Freiberufler und Selbstständige, die Menschen beraten, tragen ein hohes Risiko. Bei Fehlern haften sie für Schäden, die ihren Kunden und Mandanten entstehen. Bei manchen Berufen sind die Folgen einer Fehlberatung so groß, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht ist. Wir erklären, welche Branchen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen, was sie kostet und nennen die besten Anbieter.
Gleich zum passenden Angebot? Das gibt es hier kostenfrei für Sie.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die für finanzielle Schäden von Kunden oder Mandanten aufkommt, die aus einer falschen oder fehlerhaften Beratung resultieren.
Sie sichert keine Personen- und Sachschäden ab.
Wenn Sie zusätzlich zu Vermögensschäden auch Personen- und Sachschäden absichern möchten, benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Welche Versicherung auf Ihre Bedürfnisse passt, erfahren Sie in Ihrem kostenlosen Angebot!
Für viele freie Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtberufe). Eine Pflichtversicherung ist die Vermögensschadenhaftpflicht für:
Für folgende Berufsgruppen und Tätigkeiten ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung außerdem empfehlenswert:
Ein kleiner Fehler kann in den oben genannten Tätigkeiten hohe finanzielle Schäden bei einem Kunden verursachen. Und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit hauptberuflich, nebenberuflich oder als Ehrenamt ausgeübt wird.
Unsicher, wie hoch das Risiko Ihres Berufsstands ist? Hier Ihr kostenfreies Angebot anfordern!
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt sogenannte reine oder echte Vermögensschäden ab. Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil oder ein entgangener finanzieller Vorteil, der einem Kunden beispielsweise durch eine falsche Beratung entsteht.
Schadenbeispiele für echte Vermögensschäden:
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtschäden sowie eigene Schäden ab. Haftpflichtschäden sind Schäden, die Dritten zugefügt werden, bspw. einem Kunden oder Mandanten. Mit Eigenschäden werden Schäden bezeichnet, die der Versicherte bzw. sein Unternehmen selbst erleidet.
Versicherte Haftpflichtschäden:
Versicherte Eigenschäden:
Ein unechter Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Er wird nicht durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, sondern durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Schadenbeispiele für unechte Vermögensschäden:
Die richtige Versicherung für Ihr Unternehmen? Holen Sie sich hier Ihr kostenfreies Angebot!
In einem Schadenfall übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung folgende Leistungen:
Die Versicherung springt nur dann ein, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit, als Folge eines Versehens oder einer kurzen Unachtsamkeit entstanden ist. Er darf weder wissentlich noch gewollt herbeigeführt sein.
Die jährlichen Beiträge einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beginnen bei ca. 120 Euro. Die Versicherungsprämie richtet sich nach
Je mehr Fragen Sie mit Ja beantworten, desto höher Ihr individuelles Risiko.
Die Höhe der Deckungssumme ist individuell und liegt typischerweise zwischen 50.000 und 500.000 Euro. Sie gilt pro Schadenfall.
Für Berufe, die gesetzlich zu einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtet sind, gelten Mindestdeckungssummen: Bei einem Anwalt liegt diese bei 250.000 Euro pro Schadensfall (§ 51 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).
Die Versicherung reguliert einen Schaden nur bis zur Höhe der Deckungssumme. Liegt der Schaden höher, müssen Sie selbst für die Differenz aufkommen. Achten Sie daher unbedingt auf eine ausreichend hohe Deckungssumme.
Deckungssumme optimal an Ihr Risiko anpassen: Jetzt kostenfreies Angebot anfordern!
Alle großen Versicherer von Allianz bis Zurich bieten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an. Einer der größten Versicherungsanbieter, die Hiscox, nennt für einen IT-Dienstleister mit Firmensitz in Deutschland und einem Jahresumsatz von 100.000 Euro folgende Tarife, die bei monatlichem Zahlungsintervall und einer Selbstbeteiligung von 250 Euro gelten:
Hiscox | |
Deckungssumme | Monatlicher Beitrag |
125.000 € | 24,24 € |
300.000 € | 35,07 € |
500.000 € | 43,32 € |
1.000.000 € | 54,66 € |
3.000.000 € | 66,52 € |
Versichert sind für diesen Fall Programmierfehler und Sicherheitslücken, fehlerhafte oder verzögerte Leistungserbringung sowie Urheberrechtsverletzungen und Virenübertragung. Eigenschäden sind nicht mitversichert.
insureQ hat für Sie die größten Versicherer geprüft und aus ihnen das beste Angebot ausgewählt. Führen Sie jetzt einen kostenfreien Versicherungs-Check durch und sparen Sie Zeit und Geld.
Bei einer Rückwärtsversicherung übernimmt die Versicherung auch Schadenfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags entstanden sind. Denn Vermögensschäden machen sich mitunter erst Jahre nach einer fehlerhaften Leistung bemerkbar.
Nach dem sogenannten Verstoßprinzip tritt der Versicherungsfall zum Zeitpunkt des Fehlers (z. B. einer fehlerhaften Beratung) ein – und nicht zu dem Zeitpunkt, an dem der Schaden bemerkt wird oder Schadensersatzsprüche gestellt werden. Erhebt ein Klient Ansprüche für eine fehlerhafte Leistung, die vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags lag, springt die Rückwärtsversicherung ein. Allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer der Schaden vor Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt war.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist meist auf die doppelte Deckungssumme begrenzt (zweifache Maximierung).
Bei einer offenen Deckung versichern Sie alle branchentypischen Tätigkeiten Ihres Berufs – z. B. die eines IT-Dienstleisters –, wenn sie nicht explizit durch die Vertragsbedingungen ausgeschlossen sind. So müssen Sie die Versicherung nicht jedes Mal informieren, wenn Sie Ihre Tätigkeit erweitern oder ändern.
Bei der geschlossenen Deckung geben Sie im Versicherungsvertrag genau die Tätigkeiten an, die versichert werden sollen – z. B. wenn Sie als Übersetzer ausschließlich Romane übersetzen. Ändern Sie Ihren Tätigkeitsbereich und übersetzen Sie zusätzlich auch medizinische Beipackzettel, müssen Sie dies der Versicherung mitteilen und Ihren Vertrag entsprechend anpassen lassen. Andernfalls springt die Versicherung nicht für den Schaden ein.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt neben dem Versicherungsnehmer die festangestellten Mitarbeiter, Volontäre, Praktikanten und Werkstudenten, oft auch Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen.
Ganz sicher sein, ob Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen? Unser Partner insureQ hilft Ihnen beim besten Angebot.