Strenge Regeln Neues Elektrogesetz ab 2026: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

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Was kommt 2026 auf Händler und Verbraucher zu? Das neue Elektrogesetz bringt überraschend strenge Regeln für Altgeräte, E-Zigaretten und Lithium-Batterien und stellt ganze Branchen vor Herausforderungen.

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Elektronische Altgeräte
Das neue Elektro- und Elektronikgesetz sorgt für wichtige Änderungen bei der Rücknahme und Entsorgung. Bild: alexlmx / Canva

Was steckt hinter der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)?

Das ElektroG existiert seit 2005 und regelt, wie Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland vertrieben, zurückgenommen und recycelt werden müssen. Das Ziel: Umwelt- und Gesundheitsschutz sichern, Rohstoffe schonen, illegale Entsorgung vermeiden. Startups wie HolyPoly unterstützen mit innovativen Recycling-Ideen dabei. Mit dem ElektroG4, das im Bundestag am 6. November 2025 beschlossen wurde, will auch die Bundesregierung Schritt halten. Das Gesetz wird an neue technische Realitäten und wachsende Risiken angepasst. Die meisten Änderungen treten bereits ab 1. Januar 2026 in Kraft.

Warum braucht es ein neues Elektrogesetz?

Lithium-Batterien sind inzwischen in fast jedem Elektrogerät eingebaut. Sie liefern Energie, bergen aber auch ein hohes Brandrisiko. Besonders bei falscher Entsorgung oder Beschädigung können sie in Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen Brände auslösen. Das neue Gesetz soll die Sammlung und Entsorgung sicherer gestalten, insbesondere durch einen besseren Umgang mit den Batterien. Außerdem sollen deutlich mehr Altgeräte recycelt werden: Denn Deutschland liegt derzeit hinter den gesetzlich geforderten Sammelquoten zurück.

Sorgenkind E-Zigaretten

E-Zigaretten, besonders Einweg-Modelle, galten lange Zeit als Grauzone. Sie werden oft nicht als klassische Elektrogeräte wahrgenommen. Viele landeten im Restmüll. Doch der Verkauf ist hoch. Deutschlandweit werden jährlich mehrere Millionen Einweg-E-Zigaretten verkauft. Die Batterie ist häufig fest verbaut, schwer entfernbar und damit eine Brandquelle. Die Rücknahmepflicht soll für Klarheit sorgen. Das Symbol auf dem Produkt erinnert beim Kauf an die entsprechende Entsorgung in einer Sammelstelle und nicht im Hausmüll.

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Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Neue Rücknahmepflichten auch für E-Zigaretten

Händler müssen künftig Altgeräte zurücknehmen, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde ein neues Gerät kauft. Bisher galt das häufig nur beim Neukauf eines Gegenstücks. Auch Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten fallen unter die neuen Pflichten. Die Rückgabe der Altgeräte muss kostenfrei möglich sein.

Einheitliche Kennzeichnung und bessere Information

Sammel- und Rückgabestellen müssen künftig klar erkennbar sein. Dafür soll ein neues, farbiges Sammelstellenlogo eingeführt werden. Das bisherige schwarz-weiße Symbol genügt nicht mehr. Das farbige Symbol soll direkt im Laden oder Online-Shop dargestellt werden. Die Kennzeichnung dient als Hinweis, das Gerät nach dem Gebrauch getrennt und fachgerecht zu entsorgen.

Fachpersonal an Wertstoff- und Sammelstellen

Elektroaltgeräte dürfen künftig nicht mehr einfach von Verbraucherinnen und Verbrauchern selbst weggeworfen werden, zumindest nicht bei kommunalen Sammelstellen. Stattdessen übernimmt geschultes Personal die Annahme und Sortierung. So werden Lithium-Batterien gezielt identifiziert und separat entsorgt. Damit soll das Risiko von Bränden bei der Sammlung deutlich reduziert werden.

Übergangsfristen und Sanktionen

Das Gesetz ist seit dem 27. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Große Teile der Novelle gelten ab 1. Januar 2026. Einige Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten im Handel sollen bis Mitte 2026 umgesetzt werden. Wer Sammelstellen falsch ausweist oder Rücknahmepflichten ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 €.

Was müssen Unternehmer jetzt tun?

Wer Elektrogeräte verkauft, muss seine Prozesse neu aufstellen. Das gilt für den kleinen Elektroladen ebenso wie für den großen Supermarkt. Es müssen geeignete Rücknahmemöglichkeiten geschaffen, Sammelstellen korrekt gekennzeichnet und Rückgabeabläufe standardisiert werden. Insbesondere E-Zigaretten-Verkäufer stehen vor größeren Herausforderungen. Denn bereits kleine Einweg-Vapes müssen künftig angenommen werden.

Hersteller und Importeure tragen weiterhin Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte. Das gilt für alle Elektrogeräte, insbesondere für Batterien. Die Änderungen beim nationalen BattDG flankieren das neue ElektroG. Viele Vorschriften zur Batterieentsorgung werden enger und europaweit harmonisiert.

Für Startups und kleinere Elektronikfirmen heißt das: Wer am Markt mitmischen will, muss seine Logistik, Rücknahme- und Entsorgungssysteme auf den neuesten Stand bringen.

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