- Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist Rechtsanwälten gesetzlich vorgeschrieben (§51 BRAO).
- Für eine Einzelkanzlei gelten bei der Vermögensschadenhaftpflicht Mindestdeckungssummen von 250.000 Euro pro Schadensfall.
- Einbruch, Brand oder Wasserschaden in der Kanzlei? Eine Inhaltsversicherung deckt Schäden an der Einrichtung ab.
- Rechtsanwälte sind bevorzugtes Angriffsziel von Cyberkriminellen. Im Schadenfall hilft eine Cyberversicherung.
| Welche Risiken als Rechtsanwalt absichern?
Ein falsches Datum auf einem Schriftstück, ein zu spät versendeter Widerspruch: Fehler können im rechtlichen Bereich schwerwiegende Folgen haben. Mandaten erleiden so schnell hohe finanzielle Schäden. Und Anwälte sehen sich mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Rechtsanwälte in diesem Fall.
Rechtsanwälte müssen ihre Tätigkeit und ihre Kanzlei auch vor weiteren Gefahren schützen.
- Eine Berufshaftpflichtversicherung springt ein, wenn sich Mandanten in der Kanzlei verletzen.
- Eine Cyberversicherung deckt Schäden durch Cyberangriffe.
- Eine Inhaltsversicherung hilft, wenn Brand oder Wasser die Einrichtung der Kanzlei zerstören.
- Eine Betriebsausfallversicherung schützt beim Ausfall des Inhabers bzw. von relevanten Schlüsselfiguren aufgrund von Krankheit, Unfall oder Quarantäne sowie damit verbundenen Einkommenseinbußen.
- Und eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Anwälte, wenn Mandanten ihre Rechnungen nicht zahlen oder Vermieter zu hohe Nebenkosten fordern.
In diesen Fällen sorgt eine Anwaltsversicherung dafür, dass der Kanzleibetrieb weiterlaufen oder rasch wieder aufgenommen werden kann. Je nach Schadenfall halten die Versicherungsanbieter den richtigen Spezialisten bereit: vom IT-Forensiker bis zum Fachanwalt und PR-Manager.
Typische Schadenbeispiele
#1 Eine Anwältin versäumt die Widerspruchsfrist für ihren Mandanten. Dadurch wird der Mandant zu Zahlungen verpflichtet wird, die er sonst nicht hätte leisten müssen.
#2 Eine Mandantin stolpert in der Kanzlei über ein Kabel und bricht sich den Arm. Der Laptop, den sie bei sich hat, wird beim Sturz ebenfalls beschädigt.
#3 Nach einem Cyberangriff drohen Cyberkriminelle damit, Prozessakten zu veröffentlichten und gestohlene Klientendaten nur gegen Lösegeld freizugeben.
#4 In der Kanzlei einer Rechtsanwältin bricht ein Feuer aus und vernichtet wichtige Akten und hochwertige Kanzleimöbel.
#5 Der Vermieter eines Anwalts kündigt die Wohnung, in der sich die Kanzleiräume befinden, vorgeblich wegen Eigenbedarf.
| Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert sogenannte echte Vermögensschäden ab, die bei der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt entstehen. Die Anwalt Versicherung ist essenziell für die Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit. Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil oder ein entgangener finanzieller Vorteil, den ein Mandant bspw. durch eine falsche Beratung oder einen Verfahrensfehler erleidet.
Schäden durch folgende Fehler sind in der Regel versichert:
- Falschberatung
- Fehlerhafte Aufklärung
- Fristversäumnisse
- Führen eines falschen Prozesswegs
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten
Die Haftung gilt in der Regel auch, wenn der Rechtsanwalt anwaltsnahe Tätigkeiten ausübt. Dabei kann es sich z. B. um folgende Tätigkeiten handeln:
- Datenschutzbeauftragter
- Insolvenzverwalter
- juristischer Dozent oder Referent
- juristischer Gutachter
- Liquidator
- Mediator
- Mitglied eines Aufsichtsrats
- Nachlassverwalter
- Notarvertreter
- Testamentsvollstrecker
- Treuhänder
- Vormund
Bei Abschluss der Versicherung gilt es, genau die Versicherungsbedingungen prüfen: Ist das eigene Tätigkeitsfeld umfassend abgesichert? Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherer nach, ob der Versicherungsschutz all Ihre Tätigkeiten einschließt.
Die Versicherer übernehmen keine Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind.
Weitere Leistungen, die in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
- Anwaltliche Ausübungen „mit Auslandsbezug“, d. h. Tätigkeiten, die im Kontext von außereuropäischem Recht oder vor außereuropäischen Gerichten stattfinden, z. B. über ausländische Kanzleien.
- Schäden durch Veruntreuung, Diebstahl, Unterschlagung oder Geheimnisverrat von Mitarbeitern oder Partnern des versicherten Anwalts.
Pflicht für Rechtsanwälte
Rechtsanwälten ist eine Haftpflichtversicherung, die reine Vermögensschäden abdeckt, gesetzlich vorgeschrieben. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sagt in § 51: Rechtsanwälte sind dazu "verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen".
Ein Rechtsanwalt erhält seine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer nur dann, wenn er den entsprechenden Versicherungsschutz nachweist. Die Berufshaftpflicht für Anwälte wird auch als Zulassungspolice oder Titulardeckung bezeichnet.
BRAO: Versicherungspflicht für jede BAG
Mit dem 1. August 2022 ist die Neufassung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Kraft getreten. Seitdem gilt:
Jede Berufsausübungsgesellschaft (BAG) muss – unabhängig von ihrer konkreten Rechtsform – eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die die Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden deckt (BRAO §59n).
Anwälte müssen zugleich weiterhin ihren eigenen Versicherungsschutz haben.
Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt im Schadenfall folgende Leistungen:
- Prüfung der Schadensersatzansprüche: Der Versicherer prüft die Haftungsfrage und untersucht, ob die Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind.
- Ausgleich des Schadens bei berechtigten Ansprüchen bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme
- Passiver Rechtsschutz: Die Versicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. Kommt es zu einem Prozess, übernimmt die Versicherung die Gerichtskosten sowie die Ausgaben für Anwälte und Sachverständige.
Die Beiträge einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung starten bei ca. 120 Euro pro Jahr.
Worauf achten?
Für Rechtsanwälte gelten Mindestdeckungssummen: Die Mindestdeckung liegt bei 250.000 Euro pro Schadensfall (§ 51 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Für eine Einzelkanzlei gilt eine Maximierung der Mindestversicherungssumme von mindestens 4-fach pro Jahr. Maximierung meint den höchsten Betrag, den die Versicherungsgesellschaft im Rahmen der Police bereit ist, zu zahlen. Es ist die maximale Entschädigungsgrenze.
Anwälten, die hauptberuflich eine Kanzlei gründen, wird eine Deckungssumme von 1 Million Euro pro Versicherungsfall empfohlen: um das tatsächliche Risiko des Anwaltsberufs abzufedern und das Privatvermögen schützen. Denn die Versicherung reguliert einen Schaden nur bis zur Höhe der Deckungssumme. Bei einem höheren Schaden muss der Versicherungsnehmer selbst für die Differenz aufkommen.
Daher unbedingt auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten!
| Weitere wichtige Versicherungen für Rechtsanwälte
Rechtsanwälte benötigen für einen umfassenden Schutz weitere Versicherungen. Die wichtigsten neben der Vermögensschadenhaftpflicht sind
- die Berufshaftpflichtversicherung,
- die Cyberversicherung,
- die Inhaltsversicherung,
- die Betriebsausfallversicherung
- und die Rechtsschutzversicherung.
Im Folgenden erklären wir, was die Versicherungen abdecken und wie hoch die Beiträge liegen.
#1 Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab.
Schadenbeispiele:
- Ein Mandant stolpert in der Kanzlei und verletzt sich (Personenschaden).
- Ein Mitarbeiter schüttet versehentlich Kaffee auf das hochpreisige Kostüm einer Mandantin (Sachschaden).
- Eine Anwaltsgehilfin stößt den Laptop eines Mandanten vom Tisch: Der Laptop ist beschädigt und der Mandant kann mehrere Tage nicht arbeiten (Sachschaden mit Vermögensfolgeschaden).
Einige Versicherer führen die Leistungen einer Berufshaftpflicht- und einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in einer gemeinsamen Versicherung zusammen. Diese kombinierten Versicherungen decken dann Personen-, Sach-, Vermögensfolgeschäden und reine Vermögensschäden in einer gemeinsamen Police ab. Sie sind nach dem Berufsstand benannt, auf den sie zugeschnitten sind, z. B. "Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte".
Die jährlichen Beiträge einer Berufshaftpflicht starten bei ca. 80 Euro. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite zur Berufshaftpflichtversicherung.
#2 Cyberversicherung
Rechtsanwälte verarbeiten in ihrer täglichen Arbeit sensible Informationen. Das macht sie zu beliebten Opfern von Cyberangriffen.
Eine Cyberversicherung federt Schäden durch Cyberkriminalität ab. Denn im Fall eines Datenlecks oder einer Datenschutzverletzung drohen erhebliche finanzielle Verluste: Betroffene Mandanten müssen benachrichtigt und IT-Systeme bereinigt werden. Außerdem drohen Schadensersatzansprüche und Reputationsschäden.
Die Beiträge einer Cyberversicherung beginnen bei ca. 200 Euro pro Jahr. Detailliertere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite zur Cyberversicherung.
#3 Inhaltsversicherung
Eine Inhaltsversicherung schützt das Geschäftsinventar eines Rechtsanwalts vor Schäden oder Verlusten durch Ereignisse wie Feuer, Diebstahl oder Naturkatastrophen.
Rechtsanwälte haben in ihren Kanzleien oft eine hochwertige Ausstattung aus Möbeln, Computern, Druckern und weiteren Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten. Eine Inhaltsversicherung deckt im Schadenfall die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten oder gestohlenen Inventars.
Zusatzbaustein der Inhaltsversicherung im Fall einer Betriebsunterbrechung: die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie springt nach einem Schadenfall ein, den die Inhaltsversicherung abdeckt, beispielsweise einem Brand oder Einbruchdiebstahl. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt die laufenden Kosten wie Miete, Gehälter und andere Verpflichtungen, wenn der Kanzleibetrieb stillsteht.
Die Beiträge einer Inhaltsversicherung starten bei ca. 80 Euro pro Jahr. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Inhaltsversicherung.
#4 Betriebsausfallversicherung
Die Betriebsausfallversicherung ist eine gewerbliche Ausfallversicherung. Sie tritt in Kraft, wenn relevante Schlüsselfiguren - wie der Anwalt einer Einzelkanzlei - aufgrund von Krankheit oder Unfall zeitweise ausfällt. Dies hat zur Folge, dass Aufträge nicht angenommen werden können, Fixkosten wie Miete oder Leasingraten trotzdem anfallen.
Die Betriebsausfallversicherung kommt für eben diese Fixkosten auf und übernimmt mitunter auch die Kosten für einen qualifizierten Ersatz.
Auf unserer Seite zur Betriebsausfallversicherung erfahren Sie mehr.
#5 Rechtsschutzversicherung
Ein Firmenrechtsschutz schützt Rechtsanwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Anwälte können sich nicht selbst auf allen rechtlichen Gebieten verteidigen und so über den Firmenrechtsschutz auf spezialisierte Anwälte zurückgreifen.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Grundbaustein ist ein allgemeiner Firmenrechtsschutz mit den Bereichen Steuerrechtsschutz und Sozialrechtsschutz. Ergänzen lässt er sich u. a. um die Bereiche Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.
Der Firmenrechtsschutz deckt u. a. Kosten für Fachanwälte und Gerichtsgebühren.
Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung beginnt mit einem Jahresbeitrag von ca. 90 Euro. Detailliertere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Firmenrechtsschutz.
Wichtige persönliche Versicherungen
Über den gewerblichen Versicherungen nicht den persönlichen Schutz vergessen:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Krankenversicherung und eine Unfallversicherung sichern Sie bei Krankheit oder Unfall ab.
| Anbieter finden
Allianz, HDI, Württembergische und andere große Versicherungsanbieter haben spezielle Versicherungspakete für Rechtsanwälte. Die Versicherer bündeln in den Paketen die wichtigsten Versicherungen und Bausteine für Anwälte in einer Police.
Auch hier gilt: Die Versicherungspolice muss den spezifischen Bedürfnissen und Risiken des Rechtsanwalts entsprechen. Die Versicherungssumme etwa muss genau auf potenzielle Schäden oder Haftungsansprüche abgestimmt sein.
Wichtig ist daher ein individueller Risikocheck vor Abschluss einer Versicherung. Unser Partner hilft Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung dabei, den optimalen Tarif zu finden.
| Worauf sollten Sie beim Versicherungsvertrag achten?
Beim Abschluss des Versicherungsvertrags sollten Sie auf einige Punkte besonders achten, damit Ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken angemessen abgedeckt sind:
- Deckungsumfang: Überprüfen Sie sorgfältig den Deckungsumfang der Versicherungspolicen, um sicherzustellen, dass wichtige Bereiche wie Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht oder Cyberdeckung enthalten sind.
- Selbstbeteiligung: Klären Sie, ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung anfällt. Eine zu hohe Selbstbeteiligung kann im Schadenfall zu finanzieller Belastung führen.
- Laufzeit und Kündigung: Überprüfen Sie die Laufzeit des Versicherungsvertrags und die Kündigungsbedingungen. Sie möchten Ihre Versicherung kündigen? Einfach und schnell geht das mit unserer Vorlage eines Kündigungsschreibens.
- Ausschlüsse: Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können bestimmte Rechtsgebiete oder Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Bei der Cyberversicherung werden einige Cyberangriffe als höhere Gewalt eingestuft, z. B. Cyberattacken, die von Regierungen oder staatlichen Akteuren ausgehen. Sie werden von der Versicherung nicht abgedeckt. Gleiches gilt für Cyberschäden, die durch Sicherheitslücken im System des Versicherungsnehmers entstehen.