Reformpaket Minijob-Reform: Diskussion um Abschaffung und Pauschalsteuer

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Die Bundesregierung will die Pauschalsteuer bei Minijobs von 2 auf 5 % erhöhen. Doch der eigentliche Streit geht viel weiter: Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission stellen den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs infrage. Ein sofortiges Aus gibt es zwar nicht. Für kleine Betriebe könnte die Reform trotzdem zum Problem werden.

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Ein Mitarbeiter bedient eine Kaffeemaschine in einem Café
Viele kleine Betriebe nutzen Minijobs für Stoßzeiten, Wochenenden oder Krankheitsausfälle. Die geplante Reform könnte diese flexible Beschäftigung für Arbeitgeber teurer und unsicherer machen. Bild: Thirdman / Pexels.

Das plant die Bundesregierung bei Minijobs

Die Minjob-Reform steckt im kürzlich beschlossenen Reformpaket von SPD und CDU/CSU. Konkret soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von 2 auf 5 % steigen.

Diese Änderung trifft Betriebe, die Minijobs pauschal versteuern. Also etwa Cafés mit Aushilfen am Wochenende, Restaurants mit Servicekräften für Stoßzeiten, Einzelhändler mit Kassenkräften oder Höfe mit Erntehelfern.

Brisant wird der Beschluss aber durch einen weiteren Punkt: Der Koalitionsausschuss will die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig noch in diesem Jahr umsetzen. Zu diesen Empfehlungen gehört auch eine weitreichende Änderung bei Minijobs.

Die Kommission schlägt vor, die Opt-out-Möglichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zu beenden. Außerdem soll der gesamte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs abgeschafft werden.

Damit laufen zwei Ebenen zusammen: Die höhere Pauschalsteuer ist der konkrete Kostenschritt aus dem Reformpaket. Die geplante Umsetzung der Rentenempfehlungen stellt das bisherige Minijob-Modell aber viel stärker infrage.

Werden Minijobs abgeschafft?

Nein, ein sofortiges Aus für Minijobs gibt es nicht. Wer heute einen Minijobber beschäftigt, muss den Arbeitsvertrag nicht umstellen. Auch die Verdienstgrenze bleibt vorerst bestehen.

Trotzdem steht das Modell unter Druck. Setzt die Bundesregierung die Empfehlungen der Alterssicherungskommission um, würden Minijobs ihren bisherigen Vorteil verlieren und näher an normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung rücken.

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Reform bedroht kleine Betriebe

In vielen Branchen sind Minijobber als Aushilfskräfte zentral. Sie helfen oft dann, wenn Vollzeitstellen nicht passen: am Wochenende, bei Krankheitsausfällen, in der Ernte, im Weihnachtsgeschäft oder bei einzelnen Events.

Bauernpräsident Joachim Rukwied sagte laut dpa, Minijobber seien für die Landwirtschaft "nicht ersetzbar". Sie würden bei Ernte und Aussaat gebraucht.

Auch in der Gastronomie kommt Kritik auf. Dehoga-Vertreter warnen vor höheren Kosten, mehr Bürokratie und weniger Flexibilität. Besonders kleine Betriebe könnten dann Öffnungszeiten kürzen oder weniger Aushilfen einsetzen.

Dabei ist die höhere Pauschalsteuer allein nicht der größte Streitpunkt. Bei einem Minijob an der aktuellen Verdienstgrenze von 603 € würde die Pauschalsteuer von 12,06 € auf 30,15 € steigen. Das sind 18,09 € mehr pro Monat.

Für einen einzelnen Minijob ist das überschaubar. Für Betriebe mit mehreren Aushilfen summiert es sich aber. Vor allem, wenn Löhne, Energie, Mieten und Wareneinsatz ohnehin steigen.

Der größere Konflikt steckt im möglichen Ende des Sonderstatus. Wenn Minijobs stärker wie normale Beschäftigung behandelt werden, bliebe vom Brutto weniger Netto übrig.

Für Arbeitgeber wäre das heikel. Denn viele Minijobber nehmen den Job gerade deshalb an, weil der vereinbarte Lohn fast vollständig ankommt.

Fällt dieser Vorteil weg, müssten Betriebe womöglich höhere Bruttolöhne zahlen, damit Aushilfen netto ähnlich viel behalten. Aus einer Steuererhöhung von wenigen Euro könnte dann ein deutlich größerer Kostendruck werden.

Das trifft kleine Unternehmen stärker als große. Ein Café, ein Kiosk, ein Hofladen oder ein junger Lieferdienst kann höhere Aushilfskosten oft nicht einfach auffangen. Gerade dort entscheiden Minijobber aber darüber, ob am Wochenende geöffnet wird, ob Lieferzeiten gehalten werden oder ob Saisonspitzen überhaupt zu schaffen sind.

Arbeitgeber müssen Minijobs neu kalkulieren

Bis ein Gesetz vorliegt, ändert sich für Betriebe noch nichts. Minijobber können weiter beschäftigt werden. Auch die aktuellen Abgabenregeln gelten vorerst weiter.

Trotzdem sollten Gründer und kleine Unternehmen die Debatte nicht abtun: Die höhere Pauschalsteuer ist nur der erste sichtbare Kostenschritt.

Der größere Eingriff könnte folgen, wenn die Regierung den Sonderstatus tatsächlich streicht. Dann müssten Betriebe neu rechnen: Wie viele Aushilfen brauchen sie? Wie teuer werden Wochenenddienste, Saisonspitzen oder Abendöffnungen? Und welche Jobs bleiben für Beschäftigte noch attraktiv?

Die wichtigste Botschaft lautet deshalb nüchtern: Der Minijob verschwindet nicht morgen. Aber er ist kein verlässlicher Fixpunkt mehr. Wer ein Geschäftsmodell stark auf günstige und flexible Aushilfen baut, sollte die kommenden Gesetzesentwürfe genau verfolgen.

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