Gutverdiener betroffen Beitragsbemessungsgrenze 2026 steigt: Was das für Selbstständige bedeutet

Beitragsbemessungsgrenze 2026: 8.450 €
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sollen im kommenden Jahr deutlich steigen. Laut einem internen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums liegt die geplante Grenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ab 1. Januar 2026 bei 8.450 € monatlich. Aktuell sind es 8.050 €. Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist ein Anstieg von 5.512,50 € auf 5.812,50 € monatlich vorgesehen.
Ziel der Regierung: die finanzielle Stabilität der Sozialversicherung. Die Erhöhungen orientieren sich an der Lohnentwicklung, wie sie im Durchschnitt des Vorjahres beobachtet wurde. Besonders Gutverdiener und Selbstständige mit hohem Einkommen sollen damit stärker zur Finanzierung beitragen.
Debatte um höhere Sozialabgaben
Die geplanten Anpassungen stoßen auf ein geteiltes Echo. Vertreter der SPD, wie Bundestagsabgeordneter Christos Pantazis, sehen in der Maßnahme einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit: Wer überdurchschnittlich verdient, solle auch überdurchschnittlich zur Stabilisierung der Krankenkassen beitragen. Die Alternative wären Leistungskürzungen oder höhere Beiträge für alle.
Die Union hingegen kritisiert den Vorschlag scharf. CDU und CSU sprechen von einer einseitigen Belastung und warnen vor einem Standortnachteil für Deutschland. Anstatt höhere Sozialabgaben einzuführen, solle die Effizienz der bestehenden Systeme verbessert werden.
Auch aus unternehmerischer Sicht ist die Kritik nachvollziehbar: Höhere Sozialabgaben bedeuten weniger Netto vom Brutto – sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Gerade für Gründer, die wirtschaftlich noch in der Aufbauphase sind, können zusätzliche Fixkosten zur Belastung werden.
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Welche Selbstständigen sind betroffen?
Die Änderungen treffen vor allem freiwillig gesetzlich versichert Selbstständige, deren Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung sich direkt nach der jeweiligen BBG richten. Wer monatlich mehr verdient als die neue Grenze, zahlt auf den Differenzbetrag keine Beiträge mehr – aber eben bis zur neuen, höheren Obergrenze. Das bedeutet: Höheres Einkommen führt zu höheren Pflichtbeiträgen.
Selbst wer nur geringe Einnahmen hat, bleibt nicht verschont: Für Selbstständige gilt eine Mindestbemessungsgrundlage. Diese lag 2025 bei rund 1.248 € monatlich, was einem Mindestbeitrag von ca. 230–280 € monatlich entspricht – auch dann, wenn tatsächlich weniger eingenommen wurde. Nur wer über Ehepartner oder Eltern familienversichert ist, zahlt nichts.
Ein Sonderfall betrifft Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind. Sie zahlen wie Angestellte nur etwa die Hälfte der GKV-Beiträge, da die KSK den Arbeitgeberanteil übernimmt. Doch auch hier greifen die höheren BBG, sofern das Einkommen über dem bisherigen Schwellenwert liegt.
Was können Selbstständige jetzt tun?
Zunächst sollten Selbstständige prüfen, wie stark sie von der Erhöhung betroffen sind – sowohl kurzfristig in der monatlichen Liquiditätsplanung als auch langfristig in der Versicherungsstrategie. Für Gutverdiener kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) attraktiver werden, da dort der Beitrag einkommensunabhängig ist. Vor allem für junge, gesunde Selbstständige ohne Kinder kann die PKV finanziell günstiger sein als die GKV mit steigender BBG.
Wichtig: Ein solcher Wechsel will gut überlegt sein. Die Rückkehr in die GKV ist oft nur schwer oder gar nicht möglich. Zudem steigen die PKV-Beiträge mit dem Alter, Kinder müssen separat versichert werden und Leistungen können je nach Tarif stark variieren. Auch für gesetzlich Versicherte lohnt sich ein genauer Blick auf die Tarifstruktur, Zusatzbeiträge und eventuelle Wahltarife. Wer über die KSK versichert ist, sollte ebenfalls prüfen, ob sich ein Wechsel oder ein Austritt langfristig lohnt – gerade in Phasen mit stark schwankendem Einkommen.
Nicht zuletzt ist die rechtzeitige Anpassung der Finanz- und Liquiditätsplanung entscheidend. Höhere Sozialabgaben bedeuten zusätzliche monatliche Fixkosten. Diese sollten in jede Kalkulation einfließen.
Fazit: Wechsel in die PKV prüfen
Die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ab 2026 verändert die finanziellen Rahmenbedingungen für viele Selbstständige. Besonders für freiwillig gesetzlich Versicherte mit hohem Einkommen steigen die monatlichen Belastungen deutlich. Gleichzeitig bieten die Veränderungen die Chance, die eigene Versicherungsstrategie neu zu bewerten und langfristig zu optimieren. Wer seine Beiträge jetzt prüft, seine Liquidität anpasst und mögliche Alternativen wie die private Krankenversicherung in Betracht zieht, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch finanzielle Planungssicherheit gewinnen.
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Quelle:
Bayerischer Rundfunk: Hohe Sozialabgaben: Warum es für Gutverdiener teurer wird