Förderung für Existenzgründer durch die NBank Niedersachsen

Die in Hannover sitzende NBank ist die Förderbank des Landes Niedersachsen und unterstützt Existenzgründer und Selbstständige in ganz Niedersachsen bei ihren unternehmerischen Zielen. Konkret besteht das Förderangebot aus Dienstleistungen, Darlehen und Beteiligungen.

Wir stellen Ihnen die wesentlichen Förderprogramme der NBank vor. Den Antrag auf Fördermittel von der NBank in Niedersachsen stellen Sie in der Regel über Ihre Hausbank. Neben der Investitions- und Förderbank Niedersachsen bietet auch die KfW Fördermittel für Gründer an.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Fördermittel in Niedersachsen von der NBank

Neben der bundesweit tätigen KfW werden Fördermittel in Niedersachsen von der NBank vergeben. Die NBank sieht sich als universale Förderbank für ganz Niedersachsen und ist mit Ihren Fördermitteln in der  Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung aktiv. Die NBank verfolgt das Ziel, die von ihr verwalteten Fördermittel verantwortungsvoll in Niedersachsen einzusetzen. Zudem ist die NBank in Niedersachsen Ansprechpartner für die Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und der Kommunen.

Zum Aufgabenbereich der NBank gehören die Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft. Hier liegt das Augenmerk vor allem auf der Finanzierung von Existenzgründungen. Weitere Aufgaben, denen sich die NBank widmet, sind die staatliche soziale Wohnraumförderung, die Bereitstellung von Venture Capital, die bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen sowie Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art.

Für die Förderung der Existenzgründer hält die NBank verschiedene Fördermittel bereit, mit denen Gründer in Niedersachsen auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt werden sollen. Die Fördermittel der NBank für Existenzgründer in Niedersachsen sind:

  • Zuschüsse zu Integrationsprojekten und dem Gründercoaching Deutschland
  • MikroSTARTer Niedersachsen
  • Niedersachsen-Gründerkredit
  • NBeteiligung
  • Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Produktion

Zuschüsse für Gründer von der NBank Niedersachsen

Existenzgründern, die zum Beispiel über die Erweiterung ihres Unternehmens neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen wollen, bietet die NBank eine Förderung als „Integrationsprojekt" an. Dabei handelt es sich um Projekte, die sich der Herausforderung stellen, schwerbehinderte Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum noch Eingliederungsmöglichkeiten haben, zu beschäftigen. Für die Schaffung solcher Arbeitsplätze erhalten Unternehmen in Niedersachsen einen Personalkostenzuschuss sowie eine Pauschale für den besonderen Aufwand der schwerbehinderten Beschäftigten.

Einen weiteren Zuschuss gibt es für die Teilnahme beim „Gründercoaching Deutschland". Hierbei können Gründer von kleinen und mittleren Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach ihrer Unternehmensgründung sowie Freiberufler, die nicht älter als zwei Jahre ihrer Tätigkeit nachgehen, Zuschüsse zur Inanspruchnahme eines Beraters beantragen und bei Zusage mit bis zu 2.000 Euro rechnen. Als Regionalpartner der KfW spricht die NBank auch Empfehlungen aus. Dabei wird der Antrag vor Abschluss des Coachingvertrages gestellt.

NBank für Gründer mit einem Kapitalbedarf bis 25.000 Euro

Bei „MikroSTARTer Niedersachsen" handelt es sich um einen Mikrokredit, der in Höhe von 5.000 Euro bis zu 25.000 Euro aufgenommen werden kann. Das Darlehen kann für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. dem Unternehmenswachstum stehen, verwendet werden. Das bedeutet, dass das Geld für Investitionen, Betriebsmittel oder die Aus- und Weiterbildung genutzt werden kann.

Damit unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank vor allem Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen von Kleinstgründern in Niedersachsen. Den Antrag auf das Mikrodarlehen stellen dürfen natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben. Aber auch Niedersachsens KMU, die nicht älter als fünf Jahre sind, können den Mikrokredit beantragen.

NBank für Gründer mit einem Kapitalbedarf bis 500.000 Euro

Mit dem „Niedersachsen-Gründerkredit" können eine Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Festigungsmaßnahmen, Investitionen und Betriebsmittel, die bis zu 500.000 Euro kosten, finanziert werden. Einen Antrag auf den Gründerkredit stellen können Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Das Unternehmen darf dabei nicht älter als fünf Jahre sein, muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und der Gruppenumsatz darf zehn Millionen Euro nicht überschreiten. Darüber hinaus muss der Gründer über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung zur unternehmerischen Tätigkeit verfügen.

NBank für Gründer mit einem Kapitalbedarf bis 2,5 Mio. Euro

Existenzgründer und KMU in Niedersachsen mit innovativen und technologischen Geschäftsideen haben eine Chance auf eine „NBeteiligung" der NBank. Genau gesagt beteiligt sich die Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) am Unternehmen. Das Beteiligungsvolumen kann zwischen 250.000 Euro und 2,5 Mio. Euro liegen.

Im Falle einer stille Beteiligung, beteiligt sich die NBank als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen. Allerdings führt sie ein regelmäßiges Reporting durch, um die Geschäftsentwicklungen zu analysieren, davon profitiert wiederum auch das Start-up, da es damit nicht allein gelassen wird. Geschieht die Beteiligung als offene Beteiligungen, beteiligt sich die NBank über die NKB direkt am Kapital der Gesellschaft. Dies geschieht ausschließlich über Minderheitsbeteiligungen.

NBank für Gründer mit einem Kapitalbedarf bis 5 Mio. Euro

Beim „Niedersachsen-Kredit" stehen Energieeffizienz-Maßnahmen, die in Niedersachsen getätigt werden, im Fokus. Förderfähig sind Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Energie sowie die Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung. Je Vorhaben kann der Kreditbetrag zwischen 20.000 Euro und 5 Mio. Euro liegen. Unter die Investitionsmaßnahmen zur Energieeinsparung fallen:

  • Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlage

Kontakt zur Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511-30031 333
E-Mail: beratungwhatever@nbank.de
Website: https://www.nbank.de

Tipp

In der Kapitalgeber- und Förderdatenbank finden Sie Fördermittel,

Zuschüsse sowie Bürgschaften der NBank sowie weiterer Anbieter zur Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit in Niedersachsen.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.