Solidaritätszuschlag in der Lohnabrechnung: So wird er berechnet

Wir erklären, wie sich die Höhe des Solidaritätszuschlags unter Berücksichtigungen der Milderungszonen und Freigrenzen berechnet. Anhand von Berechnungsbeispielen sehen Sie, wer wie viel Soli zahlt, was sich für Ihr Unternehmen und für die Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter ändert.

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Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

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  | Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um die Kosten für den Aufbau der neuen Bundesländer zu decken. Bis auf Geringverdiener musste jeder Berufstätige in Deutschland den Solidaritätszuschuss bis Ende 2020 abführen. Seit dem 01.01.2021 wurde der Soli stark reduziert, zur Freude vieler Arbeitnehmer und Selbstständiger.

Die Systematik zur Berechnung

Jeder Berufstätige muss die vollen 5,5 % Solidaritätszuschlag zahlen, sofern die Einkommen- bzw. Lohnsteuer eine gewisse Grenze (Soli-Grenze) überschreitet. Die Steuer errechnet sich durch das zu versteuernde Einkommen – also dem Entgelt abzüglich Freibeträge oder Ähnliches.

Für Geringverdiener, deren Einkommensteuer die Soli-Grenze nicht überschreitet, fällt kein Soli an. Sofern die Soli-Grenze nur knapp überschritten wird, greift eine Gleitzone (Milderungszone), in der nur ein Teil des Solidaritätszuschlages erhoben wird.

Diese Freigrenzen (und auch die Milderungszone) wurden allerdings stark angehoben, sodass lediglich Besserverdiener noch zur Abgabe des Solis verpflichtet sind.

Tipp

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird 2026 auf 20.350 € angehoben. Für zusammenveranlagte beträgt die Freigrenze 40.700 €.

  | Wer muss den Soli zahlen?

Soli für Selbstständige

Selbstständige müssen wie der Rest der arbeitenden Bevölkerung Soli bezahlen – sobald das zu versteuernde Einkommen (also nach Abzug aller Freibeträge oder Ähnlichem) die Grenze des Soli-Freibetrags überschreitet. Da Selbstständige ihre Steuer in der Regel vorauszahlen, ist zu prüfen, ob Sie die Freigrenzen überschreiten. Ein Gang zum Steuerberater lohnt sich.

Soli für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften müssen Körperschaftsteuer auf den Gewinn abführen. Sie sind damit von der Soli-Reform ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Kapitalgesellschaften den Solidaritätszuschlag auch zukünftig in voller Höhe abführen müssen. Grund dafür ist die Tatsache, dass der Körperschaftsteuersatz lediglich 15 % beträgt und somit generell ein niedrigerer Soli anfällt als bei Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Einzelkaufleuten, die der Einkommensteuer unterliegen.

Angestellte Geschäftsführer profitieren unter Umständen jedoch von der Soli-Reform, da das Geschäftsführergehalt der Einkommensteuer unterliegt. Sofern sich das Gehalt innerhalb der Freigrenzen und Milderungszone bewegt, fällt weniger oder gar kein Soli an. Das Geschäftsführergehalt mindert zudem den Gewinn des Unternehmens, also die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag, den die Kapitalgesellschaft zahlen muss.

Solidaritätszuschlag in der Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter

Haben Sie Angestellte, errechnen Sie den Soli im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

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  | Beispielrechnungen für den Soli für 2026

Allen folgenden Beispielen für das Jahr 2026 legen wir zur Vereinfachung eine kinderlose Person mit Einzelveranlagung zugrunde.

Einkommensteuer unter der Soli-Freigrenze

Ein Solo-Selbstständiger hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 30.000 €. Darauf fällt eine Einkommensteuer von 4.217 € an.

Da die Einkommensteuer weit unter der Soli-Freigrenze von 20.350 € liegt, fällt kein Solidaritätszuschlag an.

Einkommensteuer in der Milderungszone

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 75.000 € fällt eine Einkommensteuer von 20.364 € an.

Die 20.364 € liegen knapp über der Soli-Freigrenze von 20.350 € (14 €) und befinden sich in der Milderungszone. Daher wird der Soli in Höhe von 11,9 % nur auf die Differenz aus der Einkommensteuer abzüglich der Soli-Freigrenze erhoben (§ 4 Satz 2 Solidaritätszuschlagsgesetz).

Daraus ergibt sich ein Soli in Höhe von 1,66 €.

Einkommensteuer weit über der Soli-Freigrenze

Der Solo-Selbstständige hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 120.000 € erzielt. Hierbei fällt eine Einkommensteuer von 39.264 € an.

Da die Einkommensteuer weit über der Freigrenze von 20.350 € (2026) liegt, wird der volle Satz von 5,5 % auf die Einkommensteuer erhoben. Somit ergibt sich ein Soli in Höhe von 2.159,52 €.

  | Unser Fazit

Nach wie vor gibt es den Solidaritätszuschlag. Die Soli-Freigrenzen wurden aber stark angehoben und nur noch Besserverdiener werden zur Kasse gebeten. Die Steuererleichterung betrifft auch die Mehrheit der deutschen Unternehmer, denn der Großteil der selbstständig tätigen Personen in Deutschland führt ein Einzelunternehmen. Hier fällt auf den Unternehmensgewinn Einkommensteuer an – für die die neuen Soli-Freigrenzen gelten.

Unternehmer innerhalb einer Kapitalgesellschaft haben nicht so viel Glück: Der Soli wird weiterhin in voller Höhe auf die Körperschaftsteuer erhoben. Für angestellte Geschäftsführer, die sich selbst ein Geschäftsführergehalt zahlen, lohnt sich ein Steuerberater.

Für Unternehmen mit Angestellten ist eine Lohnsoftware empfehlenswert.

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Autor: René Klein
Chefredakteur
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Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

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