CO2-Ausgleich CBAM-Reform 2026: Das gilt ab 1. Januar

Was ist der CBAM?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist das neue Klimaschutzinstrument der EU. Sein Ziel: verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit schwachen Klimaregeln verlagern. Und zugleich sicherstellen, dass importierte Produkte die gleichen CO2-Kosten tragen wie Waren aus der EU.
CBAM gilt (zumindest in der Startphase) für besonders emissionsintensive Grundstoffe:
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Zement
- Düngemittel
- Strom
- Wasserstoff
Seit Oktober 2023 läuft eine Übergangsphase. Importeure müssen quartalsweise Emissionsberichte abgeben, zahlen aber noch nichts. Die Bepreisungsphase startet am 1.1.2026. Kauf und Abgabe der CBAM-Zertifikate erfolgen erstmals 2027.
Der CBAM löst langfristig die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten im EU-Emissionshandel ab. Für energieintensive Branchen wie die Stahl- und Aluminiumindustrie ist das ein entscheidender Baustein, um faire Wettbewerbsbedingungen zu behalten.
Unsere Partner-EmpfehlungenWas ändert sich zum 1. Januar 2026?
Die EU hat CBAM im sogenannten Omnibus-Paket I umfassend überarbeitet. Herausgekommen ist eine der tiefgreifendsten Vereinfachungen eines Klimainstruments seit Jahren. Eine Reform, die für kleine Unternehmen kaum zu überschätzen ist. Wer weniger als 50 Tonnen CBAM-relevanter Roh- und Grundstoffe pro Jahr importiert, ist ab 2026 vollständig von allen CBAM-Pflichten befreit:
- keine CBAM-Zulassung
- keine CBAM-Jahreserklärung
- keine Zertifikatsabgabe
- kein Aufwand für Emissionsdaten der Lieferanten
Von dieser Entlastung profitieren vor allem Kleinstimporteure: Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, kleine Händler, Maschinenbauer und Startups, die nur gelegentlich Rohstoffe von außerhalb der EU beziehen.
Strom und Wasserstoff sind dabei Ausnahmen: für sie gilt die Befreiung ausdrücklich nicht. Jeder Importeur ist CBAM-pflichtig, unabhängig davon, ob er 2 Tonnen oder 200 Tonnen importiert.
Auch für größere Importeure wird das System einfacher: CBAM-Anmelder dürfen wählen zwischen tatsächlich berechneten Emissionen und Standardwerten. Bei Nutzung der Standardwerte entfällt die Verifizierungspflicht. Das reduziert Kosten und Bürokratie deutlich. Wer bis 31. März 2026 einen Antrag auf Zulassung stellt, darf vorläufig weiter importieren, auch wenn der Bescheid der Behörde noch aussteht. Ab 2027 müssen CBAM-Zertifikate gekauft werden. Der Preis orientiert sich am EU-ETS.
Wer ist von den Änderungen betroffen?
Für kleine Unternehmen erscheint die Reform als ein Befreiungsschlag: Unternehmen, die nur geringe Mengen importieren, sind ab 2026 komplett CBAM-frei. Die EU-Kommission geht davon aus, dass mehr als 180.000 Unternehmen durch die neue Regelung wegfallen – das wären rund 90 % der bisher im CBAM erfassten Unternehmen.
Doch auch Unternehmen, die selbst von CBAM befreit sind, werden die Preiswirkung entlang der Lieferkette spüren. Denn große Importeure werden die zusätzlichen CO2-Kosten voraussichtlich an ihre Kunden weitergeben. Für große Importeure wird CBAM ab 2026 fester Bestandteil ihrer Prozesse. Betroffen sind:
- Unternehmen mit mehr als 50 Tonnen jährlichen Importen von Stahl, Aluminium, Zement oder Dünger
- Alle Strom- und Wasserstoffimporteure
- Firmen, deren Mengen durch Wachstum oder neue Lieferketten über die Schwelle rutschen
Sie benötigen eine Zulassung als CBAM-Anmelder und müssen jährliche CBAM-Erklärungen abgeben. Ab 2027 müssen sie zusätzlich CO2-Zertifikate kaufen und abführen. Damit wird CBAM zu einem Kosten- und Wettbewerbsfaktor, mit spürbarem Einfluss auf Margen und Einkaufspreise.
Die 51. Import-Tonne wird besonders kritisch: Hier greift eine Regel, die häufig übersehen wird. Denn wird die 50-Tonnen-Schwelle im laufenden Jahr überschritten, gelten alle CBAM-Pflichten rückwirkend ab Jahresbeginn. Das kann passieren durch eine einmalige Großbestellung, einen neuen Lieferanten, falsch nachgewiesene Mengen oder unerwartete Serienproduktionen. Die Folge: Ein Unternehmen, das im Dezember eine große Lieferung erhält, kann plötzlich CBAM-pflichtig für alle Importe des gesamten Jahres werden.
Was Unternehmer jetzt tun sollten
Unternehmen sollten zunächst prüfen, welche Mengen an Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemitteln sie jährlich importieren und ob ihre Produkte unter die CBAM-relevanten KN-Codes fallen. Für kleine Betriebe ist vor allem wichtig zu wissen, ob sie dauerhaft unter der neuen Schwelle von 50 Tonnen bleiben. Auch wenn sie künftig von allen CBAM-Pflichten befreit sind, sollten sie mögliche Preissteigerungen einplanen, da große Importeure ihre zusätzlichen CO2-Kosten voraussichtlich entlang der Lieferkette weitergeben.
Für Unternehmen mit steigenden oder schwankenden Importmengen empfiehlt sich eine klare Strategie, um eine unbeabsichtigte Überschreitung der Schwelle zu vermeiden. Wer 2026 über der Grenze liegen wird, sollte sich frühzeitig auf die bevorstehenden Pflichten vorbereiten und den Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder rechtzeitig stellen. Die Berichtsanforderungen der Übergangsphase gelten zudem bis Ende 2025 weiter und müssen von allen aktuell betroffenen Importeuren erfüllt werden.
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Quellen:
Umweltbundesamt: CBAM-Vereinfachung: 90 Prozent der betroffenen Unternehmen von CO₂-Grenzausgleich ab 2026 befreit