Fördermittel von der IB.SH erhalten
Fördergelder und Förderung können Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Schleswig-Holstein von der bundesweit agierenden KfW oder vor allem von der IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein erhalten. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Fördermittel für die Bereiche Wirtschaft, Wohnungsbau, Kommunen, Arbeitsmarkt und Ausbildung, Umwelt- und Energie, Städtebau sowie für den Agrarbereich. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein unterstützt damit das Land Schleswig-Holstein bei dessen wirtschafts- und strukturpolitischen Entwicklung. Ferner gehören die EU-Beratung und die Aufstiegsfortbildungsförderung ebenso zu den Aufgaben der Investitionsbank.
Für Unternehmensgründer, Betriebsübernahmen oder Geschäftsaufbau hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein zahlreiche Förderprogramme im Angebot. Außerdem arbeitet die Förderbank eng zusammen mit anderen Partnern aus der Finanzbranche. Anträge für Fördermittel von der Investitionsbank Schleswig-Holstein können bei der Hausbank eingereicht werden. Diese ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Anträge weiterzuleiten.
Wichtige Programme der Investitionsbank in Schleswig-Holstein sind:
Starthilfedarlehen
Mit dem Starthilfedarlehen steht der Start in die Selbstständigkeit im Fokus. Dabei begleitet die Förderbank neben Neugründungen auch Übernahmen von bestehenden Unternehmen, Festigungsvorhaben oder tätige Beteiligungen. Gefördert werden jegliche Existenzgründungen in Schleswig-Holstein sowie Festigungsfinanzierungen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Je Gründer beträgt das maximale Fremdfinanzierungsvolumen 100.000 Euro für Investitionen und/oder maximal 50.000 Euro für Liquiditätsbedarfe.
Mikrokredit
Mit dem Mikrokredit wird der Start in die Selbstständigkeit mit einem zinsgünstigen Darlehen unterstützt. In einem vereinfachten Antragsverfahren begleitet die Förderbank neben Neugründungen auch Übernahmen und Festigungsvorhaben bestehender Unternehmen binnen fünf Jahren nach Gründung. Gefördert werden Neugründungen, Übernahme und Festigung von Einzelunternehmen oder GbR-Gründungen in Schleswig-Holstein. Das Darlehen kann zwischen 3.000 Euro und 25.000 Euro betragen.
Investitionsdarlehen
Mit dem Investitionsdarlehen wird auf die Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Darlehen abgezielt. Gestemmt werden Mitfinanzierungen von Investitionen im Rahmen von Existenzgründungen, Neuansiedlungen, Verlagerungen, Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Reinvestitionen.
Betriebsmitteldarlehen
Das Betriebsmitteldarlehen ist für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch Verbesserung der Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen gedacht. Gefördert werden langfristige Mit-/Umfinanzierung eines Teils der Vorräte und langfristige Umschuldung bisher kurzfristig finanzierter Investitionen.
Neben den aufgelisteten Förderprogrammen bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein auch die Vergabe von Zuschüssen und Beteiligungskapital an. Die Zuschüsse dienen der Weiterführung von Unternehmen, der Schaffung bzw. dem Erhaltung von Arbeitsplätzen und der Förderung der Innovationskraft.
Alle Eckdaten zu den Förderprogrammen, Zuschüssen und Beteiligungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein sowie weitere Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Selbstständigkeit finden Sie in der Kapitalgeberdatenbank.
Kontakt Investitionsbank Schleswig-Holstein
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