Fördermittel in Sachsen von der SAB erhalten
Fördermittel werden in Sachsen entweder durch die bundesweit tätige KfW oder insbesondere durch die SAB (Sächsische Aufbaubank) an Existenzgründer und Selbstständige sowie Unternehmen vergeben. Beim Antrag auf die Fördergelder ist dabei sowohl im Fall der KfW als auch für Fördermittel der SAB in der Regel die Hausbank für die Weiterleitung des Antrags an die Förderbank verantwortlich. Die SAB sieht sich als das zentrale Förderinstitut des Freistaats Sachsen.
Im Bundesland Sachsen vergibt die SAB neben Fördermitteln für die Wirtschaft zudem Fördergelder für den Arbeitsmarkt, Wohnungsbau, die Infrastruktur, den Städtebau sowie für die Umwelt- und Landwirtschaftsförderung. Die SAB nutzt dazu Finanzierungsinstrumente wie Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften. Die SAB bietet jedoch auch individuelle Beratung an, um mit den verschiedenen Förderbausteinen maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte zu entwickeln.
Wesentliche Fördermittel der SAB (Sächsische Aufbaubank) in Sachsen sind:
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GUW)
Im Rahmen dieses Förderkredits vergibt die SAB Fördermittel an Existenzgründer und Freiberufler in Sachsen für den Aufbau der eigenen Existenz. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen erhalten von der SAB Fördergelder für den Ausbau Ihrer Marktposition. 2,5 Mio. € können je Vorhaben für die Finanzierung von Investitionen und von Betriebsmitteln von diesem Fördermittel der SAB abgerufen werden. Die Laufzeiten betragen bis zu 20 Jahre für Investitionen und fünf Jahre für Betriebsmittel. Dieser Förderkredit wird zusätzlich zinsverbilligt durch die Sächsische Aufbaubank angeboten.
ESF Mikrodarlehen für Existenzgründer
Die Sächsische Aufbaubank vergibt zudem Mikrokredite bis zu 20.000 €. Diese können vor oder bis zu drei Jahren nach der Gründung direkt bei der SAB beantragt werden. Die Rückzahlung kann innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Ein gewisser Eigenanteil setzt die SAB bei diesem Fördermittel voraus.
SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen
Sind die bankübliche Verbindlichkeiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden kann die SAB in Sachsen Bürgschaften zur Verfügung stellen. Diese bewegen sich im Rahmen von 0,75 bis 2,5 Mio. €. Die Antragstellung erfolgt über den Kreditgeber.
Die SAB stellt in Sachsen noch zahlreiche weitere Fördermittel zur Verfügung. Dazu zählen verschiedene Zuschussprogramme für bestehende Unternehmen, beispielsweise für Designentwicklung, Beratungsleistungen oder Messeteilnahmen. Die SAB vergibt auch Investitionszuschüsse für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Sachsen. Außerdem hilft die Sächsische Aufbaubank auch Fördermittel für Unternehmen in Krisen bereit. Zuschüsse von der SAB erhalten ebenso Existenzgründer, die sich aus der Hochschule selbstständig machen.
Die Fördermittel und Förderprogramme der SAB sowie weitere Möglichkeiten der Finanzierung der Existenzgründung in Sachsen finden Sie in der Kapitalgeberdatenbank.
Kontakt Sächsische Aufbaubank
Servicecenter des SAB für Fördermittel in Sachsen
Telefon: 0351.49 10 49 10
Telefax: 0351.49 10 10 15