Mindestlohn, Equal Pay, AI Act 2026: Alle Änderungen für Selbstständige und Unternehmer

Änderungen für Einzelunternehmer
Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2026 auf 12.348 €. Damit bleiben Gewinne bis zu dieser Grenze steuerfrei. Einzelunternehmer sollten ihre Gewinnplanung und Steuervorauszahlungen für 2026 prüfen: Niedrigere Vorauszahlungen könnten sinnvoll sein.
Anpassungen im Einkommensteuertarif und höhere Soli-Freigrenzen
Der Einkommensteuertarif wird 2026 nach oben verschoben. Die Schwelle für den 42-Prozent-Satz steigt, ebenso die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag. Viele mittlere Einkommen fallen damit nicht mehr unter den Soli.
38 Cent Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer
Stimmt der Bundesrat zu, gilt ab 2026 die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Entfernungskilometer. Dies betrifft Solo-Selbstständige, die eine regelmäßige Betriebsstätte haben und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb geltend machen.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung
Zum 1. Januar 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen:
- GKV: 69.750 € Jahresarbeitsentgelt
- Rentenversicherung (West): 101.400 € im Jahr
Damit erhöhen sich die maximal beitragspflichtigen Einkommen für freiwillig gesetzlich Versicherte und Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Einkommen kann sich ein Wechsel in die PKV lohnen.
Unsere Partner-EmpfehlungenÄnderungen für KMU
Neuer Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission hat eine zweistufige Erhöhung beschlossen, die Bundesregierung hat diese per Rechtsverordnung bestätigt: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Dementsprechend steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 €.
Zusätzlich greifen in mehreren Branchen höhere tarifliche Mindestlöhne:
- Gebäudereinigung (Innen- und Unterhaltsreinigung): 15,00 € ab 01.01.2026
- Glas- und Fassadenreinigung: 18,40 € ab 01.01.2026
- Dachdeckerhandwerk: 14,35 € (ungelernt) und 16,00 € (gelernt) ab 01.01.2026
- Maler- und Lackiererhandwerk (gelernte Kräfte): 16,13 € ab 01.07.2026
- Elektrohandwerk (Entsendung aus dem Ausland): 14,93 € ab 01.01.2026
Arbeitgeber sollten ihre Lohnkostenplanung und Arbeitsverträge prüfen.
7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wird der Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % gesenkt. Begünstigt werden nicht nur Restaurants und Cafés, sondern auch Bäckereien und Metzgereien mit Verzehr vor Ort, Caterer sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Getränke bleiben weiterhin mit 19 % zu versteuern. Ausnahme: Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil "to-go" oder geliefert, die weiterhin mit 7 % besteuert werden.
Mindestausbildungsvergütung steigt auf 724 € im ersten Lehrjahr
Gemäß § 17 BBiG erhöht sich die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung automatisch. Für Ausbildungsverträge ab 2026 beträgt sie im 1. Lehrjahr 724 €. Ausbildungsbudgets müssen aktualisiert und interne Ausbildungsrichtlinien angepasst werden.
Mehr Transparenz bei Stellenausschreibungen und Gehältern
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten zur Einführung strenger Transparenzregeln. Ab der nationalen Umsetzung werden Auskunftsrechte, Kriterienoffenlegung und Berichtsanforderungen für Unternehmen verbindlich. Die Vorgaben betreffen insbesondere Gehaltsstrukturen, Einstellungsverfahren und interne Vergleiche. Unternehmen müssen Gehaltsbänder definieren, HR-Datenstrukturen vorbereiten und Bewerbungsprozesse dokumentierbar machen.
Förderung der Betriebsrente in kleinen Unternehmen
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert Förderanreize für kleine Unternehmen, unter anderem durch Anpassungen beim Förderbetrag für Geringverdiener und erweiterte Nutzung von Opting-out-Modellen. Arbeitgeber sollten bAV-Modelle aktualisieren, Zuschussregelungen und Förderbeträge überprüfen und die Kommunikation an Mitarbeiter vorbereiten.
Änderungen im Onlinehandel
Verpflichtender Widerrufsbutton
Ab dem 19.06.2026 gilt die Pflicht zu einem Widerrufsbutton, über den Verbraucher Verträge direkt online widerrufen können. Vorgesehen sind ein klar erkennbarer Button im Kundenbereich und eine kurze Bestätigungsseite, die den Widerruf auslöst. Die neue Regel folgt der EU-Verbraucherschutzanpassung und betrifft alle Shops mit Online-Vertragsabschlüssen.
EU-Verpackungsverordnung
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40 ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie. Sie gilt für alle, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Ihre Anwendung beginnt nach einer Übergangsfrist am 12. August 2026. Es gelten strengere Vorgaben zur Material- und Raumeffizienz sowie neue Anforderungen an Verpackungsdesign und Recyclingfähigkeit. Auch Kleinunternehmer sind betroffen.
Neues Elektrogesetz
Das ElektroG4 wurde am 27. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Große Teile gelten ab 1. Januar 2026, weitere Pflichten bis Mitte 2026. Händler müssen Altgeräte unabhängig vom Neukauf zurücknehmen (auch Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten) und Sammelstellen klar kennzeichnen.
Reparaturpflichten ab 31. Juli 2026
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 zu gemeinsamen Regeln für die Reparatur von Waren ist seit Juli 2024 in Kraft. Mitgliedstaaten müssen sie bis 31. Juli 2026 umsetzen und anwenden. Für Händler und Hersteller gelten erweiterte Pflichten zur Reparatur auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung und Informationspflichten zu Reparaturmöglichkeiten.
EmpCo-Richtlinie
Die EU-Richtlinie 2024/825 verpflichtet Händler, Umwelt- und Haltbarkeitsaussagen klarer zu machen. Die neuen Regeln müssen von Mitgliedsstaaten ab 27. September 2026 angewendet werden. Sie umfassen ein Verbot nicht belegter oder allgemeiner "Green Claims" ("klimaneutral", "umweltfreundlich"). Händler sollten Marketingtexte, Produktbeschreibungen und Labels systematisch auf Umweltversprechen prüfen und Nachweise (Studien, Zertifikate, Klimabilanzen) sammeln.
Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie
Ab 9. Dezember 2026 müssen EU-Mitgliedsstaaten die neue Produkthaftungsrichtlinie umsetzen. Die neuen Regeln gelten grundsätzlich für Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden. Als Produkte gelten dann auch Software und KI-Systeme. Importeure, Händler und Plattformen werden miteinbezogen. Es gelten strengere Beweislastregeln. Betroffene sollten ihre AGBs an die neue Rechtslage anpassen.
Neue Verbraucherkreditrichtlinie ab 20. November 2026
Die Richtlinie (EU) 2023/2225 zu Verbraucherkreditverträgen ersetzt die alte Kreditrichtlinie. Betroffen sind insbesondere Shops und Plattformen, die Buy-now-pay-later-Modelle, Ratenkäufe oder andere Kreditangebote über eigene Strukturen oder Drittanbieter integrieren. Es kommen strengere Regeln zu Informationspflichten, Kreditwürdigkeitsprüfung und Vertragsgestaltung.
Änderungen für Hersteller und Produzenten
Subventionierter Industriestrompreis
Die Bundesregierung führt ab 2026 einen subventionierten Industriestrompreis ein. Geplant ist ein gedeckelter Strompreis von rund 5 Cent/kWh auf bis zu 50 % des Stromverbrauchs in besonders energieintensiven Sektoren (z. B. Chemie, Stahl, Grundstoffindustrie).
Sinkende Netzentgelte
Die Übertragungsnetzbetreiber senken die Netzentgelte 2026 im Schnitt um rund 57 %, von 6,65 auf 2,86 Cent/kWh. Die Maßnahme wird finanziert über einen Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds.
CBAM: voller Grenzausgleichsmechanismus ab 1. Januar 2026
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) tritt nach einer Übergangsphase zum 1. Januar 2026 in den endgültigen Betrieb ein. Betroffen sind Importe emissionsintensiver Güter wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Künftig müssen autorisierte CBAM-Meldepflichtige eingebettete Emissionen der importierten Produkte ermitteln, melden und CBAM-Zertifikate in Höhe dieser Emissionen erwerben. Außerdem müssen sie jährlich eine CBAM-Erklärung abgeben. Ab Februar 2027 startet der Zertifikatskauf, rückwirkend für Importe 2026.
EU-Entwaldungsverordnung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfasst Rohstoffe wie Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Naturkautschuk, Holz und daraus hergestellte Produkte. Einkäufer müssen nachweisen, dass die betroffenen Waren nicht von entwaldeten Flächen stammen (inkl. Geokoordinaten, Risikoanalyse und Dokumentation). Für mittlere und große Unternehmen ist ein Inkrafttreten ab 30. Dezember 2026 geplant. Kleine und Kleinstunternehmen dürften bis 30. Juni 2027 Zeit haben.
Änderungen für gemeinnützige Vereine, soziale Träger und NGOs
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale steigt
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 werden die Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten ab 1.1.2026 angehoben:
- Übungsleiterfreibetrag: von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr
- Ehrenamtspauschale: von 840 € auf 960 € pro Jahr
Damit können gemeinnützige Organisationen Aufwandsentschädigungen in diesen Höhen steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen, solange die übrigen Voraussetzungen (Nebenberuflichkeit, begünstigte Tätigkeit) erfüllt sind.
E-Sport als anerkannter gemeinnütziger Zweck
Das Steueränderungsgesetz 2025 erweitert den Katalog der gemeinnützigen Zwecke ab 2026 um E-Sport. Für E-Sport-Vereine bedeutet dies steuerliche Privilegien (z. B. Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung), erweiterte Spendenabzugsmöglichkeiten und einen erleichterten Zugang zu Förderprogrammen.
Photovoltaik-Anlagen gefährden Gemeinnützigkeit nicht
Mit Einführung eines neuen § 58 Nr. 11 AO durch das Steueränderungsgesetz 2025 soll ab 1.1.2026 ausdrücklich klargestellt werden, dass die Anschaffung und der Betrieb von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen die Gemeinnützigkeit nicht gefährden, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Damit wird die Rechtslage für Vereine, Stiftungen und soziale Träger vereinfacht, die eigene Anlagen betreiben und Überschüsse erzielen wollen.
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Quellen:
Deutsche Handwerks Zeitung: Änderungen 2026: Neue Gesetze und Pflichten im Überblick
Händlerbund: Gesetzesänderungen 2026 – Was ändert sich im E-Commerce
Haufe: Die wichtigsten rechtlichen Neuerungen 2026
Lexware: eBook: Gesetzesänderungen 2026