Sie sind arbeitslos und wollen Ihre Existenzgründung starten? Zur Förderung der Gründung aus der Arbeitslosigkeit gibt es spezielle Fördermittel und Zuschüsse. Dazu zählen das Einstiegsgeld, der Gründungszuschuss und der AVGS, eine kostenfreie Beratung von ALG 1 und 2-Empfängern.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Förderdauer und -höhe sowie welche fachlichen Voraussetzungen mit den Zuschüsse verbunden sind. Je nachdem ob Sie ALG1 oder ALG2 beziehen, sind dabei unterschiedliche Punkte zu beachten.
Sie sind arbeitslos und planen die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit? Hier besteht für Sie die Möglichkeit finanzielle Hilfe der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Die Bundesagentur für Arbeit kann zur Förderung der Existenzgründung den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld bewilligen. Das jeweilige Förderinstrument hängt davon ab, ob Sie Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 erhalten.
Im Jahr 2010 haben etwas über 160.000 Gründer die Förderung per Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erhalten und konnten sich so aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen.
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Jetzt Beratungsgespräch vereinbarenWenn Sie arbeitslos sind oder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, dann erfüllen Sie eine Grundvoraussetzung zur Förderung durch den Gründungszuschuss, wenn Sie sich selbstständig aus der Arbeitslosigkeit machen wollen. Den Gründungszuschuss beantragen Sie beim Arbeitsamt - allerdings gilt es noch ein paar Bedingungen zu beachten.
Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen Sie zum Zeitpunkt des Starts Ihrer Selbstständigkeit mindestens einen Tag Arbeitslosengeld 1 erhalten haben. Beziehen Sie bereits Arbeitslosengeld müssen Sie für den Gründungszuschuss noch einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld von 150 Tagen haben. 2010 haben sich 135.000 Gründer mit dem Gründungszuschuss selbstständig aus der Arbeitslosigkeit gemacht. Allerdings traten Ende 2011 auch Änderungen und Kürzungen beim Gründungszuschuss in Kraft.
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld 2 erhalten, können Sie eine Förderung beziehen, wenn Sie sich selbstständig aus der Arbeitslosigkeit machen. In diesem Fall ist es nicht der Gründungszuschuss sondern das Einstiegsgeld, das Sie beim Arbeitsamt für Ihre Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit beantragen können. Im Jahr 2010 haben sich fast 17.000 Gründer mit dem Einstiegsgeld selbstständig aus der Arbeitslosigkeit gemacht.
Auf den Gründungszuschuss gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich frühzeitig von einem unserer erfahrenen Experten beraten lassen. Wir helfen Ihnen gerne!
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