Sozialversicherungspflicht - wo Sie als Gründer Geld sparen können

Der Sozialversicherungspflicht untersteht in Deutschland fast jeder - so auch Gründer und Selbstständige. Der Vorteil als Selbstständiger ist jedoch, dass man von gewissen Sozialversicherungspflichten befreit wird. So entfällt die Sozialversicherungspflicht für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung besteht zwar trotzdem eine Beitragspflicht, jedoch können Gründer zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen, um so Kosten einzusparen.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Sozialversicherungspflicht gilt, um Menschen in Notlagen zu helfen.
  • Sie umfasst für alle Menschen innerhalb Deutschlands die Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
  • Viele Selbstständige und Beamte sind bei der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung versicherungsfrei.
  • Für nebenberuflich Selbstständige sowie geschäftsführende Gesellschafter gelten Sonderregelungen. 

  | Sozialversicherungspflicht im Sozialgesetzbuch geregelt

Das Sozialstaatsprinzip ist in Deutschland im Grundgesetz fest verankert – Menschen in Notlagen soll geholfen werden. Außerdem ist das Ziel des sozialen Bundesstaats, möglichen Notlagen aktiv vorzubeugen. Ein Instrument dazu ist der Versicherungsschutz, der in der Bundesrepublik unter anderem im Sozialgesetzbuch geregelt ist.

Das Sozialgesetzbuch sieht grundsätzlich eine Sozialversicherungspflicht für Menschen in Deutschland vor und trägt damit maßgeblich zur Vorsorge und zur Unterstützung bei Eintreten einer Notlage bei.

Entsprechend ist die Sozialversicherungspflicht für praktisch jeden Menschen in Deutschland relevant. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass abhängig von der persönlichen und beruflichen Situation, die Sozialversicherungspflicht unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann.

Insbesondere Gründer und Selbstständige sollten sich eingehend mit dem Thema Sozialversicherungspflicht beschäftigen, da man sich von Teilen der Sozialversicherungspflicht befreien und somit Kosten (und Leistungen) einsparen kann.

Die 5 Säulen der Sozialversicherung

Ein Versicherungszwang besteht gemäß dem Sozialgesetzbuch und im Sinne der deutschen Sozialversicherung für folgende Versicherungen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

Wichtig zu wissen ist, dass nicht alle Sozialversicherungen für alle in Deutschland lebenden Personen gesetzlich vorgeschrieben sind. Je nach beruflicher und privater Situation entfällt dabei die Sozialversicherungspflicht für gewisse Sozialversicherungen.

  | Wer fällt unter die Sozialversicherungspflicht?

Grundsätzlich sind in Deutschland alle sozialversicherungspflichtig. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, Auszubildenden, Praktikanten, Rentner, Studenten sowie z.B. Bezieher von ALG1.

Nicht unter die Sozialversicherungspflicht fallen z.B. hauptberuflich Selbstständige (Ausnahme sind z.B. Selbstständige, die einen Handwerks-, Landwirts- oder Künstlerberuf ausüben und sich nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit haben) sowie Beamte. Diese Gruppe genießt die Versicherungsfreiheit, d.h. es besteht nur eine beschränkte Sozialversicherungspflicht.

Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist zwar auch für diese Gruppen gesetzlich vorgeschrieben, jedoch muss nicht zwingend in die Renten, Arbeitslosen und Unfallversicherung einbezahlt werden. Selbstständige haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die nicht verpflichtenden Sozialversicherungen einzuzahlen. Speziell bei Berufen mit einem erhöhten Risiko empfiehlt sich dabei auch die Prüfung einer privaten Unfallversicherung

Tipp

Die aktuellen Beitragssätze für die Sozialversicherung Ihrer Mitarbeiter haben wir in einem gesonderten Beitrag für Sie zusammengefasst.

Beitragssätze Sozialversicherung 2024

  | Beschränkte Sozialversicherungspflicht für Gründer

Existenzgründer und Selbstständige sowie Angestellte, die mit Ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, sind versicherungsfrei. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht - eine Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung ist wie erwähnt auch für Personen mit Versicherungsfreiheit gesetzlich vorgeschrieben.

Allerdings können Gründer und Selbstständige aufgrund der Versicherungsfreiheit zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

Anders sieht es da bei der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung aus. Wenn Sie selbstständig sind, bestehen für diese drei Sozialversicherungen keine Beitragspflichten mehr. Insofern können Sie als Gründer Beiträge einsparen.

Dies ist insbesondere daher relevant, weil Sie als Selbstständiger im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und Sie daher zumindest die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst tragen müssen.

Tipp

Als Selbstständiger unterstehen Sie nur bedingt der Sozialversicherungspflicht. Neben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollten Sie auch das Thema Berufsunfähigkeit prüfen.

BUV prüfen

  | Sozialversicherungspflicht für nebenberuflich Selbstständige?

Wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen, so sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei und unterstehen nur bedingt der Sozialversicherungspflicht. Spannend ist allerdings die Frage, wie die Sozialversicherungspflicht bei nebenberuflich Selbstständigen ausgelegt wird.

Wichtig für die Frage der Versicherungsfreiheit ist dabei, welche der beiden Tätigkeiten in Bezug auf Aufwand (Zeit) und Einkommen überwiegt. Wenn Sie z.B. mehr Zeit für Ihre nebenberufliche Tätigkeit aufwenden, so ist in der Regel eine Befreiung möglich. Das gilt auch, wenn Ihr Einkommen durch die nebenberufliche Tätigkeit Ihr Gehalt als Angestellter übersteigt – unabhängig von der aufgewandten Zeit.

Inwieweit Sie sich aber tatsächlich von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen können hängt schlussendlich von Ihrer Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung ab, die über Ihren Status als Selbstständiger entscheidet.

Wenn entweder die Krankenversicherung oder die Rentenversicherungen Ihnen den Status „Selbstständiger“ zuteilt, besteht für Sie nur noch eine Sozialversicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können dann – ungeachtet der Versicherungspflichtgrenze - zwischen der privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wählen.

Tipp

Oft können Gründer durch den Wechsel in die private Krankenversicherung Geld sparen. Vergleichen Sie beide Krankenkassensysteme!

GKV und PKV vergleichen

  | Versicherungsfreiheit für geschäftsführende Gesellschafter?

Wenn Sie sich mit einer Kapitalgesellschaft selbstständig machen (also z.B. einer GmbH, UG oder Aktiengesellschaft), so werden Sie rechtlich gesehen vom eigenen Unternehmen angestellt. Entsprechend stellt sich die Frage, ob Sie als geschäftsführender Gesellschafter der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder nicht.

Die Antwort darauf ist abhängig von der jeweiligen Höhe der Beteiligung. Wenn Sie als geschäftsführender Gesellschafter über 50 % des eigenen Unternehmens halten, so ist dies in der Regel keine abhängige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung. Entsprechend besteht eine Versicherungsfreiheit.

Gleiches gilt auch, wenn eine Sperrminorität vorliegt. Liegt Ihr Anteil jedoch unter der 25,1 % Sperrminorität, so wird dies im Normalfall als eine abhängige Beschäftigung eingestuft. Das heißt, es besteht eine Sozialversicherungspflicht.

  | Fazit

Gerade zu Beginn einer Existenzgründung müssen Sie auf die Kosten achten. Um diese kritische Phase bestmöglich zu überstehen, unterstützt der Staat durch eine Lockerung der Sozialversicherungspflicht. Als Gründer unterstehen Sie zwar nach wie vor der Pflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung, allerdings müssen Sie nicht zwingend Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leisten.

So können Sie Beiträge einsparen, die Sie unter anderem für die Bezahlung der Kranken- und Pflegeversicherung nutzen können (als Selbstständiger erhalten Sie keinen Arbeitgeberzuschuss). Im Rahmen der Selbstständigkeit können Sie sich entweder für die freiwillig gesetzliche oder die private Krankenversicherung entscheiden. Nutzen Sie die Wahlmöglichkeit und machen Sie einen Krankenkassenvergleich, um so den für Ihre Bedürfnisse optimalen Versicherungsschutz zu finden!

Auch nebenberuflich Selbstständige können in den Genuss der Versicherungsfreiheit kommen, wenn entweder das Gehalt und/oder der Aufwand für die Nebentätigkeit überwiegen.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.