Fördermittel in Hessen von der WIBank erhalten
In Hessen können Existenzgründer, Selbstständige oder Unternehmen entweder bei der bundesweit tätigen KfW oder der lokal tätigen WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) Fördermittel einholen. Bei der Hausbank kann dafür ein Antrag gestellt werden, der vor Beginn der Gründung eingehen muss. Die Hausbank kann den Antrag an die WIBank weiterleiten - ist aber nicht dazu verpflichtet. Die WIBank stellt das zentrale hessische Förderinstitut dar und ist maßgeblich in den Bereichen:
- gründen & wachsen,
- versorgen & modernisieren,
- bauen & wohnen sowie
- bilden & beschäftigen tätig.
Zur sicheren Finanzierung der Förderdarlehen arbeitet die WIBank unter anderem mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zusammen.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung der WIBank
Der Bereich gründen & wachsen innerhalb der WIBank umfasst im Wesentlichen folgende Darlehen für Existenzgründer und Unternehmen:
GuW Hessen - Gründung mit der WIBank
Das Darlehen der WIBank zur Gründung richtet sich an Existenzgründer, Freiberufliche sowie kleine und mittlere Unternehmen in Hessen bis 3 Jahre nach Beginn der Geschäftstätigkeit. Antragssteller können zur Finanzierung ihres Investions- und Betriebmittelbedarfs max. 2 Mio. Euro beantragen. Die Förderdarlehen werden in Raten mit einer Laufzeit zwischen 5 und 20 Jahren getilgt. Zudem sind Zinsvergünstigungen möglich.
GuW Hessen - Wachstum mit der WIBank
Die WIBank bietet für freiberufliche sowie kleine und mittlere Unternehmen, die Fördermittel zur Expansion erwerben wollen, ein Darlehen an, das nach 3 Jahren Geschäftstätigkeit beantragt werden kann. Der Höchstbetrag liegt bei 2 Mio. Euro. Die Laufzeiten zur Tilgung bewegen sich wie beim Gründungsdarlehen zwischen 5 und 20 Jahren. Zinsverbilligungen sind ebenso möglich. Zusätzlich bietet die WIBank weitere Wachstumsdarlehen zur Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung an.
Mikrokredite der WIBank
Da im Förderprogramm der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung der WIBank in Hessen keine Mindestdarlehensbeträge veranschlagt sind, ist es möglich auch kleine Kredite über das Förderprogramm GuW Hessen zu erhalten.
Mikrodarlehen der WIBank
Mit dem Hessen-Mikrodarlehen ermöglicht die WIBank insbesondere kleinen Unternehmen ihre Vorhaben zu finanzieren, da kleine Investitionssummen für Banken häufig wenig attraktiv sind. Gründer wenden sich zunächst an ihre Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder den regionalen Wirtschaftsförderer. Diese beraten die Interessenten und helfen bei der Antragstellung. Der Antrag selbst stellt eine reduzierte Form eines Businessplans dar. Zusammen mit einer Stellungnahme der Beratungsstelle gehen die Anträge an die WIBank, die über den Kreditantrag entscheidet. Ein Vorteil beim Hessen-Mikrodarlehen ist, dass es ohne die Stellung banküblicher Sicherheiten gewährt wird.
Bürgschaften und Beteiligungen der WIBank
Im Auftrag des Landes Hessen verwaltet die WIBank Bürgschaften für Kredite ab 1,25 Mio. Euro inkl. verschiedenen Sonderprogrammen. Zudem stellt die BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH Beteiligungen zur Verfügung, die aus diversen Fonds finanziert werden. Bislang sind mit Hilfe offener und stiller Beteiligungen bereits 70 Mio. Euro in 150 hessische Unternehmen investiert worden. Mit diesen Fördergeldern können Gründungs- als auch Expansionsvorhaben finanziert werden.
Die WIBank bietet individuelle, unabhängige und kostenlose Förderberatung unter anderem für die Bereiche Finanzierung und Netzwerkbildung. Zudem informiert sie regelmäßig auf Sprechtagen und anderen Veranstaltungen über ihre Mittel der Finanzförderung.
Alle Informationen rund um die Fördermittel und Förderprogramme der WIBank, die Sie bei ihrem Weg in die Selbstständigkeit in Hessen untersützen, finden Sie in der Kapitalgeberdatenbank.
Kontakt zur WIBank
Info-Hotline zur Förderberatung 0611.774 73 33
Hauptsitz Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069.91 32 03
Telefax: 069.91 32 46 36