- Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer ihre KV wählen können.
- Für Selbstständige ist diese Grenze nicht relevant, da sie grundsätzlich versicherungsfrei sind.
- Der Wechsel von der gesetzlichen in die private KV ist unkompliziert, ein Rückwechsel ist schwieriger.
- Die Versicherungspflichtgrenze sollte nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden.
| Für wen die Versicherungspflichtgrenze wichtig ist
Die Versicherungspflichtgrenze (auch als Jahresarbeitsentgeltgröße bekannt) bezeichnet die Einkommensgrenze, ab der ein Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein muss.
Sprich: Wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, so können Sie sich als besserverdienender Arbeitnehmer entscheiden, ob Sie sich weiterhin freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchten. Eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht bleibt aber auch bei Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze weiterhin bestehen.
Für die Versicherungspflichtgrenze ist dabei das Bruttojahresarbeitsentgelt relevant – also Ihr Lohn inkl. wiederkehrenden Einmalzahlungen (wie z.B. das Weihnachtsgeld) sowie weiteren Einkünften (wie z.B. vermögenswirksame Leistungen).
Wird die Versicherungspflichtgrenze überschritten und von der Krankenkasse bestätigt, dann kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung beantragt werden. Alternativ können Sie aber auch weiterhin (freiwillig) gesetzlich krankenversichert bleiben.
| Versicherungspflichtgrenze: Was gilt für Selbstständige?
Da Selbstständige grundsätzlich versicherungsfrei sind, können Sie zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen - die Versicherungsfreigrenze ist entsprechend nicht relevant.
Bei einer Nebentätigkeit ist jeweils entscheidend, welche der beiden Tätigkeiten in Bezug auf Arbeitszeit und Einkommen überwiegt. Über das Statusfeststellungsverfahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung kann geklärt werden, ob der Versicherungsnehmer versicherungsfrei ist. Dann kann er von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.
Wird die Selbstständigkeit bestätigt, so besteht keine volle Sozialversicherungspflicht und man kann zwischen der privaten und freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung wählen - ungeachtet der Versicherungsfreigrenze.
| Was Sie vor einem Krankenkassenwechsel wissen sollten
Selbstständige und Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, entscheiden sich aufgrund des größeren Leistungsspektrums und der meist geringeren Kosten oft für eine private Krankenversicherung. Der Krankenkassenwechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist meist unkompliziert.
Schwieriger wird es, wenn man von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte (z.B. aufgrund des Vorteils der Familienversicherung). Als Selbstständiger ist dies unter gewissen Umständen möglich, wenn auch nur über Umwege.
Auch bei Arbeitnehmern, die privat versichert sind und sich wieder gesetzlich versichern lassen möchten, ist eine Rückkehr unter Umständen möglich. Allerdings nur dann, wenn die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird. Sie müssen dann eine Lohnkürzung in Kauf nehmen. Insofern ist die Versicherungspflichtgrenze auch für den Krankenkassenwechsel relevant und eine wichtige Rechengröße.
| Privat oder freiwillig gesetzlich versichern?
Wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben oder sich selbstständig machen, haben Sie die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Bevor Sie sich voreilig für das eine oder andere Krankenkassensystem entscheiden, sollten Sie Vor-und Nachteile sorgfältig abwägen.
Dies tun Sie am besten mit einem Krankenkassenvergleich. Starten sollten Sie dabei mit einem unverbindlichen PKV Vergleich, um im zweiten Schritt die besten Tarife mit den Kosten und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen.
| Versicherungspflichtgrenze 2024: Entwicklung und Ausblick
Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Sie wird dabei an die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze liegt für das Jahr 2024 bei 69.300 Euro.
Wie genau sich die Versicherungspflichtgrenze in Zukunft entwickeln wird, ist schwer vorherzusagen. Aufgrund des allgemeinen Trends ist jedoch davon auszugehen, dass die Versicherungspflichtgrenze auch in den folgenden Jahren ansteigen dürfte.
| Achtung: Nicht mit Beitragsbemessungsgrenze verwechseln!
Ähnlich wie die Versicherungspflichtgrenze berechnet sich auch die Beitragsbemessungsgrenze. Auch sie wird jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Die Verwechslungsgefahr ist daher groß.
Während die Versicherungspflichtgrenze ausschlaggebend für die Wahl zwischen freiwillig gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist, hat die Beitragsbemessungsgrenze direkten Einfluss auf die Beiträge der gesetzlich Versicherten.
Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet die Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung, bis zu der Beiträge fällig werden. Sie ist daher sowohl für gesetzlich und freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige relevant, als auch für Privatversicherte, die sich für einen Basistarif PKV entschieden haben.