Inhaltsversicherung für Gewerbe: Schutz für Inventar und Ware

Ob bei Feuer, Wasserschaden oder Einbruch: Eine Inhaltsversicherung kommt für Schäden auf, wenn die Einrichtung Ihres Betriebs zerstört oder beschädigt wird.

Wir erklären Ihnen, wer eine Geschäftsinhaltsversicherung braucht, welche Gegenstände versichert sind und wie hoch die Versicherungsbeiträge liegen.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Inhaltsversicherung sichert die Betriebseinrichtung, einschließlich der Waren und Vorräte, ab.
  • Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Elementargefahren.
  • Die jährlichen Beiträge beginnen bei 80 Euro.
  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein sinnvoller, zusätzlicher Versicherungsbaustein.

  | Was ist eine Inhaltsversicherung?

Eine Inhaltsversicherung sichert Einrichtung, Waren und Vorräte in einem Betrieb ab, wenn diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Bei der Inhaltsversicherung handelt es sich um eine gewerbliche Sachversicherung.

Die Inhaltsversicherung wird auch als Inventarversicherung, Sachinhaltsversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung oder Gewerbeinhaltsversicherung bezeichnet.

 

 

Versicherte Gefahren der Inhaltsversicherung

  | Für wen ist die Sachinhaltsversicherung sinnvoll?

Eine Inhaltsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie in Ihren betrieblichen Räumen Folgendes nutzen oder lagern:

  • teure Maschinen oder Werkzeuge
  • hochwertige Büroausstattung
  • Vorräte, z. B. Rohstoffe zur Weiterverarbeitung
  • hochwertiges technisches Equipment
  • Warenbestände zum Weiterverkauf

Dies betrifft meist folgende Branchen und Arbeitssituationen:

  • Arztpraxen
  • Bürobetriebe (z. B. von Architekten, Ingenieuren, Anwälten)
  • Einzelhandel (z. B. Apotheken, Bäckereien, Möbelgeschäfte)
  • Friseur- und Kosmetiksalons sowie Tattoo- und Piercingstudios
  • Gastronomie (Restaurants, Bars, Cafés, Catering, Imbisse)
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Handwerksbetriebe
  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Produktionsbetriebe

Nicht vergessen: In vielen der oben genannten Branchen besteht ein erhöhtes Risiko für Personen- und Sachschäden. Hier schützt Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Schadensbeispiele

Wasser: In der Backstube einer Bäckerei bricht das Wasserrohr. Das herausströmende Wasser vernichtet die bereits fertiggestellten Backwaren und beschädigt die Arbeitsgeräte und Maschinen des Bäckers.

EinbruchdiebstahlEinbrecher hebeln die Tür einer Apotheke auf und beschädigen das Türschloss. Anschließend stehlen sie Medikamente und hochwertige Kosmetika und verwüsten den Verkaufsraum.

Feuer: In einem Bistro entzündet sich in einer Pfanne heißes Fett. Die schnell umgreifenden Flammen zerstören die Kücheneinrichtung und Küchengeräte und vernichten die in den Vorratsschränken aufbewahrten Waren.

  | Welche Schäden deckt Inhaltsversicherung ab? 

Die Inhaltsversicherung deckt Schäden ab, die durch folgende Ursachen entstehen: 

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • einen Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus

Je nach Ursache des Schadens und Ausstattung des Betriebs können Schäden am Inventar unterschiedliche Ausmaße annehmen. 

In welchen Fällen zahlt die Inhaltsversicherung nicht?

Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt werden, sind durch die Geschäftsinhaltsversicherung nicht gedeckt.

Schäden, die auf normalen Verschleiß, schlechte Wartung oder langsamen Verfall zurückzuführen sind, sind ebenfalls nicht versichert.

Auch Krieg, Nuklearunfälle oder Naturereignisse wie Erdbeben und Sturmfluten sind häufig von der Versicherung ausgeschlossen.

  | Voraussetzungen für die Absicherung über die Inhaltsversicherung

Versicherbar ist die Geschäftsausstattung durch die Geschäftsinhaltsversicherung, wenn der Versicherungsnehmer

  • Eigentümer der Sache ist.
  • die Sache unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.
  • die Sache mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenszeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war.
  • die Sache sicherungsübereignet hat; das heißt, der Versicherungsnehmer hat die Sache zwar in seinem Besitz, aber ihr Eigentum an einen Dritten (z. B. eine Bank) übertragen, beispielsweise für ein Darlehen.

Wichtig: Bei einem Umzug sind die neuen Geschäftsräume und das Inventar nicht automatisch mitversichert. Sie müssen Ihrem Versicherer rechtzeitig im Voraus Ihre neuen Angaben mitteilen, damit der Versicherungsvertrag entsprechend geändert werden kann.

Versicherte Sachgegenstände

Der Schutz der Inhaltsversicherung umfasst die bewegliche

  • kaufmännische Betriebseinrichtung: Büroausstattung (u. a. Schreibtische, Aktenschränke, Computer- und Telekommunikationsanlagen)
  • technische Betriebseinrichtung: Maschinen, Werkzeuge und Anlagen zur Produktion

Außerdem versicherbar sind in der Regel:

  • Gebrauchsgegenstände und Arbeitsmaterialien von Mitarbeitern.
  • Gegenstände von Kunden, die vom Versicherungsnehmer bearbeitet oder repariert werden (z. B. Computer oder Möbel) oder zum Verkauf in Obhut genommen oder aufbewahrt werden

Daten und Computerprogramme sind nicht bei allen Versicherern mitversichert. Einige Versicherer nehmen sie unter den Versicherungsschutz auf, wenn sie eine Grundfunktion des Betriebs darstellen. Hier kann auch eine Cyberversicherung oder eine Elektronikversicherung weiterhelfen.

Einige Versicherer versichern Bargeld bis zu einer bestimmten Summe beitragsfrei mit (oft 300 - 500 Euro). Größere Summen oder Wertpapiere lassen sich bei höheren Beiträgen mitversichern, allerdings nur, wenn die Wertsachen mit erhöhter Sicherheit verwahrt werden (z. B. in nicht-bewegbaren Tresoren oder Wertschutzschränken).

Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind meist Tankstellen, Kioske, Imbissbuden und Sportgaststätten.

  | Leistungen, Zusatzbausteine & Kosten der Inhaltsversicherung

Im Schadenfall übernimmt die Inhaltsversicherung die Kosten für:

  • Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der zerstörten Sachwerte
  • Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • Löscharbeiten
  • provisorische Sicherheitsmaßnahmen
  • Austausch von Schlössern nach Einbruch
  • Wiederherstellung von Akten und Geschäftsunterlagen
  • Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruch
  • Sachverständige
Tipp

Wichtig vorm Vertragsabschluss der Inhaltsversicherung: Alle Räume, die versichert werden sollen, müssen der Versicherung angegeben werden, also auch Keller oder Dachböden. Andernfalls besteht für die Räume kein Versicherungsschutz.

Zusatzbausteine der Geschäftsinhaltsversicherung

Zusatzbausteine für Inhaltsversicherungen erweitern den Schutzumfang der Grundversicherung, indem sie zusätzliche Risiken abdecken oder Deckungssummen und -bereiche erweitern. Einige Versicherer bieten auch branchenspezifische Leistungspakete an, zum Beispiel für das Handwerk

Hier einige Zusatzoptionen, die Versicherte in Betracht ziehen können: 

  • Elementarschäden: Zusätzlicher Schutz gegen Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Überschwemmungen, die in der Grundpolice oft nicht enthalten sind. 
  • Glasversicherung: Deckt Bruchschäden an Glasflächen wie Fenstern, Glastüren und auch Glasbausteinen. Teilweise sind auch Spezialgläser wie Cerankochfelder eingeschlossen. 
  • Außenversicherung: Erweitert den Versicherungsschutz auf Gegenstände außerhalb der versicherten Räume, zum Beispiel bei Diebstahl aus dem Auto oder im Urlaub. 
  • Cyber-Versicherung: Bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Cyber-Angriffen, Datenverlust oder Datenschutzverletzungen, besonders wichtig für Unternehmen. 
  • Diebstahl im Außenbereich: Schützt vor Diebstahl von Gegenständen im Außenbereich der versicherten Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel Gartenmöbel oder Werkzeuge. Schützt auch vor Beschädigung dieser Gegenstände. 
  • Wertsachenversicherung: Erhöht den Versicherungsschutz für besonders wertvolle Gegenstände. Dies gilt für Schmuck, Kunstgegenstände oder Sammlungen. Diese Gegenstände überschreiten die allgemeine Deckungssumme für Wertsachen. 
  • Maschinen- und Elektronikversicherung: Speziell für Unternehmen, die sich gegen Schäden oder Ausfälle an Maschinen und elektronischen Geräten absichern wollen. 

Diese Auswahl an Zusatzbausteinen bietet Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit, den Versicherungsschutz an die individuellen Bedürfnisse und Risiken anzupassen.

Wichtig ist jedoch, die zusätzlichen Kosten gegen den erweiterten Nutzen abzuwägen und zu prüfen, welche Optionen sinnvoll sind. 

Kostenfreier Versicherungs-Check

Was kostet eine Inhaltsversicherung?

Die jährlichen Beiträge einer Inhaltsversicherung beginnen bei ca. 80 Euro. Die Kosten richten sich nach dem Wert des versicherten Inventars. Sie sind außerdem abhängig von:

  • Branche: Ein Restaurant hat ein höheres Risiko als ein Optikergeschäft (Brandgefahr durch Herd & Fritteuse, Ausfall von Kühlbereichen).
  • Standort: Liegt der Betrieb in einem Gebiet mit hoher Einbruchsrate, großem Risiko für Elementarschäden (z. B. Hochwasser, Erdbeben) oder in der Nähe gefahrerhöhender Nachbarn (z. B. Brandgefahr durch Tankstelle), hebt das die Versicherungsprämie.
  • Gebäudeart und Sicherheitsmaßnahmen: Ist das Gebäude aus Materialien, die bspw. bereits bei geringfügigen Erschütterungen Schaden nehmen, erhöht dies die Versicherungsprämie.
  • Vorschäden: Existieren Vorschäden, erhöht dies die Versicherungsprämie.
  • Selbstbeteiligung: Bei einer höheren Selbstbeteiligung sinkt die Versicherungsprämie.
  • Versicherungssumme: Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Versicherungsprämie.
  • Zahlungsintervall: Bei einer jährlichen Beitragszahlung ist die Versicherungsprämie günstiger als bei einer monatlichen Zahlweise.

  | Versicherungssumme & Erstattung der Inhaltsversicherung

Als Versicherungssumme wird die Summe bezeichnet, die die Versicherung pro Schadenfall maximal ausbezahlt. Sie wird auch Deckungssumme genannt. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des gesamten Inventars inklusive der Waren und Vorräte entsprechen.

Normalerweise erstattet die Sachinhaltsversicherung die beweglichen Gegenstände zum Neuwert. Damit ist jener Wert gemeint, der für die Wiederbeschaffung der Gegenstände notwendig ist. Die Versicherungen empfehlen, die Summe mindestens 10 % über den kalkulierten Schadenwert zu setzen, denn im Schadenfall können zusätzliche Kosten, z. B. Umbaukosten, hinzukommen.

Liegt der Wert des Inventars jedoch aufgrund von Alter oder Abnutzung unter 40 % des Neuwertes, zahlt die Versicherung den sogenannten Zeitwert. Der Zeitwert berechnet sich nach dem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Verschleiß oder Alter. Gegenstände, die im Betrieb nicht mehr verwendet werden, werden bei einem Schaden nach dem gemeinen Wert ersetzt. Der gemeine Wert entspricht dem Preis, den der Gegenstand bei einem Verkauf erzielen würde.

Sie können für die Inhaltsversicherung eine dynamische Erhöhung vereinbaren, die Versicherungssumme erhöht sich dann jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Darüber hinaus sollte die Deckungssumme regelmäßig geprüft und ggf. angepasst werden (beispielsweise bei Neuinvestitionen), um eine Unterversicherung zu vermeiden.  

 

  | Unser Fazit

Schäden an Arbeitsgeräten, Vorräten und Warenbeständen durch Brand, Einbruch und Leitungswasser sind schnell existenzbedrohend. Eine Inhaltsversicherung lohnt sich für Selbstständige fast aller Branchen:

  • Mit einem geringen Beitrag sichern Sie Ihr Inventar und damit Ihre Arbeitsstätte ab.
  • Auch Gegenstände Ihrer Kunden lassen sich mit der Geschäftsinhaltsversicherung absichern.
  • Wichtig ist, den genauen Wert der Betriebseinrichtung inklusive der Vorräte und Waren (mit einem Plus von 10 %) anzugeben, um im Schadenfall ausreichend abgesichert zu sein.
  • Zusatzbausteine erweitern den Versicherungsschutz und sorgen für eine passgenaue Absicherung.
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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.