Altersvorsorge Rente: Reformpaket bringt Pflichtversicherung für Selbstständige

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige geplant
Der Koalitionsausschuss hat im Rahmen des Reformpakets angekündigt, alle 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig und zügig umzusetzen. Darunter fällt auch die Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige.
Selbstständige und Freelancer, die nicht schon über ein verpflichtendes System abgesichert sind, sollen ab 2027 in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Nicht gemeint sind nach aktuellem Stand Gruppen, die bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte verkammerte Freiberufler mit berufsständischem Versorgungswerk. Auch selbstständige Künstler und Publizisten sind bereits über die Künstlersozialkasse in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Bundesregierung begründet den Schritt mit dem Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen weiterzuentwickeln. In einem ersten Schritt sollen neue, nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige einbezogen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Was bedeutet die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?
Laut Deutscher Rentenversicherung waren 2024 rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland im Haupterwerb selbstständig. Rund 71 % von ihnen gehörten keinem verpflichtenden Alterssicherungssystem an.
Aktuell können sich nicht pflichtversicherte Selbstständige freiwillig um die Altersvorsorge kümmern. Das hat den Vorteil, dass sie den Startpunkt frei wählen können. Der Nachteil ist, dass viele Gründer sich nicht oder sehr spät um die Altersvorsorge kümmern und später von Altersarmut bedroht sind.
Das ist ein sozialpolitisches Risiko: Wer heute nichts zurücklegt, kann im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein. Die Reform soll diese Lücke schließen.
Der Start in die Selbstständigkeit wird dadurch planbarer, aber auch teurer. Wer ab 2027 gründet, müsste seine Altersvorsorge von Beginn an in die Kalkulation aufnehmen.
So viel kann die Rentenversicherung kosten
Die Deutsche Rentenversicherung nennt für 2026 einen monatlichen Regelbeitrag von 735,63 € für pflichtversicherte sowie freiwillig versicherte Selbstständige. Für Künstler und Publizisten zahlt die Künstlersozialkasse die Hälfte.
Dieser Beitrag orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten sowie deren Beitragssatz des vorvergangenen Jahres. Alternativ kann ein einkommensabhängiger Beitrag gezahlt werden.
Für Existenzgründer gibt es bisher in den ersten drei Jahren die Möglichkeit, nur den halben Regelbeitrag zu zahlen. Das wären 2026 rechnerisch 367,82 € pro Monat.
367,82 € im Monat klingen weniger dramatisch als der volle Regelbeitrag. Im Jahr sind es aber mehr als 4.400 €.
Wer beispielsweise im ersten Jahr 30.000 € Umsatz macht, muss davon nicht nur Steuern und Krankenversicherung zahlen. Auch Software, Büro, Steuerberater, Werbung, Fahrtkosten und Rücklagen gehen ab. Kommt ein verpflichtender Rentenbeitrag hinzu, sinkt der Spielraum für Investitionen und private Entnahmen.
Der Gründungszeitpunkt kann entscheiden
Mit der Reform könnte der Gründungszeitpunkt selbst zum Kostenfaktor werden. Wer noch vor dem Stichtag selbstständig wird, könnte anders behandelt werden als jemand, der kurz danach startet.
Für bestehende Selbstständige ist nach den bisherigen Berichten ein anderer Umgang vorgesehen als für neue Selbstständige. Details hängen aber vom Gesetz ab.
Menschen, die eine Selbstständigkeit planen, sollten sich Fragen, ob ihr Geschäftsmodell einen zusätzlichen Pflichtbeitrag trägt: Bleibt genug für private Entnahmen oder wird der Gründungsstart durch die neue Rentenversicherungspflicht in den ersten Jahren eng?
Viele Geschäftsmodelle brauchen Zeit, bis Umsatz und Gewinn stabil sind. Eine starre Beitragspflicht kann dazu führen, dass Gründer höhere Preise verlangen müssen, später investieren oder mehr Startkapital brauchen.
Daher sollten sie mehrere Liquiditätsplanungen erstellen:
- Rechnung ohne Rentenpflicht
- Rechnung mit halbem Regelbeitrag
- Rechnung mit einkommensabhängigem Beitrag
Auch die Preise gehören auf den Prüfstand. Wer seinen Stundensatz ohne Altersvorsorge kalkuliert, rechnet sich die Selbstständigkeit schön. Der Rentenbeitrag ist dann nicht das Problem. Er macht nur sichtbar, dass das Geschäftsmodell bisher zu knapp geplant war.
Bestehende Selbstständige sollten beobachten, welche Übergangsregeln kommen. Entscheidend wird sein, wer als "neu" gilt, welcher Stichtag zählt und ob es Wahlrechte für Bestandsfälle gibt.
Die Rentenpflicht wird für Selbstständige also zur Kalkulationsfrage. Der Stichtag könnte darüber entscheiden, ob aus einer knappen Gründung eine zu knappe Gründung wird.
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Quellen:
Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission
Deutsche Rentenversicherung: Selbstständige in gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen