Die wichtigsten Förderprogramme der Bundesländer

Jedes Bundesland bietet abhängig von der aktuellen Gründungsphase verschiedene Förderungen für Existenzgründer und Unternehmen an. Wir zeigen die wichtigsten Förderprogramme von Baden-Württemberg bis Thüringen. Mehr Förderprogramme der Bundesländer und deutschlandweite Fördermittel finden Sie in der Fördermitteldatenbank.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

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Arten der Förderprogramme

Förderkredite: Förderkredite können von Existenzgründern und Unternehmen für Investitionen oder Betriebsmittel genutzt werden. Sie sind abhängig vom Finanzierungsbedarf und Finanzierungsbereich. Es gibt sie von wenigen 1000 Euro bis hin zu 10 Mio. Euro. Die Laufzeiten erstrecken sich meist von 5 bis hin zu 20 Jahre. Bei Betriebsmitteln ist die Laufzeit eher kürzer und bei Investitionen meist länger. Beim BMV Darlehen II zum Beispiel beträgt die Laufzeit für Investitionen max. 20 Jahre, für Betriebsmittel max. 8 Jahre. Förderkredite werden in der Regel zinsverbilligt und mit einem tilgungsfreien Zeitraum angeboten.

Zuschüsse: In den meisten Bundesländern gibt es Zuschüsse für Beratungen und Innovationen. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden, sind aber vergleichsweise nicht so hoch, wie Kredite. Typische Zuschüsse sind zum Beispiel Zuschüsse zur Gründungsberatung, Zuschüsse zum Vorgründercoaching oder Zuschüsse als Gründungsprämie (Meistergründungsprämie).

Beteiligungen: In den Bundesländern gibt es zum Beispiel Bürgschaftsbanken wie die LfA Förderbank Bayern oder die BBB Bürgschaftsbank, die nach bestimmten Kriterien in Unternehmen investieren. Meistens werden technologische und innovative Projekte gefördert. Im Tausch für gegebenes Kapital erhalten die Investoren Anteile dieses Unternehmens. 

Bürgschaften: Wenn keine ausreichende finanzielle Sicherheit für einen Kredit oder Darlehen besteht, übernehmen Bürgschaftsbanken eine Bürgschaft, damit der Kredit bewilligt wird. 

Förderprogramme Baden-Württemberg

Viele Förderprogramme in Baden-Württemberg, wie beispielsweise das Start-up BW Pre-Seed, werden durch das Landesförderinstitut des Landes Baden-Württemberg  (L-Bank) und die Bürgschaftsbank-BW vergeben. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg  bietet mehrere Zuschüsse als Förderprogramme an, zum Beispiel für die Gründungsberatung.

Zuschuss zur Gründungsberatung (Beratungsgutscheine):

  • Gründer und Unternehmer können bei Unternehmensübernahme oder Existenzgründung Experten-Beratungsgutscheine erhalten.
  • Der Zuschuss des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg deckt 70 - 80 % der Beratungskosten (Intensivberatung) bis zu einer Dauer von 10 Tagen ab. 

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen: 

  • Innovative Gründer, Start-ups und KMUs können Innovationsgutscheine für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bis maximal 5 Jahre nach der Gründung erhalten.
  • Der Zuschuss des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg liegt zwischen 2.500 Euro - 20.000 Euro und deckt 50 % - 80 % der förderfähigen Kosten ab. Gründer und Unternehmer können mehrere Innovationsgutscheine nutzen.  

Zuschuss bei gelungener Start-up Gründung: 

  • Existenzgründer und Start-ups können Start-up BW Pre-Seed in der Frühphase der Gründung nutzen, innerhalb von 5 Jahre nach dem Eintrag in das Handelsregister.
  • Der Zuschuss der  L-Bank  mit Finanzierungshöhe von 50.000 Euro bis 200.000 Euro wird bis zu 80 % gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist ein Ko-Investor, der 20 % der Finanzierungssumme absichert. In Ausnahmefällen und bei höherem Ko-Investor-Anteil von bis zu 50 %, steigt die Finanzierungssumme auf maximal 400.000 Euro.

Bürgschaft für Existenzgründer und Unternehmen

  • Existenzgründer und Unternehmer können bei unzureichender finanzieller Sicherheit durch eine Bürgschaft unterstützt werden.
  • Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank-BW leistet bis zu einer Bürgschaftshöhe von 1,25 Mio. Euro, bei einer Bürgschaftsquote von 80 %.

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Förderprogramme Bayern

Die LfA Förderbank Bayern und die BayBG bieten in Bayern mehrere Förderprogramme und Fördermittel an. Einige Förderprogramme, wie der Zuschuss zum Vorgründungscoaching, kommt direkt von dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Zuschuss zum Vorgründungscoaching

  • Existenzgründer und Unternehmen können sich bei bevorstehender Gründung oder Betriebsübernahme beraten lassen.
  • Der Zuschuss vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie deckt 70 % des Tageshonorars, aber maximal 800 Euro pro Beratungstag. Gefördert werden bis zu 10 Beratungstage. 

Startkredit zur Unternehmensgründung und -festigung

  • Gründer und kleine Unternehmen können den Startkredit für Investitionen bis zu 5 Jahre nach der Gründung nutzen.
  • Das Darlehen der  LfA Förderbank Bayern  deckt 10.000 Euro - 10 Mio. Euro ab und kann zu 100 % für die förderfähigen Kosten genutzt werden. 

Zuschüsse als Innovationsgutscheine für Handwerker und kleine Unternehmen

  • Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe können bei Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen Innovationsgutscheine nutzen.
  • Der Zuschuss durch  Bayern Innovativ  erfolgt als Innovationsgutschein in Höhe von 4.000 Euro - 80.000 Euro. Die Gutscheine tragen bis zu 60 % der förderfähigen Kosten und können maximal dreimal in 3 Jahren genutzt werden. 

Beteiligungskapital für Investitionen

  • Gründer und mittelständische Unternehmen können innerhalb der ersten 5 Jahre nach Gründung Beteiligungen erhalten.
  • Die BayBG leistet Beteiligungen von 250.000 Euro – 10 Mio. Euro. 

Bürgschaft für Existenzgründer und Unternehmen 

  • Existenzgründer und Unternehmen können ihre finanzielle Sicherheit erhöhen.
  • Die Bürgschaft der LfA Förderbank Bayern leistet bis zu einer Bürgschaftshöhe von 30 Mio. Euro, bei einer Bürgschaftsquote bis zu 80 %.  

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Förderprogramme Berlin

Der Coaching BONUS und Berlin Start werden unter anderem als Förderprogramme in Berlin von der  IBB  angeboten. Handwerker werden mit einer Meistergründungsprämie der  Handwerkskammer Berlin  unterstützt. Die  MBG und  BBB Bürgschaftsbank  bieten Beteiligungen und Bürgschaften als Fördermittel in Berlin an.

Coachingzuschuss für Gründung und Wachstum

  • Gründer und Unternehmen können den Coaching BONUS zur Beratung nutzen.
  • Der Zuschuss der  IBB liegt zwischen 500 Euro - 800 Euro pro Tag, bei bis zu 20 Coachingtagen. Bei Erstförderung liegt die Förderungshöhe an den ersten zwei Tagen bei 1000 Euro. Theoretisch können bis zu 16.400 Euro gefördert werden.  

Darlehen und Bürgschaft für Gründung und Festigung

  • Gründer, KMUs und Freiberufler können Berlin Start bis zu 7 Jahre nach Unternehmensgründung nutzen.
  • Die Förderung beinhaltet ein zinsgünstiges Darlehen und eine Bürgschaft. Das Darlehen ist in Höhe von 5.000 Euro bis zu 500.000 Euro möglich. Die Bürgschaft der  IBB bis zu 1,5 Mio. Euro mit 80 % Verbürgung. Die Laufzeit beträgt 6 – 10 Jahre. 

Meistergründungsprämie als Zuschuss

  • Gründungswillige Handwerksmeister können die Meistergründungsprämie vor der Gründung nutzen.
  • Ein zweistufiger Zuschuss der  Handwerkskammer Berlin. Die Basisförderung beträgt 8.000 Euro. Die Förderung je Arbeits-, Ausbildungsplatz 5.000 Euro - 7.000 Euro.  

Beteiligungen zur Stärkung des Eigenkapitals

  • Fachlich und kaufmännisch qualifizierte Gründer und KMUs der gewerblichen Wirtschaft können ihr Eigenkapital stärken.
  • Die Beteiligung der  MBG  bei wirtschaftlich erfolgversprechenden Unternehmen erfolgt in Höhe von 50.000 Euro - 1,25 Mio. Euro. Die Beteiligungsdauer beträgt bis zu 10 Jahre. 

Bürgschaft für Existenzgründer und Unternehmen

  • Existenzgründer und Unternehmen können ihre finanzielle Sicherheit erhöhen.
  • Bürgschaften der  BBB Bürgschaftsbank werden bis zu einer Höhe von 1,25 Mio. Euro mit 80 % Bürgschaftsquote angeboten. 

Diese und weitere Details finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.

Fördermittel Brandenburg

Die  ILB bietet in Brandenburg eine Reihe an verschiedenen Förderprogrammen und Fördermitteln an. Beispielsweise unterstützt sie mit der Meistergründungsprämie gründungswillige Handwerker und stärkt mit der Gründung Innovativ innovative Gründungsvorhaben durch zusätzliches Unternehmenskapital. Die  Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt in Brandenburg mit Bürgschaften als Fördermittel. 

Meistergründungsprämie Brandenburg Zuschuss

  • Gründungswillige Handwerksmeister oder Investoren mit 30 % Beteiligung an einem Unternehmen können die Meistergründungsprämie nutzen.
  • Der zweistufige Zuschuss der  ILB besteht aus einer. Basisförderung von 12.000 Euro und einer Förderung je Arbeits-, Ausbildungsplatz von 5.000 Euro – 7.000 Euro. 

Zuschuss für innovative Unternehmen

  • Unternehmen und Gründer können Gründung Innovativ bei Existenzgründung und Übernahme eines innovativen KMUs bis zu 3 Jahre nach der Gründung oder Übernahme nutzen.
  • Der Zuschuss beträgt 25.000 Euro  - 100.000 Euro und deckt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. 

Stärkung des Eigenkapitals durch Beteiligung

  • Gründer und Unternehmen in der Gründungs- und Startphase sowie in Wachstums- und Erweiterungsphase können ihr Eigenkapital stärken.
  • Die  ILB  fördert in der Frühphase mit Beteiligungen von 15 % am Stammkapital und einem nachrangigen Darlehen. Die kombinierte Förderungssumme beträgt maximal  1,2 Mio. Euro. In der Wachstumsphase liegt die Beteiligungshöhe bei mindestens 300.000 Euro - maximal 49 % des Stammkapitals. Ein nachrangiges Darlehen ist möglich. Die kombinierte Förderungssumme beträgt maximal 6,4 Mio. Euro. 

Bürgschaft für Existenzgründer und Unternehmen 

  • Existenzgründer und Unternehmen können ihre finanzielle Sicherheit erhöhen.
  • Die Bürgschaftshöhe der  Bürgschaftsbank Brandenburg  beträgt mit maximal 1,25 Mio. Euro, mit einer Bürgschaftsquote von 80 %. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren (bei gewerblichen Bauvorhaben bis zu 23 Jahren).

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Förderprogramme Bremen

Das  Starthaus Bremen unterstützt in Bremen unter anderem Förderprogramme zur Beratung und durch Kredite. Die  BAB Förderbank bietet durch Förderprogramme für Unternehmensinvestitionen Hilfe für Gründer sowie Unternehmen an. Bürgschaften werden in Bremen meistens durch die  Bürgschaftsbank Bremen geleistet.

Zuschüsse für Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

  • Gründer und KMUs können den Beratungszuschuss nutzen.
  • Das  Starthaus Bremen leitet einen Zuschuss für Beratungen bis zu 350 Euro pro Tag bei einem maximalen Tagessatz von 700 Euro. Höchstfördersumme bei Existenzgründern sind 2.800 Euro bei allgemeinen Beratungen 7.000 Euro je Antragssteller. 

Mikrokredit als Finanzierungshilfe für Kleinst- und Kleinunternehmen

  • Natürliche Personen, Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen können den BAB Mikrokredit nutzen.
  • Der Mikrokredit des Starhaus Bremen wird bis zu 100.000 Euro geleistet. Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. 

Unternehmensinvestitionen durch Zuschüsse und Darlehen

  • Unternehmen jeder Größe, die betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdig sind, können das Förderungsprogramm für Investitionen nutzen.
  • Investitionszuschüsse der  BAB  von 7,5 % – 30 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 2,5 Mio. Euro. Ein zusätzliches zinsloses Investitionsdarlehen von mindestens 50.000 kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten decken. 

Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmen

  • Unternehmen, Existenzgründer oder Freiberufler mit mangelnder finanzieller Sicherheit für Kredite können dieses Fördermittel nutzen.
  • Die Bürgschaftshöhe der  Bürgschaftsbank Bremen  beträgt bis zu 1,25 Mio. Euro bei 80 % Bürgschaftsquote. 

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Förderprogramme Hamburg

In Hamburg gehören die  IFB Hamburg, die  BTG Hamburg und die  Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg zu den häufigsten Anlaufstellen für Förderprogramme und Fördermittel in Hamburg. Die IFB bezuschusst zum Beispiel mit InnoRampUp innovative Existenzgründungen.

Zuschuss zur innovativen Existenzgründung 

  • Existenzgründer und Unternehmen können InnoRampUp bis zu 2 Jahre nach der Gründung nutzen.
  • Der Zuschuss der  IFB Hamburg beträgt maximal 150.000 Euro (in Ausnahmefällen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben). 

Hamburg-Kredit Mikro für gewerbliche Unternehmen

  • Existenzgründern und gewerblichen Unternehmen können das Fördermittel für Investitionen nutzen.
  • Das zinsgünstige Darlehen der  IFB Hamburg  liegt bis zum 5. Geschäftsjahr zwischen 5.000 Euro - 25.000 Euro. Ab dem 5. Geschäftsjahr zwischen 5.000 Euro - 40.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt werden. 

Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH

  • Wachstumsunternehmen, Existenzgründer und mittelständische Unternehmen können das Fördermittel für Unternehmenswachstum und Investitionsfinanzierung nutzen.
  • Typische stille Beteiligung der  BTG Hamburg  bis zu 500.000 Euro, maximal aber bis zur Hälfte des verwendeten und noch zu verwenden Kapitals (Kapitalparität).  Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahren. 

Klassik-Bürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg

  • Unternehmen, Existenzgründer oder Freiberufler können sich fehlende finanzielle Sicherheit beschaffen.
  • Die Bürgschaftshöhe der  Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg  umfasst bis zu 2,5 Mio. Euro, bei einer Verbürgung von bis zu 80 %. 

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Förderprogramme Hessen

In Hessen werden viele Förderprogramme und Fördermittel von der  WI Bank, der  BMH und der  Bürgschaftsbank Hessen vergeben. Hierzu gehören zum Beispiel ein Beratungszuschuss für Gründungsvorhaben der WI Bank oder auch Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen.

Zuschuss zur Beratung für Gründungs- und Mittelstandsförderung

  • Existenzgründer und KMUs können Beratungstätigkeiten in Anspruch nehmen.
  • Der Zuschuss der  WI Bank  liegt bei maximal 650 Euro Tageswerk und deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hessen-Mikrodarlehen bei Gründung oder Unternehmensübernahme

  • Existenzgründer und Unternehmen können den Mikrodarlehen bis zu 5 Jahre nach Gründung nutzen.
  • Das Darlehen der  WI Bank liegt zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Beteiligungen für Gründungs- und Mittelstandsförderung

  • Gründer kleiner Unternehmen und bestehender Unternehmen können die Beteiligungen bis zu 5 Jahre nach Gründung nutzen.
  • Offene und stille Beteiligungen der BMH Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH von 400.000 Euro bis 1,2 Mio. Euro.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen

  • KMUs oder Freiberufler mit unzureichender finanzieller Sicherheit für Kredite können Bürgschaften für weitere Sicherheit nutzen.
  • Bürgschaftshöhe der Bürgschaftsbank Hessen beträgt maximal 1,25 Mio. Euro, bei 80 % Kreditabsicherung. 

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Förderprogramme Mecklenburg-Vorpommern

Viele Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern werden von der  BMV und der  MBMV bereitgestellt. Auch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern bietet beispielsweise durch Zuschüsse für Qualifizierungsmaßnahmen und Bildungschecks attraktive Fördermittel an.

Zuschuss durch Qualifizierungsmaßnahmen und Bildungschecks

  • Freiberufler und Personen, die Unternehmensgründung, -übernahme, anstreben und sich dafür durch Kurse und Beratungen qualifizieren wollen, können dieses Fördermittel nutzen.
  • Der Zuschuss des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern wird als Bildungscheck geleistet und deckt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Grundkursen bis zu 48 Stunden à 45 Minuten. Beratung und Begleitung bis zu 2 Tagewerke à 8 Zeitstunden. Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.

Darlehen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für Investitionen

  • Kleinstunternehmen, KMUs und Gründer können das BMV-Darlehen II für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln nutzen.
  • Die Darlehenshöhe der  BMV  beträgt 20.000 Euro - 500.000 Euro. Die Laufzeit für Investitionen beträgt 20 Jahre, für Betriebsmittel maximal 8 Jahre.

Beteiligungen der MBMV für Innovationen

  • Gründer und KMUs können mit diesem Fördermittel ihre Eigenkapitalbasis verstärken.
  • Eine stille Beteiligung der MBMV  reicht von 50.000 Euro bis zu 2,5 Mio. Euro. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV classic

  • Freiberufler und Unternehmen mit unzureichender finanzieller Sicherheit für Kredite können mit diesem Fördermittel weitere finanzielle Sicherheit gewährleisten.
  • Bürgschaftshöhe der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) liegt zwischen 25.000 Euro und 2,5 Mio. Euro, bei bis zu 80 % Kreditabsicherung. 

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Förderprogramme Niedersachsen

In Niedersachsen leisten die  NBank und die  Niedersächsische Bürgschaftsbank einen großen Prozentsatz der Förderprogramme für Gründer und Unternehmen. Zum Beispiel unterstützt die NBank Handwerker durch Zuschüsse als Fördermittel bei Gründung oder branchenunabhängig mit Mikrokrediten. 

Zuschuss Gründungsprämie Handwerk

  • KMUs im Handwerk können das Fördermittel bis zu 2 Jahre nach Gründung oder Übernahme nutzen.
  • Die  NBank leistet einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro. 

Kredit MikroSTARTer Niedersachsen

  • Gründer, KMUs und mittleren Unternehmen können für Existenzgründung und -sicherung in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit den MikroSTARTer nutzen.
  • Das Darlehen durch die  NBank  deckt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten und beläuft sich auf 5.000 Euro - 25.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 2 bis 5 Jahre. 

Beteiligung für Innovationen in Nachgründungs- und Wachstumsphase

  • Kleine innovative Unternehmen können das Förderprogramm bis 5 Jahre nach Gründung zur Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen nutzen.
  • Die stille Beteiligung der  NBank liegt zwischen150.000 Euro - 600.000 Euro. Die offene Beteiligung wird als Minderheitsbeteiligung am direkten Gesellschaftskapital geleistet. Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre. 

Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank

  • Freiberufler, KMUs und Gründer mit unzureichender finanzieller Sicherheit für Kredite können Bürgschaften für zusätzliche finanzielle Sicherheit nutzen.
  • Die Bürgschaftshöhe der  Niedersächsischen Bürgschaftsbank  beträgt bis zu 1,25 Mio. Euro, bei maximal 70 % Kreditabdeckung. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt ein bis 10 Jahre. 

Diese und weitere Details finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.

Business- und Finanzplan für Ihre Fördermittel

Die Finanzierung Ihres Start-ups ist eine der größten Herausforderungen. Denn die Bewilligung eines Fördermittels ist mitnichten ein Geschenk und somit für Sie mit Verantwortung und verschiedenen Verpflichtungen verbunden. Schon bei der Beantragung eines Fördermittel müssen Sie einen ausgereiften Businessplan sowie Finanzplan einreichen, aus dem klar hervorgeht, dass eine Förderung genau dieses Unternehmens im Interesse unserer Gesellschaft ist. Ihr Geschäftsmodell muss einer kritischen Prüfung standhalten, um sich für eine Förderung zu qualifizieren.

Für Existenzgründer ist es wichtig, sich dessen bei der Erstellung ihres Businessplans bewusst zu sein, um diesen den Ansprüchen solcher Prüfungen entsprechend zu gestalten und gegebenenfalls Anpassungen an Konzept oder Eingangsgrößen der Modellrechnungen vorzunehmen. Mit unserer Businesssoftware Unternehmerheld können Sie den Business- wie auch den Finanzplan kinderleicht erstellen.

Förderprogramme NRW (Nordrhein-Westfalen)

Die LGH bietet in NRW Förderprogramme vielfältiger Natur an. Unter anderem Beratungszuschüsse und Meistergründungsprämien für gründungswillige Handwerker. Die  NRW.Bank und die  KBG unterstützen Gründer größtenteils durch Fördermittel in Form von Bürgschaften und Beteiligungen.

Zuschüsse zum Beratungsprogramm Wirtschaft

  • Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler können den Beratungszuschuss einmal innerhalb von 5 Jahren nutzen.
  • Die  LGH  bezuschusst Beratungen mit 50 - 80 % eines Tageswerksatzes, bis maximal 400 Euro. Zirkelberatungen werden mit 90 % des Tageswerksatzes, bis maximal 720 Euro und mit Eigenanteil von mindestens 50 Euro bezuschusst. Innerhalb von 12 Monaten können 10 Tageswerke gefördert werden. Bei Zirkelberatungen nur ein Tageswerk. In einem Jahr können bis zu 4000 Euro bezuschusst werden. 

Zuschuss als Meistergründungsprämie

  • Handwerksmeister, die eine selbstständige Existenz gründen oder Personen bei einer Unternehmensübernahme oder bei Beteiligung, können dieses Förderprogramm nutzen.
  • Die  LGH gewährt einen einmaligen Zuschuss von 10.500 Euro. 

Darlehen für Investition und Betriebsmittel

  • Gründer, junge und etablierte KMUs und Freiberufler können den Darlehen für Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen nutzen.
  • Zinsgünstige Darlehen der  NRW.Bank  bis zu 10 Mio. Euro, mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %. Die Laufzeit beträgt 5 – 20 Jahre. 

Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen

  • Existenzgründer und junge KMUs der gewerblichen Wirtschaft können das Förderprogramm für unternehmerische Investitionen oder Unternehmensübernahmen nutzen.
  • Die KBG leistet typische stille Beteiligungen von 50.000 Euro – 1 Mio.  Euro, bei 50 %  -75 % des Finanzierungsanteils. Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre. 

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

  • Freiberufler, Unternehmen und Gründer mit unzureichender finanzieller Sicherheit für Kredite können durch Bürgschaften weitere Sicherheit erhalten.
  • Die Bürgschaft der  Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen beträgt bis zu 2,5 Mio. Euro, mit bis zu 90 % Kreditabsicherung. Die maximale Laufzeit beträgt 15 Jahre. 

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Förderprogramme Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz bieten die MBG Rheinland-Pfalz und die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz eine Vielzahl an attraktiven Förderungsprogrammen an. Daneben bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) unter anderem Beratungszuschüsse für Existenzgründung als Fördermittel an.

Zuschuss zur externen Beratung

  • Gründungswillige, Gewerbler und Freiberufler bei Gründung oder Unternehmensübernahme im Bereich Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstigen Dienstleistungen und freien Berufen können den Beratungszuschuss nutzen.
  • Der Zuschuss des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)  deckt bis zu 50 % des Tageswerks, maximal aber 400 Euro pro Beratungstag. Die maximale Förderungsdauer beträgt 9 Tage. Beratungen unter 4 Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen. Es ist eine Förderung von bis zu 3.600 Euro möglich. 

Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel

  • Gründer, Freiberufler und Unternehmen können das Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel nutzen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt für Investitionen bis zu 2 Mio. Euro. Und für Betriebsmittel bis zu 500.000 Euro. 100 % der förderfähigen Kosten sind finanzierbar. Laufzeit bis zu 20 Jahren. 

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz

  • Existenzgründer sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks können mit diesem Fördermittel die Eigenkapitalbasis erhöhen.
  • Die  MBG Rheinland-Pfalz  leistet stille Beteiligungen, die das Eigenkapital nicht übersteigen (außer bei Existenzgründern) von 50.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro, mit 80 % Absicherung. Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre.  

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz

  • Freiberufler, Unternehmen und Gründer mit unzureichender finanzieller Sicherheit für Kredite können mit diesem Fördermittel zusätzliche Sicherheit erhalten.
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz bis zu 1,25 Mio. Euro, mit bis zu 80 % Bürgschaftsquote. 

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Förderprogramme Saarland

Die Bürgschaftsbank Saarland bietet in Saarland mehrere Beteiligungsoptionen und Bürgschaftsvarianten für Gründer und Unternehmer an. Auch die SIKB und der saarland.innovation&standort e. V. (saaris) bieten Fördermittel im Saarland an. Beispielsweise stellt saaris einen Beratungszuschuss für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger.  

Beratungszuschuss für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger

  • Existenzgründer und Unternehmen können den Beratungszuschuss innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung oder Übernahme nutzen.
  • Der Zuschuss des saaris  beträgt 70 – 80 % des Tageshonorars, aber maximal 800 Euro. Förderung für bis zu 24 Tageswerke möglich (18.400 Euro).  

Startkredit-Programm des Saarlandes

  • Existenzgründer, Freiberufler oder Unternehmer können den Startkredit als Startkapital für Investitionen und Betriebsmittel nutzen.
  • Die  SIKB  fördert durch zinsgünstiges, langfristiges Darlehen, in Höhe von 2.500 Euro - 25.000 Euro, bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.

Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft

  • KMUs und Gründer können mit diesem Fördermittel zusätzliches Eigenkapital generieren.
  • Minderheitsbeteiligung der Bürgschaftsbank Saarland bis zu 1 Mio. Euro, mit 70 % Beteiligungsgarantie. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland

  • Unternehmen und Gründer mit unzureichender finanzieller Sicherheit für Kredite können Bürgschaften für zusätzliche Sicherheit nutzen.
  • Bürgschaftshöhe der Bürgschaftsbank Saarland beträgt bis zu 1,25 Mio. Euro. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 % der Kreditsumme ab. 

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Fördermittel Sachsen

In Sachsen werden Förderprogramme für Gründer und Unternehmen zu großen Teilen von der MBG Sachsen, der SAB und der Bürgschaftsbank Sachsen geleistet. Die MBG Sachsen und bietet zum Beispiel verschiedene Beteiligungsvarianten als Fördermittel an, die SAB beispielsweise ein Mikrodarlehn oder den InnoStartBonus.

Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen

  • Innovative Gründer, die eine Unternehmensgründung planen, können innerhalb von 12 Monaten vor und während der Gründung den InnoStartBonus nutzen.
  • Die Förderung der SAB erfolgt als Zuschuss in Höhe von 1.050 Euro pro Monat, bis zu 12 Monaten. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag für unterhaltungspflichtige Kinder mit 150 Euro monatlich.

Mikrodarlehen für Gründung und Festigung

  • Existenzgründer und Unternehmen, die eine Existenz aufbauen oder festigen wollen, können innerhalb von 10 Jahren zwei Darlehen nutzen (bis 5 Jahre nach Gründung und ab 5 Jahre nach Gründung).
  • Förderung der SAB als Darlehen bis zu 20.000 Euro mit 80 % Darlehensabsicherung. Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre.

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen

  • Existenzgründer und KMUs mit erfolgversprechendem Unternehmenskonzept und persönlicher Teilgarantie können dieses Förderprogramm nutzen.
  • Die MBG Sachsen fördert durch stille Beteiligung. Die Höhe orientiert sich am Eigenkapital des Unternehmens und liegt zwischen 25.000 Euro und 1 Mio. Euro.  Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahren.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen

  • Unternehmen und Gründer mit unzureichender finanzieller Sicherheit für Kredite können durch Bürgschaften weitere finanzielle Sicherheit erhalten.
  • Die Bürgschaftshöhe der Bürgschaftsbank Sachsen beträgt bis zu 2 Mio. Euro, mit bis zu 80 % Absicherung des Bürgschaftsbetrags. Die Laufzeit bei Baumaßnahmen/Förderdarlehen beträgt bis 23 Jahre, bei Betriebsmitteln bis 8 Jahre und ansonsten 15 Jahre.
  • Es werden die Kosten für Gründercoaching mit maximal 500 Euro übernommen.

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Förderprogramme Sachsen-Anhalt

Die IB Sachsen-Anhalt bietet in Sachsen-Anhalt viele Fördermittel an. Beispielsweise den ego.START oder diverse Gründungsdarlehen. Daneben bieten die MBG Sachsen-Anhalt und die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt Beteiligungen und Bürgschaften als Fördermittel für Gründer und Unternehmer an.

Zuschuss zur Förderung von Unternehmensgründungen

  • Existenzgründer, die sich fortbilden wollen oder sehr innovative Vorhaben planen, können ego.START nutzen.
  • Die IB Sachsen-Anhalt bezuschusst Coachingleistungen mit maximal 540 Euro pro Tagewerk bei maximal 10 Tagewerken, Machbarkeitsstudien / Markteinführungsstudien mit einem Festbetrag von 16.380 Euro und Gründerstipendien mit 2.000 Euro im Monat für bis zu 18 Monate.

IB-Gründungsdarlehen

  • Existenzgründer, Unternehmen und Freiberufler können Sachsen-Anhalt IMPULS für die Finanzierung bis zu 5 Jahre nach Unternehmensgründung nutzen.
  • Das Darlehen durch die IB Sachsen-Anhalt liegt zwischen 10.000 Euro und 500.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren.

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft

  • KMUs der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer und Freiberufler, die konkrete unternehmerische Vorhaben planen, können dieses Fördermittel nutzen.
  • Die MBG Sachsen-Anhalt leistet stille Minderheitsbeteiligungen bis zu 1 Mio. Euro, in Einzelfällen bis 2,5 Mio. Euro. Die Laufzeit beträgt maximal 12,5 Jahre.

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

  • Unternehmen und Gründer mit unzureichender finanzieller Sicherheit für Kredite können durch Bürgschaften zusätzliche Sicherheit erhalten.
  • Die Bürgschaftshöhe der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt reicht bis zu 1,25 Mio. Euro, mit bis zu 80 % Kreditabsicherung. 

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Förderprogramme Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein bietet die IB.SH beispielsweise Förderprogramme für gründungswillige Handwerker, wie die Meistergründungsprämie, Beteiligungen und verschiedene Kredite an. Auch die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt Gründer und Unternehmen mit Bürgschaften als Fördermittel. 

Meistergründungsprämie

  • Handwerksmeister, die sich selbständig machen wollen, können die Meistergründungsprämie als Zuschuss nutzen.
  • Die IB.SH zahlt einen einmaligen Zuschuss für die Basisförderung von 7.500 Euro und für die Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung von 2.500 Euro.

IB.SH Mikrokredit

  • Existenzgründer und Unternehmen können den Mikrokredit bei Gründung und Festigung von Unternehmen und Unternehmensübernahmen nutzen.
  • Das Darlehen der IB.SH liegt zwischen 3.000 Euro und 25.000 Euro. Die Laufzeit beträgt maximal 7 Jahre. Das Darlehen kann zweimal vergeben werden, darf aber insgesamt die Summe von 25.000 Euro nicht übersteigen.

Beteiligungsfonds für KMU

  • Gründer und Unternehmen können die Beteiligungen für Unternehmensgründung, -erweiterung und -festigung nutzen.
  • Die IB.SH leistet stille Beteiligungen zwischen 50.000 Euro und 1 Mio. Euro, bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren. Offene Beteiligungen werden bis maximal 100.000 Euro als Minderheitsbeteiligung mit bis zu 20 % des Kapitals geleistet, bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Existenzgründung 

  • Gründer und Unternehmen können Bürgschaften zur Finanzierung von Neugründungen, Übernahmen und Erweiterungen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit nutzen.
  • Bürgschaftshöhe der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein liegt bei maximal 300.000 Euro mit 70 % Verbürgungsgrad und einer Laufzeit bis zu 15 Jahren. Bei Finanzierung baulicher Maßnahmen beträgt die Laufzeit bis zu 23 Jahren. 

Diese und weitere Details finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.

Fördermittel Thüringen

Die TAB unterstützt in Thüringen durch eine Vielzahl von Fördermitteln. Sie leistet unter anderem eine Meistergründungsprämie für Handwerker, verschiedene Kreditvarianten und auch Bürgschaften. Die MBG Thüringen bietet größtenteils Beteiligungen als Fördermittel für Gründer und Unternehmen in Thüringen an.

Meistergründungsprämie

  • Handwerksmeister, die sich selbständig machen wollen, können die Meistergründungsprämie nutzen.
  • Die TAB leistet einen einmaligen Zuschuss als Grundförderung bei Existenzgründung mit 5.000 Euro und eine Arbeits- o. Ausbildungsplatzförderung mit 2.500 Euro.

Darlehen für Finanzierung und Investition

  • Existenzgründer und KMUs der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler können das Darlehen für langfristige Finanzierung und Investitionen nutzen.
  • Das zinsgünstige Darlehen der TAB liegt zwischen 5.000 Euro und 2 Mio. Euro. Die Laufzeit beträgt 5 – 20 Jahre.

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft

  • Gründer und Unternehmen können dieses Förderprogramm für die Eigenkapitalerhöhung, Gründung und Festigung von Unternehmen nutzen.
  • Die stillen Beteiligungen der MBG Thüringen liegen zwischen 50.000 Euro und 1,25 Mio. Euro (in Ausnahmefällen bei 2,5 Mio. Euro). Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Offene Minderheitsbeteiligungen werden bis zu 25 % des Eigenkapitals geleistet, aber maximal bis zu 300.000 Euro.

Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank

  • Gründer, gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Personen mit Unternehmensbeteiligungen, mit unzureichender finanzieller Sicherheit für Kredite können Bürgschaften für zusätzliche Sicherheit nutzen.
  • Die Bürgschaftshöhe der TAB beträgt bis zu 3 Mio. Euro, bei 80 % Kreditabsicherung. 

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.