Familienversicherung für Selbstständige: Angehörige kostenlos mitversichern!

Wenn Sie sich selbstständig machen, können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Ein wichtiges Argument für die gesetzlichen Kassen ist die Familienversicherung, die Kinder kostenlos mitversichert.

Auch private Krankenversicherungen bieten meist einen attraktiven Familientarif. Mit Hilfe eines Krankenkassenvergleichs finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt!

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Selbstständige können in einer Familienversicherung ihre Angehörigen kostenlos mitversichern.
  • Die Aufnahme in eine Familienversicherung ist an Voraussetzungen geknüpft.
  • Bei der Wahl der Versicherung sollten Sie Tarife und Angebote sorgfältig prüfen.
  • Neben der Familienversicherung sollten Selbstständige weitere Vorsorgemaßnahmen treffen.

  | Familienversicherung: beitragsfreie (Familien-)Mitversicherung

Familienmitglieder einer gesetzlich versicherten Person - dazu gehören auch freiwillig gesetzlich Versicherte - können in der sogenannten Familienversicherung mitversichert werden.

Zu den Familienmitgliedern gehören Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Kinder (leibliche, adoptierte, Pflegekinder sowie Stief- und Enkelkinder, sofern sie überwiegend von der versicherten Person versorgt werden).

Interessant ist die Familienversicherung deswegen, weil Familienangehörige und dabei insbesondere Kinder, kostenlos mitversichert werden können.

  | Voraussetzung für die Aufnahme in die Familienversicherung

Da nur Familienangehörige in die Familienversicherung mit aufgenommen werden können, die

  • nicht bereits Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind
  • nicht versicherungsfrei sind (also höherverdienende Arbeitnehmer oder Beamte)
  • nicht selbstständig hauptberuflich erwerbsfähig sind (hauptberuflich gilt bereits dann, wenn Sie mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten und/oder einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einstellen)
  • nicht regelmäßig über 505 Euro pro Monat verdienen (bei einer geringfügigen Tätigkeit, dem Minijob, liegt die Grenze bei 538 Euro)

ist die Familienversicherung insbesondere für Kinder und Ehepartner relevant, die nicht berufstätig sind. In die Familienversicherung mit aufgenommen werden Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Danach ist eine Verlängerung bis maximal zum 25. Lebensjahr möglich, sofern oben erwähnte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Nicht erwerbstätige oder geringverdienende Ehepartner können auch von der Familienversicherung profitieren. Mit einem Nebenjob dürfen sie allerdings nicht mehr als 505 Euro pro Monat verdienen. Am meisten profitieren Familien, bei denen nur ein Elternteil arbeitet. 

  | Wann eine Familienversicherung für Kinder nicht möglich ist

Grundsätzlich ist die Aufnahme für Kinder in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Wenn allerdings ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert ist, kann eine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder ausgeschlossen sein.

Dies ist dann der Fall, wenn der gesetzlich krankenversicherte Elternteil ein niedrigeres Einkommen als der privat versicherte Elternteil hat. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn das Gesamteinkommen des regelmäßig höher verdienenden privat versicherten Elternteils, die monatliche Versicherungspflichtgrenze (2024 sind dies 69.300 Euro) übersteigt.

Dann können die Kinder nicht in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Wenn die Eltern bei der erwähnten Konstellation jedoch nicht verheiratet sind, gilt diese Einschränkung nicht. Die Kinder können dann auch in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Wichtig zu wissen: Kinder müssen ebenfalls privat versichert werden, wenn beide Elternteile bei der Geburt des Kindes privat versichert sind. Sind beide Elternteile hingegen bei Geburt gesetzlich versichert, so wird das Kind automatisch in die Familienversicherung aufgenommen.

  | Familienversicherung für Gründer und Selbstständige

Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, haben Sie die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung spricht die Familienversicherung, da Kinder kostenlos mitversichert werden können.

Bei der privaten Krankenversicherung sind Flexibilität und Individualität die großen Vorteile. Aber auch bei den Kosten kann eine private Krankenversicherung vorteilhaft sein. Insbesondere für jüngere gesunde Menschen bietet die private Krankenversicherung ein wesentlich besseres Preis/Leistungsverhältnis.

Bei Gründung sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Inwieweit ist die Familienversicherung für Sie relevant?
  • Wie groß ist der Kostenvorteil bzw. Leistungsunterschied?

Um dies beurteilen zu können, sollten Sie einen umfassenden Krankenkassenvergleich machen. Dazu bietet es sich an, zuerst einen unverbindlichen Vergleich der privaten Krankenversicherungen einzuholen.

Achten Sie dabei darauf, ob bei den für Sie relevanten Angeboten auch ein Tarifmodell für die private Familienversicherung besteht. Danach können Sie Kosten und Leistungen der privaten Anbieter den gesetzlichen Krankenversicherungen gegenüberstellen. 

Tipp

Um den Vorteil der Familienversicherung einschätzen zu können, sollten Sie einen unverbindlichen privaten Krankenversicherungsvergleich erstellen lassen. Achten Sie dabei auf den Familientarif!

PKV vergleichen

  | Privater Familientarif: Alternative zur Familienversicherung?

Frischgebackene Eltern sollten das Neugeborene sofort nach der Geburt beim Vater oder der Mutter mitversichern lassen. Ist die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, so bietet sich diese Option an.

Wenn Sie Ihre Kinder privat versichern möchten, sollten Sie bei der Krankenversicherung nach einem Tarifmodell fragen, das der gesetzlichen Familienversicherung ähnlich ist. Viele Krankenversicherungen bieten einen speziellen Tarif an, der sich an die gesetzliche Familienversicherung anlehnt.

In der privaten Familienversicherung müssen für das Kind Beiträge entrichtet werden, die heute allerdings geringer sind als früher. Zudem beinhalten die Familientarife oftmals besondere Optionen für den Selbstbehalt und umfangreichere Leistungen. In der gesetzlichen Familienversicherung können diese Leistungen oft nur als Zusatztarife gebucht werden.

Familienversicherung vs. privater Familientarif

Wenn Sie sich selbstständige machen, können und müssen Sie sich zwischen einer gesetzlicher oder einer privater Krankenversicherung entscheiden. Wichtig dabei: der optimale Versicherungsschutz – nicht nur für sich, sondern auch für die Kinder!

Eine allgemeingültige Regel, für wen die gesetzliche und für wen die private Krankenversicherung die bessere Wahl ist, gibt es nicht. Abhängig von der persönlichen Situation (Alter, Gesundheitszustand und Anzahl der mitzuversichernden Familienmitglieder) kann sowohl eine private als auch eine gesetzliche Krankenversicherung die richtige Entscheidung sein.

Auch das Einkommen ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hängen die Beiträge vom Einkommen ab. Bei der PKV vom individuellen Risiko und Leistungsumfang.

Ein junger selbstständiger Familienvater, der gesund ist und gut verdient, kann z.B. seine Kinder zu einem leistungsstarken Familientarif mitversichern. Dabei kann er im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung mit Familienversicherung ggf. trotzdem Geld sparen. Ein 50-jährigen Gründer, der eine Vorerkrankung mitbringt, sollte eher die gesetzliche Krankenversicherung in Betracht ziehen.

Tipp

Für gesetzlich versicherte Eltern bietet die Krankenhauszusatzversicherung mit dem sogenannten Rooming-in eine attraktive Zusatzoption. Bei Krankenhausaufhenthalt eines Kindes hat ein Elternteil die Möglichkeit, mit dem Kind im Krankenhaus bleiben zu können. 

 

Zur Krankenhauszusatzversicherung

  | Familienversicherung: Vergleichen lohnt sich!

Entscheidend ist, dass Sie sich gut über beide Krankenkassensysteme informieren und einen Krankenkassenvergleich machen, der im Normalfall mit einem unverbindlichen PKV-Vergleich beginnt.

Berücksichtigen Sie, neben den bereits behandelten Kriterien, bei der Krankenkassenwahl auch folgende drei Punkte:

  • Selbstbehalt: Bei der privaten Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen, wenn Sie Ihren Selbstbehalt erhöhen. Im Krankheitsfall bedeutet dies allerdings, dass Sie Kosten bis zum Selbstbehalt selber tragen müssen. So kann im Krankheitsfall ein sehr günstiger Tarif plötzlich deutlich „teurer“ werden.
  • Zusatzversicherung: Bei einem Familientarif einer privaten Krankenversicherung können Leistungen beinhaltet sein, die bei der Familienversicherung nicht inklusive sind. Vergleich Sie ähnliche Leistungen genau miteinander!
  • Beitragsentwicklung: Fragen Sie ruhig bei Ihrem Versicherungsmakler nach, mit welcher Beitragsentwicklung Sie bei der privaten Krankenversicherung rechnen müssen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragsentwicklung von der Steigerung des allgemeinen Lohnniveaus abhängig. Die Beitragsentwicklung ist dementsprechend einfacher vorherzusagen.  
Tipp

Neben der Familienversicherung sollten selbstständig arbeitende Eltern auch die Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen!

BUV prüfen

  | Achtung beim Krankenkassenwechsel!

Neben Kosten und Leistungen sollten Sie auch das Thema Krankenkassenwechsel berücksichtigen. Haben Sie sich als Selbstständiger für ein Krankenkassensystem entschieden, ist der Wechsel im Nachgang eher schwierig.

Dies gilt insbesondere, wenn Sie als privat Versicherter später in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, um beispielsweise von der Familienversicherung profitieren zu können.

Als freiwillig gesetzlich Versicherter ist der Wechsel in die private Krankenversicherung einfacher möglich. Allerdings müssen Sie vor der Aufnahme bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine Gesundheitsprüfung machen.

  | Fazit

Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, ist die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung eine wichtige Entscheidung. Bei beiden Krankenkassensystemen gibt es Vor- und Nachteile, die Sie sorgfältig abwägen sollten.

Insbesondere wenn Sie eine Familie haben, ist die Familienversicherung ein wichtiges Argument für eine gesetzliche Krankenversicherung, da Sie Ihre Kinder kostenlos mitversichern können.

Ein Familientarif einer privaten Krankenversicherung kann für junge Eltern eine gute Alternative sein. Ein Krankenkassenvergleich erleichtert die Entscheidung!

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.