liegt.
PKV für Beihilfeberechtigte: Basistarif PKV für Notlagen
Beihilfeberechtigte können unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln. Für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten wurde 2009 der Basistarif PKV eingeführt.
Beihilfeberechtigte sind Empfänger von Entgeltersatzleistungen wie ALG II (Bürgergeld) oder anderer Sozialleistungen. Sie zahlen im Basistarif PKV nur die Hälfte des Maximalbetrags. Im Jahr 2025 sind das 570 €. Die Leistungen im Basistarif sind mit denen der GKV vergleichbar.
| Was kostet eine private Krankenversicherung?
Die entscheidenden Fragen beim Wechsel in die PKV lautet: Was kostet mein optimaler Tarif? Entscheidend für den individuellen Beitrag sind Faktoren wie das Einstiegsalter, die gewünschten Leistungen und der Gesundheitszustand.
Darüber hinaus besteht die Frage, wie entwickeln sich die Beiträge langfristig? Simnd die Beiträge für die PKV aktuell und langfristig bezahlbar? Bei der Frage nach den PKV Kosten ist also ein realistischer Blick in die Zukunft nötig.
Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Beiträge zu Versicherungsbeginn?
Die Beiträge sind umso niedriger, je jünger und gesünder der Versicherte ist. Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Versicherte für medizinische Leistungen privat finanzieren und der Krankenkasse nicht in Rechnung stellen.
Im Beispiel zeigen wir die Kosten für einen Freiberufler oder Selbstständigen mit gutem Gesundheitszustand. Dabei haben wir verschiedene Möglichkeiten bei der Höhe der Selbstbehalte pro Jahr unterstellt.
Alter | Selbstbehalt 0 € | Selbstbehalt 500 € | Selbstbehalt 1000 € |
---|---|---|---|
25 | 424 € | 295 € | 266 € |
35 | 522 € | 385 € | 348 € |
45 | 648 € | 513 € | 465 € |
55 | 822 € | 687 € | 628 € |
Kosten PKV vs. GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhebt einen Beitragssatz von 14,6 %, zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,5 % auf das Bruttoeinkommen. Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 %. Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse und wird an deren wirtschaftlicher Lage ausgerichtet.
Im Vergleich dazu hängt der Beitrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht vom Einkommen ab. Er richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif.
Ein Vergleich der monatlichen Beiträge für einen gesunden 35-Jährigen zeigt typische Unterschiede:
Monatliches Einkommen (2025) | Beitrag in der PKV | Beitrag in der GKV |
---|---|---|
3.000 € | 522 € | 513 € |
4.000 € | 522 € | 684 € |
5.512,50 € (1) | 522 € | 943 € |
(1) Beitragsbemessungsgrenze GKV 2025
Die GKV ist bei niedrigen Einkommen häufig günstiger. Mit steigendem Einkommen wird die PKV in vielen Fällen finanziell attraktiver – insbesondere bei guter Gesundheit und jungem Eintrittsalter. Es gibt aber auch Möglichkeiten in der PKV Kosten zu sparen.
Kosten sparen durch taktischen Selbstbehalt in der PKV
Der Selbstbehalt in der PKV ist der Betrag, den Versicherte pro Jahr aus eigener Tasche zahlen, bevor die Versicherung für medizinische Kosten aufkommt. Er wird oft auch als Selbstbeteiligung bezeichnet.
Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger ist in der Regel der monatliche Beitrag. Wer weiß, dass er einen Teil der Kosten selbst tragen muss, geht oft bewusster zum Arzt und vermeidet unnötige Behandlungen.
Der Selbstbehalt ist entweder ein festgelegter fixer Beitrag (z.B. 500 €) oder ein prozentualer Anteil. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich für gesunde Personen, die selten zum Arzt gehen.
Der Selbstbehalt wird verschiedenen Stufen angeboten, üblich sind: 300 €, 600 €, 1.200 €.
Beispielhafte Beitragsentwicklung je nach Selbstbehalt
Hier eine fiktive Tabelle mit typischen Beitragsbereichen für eine 30-jährige gesunde Person und eine 50-jährige Person in der PKV:
Selbstbehalt | Beitrag für 30-Jährige | Beitrag für 50-Jährige |
---|---|---|
0 € | ca. 480 € | ca. 720 € |
300 € | ca. 440 € | ca. 680 € |
600 € | ca. 400 € | ca. 630 € |
1.200 € | ca. 350 € | ca. 570 € |
2.500 € | ca. 280 € | ca. 480 € |
Je höher der Selbstbehalt, desto stärker sinkt der monatliche Beitrag. Es bleibt allerdings die Abwägung, ob die hohen Eigenkosten im Krankheitsfall auch tragbar sind.
Wie berechnet sich der Arbeitgeberanteil bei der PVK?
Grundsätzlich zahlt ein Arbeitgeber 50 % zum Krankenkassenbeitrag des Privatversicherten dazu. Allerdings gilt der Maximalbeitrag der GKV als Obergrenze. Diese Obergrenze berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze, die aktuell 5.512,50 € beträgt. Die Obergrenze beträgt dann 7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze, also der Hälfte des gesetzlichen Beitragssatzes von 14,6 %.
Die maximale Erstattung durch den Arbeitgeber liegt damit bei:
5.512,50 € × 7,3 % = 402,41 €.
Als Familie in der PKV versichert: Wie teuer ist das?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen Beiträge für jedes Familienmitglied separat entrichtet werden. Das bedeutet, dass für Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner zusätzliche Beiträge anfallen.
Beitragssätze für Kinder:
Die monatlichen Beiträge für Kinder in der PKV variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang. Erfahrungen zeigen, dass diese Beiträge in der Regel zwischen 100 € und 220 € pro Kind liegen.
Versicherungspflicht von Kindern:
Kinder müssen privat versichert werden, wenn beide Elternteile in der PKV sind. Sind die Eltern verheiratet und ein Elternteil ist privat, der andere gesetzlich versichert, hängt die Versicherungspflicht des Kindes vom Einkommen ab: Verdient der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), muss das Kind privat versichert werden.
Beitragsvergleich: PKV vs. GKV
Ein Vergleich der finanziellen Belastung zwischen PKV und GKV kann anhand eines Beispiels verdeutlicht werden:
Annahmen:
- Versicherte Person: 35 Jahre alt
- Verheiratet, zwei Kinder
- Ehepartner berufstätig
- Monatliches Einkommen: 5.512,50 € (entspricht der Beitragsbemessungsgrenze 2025)
PKV:
- Beitrag für die versicherte Person: ca. 522 €
- Beitrag pro Kind: ca. 100 €
- Gesamtbeitrag: 522 € + (2 × 100 €) = 722 €
GKV:
- Beitragssatz: 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 % = 17,1 %
- Pflegeversicherungsbeitrag: 3,6 % (mit Kindern)
- Gesamtbeitrag: 5.512,50 € × (17,1 % + 3,6 %) ≈ 1.141 €
In diesem Beispiel wäre die PKV günstiger als die GKV. Allerdings sollten neben den Kosten auch Leistungsumfang, individuelle Gesundheitsbedürfnisse und langfristige finanzielle Planung berücksichtigt werden.
Warum steigen die Beiträge in der PKV?
Private Krankenversicherungen müssen steigende Kosten im Gesundheitssystem auffangen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neue medizinische Verfahren und Technologien verursachen höhere Ausgaben für Diagnostik und Behandlung. Auch die zunehmende Lebenserwartung spielt eine Rolle.
Im Jahr 2025 wird der PKV wird für etwa zwei Drittel der Versicherten eine durchschnittliche Beitragserhöhung von 18 % erwartet. Diese Anpassungen sind hauptsächlich auf gestiegene Kosten für medizinische Leistungen und Krankenhausaufenthalte zurückzuführen.
Beitragsanpassungen erfolgen nicht jährlich, sondern abhängig von der Kostenentwicklung und gesetzlichen Vorgaben. Eine Erhöhung ist möglich, wenn die tatsächlichen Kosten dauerhaft über den kalkulierten Ausgaben liegen. Durchschnittlich steigen die Beiträge um 2 bis 3 Prozent pro Jahr. In Einzelfällen lagen Anpassungen in der Vergangenheit bei bis zu 5 bis 8 Prozent.
Auch die gesetzliche Krankenversicherung erhöht ihre Beiträge. Der Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt. In den letzten Jahren wurde dieser Beitrag mehrfach angepasst. Zusätzlich können gesetzliche Leistungen jederzeit gekürzt oder eingeschränkt werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV wurde zuletzt deutlich erhöht. 2025 liegt sie bei 5.512,50 Euro monatlich. Dadurch zahlen freiwillig gesetzlich Versicherte mit höherem Einkommen deutlich mehr als noch vor einigen Jahren.
Diskussionen in Wirtschaft und Politik:
Die steigenden Sozialabgaben rufen Besorgnis in der Wirtschaft hervor, da sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen könnten. Es gibt Forderungen, die Beitragssätze in der GKV auf unter 40 % zu senken, um Arbeitsplätze zu sichern. Zudem wird über alternative Finanzierungsmodelle diskutiert, wie die Einbeziehung von Kapitalerträgen in die Sozialabgaben. So soll die Beitragslast gerechter verteilt werden.
Das sagen die Krankenkassen:
Vertreter der Krankenkassen betonen die Notwendigkeit von Reformen, um die Finanzlage zu stabilisieren und zukünftige Beitragserhöhungen zu begrenzen. Sie fordern eine nachhaltige Finanzreform, um die steigenden Ausgaben zu decken und die Belastung der Versicherten zu minimieren.
Gut zu wissen:
Wer im Laufe eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann eine Beitragsrückerstattung in der PKV erhalten. Viele Versicherer zahlen bis zu sechs Monatsbeiträge zurück – je nach Tarif und Anbieter. Das lohnt sich besonders bei geringen Behandlungskosten und stabiler Gesundheit.
Langfristige Planung der PKV-Beiträge: So funktioniert es
Unternehmer sollten bei ihrer privaten Finanzplanung folgendermaßen vorgehen:
Prüfen Sie vor dem Hintergrund steigender Beiträge, ob Ihre Einnahmen hoch genug und stabil sind.
Kalkulieren Sie den Selbstbehalt in Ihre Planung mit ein. Die Planung für ein Jahr sieht also so aus: 12 x Monatsbeitrag + Selbstbehalt = privater Aufwand für die medizinische Versorgung.
Kalkulieren Sie Beitragsrückerstattungen nicht in die Planung ein.
Bilden Sie, wenn möglich, Rücklagen, um die Beiträge im Alter zu finanzieren. Ein möglicher Ansatz wäre, die Differenz zwischen PKV-Beiträgen und GKV-Beiträgen in Form einer Vermögensanlage auf die hohe Kante zu legen.
Wer in der PKV pausieren muss (wegen Auslandsaufenthalt oder vorübergehender Aufgabe der Selbstständigkeit) kann mit einer Anwartschaftsversicherung nicht nur die Rückkehr in die PKV sichern, sondern nach der Rückkehr auch die Kosten stabil halten.
| PKV-Tarife vergleichen: alle Schritte und Tipps
Die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist nicht nur eine Frage der Kosten, sondern vor allem der Leistungen. Die Leistungsunterschiede zwischen Versicherern und den jeweils angebotenen Tarifen sind erheblich. Wir zeigen, wie Sie Schritt für Schritt die richtige Auswahl treffen.
Schritt 1: Leistungen vergleichen
Grundlegende Leistungen:
- Ist das Arzthonorar gedeckelt?
- Ist die freie Arztwahl gewährleistet?
- Werden alle Medikamente und Hilfsmittel erstattet?
- Welche Zahnarztleistungen bietet der PKV-Tarif?
Weitere interessante Leistungen:
- Ist Psychotherapie im Tarif enthalten?
- Deckt der Tarif Heilmittel ab?
- Sind Reha- und Kuraufenthalte und die stationäre Versorgung eingeschlossen?
- Zahlt die Kasse auch für Transporte ins Krankenhaus?
- In welchen Ländern gilt der Tarif?
Individuelle Leistungen:
- Sind Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen abgedeckt?
- Werden Leistungen der Pränataldiagnostik angeboten?
- Dürfen Heilpraktiker-Leistungen in Anspruch genommen werden?
- Ist häusliche Krankenpflege eingeschlossen?
- Sind Einbettzimmer im Krankenhaus mit inbegriffen?
- Bezahlt die PKV Brillen und sonstige Sehhilfen?
Schritt 2: Beiträge und Konditionen vergleichen
- Wie hoch sind die konkreten PKV-Kosten?
- Zahlt die PKV ein Krankentagegeld? Wenn ja – wie hoch ist das Krankentagegeld?
- Wie hoch sind Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung?
- Bietet der Tarif Altersrückstellungen, also eine Beitragsentlastung im Alter?
- Wie (streng) ist der obligatorische Gesundheitscheck gestaltet?
Schritt 3: Beitragsstabilität checken
- Wie oft und in welcher Höhe wurden die Beiträge in den letzten 10 Jahren angepasst?
- Gibt es Tarifoptionen mit Altersrückstellungen?
- Welche Faktoren beeinflussen zukünftige Beitragserhöhungen?
Tipp 1) Primärarztprinzip
Viele Versicherer haben das Primärarztprinzip für ihre Versicherten festgeschrieben. Das bedeutet, dass bei einer spezifischen Erkrankung zuerst der Hausarzt aufgesucht werden muss. Dieser überweist dann erst an den Facharzt. Wenn der Versicherer auf das Primärarztprinzip verzichtet, können Sie sich direkt von einem Facharzt oder Spezialisten behandeln lassen, ohne Mehrkosten zu erwarten.
Tipp 2) Tarifwechseloptionen
Wählen Sie einen Anbieter, der Ihnen ermöglicht, innerhalb des Unternehmens in andere Tarife zu wechseln. Dies kann nötig sein, falls sich Ihre finanzielle oder gesundheitliche Situation ändert oder gar eine Hilfebedürftigkeit eintritt.
Tipp 3) Altersrückstellungen
Viele Tarife bieten eine Beitragsentlastung im Alter an. Prüfen Sie, ob der Versicherer Alterungsrückstellungen bildet oder spezielle Entlastungstarife anbietet. Alterungsrückstellungen führen dazu, dass im Alter die Beiträge nur wenig steigen. In jungen Jahren werden dafür durch höhere Beiträge Rücklagen gebildet.
Tipp 4) Gesundheitsprüfung
Vor der Aufnahme in eine PKV steht die Gesundheitsprüfung an. Wichtig bei der Gesundheitsprüfung ist, dass alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer etwas verschweigt oder falsch darstellt, riskiert seinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.
Der Gesundheitscheck erfolgt per Fragebogen oder bei älteren Antragsstellern beim Arzt. Das Ergebnis des Gesundheitschecks bestimmt, ob der Antragssteller versichert wird und wie hoch seine Beiträge ausfallen. Sollten hier gewisse Krankheiten oder Ähnliches genannt worden sein, kann der Versicherer genauere Fragebögen, oder etwa Arztberichte nachfordern.
| Alternativen zur PKV
Eine Alternative zur PKV für Selbstständige ist die freiwillige Versicherung in der GKV. Besonders für Selbstständige mit Kindern oder in der Familienplanung bietet sich die GKV an. Kinder sind in der GKV über ihre Eltern mitversichert.
Auch wer starke Einkommensschwankungen hat, ist in der GKV besser aufgehoben. In der GKV berechnen sich die Beiträge nach dem Einkommen. Wer in der GKV versichert ist, sollte in jedem Fall mit Zusatzversicherungen umfassend vorsorgen.
Welche privaten Zusatzversicherungen sind sinnvoll?
Im Folgenden haben wir Versicherungen zusammengestellt, die in Kombination mit einer GKV sinnvoll sein können:
- Krankenhauszusatzversicherung
- Dread-Disease Versicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Anwartschaftsversicherung
- Pflegezusatzversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern sich Unternehmer im Fall eines Krankenhausaufenthalts Leistungen auf dem Niveau einer privaten Krankenversicherung. Wer sehr jung startet, hat geringe Kosten von unter 10 Euro pro Monat. Wer älter ist, zahlt bis zu 100 Euro.
Dread-Disease-Versicherung
Im Falle einer schweren Krankheit, kann eine Dread-Disease-Versicherung Schutz und Sicherheit in einer finanziellen Notlage bieten. Es handelt sich bei der Leistung um eine Einmalzahlung, die ausgeschüttet wird, wenn eine der versicherten Krankheiten ausbricht.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn die Fähigkeit verloren geht, grundlegende körperliche oder kognitive Aufgaben auszuführen. Sie kann dazu beitragen, den Lebensstandard zu erhalten und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.
Anwartschaftsversicherung
Eine Anwartschaftsversicherung sichert den Anspruch auf die Rückkehr in eine private Krankenversicherung (PKV), wenn die PKV vorübergehend verlassen wird. Die PKV muss so nicht gekündigt werden und später ggf. zu schlechteren Konditionen erneut abgeschlossen werden.
Pflegezusatzversicherung
Die private Pflegezusatzversicherung übernimmt im Fall einer Heimunterbringung z.B. den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die gesetzliche wie die private Pflegeversicherung übernehmen nur die Kosten für pflegerische Betreuung und Versorgung.
Wer keine private Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, sollte andere Altersvorsorge-Maßnahmen kombinieren. Welche Vorsorge-Optionen es gibt und für wen sie sinnvoll sind, erläutern wir auf der Seite Altersvorsorge für Selbstständige: Überblick und Tipps.
Basistarif und Standardtarif: Die Sozialtarife der PKV
Wer sich im Alter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten kann, kann einen Sozialtarif, oder umgangssprachlich Notlagentarif, in Anspruch nehmen. Die Hilfebedürftigkeit besteht z.B. bei Bezug von Bürgergeld (ALG II) oder Sozialhilfe. Die Hilfebedürftigekit muss nachgewiesen werden.
Wer vor 2009 eine PKV-Mitgliedschaft abgeschlossen hat, kann in den Standardtarif wechseln.
Wer seit 2009 oder später in der PKV versichert ist, kann den Basistarif PKV wählen. Die Tarife sind in ihren Leistungen auf GKV-Niveau angesiedelt. Der Basistarif PKV lohnt sich nur in zwei Fällen: Wenn der PKV-Alt-Tarif sehr teurer ist oder für Hilfebedürftige.
Welche Versicherungsbedingungen der Basistarif PKV umfasst, für wen er sich wirklich lohnt und welche Alternativen besser sind, erfahren Sie auf der Seite Basistarif PKV: Kosten, Nutzen & Unterschiede zum Notlagentarif.
| Rückkehr von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung
Wer einmal in der PKV versichert ist, kann nur in wenigen Fällen wieder in die GKV zurück wechseln:
Arbeitnehmer können in die GKV zurück, wenn ihr Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (73.800 €) fällt. Dann greift wieder die Versicherungspflicht.
Selbstständige können in die GKV wechseln, wenn sie jünger als 55 Jahre sind und die Selbstständigkeit aufgeben und ins Angestelltenverhältnis wechseln. Bei seinem Arbeitgeber kann der ehemals Selbstständige dann eine gesetzliche Krankenkasse auswählen.
Selbstständige Personen über 55 Jahre haben es schwerer zu wechseln. Sie können in die GKV wechseln, wenn sie wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und die sogenannte 5-Jahres-Regel einhalten. Sie müssen dazu in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag in der GKV versichert gewesen sein.
Fällt das Einkommen unter 485 € im Monat können sich Selbstständige in der Familienversicherung des Partners mitversichern lassen, sofern beides vorhanden ist.
Wer arbeitslos wird und z.B. durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wird in der Regel wieder pflichtversichert in der GKV. Voraussetzung dafür ist, dass vor der Mitgliedschaft in der PKV eine gesetzliche Versicherung bestand.
Weitere Informationen und Tipps für den Wechsel finden Sie auf unserer Ratgeberseite Wechsel von der PKV zur GKV.
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