Krankenversicherung für Freiberufler

Neben vielen anderen Versicherungsthemen für Freiberufler stellt sich auch die Frage, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung für Freiberufler besser ist. Leider lässt sich dies nicht pauschal beantworten. Allerdings spricht einiges für die private Krankenversicherung.

Da wäre zum Beispiel die Freiheit bestimmte individuelle Leistungen und somit auch die Kosten den eigenen Bedürfnissen anpassen zu können. Man kann z.B. mit einem günstigen Tarif starten und später die gewünschten Leistungen aufstocken. Wir geben die wichtigsten Infos im Überblick.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Pflicht zur Krankenversicherung für Freiberufler

Da sie eine von fünf Säulen der Sozialversicherung ist, besteht auch für Freiberufler eine Krankenversicherungspflicht. Allerdings dürfen Freiberufler im Unterschied z.B. zu Arbeitnehmern bei Aufnahme des Geschäftsbetriebes frei wählen (Wahlfreiheit), ob sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung entscheiden.

Für die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für Freiberufler sind neben den unterschiedlichen Kosten- und Leistungen auch private Faktoren zu berücksichtigen (wie z.B. die Familienversicherung). Die generelle Vorgabe, sich als Freiberufler bei einer Krankenkasse für eine Krankenversicherung anzumelden, gab es für einige der freiberuflich tätigen auch schon, bevor 2009 per Gesundheitsreform eine generelle Versicherungspflicht für alle in Deutschland lebenden Einwohner eingeführt wurde. Die Rede ist von Künstlern und Publizisten, die eine Krankenversicherung über die Künstlersozialkasse erhalten, sowie von Landwirten.

Künstlersozialkasse für Freiberufler

Das Besondere an der Künstlersozialkasse ist, dass Freiberufler, wie Künstler und Publizisten, nur die Hälfte der Sozialabgaben zu leisten haben. Die andere Hälfte übernimmt der Bund. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Künstler und Publizisten in die Künstlersozialkassen eintreten können.

  • Das Mindesteinkommen der Freiberufler beginnt bei 3.900 Euro jährlich. Es gibt aber Ausnahmen bei Berufsanfängern.
  • Der Freiberufler darf keiner abhängigen Beschäftigung nachgehen.
  • Der Freiberufler darf maximal einen Arbeitnehmer beschäftigen.

Alle anderen Arten von Freiberufler sind bei der Wahl der Krankenversicherung auf sich gestellt. Da die gesetzliche Krankenversicherung ebenso wie die private Krankenversicherung ihre eigenen Vor- und Nachteile hat, sollten Freiberufler beide Formen der Krankenversicherung kennen und prüfen, welche Krankenversicherung besser zur eigenen Tätigkeit als Freiberufler passt. Auch die Themen Krankentagegeld bzw. Krankengeld oder die Familienversicherung spielen bei der Entscheidung für eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung eine wichtige Rolle.

Tipp

Um die beste Lösung zu finden, sollten Sie Kosten und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit der privaten Krankenversicherung vergleichen. Starten Sie mit einem unverbindlichen PKV-Vergleich.

PKV und GKV vergleichen

  | Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler

Zwar besteht auch für Freiberufler und Selbstständige eine generelle Versicherungspflicht, allerdings genießen Freiberufler und Selbstständige eine sogenannte Wahlfreiheit und können entsprechend zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen - unabhängig der Versicherungspflichtgrenze

Freiberufler können daher zwischen allen gesetzlichen Krankenversicherungen wählen und auch wechseln. Sofern Freiberufler nicht auf bestimmte Leistungen Wert legen, können sie sich am günstigsten Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen individuell festlegen dürfen, orientieren. Für Freiberufler die eine gesetzliche Krankenversicherung in Betracht ziehen, ist für die Beitragshöhe die Beitragsbemessungsgrenze relevant. 

Wenn man sich als Freiberufler privat krankenversichern lassen möchte, ist dies auch möglich. Der Vorteil ist, dass man den Tarif den eigenen Leistungsvorstellungen (und somit auch Kosten) anpassen kann. Die Beitragsbemessungsgrenze ist dann nicht relevant. Ein weiterer Vorteil ist sicherlich auch die Flexibilität, da man den Tarif anpassen kann. Auch der meist größere Leistungsumfang und Zugang zu Chefärzten etc. sprechen eher für eine private Krankenversicherung.

Allerdings ist ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung eher schwierig bzw. z.T. sogar gesetzlich ausgeschlossen. Insbesondere ältere Freiberufler und Freiberufler mit Familien sollten daher kritisch prüfen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung wirklich sinnvoll ist.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Freiberufler 2023

Was? Höhe
Allgemeiner Beitragssatz GKV 14,6 % von Beitragsbemessungsgrenze
Ermäßigter Beitragssatz GKV (ohne Anspruch auf Krankengeld) 14 % von Beitragsbemessungsgrenze
Durchschnittlicher kassenindividueller Zusatzbeitrag ~ 1,1 % von Beitragsbemessungsgrenze
GKV Höchstbeitrag (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag) 684,38 €
Beitragsbemessungsgrenze (hauptberuflich Selbstständige) 4.987,50 €
Mindestbemessungsgrundlage 1.131,67 €

Generell richtet sich der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Einkommen. Das gilt auch für freiwillig gesetzlich Versicherte wie Freiberufler. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Freiberufler können aber zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % des versicherungspflichtigen Einkommens und beinhaltet auch die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche, was generell zu empfehlen ist. Freiberufler, die auf das Krankengeld verzichten, zahlen den ermäßigten Beitragssatz von 14 % plus Zusatzbeitrag.

Für die Ermittlung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung wird das tatsächlich erzielte Einkommen des Freiberuflers zugrunde gelegt. Allerdings gibt es einen Mindestbeitrag, der zu zahlen ist, selbst wenn man wenig oder sogar gar nichts verdient hat.

Für die Berechnung des Beitrags von hauptberuflich Selbstständigen wie Freiberuflern oder anderen freiwillig gesetzlich Versicherten gilt ein einheitliches vorausgesetztes Mindesteinkommen. Dieses Mindesteinkommen beträgt 1.131,67 Euro pro Monat. Ist das Einkommen eines Freiberuflers geringer, wird der Freiberufler dennoch so eingestuft, als würde er in der Höhe des Mindesteinkommens verdienen und muss monatlich 192,95 Euro (ermäßigt bzw. regulär) plus den Zusatzbeitrag zahlen. Liegt das Einkommen darüber, ist das gesamte Einkommen beitragspflichtig. Erst bei der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt die monatliche Belastung unabhängig vom Einkommen gleich. Diese Grenze liegt aktuell bei einem Einkommen von 4.987,50 Euro pro Monat.

Für Selbstständige und Freiberufler wird generell angenommen, dass sie ein monatliches Einkommen haben, das über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro liegt. Somit müssen Freiberufler im Regelfall den Höchstsatz zahlen. Dieser liegt aktuell bei maximal 698,25 Euro pro Monat plus Zusatzbeitrag, sofern der Anspruch auf gesetzliches Krankengeld gewählt wurde. Wenn das tatsächliche Bruttoeinkommen monatlich unter 4.987,50 Euro liegt, kann man seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag senken lassen.

Der geringste mögliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Freiberufler mit einem Einkommen zwischen 1.131,67 Euro und 4.987,50 Euro im Monat liegt bei 192,95 Euro (bei einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.131,67 Euro) monatlich plus Zusatzbeitrag, aber ohne einen Krankengeld-Anspruch. Weitere Senkungen sind nur noch dann möglich, wenn man als Gründer aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhält.

Einige Krankenkassen bieten jedoch einen speziellen Tarif für Existenzgründer an, den man als Freiberufler prüfen sollte.

  | Private Krankenversicherung für Freiberufler

Freiberufler, können sich als Alternative zur freiwillig gesetzlichen Mitgliedschaft auch bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Im deutschen Gesundheitswesen ist es somit einerseits möglich, Leistungen einer privaten Krankenkasse ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen (wie z.B. das Krankentagegeld). Andererseits kann man die private Krankenversicherung auch anstelle der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen.

Wenn ein Freiberufler in eine private Krankenversicherung eintreten möchte, sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, der Beruf und die zu versichernden Leistungen sowie Personen (Familie!) wichtig. So kann es passieren, dass bei bestimmten Risiken oder Erkrankungen ein Zuschlag vereinbart wird oder aber ein Leistungsausschluss erfolgt. Lediglich im Basistarif spielt all das keine Rolle. Hierfür besteht nämlich ein Aufnahmeanspruch. Es werden zwar einige Fragen im Hinblick auf die Gesundheit gestellt, aber die Antworten dienen nur zu statistischen Zwecken.

Generell hat das Gesetz zum Basistarif beschlossen, dass der Basistarif nach Art, Umfang und Höhe vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung sein muss. Im Hinblick auf die Kosten ist er auf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Das bedeutet, sobald Änderungen an der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen werden, wirken diese auch auf den Basistarif der privaten Krankenversicherung.

  | Tarife und Leistungen in der privaten Krankenversicherung

Freiberufler, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, genießen - anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung - eine lebenslange Garantie über den Versicherungsschutz. Eine lebenslange Garantie in der privaten Krankenversicherung bedeutet, dass vertraglich vereinbarte Leistungen tatsächlich lebenslang garantiert sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Gesetzgeber Leistungen kürzen oder streichen. Fälschlicherweise glauben aber viele, dass es genau anders herum ist.

So kann die private Krankenversicherung von Freiberufler entsprechend seinen persönlichen Bedürfnissen und gewünschten Leistungen samt dazugehörigen Kosten individuell angepasst werden. Das ist ein klarer Vorteil der privaten Krankenversicherung, da Freiberufler so mit einem günstigeren Tarif starten und später in einen umfangreicheren Tarif wechseln können.

Generell kann der Freiberufler je nach Bedarf verschiedene zahnärztliche, ambulante und stationäre Tarife miteinander kombinieren und sich sein optimales Versicherungspaket schnüren. Einige Tarife sehen eine Selbstbeteiligung des Freiberuflers an der Krankenversicherung vor. Das bedeutet, dass die Kosten für Medikamente oder Behandlungen erst dann von der Krankenversicherung übernommen werden, wenn sie einen festgelegten Gesamtbetrag übersteigen.

Aber auch leistungsbezogene Selbstbeteiligungen sind möglich. Hier ist gemeint, dass der Freiberufler z.B. bloß 15 % der Kosten übernehmen muss. Darüber hinaus kann man Obergrenzen für Leistungen vereinbaren, sodass ein medizinischer Aufwand nur bis zu einer bestimmten Kostengrenze von der privaten Krankenkasse übernommen wird. Was hier erst mal wie eine bedeutsame Einschränkung klingt, ist gerade für Existenzgründer und Freiberufler in der Startphase ein großer Vorteil, da sie so geringere Beiträge zahlen können.

Darüber hinaus werden Teile der Beiträge erstattet, wenn man keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Je nach Tarif bekommen Freiberufler von der Krankenversicherung entweder mehrere Monatsbeiträge oder einen prozentualen Anteil zurück erstattet. Bei einigen Anbietern der privaten Krankenversicherung ist es sogar möglich, Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen, wie für die Krebsvorsorge oder Schutzimpfungen, einzureichen, ohne dass die Rückerstattung verloren geht.

Tipp

Um herauszufinden, welcher Anbieter die besten Leistungen liefert, können Sie einen unverbindlichen PKV-Vergleich machen.

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  | Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung: Ist das möglich?

Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch für Freiberufler eher schwierig. Der Gesetzgeber hat einige Hürden aufgestellt, die eine Rückkehr erschweren sollen, damit sich die Versicherten nicht bloß die Rosinen aus dem jeweiligen System zum gegeben Zeitpunkt picken.

Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt nur dann privat Versicherte wieder auf, wenn sie versicherungspflichtig werden, z.B. als Arbeitnehmer mit einem geringeren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder wenn man arbeitslos wird. Darüber hinaus muss man unter 55 Jahre alt sein. Ist man älter, so ist in der Regel auch für Geringverdiener oder Arbeitslose die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur sehr schwer wenn überhaupt möglich. 

  | Fazit: Krankenversicherung für Freiberufler

Ob Freiberufler eine private oder gesetzliche Krankenversicherung auswählen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigste Aufgabe, um herauszufinden, was sich besser eignet, lautet: Informieren Sie sich ausführlich über beide Krankenversicherungssysteme und wägen Sie die jeweiligen Vor- und Nachteile ab. Denn die eine allgemeingültige Empfehlung gibt es leider nicht.

Um als Freiberufler die optimale Krankenversicherung zu finden, bietet es sich an, mit einem unverbindlichen PKV-Vergleich zu starten. Die Tarife können Freiberufler mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen und dies als Entscheidungshilfe nutzen.

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.