Firmenrechtsschutz: Die passende Rechtsschutzversicherung für Ihr Gewerbe

Der Firmenrechtsschutz gehört zu den gewerblichen Versicherungen und schützt Unternehmen und Selbstständige bei Rechtsstreitigkeiten. Wir zeigen Ihnen, wer eine Gewerberechtsschutzversicherung braucht und in welchen Situationen sie zum Einsatz kommt.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen, Zusatzbausteine und Kosten der gewerblichen Rechtsschutzversicherung.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Ein Firmenrechtsschutz sichert Selbstständige und Unternehmen bei Rechtsstreitigkeiten ab.
  • Mögliche Streitigkeiten sind arbeitsrechtliche oder vertragsbezogene Angelegenheiten.
  • Der Gewerberechtsschutz erstattet Kosten und unterstützt beratend.
  • Der allgemeine Firmenrechtsschutz lässt sich durch verschiedene Zusatzbausteine wie Arbeits-, Verkehrs- oder Immobilien-Rechtsschutz individuell kombinieren.
  • Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nach einer Wartezeit von drei Monaten.

  | Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung? 

Eine Firmenrechtsschutzversicherung sichert Selbstständige und ihre Mitarbeiter ab, wenn es im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Ein Firmenrechtsschutz, auch gewerbliche Rechtsschutzversicherung, Betriebsrechtsschutzversicherung oder Gewerberechtsschutz genannt, ist wichtig, um die eigenen rechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Für alle Rechtsstreitigkeiten, die aktiv von Ihnen ausgehen, benötigen Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung. Aber auch in Fällen, in denen Sie verklagt werden – beispielsweise wegen Lärmbelästigung oder einer Mitarbeiterkündigung – springt der Firmenrechtsschutz ein.

  | Wer braucht eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung? 

Jeder Selbstständige und jedes Unternehmen ist – unabhängig von der Branche – Rechtsrisiken ausgesetzt. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, wie hoch das Risiko für rechtliche Auseinandersetzungen für Ihr Unternehmen ist.

Je mehr Fragen Sie mit Ja beantworten, desto höher ist Ihr Risiko: 

  • Haben Sie Angestellte?
  • Nutzen Sie gewerbliche Räume außerhalb Ihres privaten Wohnraums?
  • Sind Sie umsatzsteuerpflichtig?
  • Haben Sie Firmenfahrzeuge, die Sie oder Ihre Mitarbeiter beruflich nutzen?

Wenn Sie mindestens zwei Fragen mit Ja beantwortet haben, sollten Sie unbedingt über den Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung nachdenken.

Die oben genannten Situationen können leicht zu folgenden Konflikten und juristischen Streitigkeiten führen:

  • arbeitsrechtliche Konflikte mit (ehemaligen) Mitarbeitern
  • Streitfälle um angemietete Geschäftsräume
  • steuerrechtliche Verfahren
  • Kfz-Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten
  • unbezahlte Rechnungen von Kunden oder Dienstleistern
  • Vertragsstreitigkeiten mit Vertragspartnern
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Tipp

Gerade Berufsgruppen in Heilberufen sind regelmäßig mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert.

Daher ist der Abschluss einer Gewerberechtsschutzversicherung besonders zu empfehlen für:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Tierärzte
  • Hebammen
  • Chiropraktiker
  • Physiotherapeuten
  • Psychotherapeuten
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  | Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

In allen Branchen ereignen sich typische Situationen, die durch eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

Bei folgenden Situationen zahlt der Firmenrechtsschutz: 

  • Schadensersatzforderungen
  • Mietrechtliche Angelegenheiten
  • Arbeitsrechtliche Angelegenheiten
  • Vertragsstreitigkeiten
  • Nachbarschaftsstreit
  • Verkehrsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten mit dem Finanzamt

Schadensbeispiele: 

  • Ein Bauunternehmer kündigt seinem Mitarbeiter fristlos. Der ist mit der Kündigung nicht einverstanden und klagt. 
  • Ein Unternehmen reicht seine Steuererklärung beim Finanzamt ein. Das Finanzamt erkennt die angegebenen Betriebskosten nicht an und fordert eine Steuernachzahlung. Das Unternehmen geht gerichtlich gegen das Finanzamt vor. 
  • Ein Café erhält von seinem Vermieter eine zu hohe Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter rückt von seinen Forderungen nicht ab, und der Cafébesitzer leitet rechtliche Schritte ein. 
  • Ein Coach soll bei einer Geschäftsfahrt mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren sein, die Polizei verhängt ein Bußgeld. Der Coach stimmt dem Vorwurf nicht zu und geht mit rechtlichen Mitteln dagegen vor.  
  • Ein Handwerker verlegt für einen Kunden einen Parkettboden. Der Kunde beanstandet, dass die Leistung mangelhaft sei, bezahlt die Rechnung nicht und fordert Nachbesserung. Der Handwerker geht gerichtlich dagegen vor. 
  • Ein Dachdecker beschädigt durch einen fallenden Ziegelstein das Schaufenster einer Buchhandlung. Der Buchhändler fordert von dem Dachdeckerbetrieb Schadenersatz und muss diesen gerichtlich durchsetzen. 

Dann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht

Nicht ausnahmslos alle Rechtsstreitigkeiten werden von der gewerblichen Rechtsschutzversicherung gedeckt. 

Dies gilt üblicherweise für folgende Fälle:

  • Streit um Marken- und Patentrechte (zuständig ist die Marken- und Patentrechtsschutzversicherung)
  • Rechtsstreitigkeiten, basierend auf Planung, Finanzierung und Errichtung von Neubauprojekten (zuständig ist die Bauherren-Rechtsschutzversicherung)
  • Rechtsstreitigkeiten in der Vergangenheit 
  • Rechtsstreitigkeiten, die von einer privaten Rechtsschutzversicherung zu tragen sind
  • Abwehr berechtigter Schadensersatzansprüche, bei denen die Betriebshaftpflicht, die Berufshaftpflicht oder die Vermögensschadenhaftpflicht leisten

  | Leistungen, Kosten & Anbieter des Gewerberechtsschutzes

In einem Schadenfall übernimmt die Versicherung als allgemeine Rechtsschutzversicherung folgende Leistungen:

  • Anwaltsgebühren
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • Zeugengelder
  • Dolmetscher- und Übersetzungskosten
  • zinsloses Darlehen für eine Kaution
  • Kosten der Gegenseite (bei Niederlage)
  • Kosten für Mediation
  • Inkasso-Service (Forderungsmanagement)

Die meisten Versicherer bieten Ihren Kunden zudem eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung oder eine Online-Rechtsberatung an. 

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie seine Angestellten. Oft schnüren die Versicherer auf Wunsch ein Paket, mit dem Selbstständige nicht nur ihren betrieblichen Rechtsschutz, sondern auch ihren privaten Rechtsschutz abdecken können.

Der Firmenrechtsschutz gilt für den Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter auch für Geschäftsreisen im Ausland.

Zusatzbausteine der Rechtsschutzversicherung

Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung funktioniert nach dem Baukastenprinzip. Den Grundbaustein bildet der allgemeine Firmenrechtsschutz, der in erster Linie die Bereiche Steuerrechtsschutz und Sozialrechtsschutz abdeckt.

Dieser Basisschutz lässt sich durch folgende Zusatzbausteine ergänzen:

  • Arbeitsrechtsschutz: bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • gewerblicher Verkehrsrechtsschutz: bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr (Unfälle oder Ordnungswidrigkeiten)
  • gewerblicher Immobilienrechtsschutz: bei Rechtsstreitigkeiten rund um gewerblich genutzte Immobilien
  • erweiterter Strafrechtsschutz: bei der Verteidigung angezeigter beruflich bedingten Straftaten von Führungskräften oder Mitarbeitern
  • Firmenvertragsrechtsschutz: bei rechtlichen Auseinandersetzungen basierend auf vertraglichen Verpflichtungen oder Streitigkeiten mit Partnern

Einige freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten unterliegen einem besonderen Standesrecht. Bei Verstößen gegen das Standesrecht werden Standesgerichte angerufen. Der Standesrechtsschutz ist ebenfalls ein möglicher Zusatzbaustein der gewerblichen Rechtsschutzversicherung.

Versicherungsbedarf ermitteln

Weitere relevante Versicherungen

Neben der gewerblichen Rechtsschutzversicherung sind weitere Versicherungen notwendig, um Ihr Unternehmen gegen berufliche und branchenspezifische Risiken abzusichern. 

Dazu zählen insbesondere die Haftpflichtversicherungen. Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung sichern Selbstständige und Freiberufler bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt bei echten Vermögensschäden. Das sind rein finanzielle Schäden, die Kunden z. B. durch eine Fehlberatung entstehen.

Weitere gewerbliche Sachversicherungen wie die Inhaltsversicherung, die Elektronikversicherung oder die Transportversicherung sind je nach Branche ebenfalls unerlässlich. 

Lassen Sie sich für die passgenaue Absicherung Ihres Unternehmens beraten.

Versicherungsbedarf ermitteln

Kosten der Firmenrechtsschutzversicherung

Versicherungsbeiträge für einen Gewerberechtsschutz beginnen bei einem Jahresbeitrag von 90 Euro.

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Mitarbeiteranzahl: Je mehr Mitarbeiter mitversichert werden, desto höher fällt die Prämie aus.
  • Versicherungssumme: Je höher die Versicherungssumme – also jener Summe, bis zu der Ihr Unternehmen im Schadenfall abgesichert ist –, desto höher die Prämie.
  • Versicherungsumfang: Je mehr Zusatzbausteine Sie wählen, desto höher ist Ihre Prämie.
  • Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Versicherungsprämie.
  • Laufzeit: Bei längerer Laufzeit sinkt die Versicherungsprämie.
  • Zahlungsrhythmus: Eine jährliche Zahlungsweise senkt den Versicherungsbeitrag gegenüber einer monatlichen Zahlweise.
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Höhe der Deckungssumme

Ein Rechtsstreit kann schnell in den fünfstelligen Bereich gehen. Die Versicherer empfehlen daher Deckungssummen zwischen 200.000 Euro und 500.000 Euro.

Einige Versicherer bieten auch deutlich höhere und sogar unbegrenzte Deckungssummen bei entsprechend höheren Prämien an.

Anbieter für Gewerberechtsschutzversicherungen

Die Firmenrechtsschutzversicherung wird von allen großen Versicherern angeboten, beispielsweise von Allianz, HDI und Gothaer.

Die weltweit größte Rechtsschutzversicherung ist die ARAG. Sie stellt ihren Versicherungsnehmern mit einem Online-Rechts-Service zusätzlich ungefähr 1.000 Musterschreiben und -verträge aus unterschiedlichen Rechtsbereichen zur Verfügung.

  | Wartezeit nach Vertragsabschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung

Nach Abschluss der Versicherung besteht in der Regel eine Wartezeit (Karenzzeit) von drei Monaten. Abhängig von Versicherer und Rechtsgebiet kann diese auch sechs Monate betragen. Für einen Rechtsstreit, der vor oder während der Wartezeit entsteht, übernimmt die Versicherung nicht die Kosten, sie gilt also nicht rückwirkend.

Eine Ausnahme bei den Versicherern bildet oft der Verkehrsrechtsschutz, bei dem keine Wartezeit nötig sein muss. Die ARAG bietet Mediationsverfahren und telefonische Rechtsberatung sogar ohne Wartezeit und rückwirkend an.

Die Wartezeit entfällt meist auch dann, wenn ein Unternehmen bereits eine Rechtsschutzversicherung hat und nur den Versicherer wechseln möchte. Voraussetzung ist, dass das versicherte Risiko des Unternehmens gleich bleibt und der neue Vertrag unmittelbar an den alten Vertrag anschließt.

  | Unser Fazit

Ein Firmenrechtsschutz gibt Unternehmen und Selbstständigen die finanzielle Sicherheit, sich aktiv und ohne Angst vor hohen Kosten die notwendige Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten zu holen. Sie hilft von der juristischen Erstberatung bis hin zum Prozess durch mehrere Instanzen.

Der Abschluss einer Gewerberechtsschutzversicherung ist sinnvoll, denn

  • Gerichtsverfahren sind langwierig – und vor allem kostspielig,

  • die Versicherungen vermitteln Anwälte, die Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet sind,

  • die Versicherer ermöglichen oft, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen (Mediation),

  • der modulare Aufbau der Versicherung ermöglicht es Ihnen, nur das auszuwählen, was Sie wirklich brauchen – und auch nur dafür zu bezahlen.

Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung für Firmen nicht erst ab, wenn ein Rechtsstreit droht: Die meisten Versicherer haben eine Wartezeit von drei Monaten. Erst dann können Sie die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen.

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.