- Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichern.
- Selbst familienversichert: nur nebenberuflich selbstständig und mit geringem Einkommen.
- Einkommensgrenze für Mitversicherte 2026: 565 €, bei Minijob 603 € monatlich.
- Ab 2028: möglicher Partnerzuschlag; Kinder bleiben beitragsfrei.
- Private Krankenkasse: Jede privat krankenversicherte Person zahlt einen eigenen Beitrag.
| Familienversicherung: Wann ist sie für Selbstständige möglich?
Für Selbstständige gibt es bei der Familienversicherung zwei unterschiedliche Situationen:
- Nebenberuflich Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen selbst über ihren Partner familienversichert bleiben.
- Wer selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann wiederum Partner oder Kinder familienversichern, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen.
Kann ich als Selbstständiger selbst familienversichert bleiben?
Nebenberuflich Selbstständige können sich über ihren gesetzlich versicherten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen familienversichern.
Für nebenberuflich Selbstständige sind vor allem zwei Voraussetzungen entscheidend:
- Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig.
- Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen überschreitet nicht die Einkommensgrenze von 565 Euro (2026). Bei einem Minijob gilt eine Grenze von 603 Euro.
Ob die Selbstständigkeit als hauptberuflich gilt, beurteilt die Krankenkasse anhand der individuellen Situation.
Wer hauptberuflich gründet, kann nicht familienversichert bleiben. Das gilt auch bei zunächst geringem Gewinn.
Steigt Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen über die geltende Grenze, entfällt die Familienversicherung ebenfalls.
Klären Sie deshalb vor der Gründung oder Ausweitung Ihrer Tätigkeit mit der Krankenkasse, wie Sie anschließend versichert sind und welche eigenen Beiträge entstehen.
Kann ich als Selbstständiger Partner und Kinder familienversichern?
Sind Sie als Selbstständiger Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, können Sie Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern. Das gilt beispielsweise, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert oder als Künstler oder Publizist in der Künstlersozialkasse gesetzlich pflichtversichert sind.
Die folgenden Voraussetzungen gelten für die Person, die Sie mitversichern möchten und nicht für Sie als GKV-Mitglied:
Zu den familienversicherbaren Angehörigen zählen:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
- leibliche und adoptierte Kinder
- unter weiteren Voraussetzungen Pflege-, Stief- und Enkelkinder
Voraussetzungen für die Familienversicherung von Angehörigen:
- Wohnsitz: Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt liegt in Deutschland.
- Versicherungsstatus: Die mitzuversichernde Person ist nicht selbst gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert.
- Versicherungsfreiheit: Sie sind nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit.
- Ausnahme: Die Versicherungsfreiheit aufgrund eines Minijobs schließt die Familienversicherung nicht aus.
- Selbstständigkeit: Die mitzuversichernde Person ist nicht hauptberuflich selbstständig.
- Einkommen: Sie halten die Einkommensgrenze ein.
Sie selbst dürfen hauptberuflich selbstständig sein. Entscheidend ist, dass Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und Ihre Angehörigen die Voraussetzungen erfüllen.
| Einkommensgrenze: Wie viel dürfen Familienversicherte verdienen?
Die Einkommensgrenze gilt immer für die Person, die familienversichert werden soll. Das kann beispielsweise ein nebenberuflich selbstständiger Ehepartner oder ein Kind mit eigenem Einkommen sein.
2026 darf das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen grundsätzlich 565 € nicht überschreiten. Bei einem Minijob gelten 603 €.
Welches Einkommen zählt bei Selbstständigen?
Bei Selbstständigen ist für die Einkommensgrenze nicht der Umsatz entscheidend. Als Arbeitseinkommen zählt grundsätzlich der nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit.
Für die Familienversicherung wird jedoch das Gesamteinkommen betrachtet. Neben dem Gewinn aus der Selbstständigkeit können deshalb weitere Einkünfte berücksichtigt werden, beispielsweise aus einer Beschäftigung oder aus Vermietung und Verpachtung.
Beispiel:
Eine nebenberuflich Selbstständige erzielt 900 Euro Umsatz im Monat. Nach Abzug von 380 Euro Betriebsausgaben verbleibt ein monatlicher Gewinn von 520 Euro. Hat sie keine weiteren relevanten Einkünfte und gilt die Tätigkeit nicht als hauptberuflich, liegt sie unter der Einkommensgrenze von 565 Euro. Bei einem regelmäßigen Gewinn von 590 Euro wäre die Grenze dagegen überschritten.
| Wann können Kinder familienversichert werden?
Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitragsfrei familienversichert werden, wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist und die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt werden.
Beide Eltern gesetzlich versichert
Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, können die Kinder grundsätzlich beitragsfrei familienversichert werden. Das gilt auch, wenn ein Elternteil oder beide Eltern als Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert sind.
Sind die Eltern bei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, können sie wählen, über welche Krankenkasse das Kind familienversichert wird.
Ein Elternteil ist gesetzlich, ein Elternteil privat versichert
Die Eltern sind verheiratet. Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, kommt es auf die Einkommensverhältnisse der Eltern an.
Die beitragsfreie Familienversicherung des Kindes ist ausgeschlossen, wenn
- der gesetzlich versicherte Elternteil weniger verdient als der privat versicherte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und
- der privat versicherte Elternteil mit seinem regelmäßigen Gesamteinkommen über der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro monatlich im Jahr 2026 liegt.
Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Beispiel: Der privat versicherte selbstständige Vater erzielt ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von 7.000 Euro. Die gesetzlich versicherte Mutter erzielt 4.500 Euro.
Da der Vater sowohl die monatliche Grenze von 6.450 Euro überschreitet als auch mehr verdient als die Mutter, ist die beitragsfreie Familienversicherung des Kindes grundsätzlich ausgeschlossen.
Erzielt der Vater dagegen 6.200 Euro monatlich, überschreitet er die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht. Die Ausschlussregel greift dann nicht, auch wenn sein Einkommen über dem der Mutter liegt. Die weiteren Voraussetzungen der Familienversicherung müssen dennoch erfüllt sein.
Ist die Familienversicherung ausgeschlossen, muss Ihr Kind nicht automatisch privat versichert werden. Prüfen Sie mit der Krankenkasse, ob eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft möglich ist. Vergleichen Sie deren Beitrag und Leistungen mit einem PKV-Angebot für das Kind.
Bei nicht verheirateten Eltern greift diese Ausschlussregel nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht, da sie sich auf Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bezieht.
Sind beide Eltern privat krankenversichert, kann das Kind nicht über die Eltern gesetzlich familienversichert werden. Es benötigt einen eigenen privaten beitragspflichtigen Krankenversicherungsschutz. Eine eigenständige Mitgliedschaft in der GKV kommt nur infrage, wenn dafür eigene gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange können Kinder familienversichert werden?
Wie lange die Familienversicherung für Kinder möglich ist, hängt vom Alter und der Lebenssituation des Kindes ab:
- Bis 18 Jahre: Kinder können grundsätzlich familienversichert werden.
- Bis 23 Jahre: Die Familienversicherung kann bestehen bleiben, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist.
- Bis 25 Jahre: Kinder können während einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums oder eines Freiwilligendienstes familienversichert bleiben, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
- Über 25 Jahre: Verzögert sich die Ausbildung durch einen anerkannten freiwilligen Wehr- oder Freiwilligendienst, kann sich die Familienversicherung unter den gesetzlichen Voraussetzungen um die Dienstzeit verlängern, höchstens um zwölf Monate.
- Ohne Altersgrenze: Kinder mit einer Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen über die Altersgrenzen hinaus familienversichert bleiben.
Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sein. Dazu gehört insbesondere die Einkommensgrenze.
Bei Ausbildung und Freiwilligendienst zählt nicht nur das Alter. Entsteht eine eigene Versicherungspflicht, ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Freiwilligendienst mit Entgelt gilt das grundsätzlich auch bei geringer Vergütung.
| Was bleibt und was ändert sich bei der Familienversicherung ab 2028?
Ab 1. Januar 2028 bleibt die Familienversicherung für Kinder beitragsfrei.
Für bestimmte familienversicherte Ehe- und eingetragene Lebenspartner müssen GKV-Mitglieder dagegen einen zusätzlichen Beitrag zahlen. Der Beitragssatz des Mitglieds erhöht sich um 2,5 Prozentpunkte.
Beispiel: 100 € mehr für die Mitversicherung der Ehefrau
Thomas ist selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Seine Krankenkasse berechnet seinen Beitrag auf Grundlage von 4.000 € monatlichen, beitragspflichtigen Einnahmen.
Seine Frau hat kein eigenes Einkommen und ist über ihn familienversichert.
Ab 2028 zahlt Thomas 100 € zusätzlich zu seinem regulären Krankenversicherungsbeitrag im Monat für die Mitversicherung seiner Frau.
Dieser wird wie folgt berechnet: 4.000 € × 2,5 % = 100 € .
Das sind 1.200 € mehr im Jahr. Die Rechnung berücksichtigt ausschließlich die Krankenversicherung.
Kein Zuschlag fällt beispielsweise an, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt des familienversicherten Partners lebt. Das gilt auch bei einem Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann.
Eine weitere Ausnahme betrifft die häusliche Pflege. Der familienversicherte Partner muss einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegen. Voraussetzungen: Er pflegt ihn mindestens zehn Stunden pro Woche an regelmäßig mindestens zwei Tagen.
Weitere Ausnahmen gelten unter anderem bei Pflegezeit, ab der Regelaltersgrenze, bei eigenem Pflegegrad 3 bis 5 oder einem festgestellten Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Pflegeversicherung mitbeachten: Der Kabinettsentwurf zur Pflegereform sieht ab 2028 zusätzlich einen Zuschlag für bestimmte mitversicherte Partner vor. Diese Änderung ist noch nicht geltendes Recht. Das obige Beispiel berücksichtigt ausschließlich den Zuschlag zur Krankenversicherung.
| GKV oder PKV: Welche Versicherung passt zu Ihrer Familie?
Durch die kostenfreie Familienversicherung kann für Sie als gesetzlich versicherter Selbstständiger die Krankenversicherung für die gesamte Familie günstiger werden.
In der PKV fällt für jede privat krankenversicherte Person ein eigener Beitrag an.
Vergleichen Sie deshalb nicht nur Ihren eigenen Beitrag, sondern die Kosten und Leistungen für die gesamte Familie.
4 Familiensituationen: Was spricht für GKV oder PKV?
Alleinstehend und selbstständig:
Wer keine Angehörigen mitversichern möchte, profitiert aktuell nicht von der Familienversicherung. Sie ist dann kein ausschlaggebendes Argument für die GKV.
Vergleichen Sie Ihre eigenen Beiträge und Leistungen und berücksichtigen Sie eine mögliche spätere Familiengründung. Allein aus dem fehlenden Familienversicherungsvorteil ergibt sich noch keine Empfehlung für die PKV.
Selbstständig ohne Kinder, Partner familienversichert:
Erfüllt Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner die Voraussetzungen und hat kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen, benötigt er über Ihre GKV-Mitgliedschaft keinen eigenen Krankenversicherungsbeitrag. Auch ohne Kinder kann die Familienversicherung deshalb einen finanziellen Vorteil bieten.
Prüfen Sie vor einem PKV-Wechsel, welche Kosten für seine künftige Absicherung entstehen. Ein günstigerer eigener Beitrag bedeutet keine Ersparnis, wenn der zusätzliche Beitrag für Ihren Partner den Vorteil aufzehrt.
Selbstständig mit Ehepartner und zwei Kindern:
Können Sie Ihren Ehepartner und beide Kinder familienversichern, benötigen drei Angehörige keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge. Das ist ein gewichtiges finanzielles Argument für die GKV.
Müssen sie nach Ihrem Wechsel in die PKV eigene Beiträge zahlen, kommen diese zu Ihrem Beitrag hinzu. Ein günstigerer Beitrag für Sie bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Ihre Familie insgesamt spart. Vergleichen Sie daher die Versicherungsbeiträge für alle vier Familienmitglieder zusammen.
Beide Partner berufstätig, ein Kind:
Ist Ihr Partner aufgrund seiner Beschäftigung selbst gesetzlich versichert, prüfen Sie zuerst, ob Ihr Kind auch nach Ihrem PKV-Wechsel über ihn familienversichert bleiben könnte.
Ihr Wechsel bedeutet nicht automatisch einen zusätzlichen Beitrag für das Kind. Entfällt die Familienversicherung jedoch, müssen Sie dessen künftigen Versicherungsbeitrag in den Vergleich aufnehmen. Die Voraussetzungen erklärt das Kinderkapitel.
Ab 2028 mitrechnen: Für bestimmte familienversicherte Ehe- und eingetragene Lebenspartner fällt ein Beitragszuschlag an. Berücksichtigen Sie diesen bei Ihrem Kostenvergleich, sofern keine Ausnahme greift. Welche Regeln gelten, erklärt das Kapitel zu den Änderungen ab 2028.
Checkliste: Darauf kommt es beim GKV- und PKV-Vergleich an
- Gesamtkosten: Welche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen für Ihre Familie an? Rechnen Sie Selbstbehalte und voraussichtliche Zuzahlungen mit.
- Leistungen und Angebot: Welche Leistungen sind Ihnen wichtig? Vergleichen Sie konkrete PKV-Angebote, die Eintrittsalter und Gesundheitszustand berücksichtigen.
- Familienplanung: Wie verändert sich Ihre Rechnung bei weiteren Kindern oder wenn Ihr Partner seine Berufstätigkeit reduziert?
- Schwankendes Einkommen und Alter: Vergleichen Sie die Familienkosten auch für ein schwaches Geschäftsjahr und den Ruhestand. GKV-Beiträge berücksichtigen Ihre beitragspflichtigen Einnahmen, allerdings gelten Mindestbeiträge. Ein PKV-Beitrag sinkt dagegen nicht automatisch, wenn Ihr Einkommen zurückgeht.
- Wechselmöglichkeiten: Welche Voraussetzungen müssten Sie für eine spätere Rückkehr in die GKV erfüllen? Ein Rückwechsel in die GKV ist nicht frei möglich.
| Familienversicherung in 3 Schritten beantragen
Die Familienversicherung wird bei der gesetzlichen Krankenkasse des Mitglieds beantragt, über die der Angehörige versichert werden soll. Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für den Antrag sind in der Regel Angaben zum Versicherungsstatus und Einkommen der Familienangehörigen erforderlich. Bei Selbstständigen kann die Krankenkasse entsprechende Einkommensnachweise verlangen.
Gehen Sie in drei Schritten vor:
- Familienversicherung beantragen: Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Viele Krankenkassen bieten die Antragstellung online an.
- Nachweise einreichen: Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Bei selbstständiger Tätigkeit sind insbesondere Angaben und Nachweise zum Einkommen relevant.
- Änderungen mitteilen: Ändern sich Einkommen, Beschäftigung oder Versicherungsstatus eines Familienversicherten, informieren Sie die Krankenkasse.
Tipp für Gründer: Klären Sie möglichst vor Aufnahme oder Ausweitung Ihrer Selbstständigkeit mit der Krankenkasse, ob Ihre Familienversicherung bestehen bleiben kann.
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