38 Cent Neue Pendlerpauschale ab 2026: Erhöhung ab dem 1. Kilometer

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Der Bundestag hat heute, am 4. Dezember 2025, das neue Steueränderungsgesetz verabschiedet und damit den Weg für eine überraschend deutliche Erhöhung der Pendlerpauschale frei gemacht. Ab 2026 sollen alle Pendler bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent steuerlich absetzen können. Doch bevor die Reform greift, muss der Bundesrat noch bis Ende 2025 zustimmen. Für Gründer und Selbstständige, die ihre Steuer- und Standortplanung gerade abschließen, ist das mehr als eine Randnotiz: Die Entscheidung beeinflusst, wie teuer der Arbeitsweg künftig wird.

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Autos im Stau im morgendlichen Berufsverkehr
Pendlerpauschale 2026: Stimmt der Bundesrat noch im Dezember zu, gelten ab 1. Januar 38 Cent ab dem 1. Kilometer. Bild: wal_172619 / Pixabay.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) ist eine steuerliche Entlastung für alle, die regelmäßig zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte pendeln. Sie soll die Kosten des Arbeitswegs abfedern. Entscheidend ist dabei nicht das Verkehrsmittel, sondern die Entfernung. Für Arbeitnehmer wirkt sie als Werbungskosten, für Selbstständige und Unternehmer als Betriebsausgaben. In beiden Fällen senkt sie das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Ein weit verbreiteter Irrtum hält sich hartnäckig: Die Entfernungspauschale gilt nicht für Hin- und Rückweg. Absetzbar ist ausschließlich die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeits- bzw. Betriebsstätte.

Die Formel ist simpel: Anzahl der Arbeitstage × Entfernung in Kilometern × Pauschbetrag. Wichtig ist außerdem die Definition der ersten Betriebsstätte. Sie entscheidet, ob die Entfernungspauschale gilt oder ob es sich steuerlich um eine berufliche Reise handelt – mit völlig anderen Regeln. Gerade Selbstständige, die häufig beim Kunden arbeiten, liegen oft im Reisebereich und können dann Reisekosten statt der Pauschale ansetzen. Für den regelmäßigen Weg ins Büro, Coworking-Space oder die Werkstatt gilt jedoch immer die Entfernungspauschale.

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Was gilt für Radfahrer?

Auch Radfahrer profitieren vollumfänglich von der Pendlerpauschale. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Ob jemand Carbon-Rennrad, E-Bike oder Citybike nutzt, spielt für das Finanzamt keine Rolle. Der Kilometerbetrag bleibt derselbe wie für Autofahrer und ÖPNV-Nutzer. Das macht die Pauschale für Radfahrer besonders attraktiv: Sie haben oft keine realen Fahrtkosten wie Sprit oder Tickets, können aber trotzdem den Pauschbetrag ansetzen. Für Gründer, die kurze Strecken zurücklegen oder in der Stadt wohnen, kann das steuerlich wie finanziell besonders effizient sein.

Was ändert sich ab 2026?

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 beschlossen, die Pendlerpauschale ab dem 1. Januar 2026 auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer anzuheben – vom ersten Kilometer an. Bisher gilt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer, während für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent angesetzt werden können.

Diese Änderung bedeutet:

  • Entlastung auch für kurze Strecken: Erstmals profitieren alle Pendler, auch die mit nur wenigen Kilometern Arbeitsweg.
  • Deutlich höhere absetzbare Beträge: Bei zehn Kilometern einfachem Weg entstehen laut Finanzministerium rund 176 € zusätzliche absetzbare Kosten pro Jahr. Bei 20 Kilometern sind es 352 € mehr.

Allerdings steht die Reform noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats. Dieser will voraussichtlich am 20. Dezember entscheiden. Die Länder kritisieren hohe Steuermindereinnahmen und fordern zusätzliche Finanzmittel vom Bund. Ihre Zustimmung gilt zwar als wahrscheinlich, ist aber nicht garantiert.

 

Was bedeutet das für Selbstständige?

Für Selbstständige wirkt die Pendlerpauschale über die Betriebsausgaben. Ihre Bedeutung hängt dabei stark davon ab, ob eine erste Betriebsstätte existiert. Wer regelmäßig ins eigene Büro, Atelier oder den Coworking-Space fährt, kann künftig mehr absetzen. Wer dagegen überwiegend beim Kunden arbeitet, bewegt sich steuerlich im Reisekostenrecht. Dort ändert sich 2026 nichts.

Unternehmer sollten drei Punkte besonders im Blick behalten:

  1. Höhere abziehbare Kosten: Die 38 Cent machen den regelmäßigen Weg ins Büro steuerlich spürbar günstiger. Auch für Firmenwagen-Nutzer, die diesen Weg nur in Höhe der Pauschale geltend machen dürfen.
  2. Strategische Standortfragen: Gerade Gründer, die Büroflächen suchen oder Arbeitswege ihrer Teams kalkulieren, sollten die Reform in ihre Entscheidung einbeziehen.
  3. Planungsunsicherheit bis zur Bundesratsentscheidung: Die Reform ist beschlossen, aber nicht endgültig. Die Länder fordern Ausgleichszahlungen und könnten das Paket kurzfristig bremsen.

Für Gründer, die gerade ihren Standort planen, kann die Reform strategisch wichtig sein. Die höhere Pendlerpauschale macht längere Wege steuerlich etwas erträglicher, besonders für Auto- und Radfahrer. Gleichzeitig wird das Deutschlandticket ab 2026 teurer. Wer auf nachhaltige Mobilität setzt, sollte daher genau prüfen, wie sich steigende ÖPNV-Kosten und die höhere steuerliche Entlastung gegeneinander aufwiegen.

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