13,90 € Mindestlohn 2026: Kabinett beschließt Erhöhung

Mindestlohnerhöhung kommt
Das Bundeskabinett hat heute, am 29. Oktober 2025, die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Grundlage ist die Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission, die im Sommer eine Erhöhung in zwei Stufen vorgeschlagen hatte.
Die Diskussion um den Mindestlohn begleitet die deutsche Politik seit Jahrzehnten. Nach langen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wurde der flächendeckende Mindestlohn am 1. Januar 2015 eingeführt – damals lag er bei 8,50 € pro Stunde. Seitdem wird er alle zwei Jahre von der Kommission überprüft, in der Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern über die Höhe beraten.
In den vergangenen Jahren hatte sich die Debatte verschärft: Gewerkschaften und SPD forderten angesichts steigender Lebenshaltungskosten eine kräftigere Anpassung, während Wirtschaftsverbände vor Belastungen für kleine Betriebe warnten. Die SPD drängte zuletzt sogar auf einen Sprung auf 15 € pro Stunde, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Unsere Partner-EmpfehlungenWas wurde beschlossen?
Der gesetzliche Mindestlohn, der derzeit bei 12,82 € pro Stunde liegt, soll ab dem 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 € steigen. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 € geplant. In der Summe entspricht das einer Steigerung von rund 13,9 %.
Laut Schätzungen des Statistischen Bundesamts könnten von der Erhöhung bis zu 6,6 Millionen Menschen profitieren, darunter überdurchschnittlich viele Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. Für einen Vollzeitbeschäftigten im Mindestlohnsektor bedeutet die erste Stufe etwa 190 € brutto mehr im Monat, die zweite Stufe rund 310 €. Besonders spürbar dürfte die Erhöhung in Branchen sein, in denen der Anteil gering entlohnter Arbeitskräfte traditionell hoch ist – etwa in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in der Gebäudereinigung.
Für Arbeitgeber bringt die Anhebung zusätzliche Anforderungen mit sich. Sie müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten den neuen Mindestlohn erhalten, und die Arbeitszeiten entsprechend dokumentieren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll wird auch künftig die Einhaltung überwachen.
Was bedeutet das für Minijobs?
Die Mindestlohnerhöhung wirkt sich auch konkret auf Minijobs aus, weil die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist. Bislang lag die Monatsgrenze bei 556 €. Ab dem 1. Januar 2026 wird sie auf 603 € pro Monat steigen. Und im Folgejahr, ab dem 1. Januar 2027, auf rund 633 €.
Für Arbeitgeber heißt das: Wenn Beschäftigte im Minijob künftig näher an diese neuen Grenzen kommen, müssen Arbeitszeit- und Entgeltkontrollen sorgfältiger erfolgen. Für Beschäftigte bedeutet es eine spürbare Erweiterung des zulässigen Verdiensts – bei gleichzeitiger Beibehaltung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eines Minijobs.
Wie geht es nach dem Entschluss weiter?
Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss wird der Entwurf an den Bundestag und Bundesrat weitergeleitet, bevor die Anhebung durch Rechtsverordnung in Kraft treten kann. Die erste Erhöhung soll pünktlich zum 1. Januar 2026 gelten. Parallel bereitet das Bundesarbeitsministerium Informationskampagnen vor, um Unternehmen über die neuen Pflichten zu informieren.
Wirtschaftsverbände befürchten steigende Lohnkosten und warnen vor einer möglichen Weitergabe der Kosten an Verbraucher. Besonders im Handwerk wächst die Sorge, dass steigende Personalkosten viele Betriebe überfordern könnten. Auch in der Gastronomie zeigen sich die Folgen: Manche Traditionsbetriebe mussten bereits aufgeben, weil der Kostendruck zu groß wurde. Gewerkschaften hingegen sehen in der Erhöhung einen überfälligen Schritt zur Stärkung der Kaufkraft und zur Bekämpfung von Erwerbsarmut.
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Quelle:
Tagesschau: Mindestlohn: Kabinett will deutliche Erhöhung auf den Weg bringen