Die Entscheidung in der Buchhaltung zwischen Soll- und Ist-Versteuerung kann eine maßgebliche Auswirkung auf die Liquidität Ihres Unternehmens haben. Grundsätzlich unterliegen Unternehmer der Soll-Versteuerung bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Ein Antrag auf Ist-Versteuerung kann unter bestimmten Bedingungen jedoch gestellt werden.
Wir erklären die Soll- bzw. Ist-Versteuerung anhand von Beispielen und zeigen die Vor- und Nachteile für Gründer auf. Darüber hinaus erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen die Ist-Versteuerung überhaupt beantragt werden kann.
Bei der Soll-Versteuerung zahlen Sie die fällige Umsatzsteuer direkt, nachdem sie die Rechnungserstellung an den Kunden vorgenommen haben. Entscheidend für die Überweisung der Umsatzsteuer an das Finanzamt ist hier also das Rechnungsdatum, nicht das Datum des Geldeingangs.
Bei einer Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer hingegen erst dann an das Finanzamt abgeführt, wenn sie tatsächlich vom Kunden bezahlt worden sind – und somit nicht direkt im Anschluss der Rechnungsstellung.
Bei einer Ist-Versteuerung gelten Umsätze zum folgenden Zeitpunkt als vereinnahmt:
Insbesondere für Gründer und kleine Unternehmen hat die Ist-Versteuerung einen entscheidenden Vorteil. Sie haben mehr Sicherheit in Sachen Liquidität. Besonders bei vielen Aufträgen und größeren Beträgen, bei denen eine hohe Umsatzsteuer anfällt, müssen Sie nicht über Wochen hinweg die entsprechend hohe Summe der Umsatzsteuer vorstrecken. Schließlich es sehr ärgerlich und für viele Unternehmen auch bedrohlich, wenn Kunden ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht zahlen. Dann hilft es schon etwas, wenn man nicht auch noch Beträge, die noch nicht vereinnahmt wurden, an das Finanzamt abführen muss.
Das Anrecht auf eine Anwendung der Ist-Versteuerung in der Buchhaltung haben:
Die nachfolgende Tabelle hilft Ihnen bei der Einordnung, ob Sie die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer anwenden können.
Unternehmensform | Ist-Versteuerung |
---|---|
Einzelunternehmer bzw. Kleingewerbetreibender | Anwendbar bis zur Buchführungspflichtgrenze (600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn pro Jahr) |
Freiberufler | Immer möglich |
GbR | Anwendbar bis zur Buchführungspflichtgrenze (600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn pro Jahr) |
OHG | Anwendbar bis 500.000 Euro Umsatz pro Jahr |
UG | |
GmbH | |
Weitere wie KG, AG |
Mit einer Buchhaltungssoftware erledigen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung auf Knopfdruck.
Zum Buchhaltungssoftware-AnbietervergleichDie Ist-Versteuerung können Sie direkt bei der Unternehmensgründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen. Haben Sie diesen Zeitpunkt bereits überschritten, so können Sie auch noch zu einem späteren Zeitpunkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Wechsel beantragen. Hierfür gibt es keine Frist - der Wechsel zur Ist-Versteuerung ist jederzeit möglich.
Ein einfaches, formloses Schreiben reicht aus, um die Ist-Versteuerung für die Buchführung zu beantragen. Darin enthalten sein sollten:
Sobald Sie eine Genehmigung des Finanzamtes schriftlich erhalten haben, können Sie die Ist-Versteuerung anwenden.
Die Ist-Versteuerung kann vor allem zu Beginn einer Gründung sehr sinnvoll sein, um die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Der Unterschied zwischen der Ist-Versteuerung und der Soll-Versteuerung liegt darin, wann Sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen.
Bei der Soll-Versteuerung ist das zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der Fall. Bei der Ist-Versteuerung müssen Sie die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang des Kundens abführen. Gerade bei höheren Summen und/oder vielen Aufträgen müssen Sie bei der Soll-Versteuerung also hohe Vorauszahlungen an das Finanzamt tätigen. Die Ist-Versteuerung bietet dann einen enormen Vorteil.
Eine Ist-Versteuerung können Sie - sofern nicht im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bereits angegeben - mit einem formlosen Schreiben bei Ihrem Finanzamt beantragen. Berechtigt hierfür sind Einzelunternehmer, Freiberufler, GbRs sowie bilanzierungspflichtige Unternehmen (z. B. UG, GmbH, OHG) mit einem Umsatz unter 500.000 Euro im vorherigen Abrechnungsjahr.
Um generell in Sachen Umsatzsteuervoranmeldung den Überblick zu behalten, helfen ein Buchhaltungsprogramm oder Ihr Steuerberater.