Sozialversicherungspflicht - wo Sie als Gründer Geld sparen können

Die Sozialversicherungspflicht gilt in Deutschland für fast alle - auch für Gründer und Selbstständige. Allerdings entfällt für sie die Versicherungspflicht für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung besteht zwar eine Beitragspflicht, jedoch können Gründer zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen, um Kosten zu sparen.

Redaktion

Geschrieben von Chefredakteur

Für-Gründer.de Redaktion

Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

Er ist Interviewpartner in anderen Medien und verfasst Fachbeiträge zu Gründungsthemen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Sozialversicherungspflicht gilt, damit Menschen nicht in Notlagen geraten.
  • Sie umfasst für alle Menschen innerhalb Deutschlands die Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Viele Selbstständige und Beamte sind bei der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sozialversicherungsfrei.
  • Für nebenberuflich Selbstständige sowie Geschäftsführer gelten Sonderregelungen. 

  | Was bedeutet Sozialversicherungspflicht?

Die Sozialversicherungspflicht regelt, ob und in welchem Umfang eine Person in Deutschland in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert sein muss. Sie ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und steht im Sozialgesetzbuch. 

Die Sozialversicherung sichert Menschen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfällen oder im Alter finanziell ab.

Ob und in welchem Umfang diese Pflicht besteht, hängt von der jeweiligen beruflichen und persönlichen Situation ab.

Die 5 Säulen der Sozialversicherung

Zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören fünf zentrale Bereiche:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

Gerade für Gründer, Selbstständige und geschäftsführende Gesellschafter ist das Thema besonders relevant. Anders als bei klassischen Angestellten besteht hier nicht automatisch in allen Zweigen der Sozialversicherung eine Versicherungspflicht.

Deshalb sollte der eigene Sozialversicherungsstatus frühzeitig geprüft werden. Davon hängt nicht nur ab, welche Beiträge gezahlt werden müssen, sondern auch, welche Ansprüche auf Leistungen bestehen. In Teilen können sie sich von der Sozialversicherungspflicht befreien und somit Kosten (und Leistungen) einsparen.

  | Wer fällt unter die Sozialversicherungspflicht?

Grundsätzlich sind in Deutschland alle Menschen sozialversicherungspflichtig. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, Auszubildenden, Praktikanten, Rentner, Studenten sowie z.B. Bezieher von ALG1.

Nicht unter die Sozialversicherungspflicht fallen z.B. hauptberuflich Selbstständige (Ausnahme sind z.B. Selbstständige, die einen Handwerks-, Landwirts- oder Künstlerberuf ausüben und sich nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit haben) sowie Beamte. Diese Gruppe genießt die Versicherungsfreiheit, d.h. es besteht nur eine beschränkte Sozialversicherungspflicht.

Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist zwar auch für diese Gruppen gesetzlich vorgeschrieben, jedoch muss nicht zwingend in die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung einbezahlt werden. Selbstständige haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die nicht verpflichtenden Sozialversicherungen einzuzahlen. Speziell bei Berufen mit einem erhöhten Risiko empfiehlt sich dabei auch die Prüfung einer privaten Unfallversicherung.

Tipp

Die aktuellen Beitragssätze für die Sozialversicherung Ihrer Mitarbeiter haben wir in einem gesonderten Beitrag für Sie zusammengefasst.

Beitragssätze Sozialversicherung 2026

  | Beschränkte Sozialversicherungspflicht für Gründer

Existenzgründer und Selbstständige sowie Angestellte, die mit Ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, sind versicherungsfrei. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht - eine Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung ist wie erwähnt auch für Personen mit Versicherungsfreiheit gesetzlich vorgeschrieben.

Allerdings können Gründer und Selbstständige aufgrund der Versicherungsfreiheit zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

Anders sieht es da bei der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung aus. Wenn Sie selbstständig sind, bestehen für diese drei Sozialversicherungen keine Beitragspflichten mehr. Insofern können Sie als Gründer Beiträge einsparen.

Dies ist insbesondere daher relevant, weil Sie als Selbstständiger im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und Sie daher zumindest die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst tragen müssen.

Tipp

Als Selbstständiger unterstehen Sie nur bedingt der Sozialversicherungspflicht. Neben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollten Sie auch das Thema Berufsunfähigkeit prüfen.

BUV prüfen

  | Sozialversicherungspflicht für nebenberuflich Selbstständige?

Wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen, sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei und unterstehen nur bedingt der Sozialversicherungspflicht. Spannend ist allerdings die Frage, wie die Sozialversicherungspflicht bei nebenberuflich Selbstständigen ausgelegt wird und wie ihr Sozialversicherungsstatus ist.

Wichtig für die Frage der Versicherungsfreiheit ist dabei, welche der beiden Tätigkeiten in Bezug auf Aufwand (Zeit) und Einkommen überwiegt. Wenn Sie z.B. mehr Zeit für Ihre nebenberufliche Tätigkeit aufwenden, so ist in der Regel eine Befreiung möglich. Das gilt auch, wenn Ihr Einkommen durch die nebenberufliche Tätigkeit Ihr Gehalt als Angestellter übersteigt – unabhängig von der aufgewandten Zeit.

Inwieweit Sie sich aber tatsächlich von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen können, hängt schlussendlich von Ihrer Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung ab, die über Ihren Status als Selbstständiger entscheidet.

Wenn entweder die Krankenversicherung oder die Rentenversicherungen Ihnen den Status „Selbstständiger“ zuteilt, besteht für Sie nur noch eine Sozialversicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können dann – ungeachtet der Versicherungspflichtgrenze - zwischen der privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wählen.

Tipp

Oft können Gründer durch den Wechsel in die private Krankenversicherung Geld sparen. Vergleichen Sie beide Krankenkassensysteme!

GKV und PKV vergleichen

  | Versicherungsfreiheit für geschäftsführende Gesellschafter?

Wenn Sie sich mit einer Kapitalgesellschaft selbstständig machen (also z.B. einer GmbH, UG oder Aktiengesellschaft), so werden Sie rechtlich gesehen vom eigenen Unternehmen angestellt. Entsprechend stellt sich die Frage nach dem Sozialversicherungsstatus, d.h. ob Sie als geschäftsführender Gesellschafter der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder nicht.

Die Antwort darauf ist abhängig von der jeweiligen Höhe der Beteiligung. Wenn Sie als geschäftsführender Gesellschafter über 50 Prozent des eigenen Unternehmens halten, so ist dies in der Regel keine abhängige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung. Entsprechend besteht für sie als Geschäftsführer eine Versicherungsfreiheit.

Gleiches gilt auch, wenn eine Sperrminorität vorliegt. Liegt Ihr Anteil jedoch unter der 25,1 Prozent Sperrminorität, so wird dies im Normalfall als eine abhängige Beschäftigung eingestuft. Das heißt, es besteht eine Sozialversicherungspflicht.

Versicherungsleitfaden für Gründer

Erfahren Sie in unserem kostenlosen Versicherungsleitfaden, welche zusätzlichen Versicherungen neben den Sozialversicherungen für Sie relevant sein könnten. 

Unser Versicherungsleitfaden für Gründer bietet:

  • Wichtige Versicherungen im Überblick: Erfahren Sie, welche privaten und gewerblichen Versicherungen unerlässlich sind.
  • Praxisnahe Beispiele: Konkrete Fallbeispiele zeigen, welche Absicherungen sinnvoll sind.
  • Platz für Notizen: Notieren Sie die für Sie relevanten Versicherung samt Fragen für den Versicherungsexperten.
  • Tipps zur Anbieterwahl: Erhalten Sie Antworten auf wichtige Fragen, vermeiden Sie häufige Fehler und erfahren Sie, worauf Sie bei Vertragsabschluss achten sollten.

Unser kompakter Leitfaden liefert Ihnen einfach und verständlich die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Kostenfreien Versicherungsleitfaden sichern

  | Fazit

Gerade zu Beginn einer Existenzgründung müssen Sie auf die Kosten achten. Um diese kritische Phase bestmöglich zu überstehen, unterstützt der Staat durch eine Lockerung der Sozialversicherungspflicht.

Als Gründer unterstehen Sie zwar nach wie vor der Pflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung, allerdings müssen Sie nicht zwingend Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leisten. So können Sie Beiträge einsparen, die Sie unter anderem für die Bezahlung der Kranken- und Pflegeversicherung nutzen können.

Im Rahmen der Selbstständigkeit können Sie sich entweder für die freiwillig gesetzliche oder die private Krankenversicherung entscheiden. Nutzen Sie die Wahlmöglichkeit und machen Sie einen Krankenkassenvergleich, um so den für Ihre Bedürfnisse optimalen Versicherungsschutz zu finden!

Auch nebenberuflich Selbstständige können in den Genuss der Versicherungsfreiheit kommen, wenn entweder das Gehalt und/oder der Aufwand für die Nebentätigkeit überwiegen.

Kostenloser PKV-Vergleich
War der Artikel hilfreich?

Als Gründer, Selbstständiger oder Unternehmer weißt du, wie wichtig passgenaue Inhalte sind. Hilf uns, diese auch in Zukunft zu liefern, indem du uns bewertest.

Autor: René Klein
Chefredakteur
René Klein Chefredakteur

Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

Er ist Interviewpartner in anderen Medien und verfasst Fachbeiträge zu Gründungsthemen.