- Beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur in der GKV unter Voraussetzungen
- Einkommensgrenze 2026: 565 €, bei Minijob 603 € monatlich
- Für Kinder gelten Sonderregeln, wenn ein Elternteil privat versichert ist.
- In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
| Familienversicherung: beitragsfreie (Familien-)Mitversicherung
Familienmitglieder einer gesetzlich versicherten Person - dazu gehören auch freiwillig gesetzlich Versicherte - können in der sogenannten Familienversicherung mitversichert werden.
Zu den Familienmitgliedern gehören Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Kinder (leibliche, adoptierte, Pflegekinder sowie Stief- und Enkelkinder, sofern sie überwiegend von der versicherten Person versorgt werden).
Interessant ist die Familienversicherung deswegen, weil Familienangehörige und dabei insbesondere Kinder, kostenlos mitversichert werden können.
| Voraussetzung für die Aufnahme in die Familienversicherung
Da nur Familienangehörige in die Familienversicherung mit aufgenommen werden können, die
- nicht bereits Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind
- nicht versicherungsfrei sind (also höherverdienende Arbeitnehmer oder Beamte)
- nicht selbstständig hauptberuflich erwerbsfähig sind (beurteilt die Krankenkasse anhand Wochenstunden sowie Verhältnis zum Hauptjob und keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einstellen)
- nicht regelmäßig über 565 Euro pro Monat verdienen.
ist die Familienversicherung insbesondere für Kinder und Ehepartner relevant, die nicht berufstätig sind. Kinder können bis zum 18. Lebensjahr familienversichert sein. Sind sie nicht erwerbstätig, ist die Familienversicherung bis zum 23. Geburtstag möglich. Während einer Schul- oder Beurfsausbildung oder einem Studium kann sie bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Die oben erwähnte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
Nicht erwerbstätige oder geringverdienende Ehepartner können auch von der Familienversicherung profitieren. Mit einem Nebenjob dürfen sie allerdings nicht mehr als 565 Euro pro Monat verdienen. Am meisten profitieren Familien, bei denen nur ein Elternteil arbeitet.
Familienversicherung ändert sich ab 2028
Ab 2028 wird die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und eingetragene Lebenspartner eingeschränkt. Für viele bislang kostenlos mitversicherte Partner wird ein Zuschlag von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen des GKV-Mitglieds fällig.
Beitragsfrei bleiben unter anderem Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt sowie Partner in bestimmten Familiensituationen.
| Wann eine Familienversicherung für Kinder nicht möglich ist
Grundsätzlich ist die Aufnahme für Kinder in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Wenn allerdings ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert ist, kann eine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder ausgeschlossen sein.
Dies ist dann der Fall, wenn der gesetzlich krankenversicherte Elternteil ein niedrigeres Einkommen als der privat versicherte Elternteil hat. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn das Gesamteinkommen des regelmäßig höher verdienenden privat versicherten Elternteils, die monatliche Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro brutto pro Jahr bzw. 6450 € monatlich) übersteigt.
Dann können die Kinder nicht in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Wenn die Eltern bei der erwähnten Konstellation jedoch nicht verheiratet sind, gilt diese Einschränkung nicht. Die Kinder können dann auch in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Wichtig zu wissen: Kinder müssen ebenfalls privat versichert werden, wenn beide Elternteile bei der Geburt des Kindes privat versichert sind. Sind beide Elternteile hingegen bei Geburt gesetzlich versichert, so wird das Kind automatisch in die Familienversicherung aufgenommen.
| Familienversicherung für Gründer und Selbstständige
Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, haben Sie die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung spricht die Familienversicherung, da Kinder kostenlos mitversichert werden können.
Bei der privaten Krankenversicherung sind Flexibilität und Individualität die großen Vorteile. Aber auch bei den Kosten kann eine private Krankenversicherung vorteilhaft sein. Insbesondere für jüngere gesunde Menschen bietet die private Krankenversicherung ein wesentlich besseres Preis/Leistungsverhältnis.
Bei Gründung sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Inwieweit ist die Familienversicherung für Sie relevant?
- Wie groß ist der Kostenvorteil bzw. Leistungsunterschied?
Um dies beurteilen zu können, sollten Sie einen umfassenden Krankenkassenvergleich machen. Dazu bietet es sich an, zuerst einen unverbindlichen Vergleich der privaten Krankenversicherungen einzuholen.
Achten Sie darauf, ob bei den für Sie relevanten Angeboten auch ein Tarifmodell für die private Familienversicherung besteht. Danach können Sie Kosten und Leistungen der privaten Anbieter den gesetzlichen Krankenversicherungen gegenüberstellen.
| PKV für Familien: Alternative zur Familienversicherung?
Frischgebackene Eltern sollten das Neugeborene sofort nach der Geburt beim Vater oder der Mutter mitversichern lassen. Ist die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, so bietet sich diese Option an.
Wenn Sie Ihre Kinder privat versichern möchten, sollten Sie bei der Krankenversicherung nach einem Tarifmodell fragen, das der gesetzlichen Familienversicherung ähnlich ist. Viele Krankenversicherungen bieten einen speziellen Tarif an, der sich an die gesetzliche Familienversicherung anlehnt.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Für Ehepartner und Kinder werden grundsätzlich eigene Beiträge fällig. Deshalb sollten Selbstständige nicht nur ihren eigenen PKV-Beitrag, sondern die Kosten der gesamten Familie vergleichen.
Familienversicherung vs. privater Familientarif
Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie sich zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Wichtig dabei: der optimale Versicherungsschutz – nicht nur für sich, sondern auch für die Kinder!
Eine allgemeingültige Regel, für wen die gesetzliche und für wen die private Krankenversicherung die bessere Wahl ist, gibt es nicht. Abhängig von der persönlichen Situation (Alter, Gesundheitszustand und Anzahl der mitzuversichernden Familienmitglieder) kann sowohl eine private als auch eine gesetzliche Krankenversicherung die richtige Entscheidung sein.
Auch das Einkommen ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hängen die Beiträge vom Einkommen ab. Bei der PKV vom individuellen Risiko und Leistungsumfang.
Ein junger selbstständiger Familienvater, der gesund ist und gut verdient, kann z.B. seine Kinder zu einem leistungsstarken Familientarif mitversichern. Dabei kann er im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung mit Familienversicherung ggf. trotzdem Geld sparen. Ein 50-jähriger Gründer, der eine Vorerkrankung mitbringt, sollte eher die gesetzliche Krankenversicherung in Betracht ziehen.
| Familienversicherung: Vergleichen lohnt sich!
Entscheidend ist, dass Sie sich gut über beide Krankenkassensysteme informieren und einen Krankenkassenvergleich machen, der im Normalfall mit einem unverbindlichen PKV-Vergleich beginnt.
Berücksichtigen Sie bei der Krankenkassenwahl neben den bereits behandelten Kriterien auch folgende drei Punkte:
- Selbstbehalt: Bei der privaten Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen, wenn Sie Ihren Selbstbehalt erhöhen. Im Krankheitsfall bedeutet dies allerdings, dass Sie Kosten bis zum Selbstbehalt selber tragen müssen. So kann im Krankheitsfall ein sehr günstiger Tarif plötzlich deutlich „teurer“ werden.
- Zusatzversicherung: Bei einem Familientarif einer privaten Krankenversicherung können Leistungen beinhaltet sein, die bei der Familienversicherung nicht inklusive sind. Vergleichen Sie ähnliche Leistungen genau miteinander!
- Beitragsentwicklung: Fragen Sie ruhig bei Ihrem Versicherungsmakler nach, mit welcher Beitragsentwicklung Sie bei der privaten Krankenversicherung rechnen müssen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragsentwicklung von der Steigerung des allgemeinen Lohnniveaus abhängig. Die Beitragsentwicklung ist dementsprechend einfacher vorherzusagen.
| Achtung beim Krankenkassenwechsel!
Neben Kosten und Leistungen sollten Sie auch das Thema Krankenkassenwechsel berücksichtigen. Haben Sie sich als Selbstständiger für ein Krankenkassensystem entschieden, ist der Wechsel im Nachgang eher schwierig.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie als privat Versicherter später in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, um beispielsweise von der Familienversicherung profitieren zu können.
Als freiwillig gesetzlich Versicherter ist der Wechsel in die private Krankenversicherung einfacher möglich. Allerdings müssen Sie vor der Aufnahme bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine Gesundheitsprüfung machen.
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