Inhaltsversicherung: Schutz für Inventar, Waren und Vorräte

Ob bei Feuer, Wasserschaden oder Einbruch: Eine Inhaltsversicherung kommt für Schäden auf, wenn die Einrichtung Ihres Betriebs zerstört oder beschädigt wird. Wir erklären Ihnen, wer eine Inhaltsversicherung braucht, welche Gegenstände versichert sind und wie hoch die Versicherungsbeiträge liegen.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für den Betrieb: Sie sichert die Einrichtung des Betriebs einschließlich der Waren und Vorräte ab.
  • Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Elementargefahren (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben).
  • Die jährlichen Beiträge beginnen bei 80 Euro.
  • Nach dem Schaden steht der Betrieb still? Hier hilft die Betriebsunterbrechungsversicherung als zusätzlicher Versicherungsbaustein.

  | Was ist eine Inhaltsversicherung?

Eine Inhaltsversicherung sichert Einrichtung, Waren und Vorräte in einem Betrieb ab, wenn diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Versichert sind Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, einen Einbruchdiebstahl (inklusive Vandalismus nach einem Einbruch) oder Elementargefahren (z. B. Überschwemmung oder Erdbeben) entstehen.

Der Schutz umfasst die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, also die Büroausstattung (u. a. Schreibtische, Aktenschränke, Computer- und Telekommunikationsanlagen), aber auch Maschinen, Werkzeuge und Anlagen zur Produktion.

Die Inhaltsversicherung wird auch als Inventarversicherung, Sachinhaltsversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung oder Gewerbeinhaltsversicherung bezeichnet.

  | Für wen ist die Sachinhaltsversicherung sinnvoll?

Eine Sachinhaltsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie in Ihren betrieblichen Räumen Folgendes nutzen oder lagern:

  • teure Maschinen oder Werkzeuge
  • hochwertige Büroausstattung
  • Vorräte, z. B. Rohstoffe zur Weiterverarbeitung
  • hochwertiges technisches Equipment
  • Warenbestände zum Weiterverkauf

Dies betrifft meist folgende Branchen und Arbeitssituationen:

  • Arztpraxen
  • Bürobetriebe (z. B. von Architekten, Ingenieuren, Anwälten)
  • Einzelhandel (z. B. Apotheken, Bäckereien, Möbelgeschäfte)
  • Friseur- und Kosmetiksalons sowie Tattoo- und Piercingstudios
  • Gastronomie (Restaurants, Bars, Cafés, Catering, Imbisse)
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Handwerksbetriebe
  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Produktionsbetriebe

Nicht vergessen: In vielen der oben genannten Branchen besteht ein erhöhtes Risiko für Personen- und Sachschäden. Hier schützt Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung.

  | Welche Schäden werden abgedeckt? 

Je nach Ursache des Schadens und Ausstattung des Betriebs können Schäden am Inventar unterschiedliche Ausmaße annehmen. Typische Schadenfälle:

#1 In der Backstube einer Bäckerei bricht das Wasserrohr. Das herausströmende Wasser vernichtet die bereits fertiggestellten Backwaren und beschädigt die Arbeitsgeräte und Maschinen des Bäckers.

#2 Einbrecher hebeln die Tür einer Apotheke auf und beschädigen das Türschloss. Anschließend stehlen sie Medikamente und hochwertige Kosmetika und verwüsten den Verkaufsraum.

#3 In einem Bistro entzündet sich in einer Pfanne heißes Fett. Die schnell umgreifenden Flammen zerstören die Kücheneinrichtung und Küchengeräte und vernichten die in den Vorratsschränken aufbewahrten Waren.

#4 Ein starker Sturm beschädigt das Dach eines Bürogebäudes. In die Geschäftsräume einer Coaching-Agentur dringt Wasser ein und verursacht Schäden an Schreibtischen, Computern und der hochwertigen Kaffeemaschine.

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In welchen Fällen zahlt die Inhaltsversicherung nicht?

Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt werden, sind durch die Inhaltsversicherung nicht gedeckt. Schäden, die auf normalen Verschleiß, schlechte Wartung oder langsamen Verfall zurückzuführen sind, sind ebenfalls nicht versichert.

Auch Krieg, Nuklearunfälle oder Naturereignisse wie Erdbeben und Sturmfluten sind häufig von der Versicherung ausgeschlossen.

  | Leistungen, Kosten & Anbieter

Versicherbar ist die Geschäftsausstattung mit ihren beweglichen Gegenständen, wenn der Versicherungsnehmer

  • Eigentümer der Sache ist.
  • die Sache unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.
  • die Sache mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenszeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war.
  • die Sache sicherungsübereignet hat; das heißt, der Versicherungsnehmer hat die Sache zwar in seinem Besitz, aber ihr Eigentum an einen Dritten (z. B. eine Bank) übertragen, beispielsweise für ein Darlehen.

Außerdem versicherbar sind in der Regel

  • Gebrauchsgegenstände und Arbeitsmaterialien von Mitarbeitern.
  • Gegenstände von Kunden, die vom Versicherungsnehmer bearbeitet oder repariert werden (z. B. Computer oder Möbel) oder zum Verkauf in Obhut genommen oder aufbewahrt werden.

Daten und Computerprogramme sind nicht bei allen Versicherern mitversichert. Einige Versicherer nehmen sie unter den Versicherungsschutz auf, wenn sie eine Grundfunktion des Betriebs darstellen. Hier kann auch eine Cyberversicherung oder eine Elektronikversicherung weiterhelfen.

Für was zahlt die Inhaltsversicherung im Schadensfall?

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten für:

  • Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der zerstörten Sachwerte
  • Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • Löscharbeiten
  • provisorische Sicherheitsmaßnahmen
  • Austausch von Schlössern nach Einbruch
  • Wiederherstellung von Akten und Geschäftsunterlagen
  • Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruch
  • Sachverständige

Zusatzbausteine für Versicherungen

Zusatzbausteine für Inhaltsversicherungen erweitern den Schutzumfang der Grundversicherung, indem sie zusätzliche Risiken abdecken oder Deckungssummen und -bereiche erweitern. Einige Versicherer bieten auch branchenspezifische Leistungspakete an, zum Beispiel für das Handwerk

Hier einige Zusatzoptionen, die Versicherte in Betracht ziehen können: 

  • Elementarschäden: Zusätzlicher Schutz gegen Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Überschwemmungen, die in der Grundpolice oft nicht enthalten sind. 

  • Glasversicherung: Deckt Bruchschäden an Glasflächen wie Fenstern, Glastüren und auch Glasbausteinen. Teilweise sind auch Spezialgläser wie Cerankochfelder eingeschlossen. 

  • Außenversicherung: Erweitert den Versicherungsschutz auf Gegenstände außerhalb der versicherten Räume, zum Beispiel bei Diebstahl aus dem Auto oder im Urlaub. 

  • Cyber-Versicherung​​​​​​​: Bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Cyber-Angriffen, Datenverlust oder Datenschutzverletzungen, besonders wichtig für Unternehmen. 

  • Diebstahl im Außenbereich: Schützt vor Diebstahl von Gegenständen im Außenbereich der versicherten Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel Gartenmöbel oder Werkzeuge. Schützt auch vor Beschädigung dieser Gegenstände. 

  • Wertsachenversicherung: Erhöht den Versicherungsschutz für besonders wertvolle Gegenstände. Dies gilt für Schmuck, Kunstgegenstände oder Sammlungen. Diese Gegenstände überschreiten die allgemeine Deckungssumme für Wertsachen. 

  • Maschinen- und Elektronikversicherung: Speziell für Unternehmen, die sich gegen Schäden oder Ausfälle an Maschinen und elektronischen Geräten absichern wollen. 

Diese Auswahl an Zusatzbausteinen bietet Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit, den Versicherungsschutz an die individuellen Bedürfnisse und Risiken anzupassen.

Wichtig ist jedoch, die zusätzlichen Kosten gegen den erweiterten Nutzen abzuwägen und zu prüfen, welche Optionen sinnvoll sind. 

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Und wenn der Betrieb stillsteht?

Als weiterer Zusatzbaustein der Sachinhaltsversicherung lässt sich eine „kleine“ Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) abschließen. Sie wird auch Ertragsausfallversicherung genannt und kann nur gemeinsam mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Im Fall eines Betriebsstillstands kommt sie für den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten auf (z. B. Löhne, Gehälter, Mietkosten).

Da die kleine BU Teil der Inhaltsversicherung ist, muss der Betriebsunterbrechung auch ein versicherter Schaden der Inhaltsversicherung vorangegangen sein (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel, Einbruch­diebstahl). Wer eine höhere Versicherungssumme für den Fall eines Betriebsstillstands benötigt, sollte eine mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen. Sie ist unabhängig vom Abschluss einer Inhaltsversicherung und lässt sich genau an Ihren Bedarf anpassen.

Was kostet eine Inhaltsversicherung?

Die jährlichen Beiträge einer Inhaltsversicherung beginnen bei ca. 80 Euro. Die Kosten richten sich nach dem Wert des versicherten Inventars. Sie sind außerdem abhängig von:

  • Branche: Ein Restaurant hat ein höheres Risiko als ein Optikergeschäft (Brandgefahr durch Herd & Fritteuse, Ausfall von Kühlbereichen).
  • Standort: Liegt der Betrieb in einem Gebiet mit hoher Einbruchsrate, großem Risiko für Elementarschäden (z. B. Hochwasser, Erdbeben) oder in der Nähe gefahrerhöhender Nachbarn (z. B. Brandgefahr durch Tankstelle), hebt das die Versicherungsprämie.
  • Gebäudeart und Sicherheitsmaßnahmen: Ist das Gebäude aus Materialien, die bspw. bereits bei geringfügigen Erschütterungen Schaden nehmen, erhöht dies die Versicherungsprämie.
  • Vorschäden: Existieren Vorschäden, erhöht dies die Versicherungsprämie.
  • Selbstbeteiligung: Bei einer höheren Selbstbeteiligung sinkt die Versicherungsprämie.
  • Versicherungssumme: Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Versicherungsprämie.
  • Zahlungsintervall: Bei einer jährlichen Beitragszahlung ist die Versicherungsprämie günstiger als bei einer monatlichen Zahlweise.

Ermittlung und Berechnung der Versicherungssumme

Als Versicherungssumme wird die Summe bezeichnet, die die Versicherung pro Schadenfall maximal ausbezahlt. Sie wird auch Deckungssumme genannt.

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des gesamten Inventars inklusive der Waren und Vorräte entsprechen. Die Versicherungen empfehlen, die Summe mindestens 10% über den kalkulierten Schadenwert zu setzen, denn im Schadenfall können zusätzliche Kosten, z. B. Umbaukosten, hinzukommen.

Sie können für die Inhaltsversicherung eine dynamische Erhöhung vereinbaren, die Versicherungssumme erhöht sich dann jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Darüber hinaus sollte die Deckungssumme regelmäßig geprüft und ggf. angepasst werden (bspw. bei Neuinvestitionen), um eine Unterversicherung zu vermeiden.  

  | Offene Fragen

Für welche betrieblichen Räume gilt der Versicherungsschutz?

Alle Räume, die versichert werden sollen, müssen der Versicherung angegeben werden, also bspw. auch Keller oder Dachböden. Andernfalls besteht für die Räume kein Versicherungsschutz.

Zu welchem Wert werden die Gegenstände ersetzt: Neuwert, Zeitwert oder gemeinem Wert?

Normalerweise ersetzt die Sachinhaltsversicherung die beweglichen Gegenstände zum Neuwert. Damit ist jener Wert gemeint, der für die Wiederbeschaffung der Gegenstände notwendig ist. Liegt der Wert des Inventars jedoch aufgrund von Alter oder Abnutzung unter 40% des Neuwertes, zahlt die Versicherung den sogenannten Zeitwert. Der Zeitwert berechnet sich nach dem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Verschleiß oder Alter. Gegenstände, die im Betrieb nicht mehr verwendet werden, werden bei einem Schaden nach dem gemeinen Wert ersetzt. Der gemeine Wert entspricht dem Preis, den der Gegenstand bei einem Verkauf erzielen würde.

Ist in der Inventarversicherung auch Bargeld versichert?

Einige Versicherer versichern Bargeld bis zu einer bestimmten Summe beitragsfrei mit (oft 300 - 500 Euro). Größere Summen oder Wertpapiere lassen sich bei höheren Beiträgen mitversichern, allerdings nur, wenn die Wertsachen mit erhöhter Sicherheit verwahrt werden (z. B. in nicht-bewegbaren Tresoren oder Wertschutzschränken). Ausgenommen von dem Versicherungsschutz sind meist Tankstellen, Kioske, Imbissbuden und Sportgaststätten.

Was ist eine Einbruchdiebstahl-Versicherung?

Mit der Einbruchdiebstahl-Versicherung ist die Inhaltsversicherung gemeint. Sie bietet Schutz bei Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub sowie bei Vandalismus in der Folge eines Einbruchs.

Was passiert bei einem Umzug?

Bei einem Umzug sind die neuen Geschäftsräume und das Inventar nicht automatisch mitversichert. Sie müssen Ihrem Versicherer rechtzeitig im Voraus Ihre neuen Angaben mittteilen, damit der Versicherungsvertrag entsprechend geändert werden kann.

Sind Gegenstände am Gebäude mitversichert? Bspw. Markisen oder Schilder?

Gegenstände, die sich außen am Gebäude befinden, sind oft mitversichert oder lassen sich über einen entsprechenden Zusatzbaustein mitversichern. Dabei kann es sich um Markisen, Schilder, Überdachungen, Antennen, Transparente, Schutz- und Trennwände oder Beleuchtung handeln.

Gilt der Versicherungsschutz für die Gastronomieeinrichtung auch im Freien?

Mit einem zusätzlichen Versicherungsbaustein können Sie Ihre gastronomische Einrichtung auch außerhalb Ihrer geschlossenen Räume versichern. Bei Sturm, Hagel oder Diebstahl sind Schäden an Tischen, Stühlen oder Sonnenschirmen versichert.

  | Unser Fazit

Schäden an Arbeitsgeräten, Vorräten und Warenbeständen durch Brand, Einbruch und Leitungswasser sind schnell existenzbedrohend. Eine Inhaltsversicherung lohnt sich für Selbstständige fast aller Branchen:

  • Mit einem geringen Beitrag sichern Sie Ihr Inventar und damit Ihre Arbeitsstätte ab.
  • Auch Gegenstände Ihrer Kunden lassen sich mit der Sachinhaltsversicherung absichern.
  • Wichtig ist, den genauen Wert der Einrichtung inklusive der Vorräte und Waren (mit einem Plus von 10 %) anzugeben, um im Schadenfall ausreichend abgesichert zu sein.
  • Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Sie zusätzlich, wenn der Betrieb nach einem Schaden stillsteht.
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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.