- Die Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für den Betrieb: Sie sichert die Einrichtung des Betriebs einschließlich der Waren und Vorräte ab.
- Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Elementargefahren (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben).
- Die jährlichen Beiträge beginnen bei 80 Euro.
- Nach dem Schaden steht der Betrieb still? Hier hilft die Betriebsunterbrechungsversicherung als zusätzlicher Versicherungsbaustein.
| Was ist eine Inhaltsversicherung?
Eine Inhaltsversicherung sichert Einrichtung, Waren und Vorräte in einem Betrieb ab, wenn diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Versichert sind Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, einen Einbruchdiebstahl (inklusive Vandalismus nach einem Einbruch) oder Elementargefahren (z. B. Überschwemmung oder Erdbeben) entstehen.
Der Schutz umfasst die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, also die Büroausstattung (u. a. Schreibtische, Aktenschränke, Computer- und Telekommunikationsanlagen), aber auch Maschinen, Werkzeuge und Anlagen zur Produktion.
Die Inhaltsversicherung wird auch als Inventarversicherung, Sachinhaltsversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung oder Gewerbeinhaltsversicherung bezeichnet.
| Für wen ist die Sachinhaltsversicherung sinnvoll?
Eine Sachinhaltsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie in Ihren betrieblichen Räumen Folgendes nutzen oder lagern:
- teure Maschinen oder Werkzeuge
- hochwertige Büroausstattung
- Vorräte, z. B. Rohstoffe zur Weiterverarbeitung
- hochwertiges technisches Equipment
- Warenbestände zum Weiterverkauf
Dies betrifft meist folgende Branchen und Arbeitssituationen:
- Arztpraxen
- Bürobetriebe (z. B. von Architekten, Ingenieuren, Anwälten)
- Einzelhandel (z. B. Apotheken, Bäckereien, Möbelgeschäfte)
- Friseur- und Kosmetiksalons sowie Tattoo- und Piercingstudios
- Gastronomie (Restaurants, Bars, Cafés, Catering, Imbisse)
- Garten- und Landschaftsbau
- Handwerksbetriebe
- Hotel- und Gastgewerbe
- Produktionsbetriebe
Nicht vergessen: In vielen der oben genannten Branchen besteht ein erhöhtes Risiko für Personen- und Sachschäden. Hier schützt Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung.
| Welche Schäden werden abgedeckt?
Je nach Ursache des Schadens und Ausstattung des Betriebs können Schäden am Inventar unterschiedliche Ausmaße annehmen. Typische Schadenfälle:
#1 In der Backstube einer Bäckerei bricht das Wasserrohr. Das herausströmende Wasser vernichtet die bereits fertiggestellten Backwaren und beschädigt die Arbeitsgeräte und Maschinen des Bäckers.
#2 Einbrecher hebeln die Tür einer Apotheke auf und beschädigen das Türschloss. Anschließend stehlen sie Medikamente und hochwertige Kosmetika und verwüsten den Verkaufsraum.
#3 In einem Bistro entzündet sich in einer Pfanne heißes Fett. Die schnell umgreifenden Flammen zerstören die Kücheneinrichtung und Küchengeräte und vernichten die in den Vorratsschränken aufbewahrten Waren.
#4 Ein starker Sturm beschädigt das Dach eines Bürogebäudes. In die Geschäftsräume einer Coaching-Agentur dringt Wasser ein und verursacht Schäden an Schreibtischen, Computern und der hochwertigen Kaffeemaschine.
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| Leistungen, Kosten & Anbieter
Versicherbar ist die Geschäftsausstattung mit ihren beweglichen Gegenständen, wenn der Versicherungsnehmer
- Eigentümer der Sache ist.
- die Sache unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.
- die Sache mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenszeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war.
- die Sache sicherungsübereignet hat; das heißt, der Versicherungsnehmer hat die Sache zwar in seinem Besitz, aber ihr Eigentum an einen Dritten (z. B. eine Bank) übertragen, beispielsweise für ein Darlehen.
Außerdem versicherbar sind in der Regel
- Gebrauchsgegenstände und Arbeitsmaterialien von Mitarbeitern.
- Gegenstände von Kunden, die vom Versicherungsnehmer bearbeitet oder repariert werden (z. B. Computer oder Möbel) oder zum Verkauf in Obhut genommen oder aufbewahrt werden.
Daten und Computerprogramme sind nicht bei allen Versicherern mitversichert. Einige Versicherer nehmen sie unter den Versicherungsschutz auf, wenn sie eine Grundfunktion des Betriebs darstellen. Hier kann auch eine Cyberversicherung oder eine Elektronikversicherung weiterhelfen.
Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten für:
- Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der zerstörten Sachwerte
- Aufräum- und Abbrucharbeiten
- Löscharbeiten
- provisorische Sicherheitsmaßnahmen
- Austausch von Schlössern nach Einbruch
- Wiederherstellung von Akten und Geschäftsunterlagen
- Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruch
- Sachverständige
Der Versicherungsschutz lässt sich individuell ausweiten auf Schäden durch:
- böswillige Beschädigung
- innere Unruhen
- Streik
- Aussperrung
- Rauch/ Ruß
- Fahrzeuganprall
- Überschalldruckwellen
- Glasbruch
Möglich ist auch ein Versicherungsschutz für unbenannte Gefahren, die sogenannte Allgefahrendeckung (Allgefahrenversicherung, All-Risk-Versicherung). Mit ihr sind all jene Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind in der Regel jedoch Schäden durch:
- Krieg
- Kernenergie
- schwere Naturkatastrophen wie Sturmfluten oder Tsunamis
Als Zusatzbaustein der Sachinhaltsversicherung lässt sich eine „kleine“ Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) abschließen. Sie wird auch Ertragsausfallversicherung genannt und kann nur gemeinsam mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Im Fall eines Betriebsstillstands kommt sie für den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten auf (z. B. Löhne, Gehälter, Mietkosten).
Da die kleine BU Teil der Inhaltsversicherung ist, muss der Betriebsunterbrechung auch ein versicherter Schaden der Inhaltsversicherung vorangegangen sein (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel, Einbruchdiebstahl). Wer eine höhere Versicherungssumme für den Fall eines Betriebsstillstands benötigt, sollte eine mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen. Sie ist unabhängig vom Abschluss einer Inhaltsversicherung und lässt sich genau an Ihren Bedarf anpassen.
Hier Ihren Schutz individuell anpassen: kostenfreien Versicherungs-Check anfordern.
Die jährlichen Beiträge einer Inhaltsversicherung beginnen bei ca. 80 Euro. Die Kosten richten sich nach dem Wert des versicherten Inventars. Sie sind außerdem abhängig von:
- Branche: Ein Restaurant hat ein höheres Risiko als ein Optikergeschäft (Brandgefahr durch Herd & Fritteuse, Ausfall von Kühlbereichen).
- Standort: Liegt der Betrieb in einem Gebiet mit hoher Einbruchsrate, großem Risiko für Elementarschäden (z. B. Hochwasser, Erdbeben) oder in der Nähe gefahrerhöhender Nachbarn (z. B. Brandgefahr durch Tankstelle), hebt das die Versicherungsprämie.
- Gebäudeart & Sicherheitsmaßnahmen: Ist das Gebäude aus Materialien, die bspw. bereits bei geringfügigen Erschütterungen Schaden nehmen, erhöht dies die Versicherungsprämie.
- Vorschäden: Existieren Vorschäden, erhöht dies die Versicherungsprämie.
- Selbstbeteiligung: Bei einer höheren Selbstbeteiligung sinkt die Versicherungsprämie.
- Versicherungssumme: Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Versicherungsprämie.
- Zahlungsintervall: Bei einer jährlichen Beitragszahlung ist die Versicherungsprämie günstiger als bei einer monatlichen Zahlweise.
Als Versicherungssumme wird die Summe bezeichnet, die die Versicherung pro Schadenfall maximal ausbezahlt. Sie wird auch Deckungssumme genannt.
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des gesamten Inventars inklusive der Waren und Vorräte entsprechen. Die Versicherungen empfehlen, die Summe mindestens 10% über den kalkulierten Schadenwert zu setzen, denn im Schadenfall können zusätzliche Kosten, z. B. Umbaukosten, hinzukommen. Sie können für die Inhaltsversicherung eine dynamische Erhöhung vereinbaren, die Versicherungssumme erhöht sich dann jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Darüber hinaus sollte die Deckungssumme regelmäßig geprüft und ggf. angepasst werden (bspw. bei Neuinvestitionen), um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Alle großen Versicherer wie Allianz, AXA oder HDI bieten eine Inventarversicherung an. Hiscox schließt in die Leistungen auch Home Office und Mobile Office ein sowie private Endgeräte, die Mitarbeiter für Geschäftszwecke nutzen (BYOD – Bring your own device). Außerdem sind bei Hiscox E-Bikes und Fahrräder, die betrieblich genutzt werden, mitversichert. Beim Sach-Inhaltsschutz von mailo ist für Gastronomen auch der Transport mit dem Auto-Inhalt versichert.
| Offene Fragen
Alle Räume, die versichert werden sollen, müssen der Versicherung angegeben werden, also bspw. auch Keller oder Dachböden. Andernfalls besteht für die Räume kein Versicherungsschutz.
Normalerweise ersetzt die Sachinhaltsversicherung die beweglichen Gegenstände zum Neuwert. Damit ist jener Wert gemeint, der für die Wiederbeschaffung der Gegenstände notwendig ist. Liegt der Wert des Inventars jedoch aufgrund von Alter oder Abnutzung unter 40% des Neuwertes, zahlt die Versicherung den sogenannten Zeitwert. Der Zeitwert berechnet sich nach dem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Verschleiß oder Alter. Gegenstände, die im Betrieb nicht mehr verwendet werden, werden bei einem Schaden nach dem gemeinen Wert ersetzt. Der gemeine Wert entspricht dem Preis, den der Gegenstand bei einem Verkauf erzielen würde.
Einige Versicherer versichern Bargeld bis zu einer bestimmten Summe beitragsfrei mit (oft 300 - 500 Euro). Größere Summen oder Wertpapiere lassen sich bei höheren Beiträgen mitversichern, allerdings nur, wenn die Wertsachen mit erhöhter Sicherheit verwahrt werden (z. B. in nicht-bewegbaren Tresoren oder Wertschutzschränken). Ausgenommen von dem Versicherungsschutz sind meist Tankstellen, Kioske, Imbissbuden und Sportgaststätten.
Mit der Einbruchdiebstahl-Versicherung ist die Inhaltsversicherung gemeint. Sie bietet Schutz bei Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub sowie bei Vandalismus in der Folge eines Einbruchs.
Bei einem Umzug sind die neuen Geschäftsräume und das Inventar nicht automatisch mitversichert. Sie müssen Ihrem Versicherer rechtzeitig im Voraus Ihre neuen Angaben mittteilen, damit der Versicherungsvertrag entsprechend geändert werden kann.
Gegenstände, die sich außen am Gebäude befinden, sind oft mitversichert oder lassen sich über einen entsprechenden Zusatzbaustein mitversichern. Dabei kann es sich um Markisen, Schilder, Überdachungen, Antennen, Transparente, Schutz- und Trennwände oder Beleuchtung handeln.
Mit einem zusätzlichen Versicherungsbaustein können Sie Ihre gastronomische Einrichtung auch außerhalb Ihrer geschlossenen Räume versichern. Bei Sturm, Hagel oder Diebstahl sind Schäden an Tischen, Stühlen oder Sonnenschirmen versichert.