| Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine wichtige Rechengröße in Deutschland – insbesondere für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber unter gewissen Umständen auch für Selbstständige.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung relevant. Alle vier Sozialversicherungen werden prozentual vom Bruttolohn abgezogen – bis zu einer bestimmten Grenze. Diese Grenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, wird jedes Jahr neu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und orientiert sich an der Einkommensentwicklung des Vorjahres. Ab Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine zusätzlichen Belastungen mehr an.
Bei der Beitragsbemessungsgrenze wird zwischen der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung unterschieden. Es gibt somit zwei Beitragsbemessungsgrenzen in Deutschland.
Da die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung (bei Selbstständigen freiwillig) vom Unfallrisiko abhängt, unterliegt diese keiner Beitragsbemessungsgrenze. Als Arbeitnehmer ist diese übrigens aus Kostengründen sowieso nicht relevant, da die Unfallversicherung vom Arbeitgeber zu tragen ist. Selbstständige können selbst entscheiden, ob sie eine Unfallversicherung abschließen möchten – in der Regel ist die Berufsunfähigkeitsversicherung aber die bessere Alternative.
Beitragsbemessungsgrenze: Höhe 2023
2023 | ||
Monat | Jahr | |
Renten- und Arbeitslosenversicherung | ||
Alte Bundesländer | 7.300 € | 87.600 € |
Neue Bundesländer | 7.100 € | 85.200 € |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||
Beitragsbemessungsgrenze | 4.987,50 € | 59.850 € |
Versicherungspflichtgrenze | 5.550,00 € | 66.600 € |
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- & Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt für 2023 bei 4.987,50 € monatlich. Das bedeutet, ab einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sind keine weiteren Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung mehr fällig. Dies ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relevant, da für beide Sozialversicherungen die Kosten gemeinsam getragen werden.
Beitragsbemessungsgrenze Renten- & Arbeitslosenversicherung
Auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist generell höher als die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung. Unterschieden wird zusätzlich zwischen den alten und neuen Bundesländern: In den neuen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung tiefer als in den neuen Bundesländern – damit fallen die Lohnnebenkosten in den neuen Bundesländern ggf. etwas geringer aus.
| Weitere Grenzen neben der BBG
Neben den Beitragsbemessungsgrenzen sind 2023 außerdem folgende Grenzen in Bezug auf die Sozialversicherungen wichtig:
- Bruttogehalt unter 520 € oder Minijob
Bei einer geringfügigen Beschäftigung fallen keine Sozialversicherungsabgaben an. - Gleitzone zwischen 520,01 und 2.000 €
Zwischen der geringfügigen Beschäftigung und einem „normalen“ Beschäftigungsverhältnis besteht eine Gleitzone („Midijob“), bei der mit zunehmendem Einkommen auch höhere Abgaben anfallen. - Ab 2.000,01 €: „Normaler“ Beitragssatz
Ab einem Bruttolohn von über 1.300,01 € fallen die regulären Sozialversicherungsabgaben an. - Über Beitragsbemessungsgrenze: Maximaler Beitrag
Ab einem Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird der maximale Beitrag berechnet.
| Auch für Selbstständige wichtig
Wenn man sich selbstständig macht, so wird man versicherungsfrei. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Mitgliedschaft in den jeweiligen Sozialversicherungen grundsätzlich freiwillig ist. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung kann sich ein Selbstständiger versichern, bei der Kranken- und Pflegeversicherung besteht hingegen weiter die Pflicht – jedoch haben Selbstständige die Möglichkeit, zwischen der privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu wählen.
Insofern kann die Beitragsbemessungsgrenze auch für Selbstständige relevant sein, wenn...
- man sich als Selbstständiger freiwillig für die gesetzliche Krankenkasse entscheidet (und somit auch für die gesetzliche Pflegeversicherung)
- man als Privatversicherter den Basistarif PKV abgeschlossen hat, der sich an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert und für den auch die Beitragsbemessungsgrenze gilt
- man sich für eine freiwillige Renten- und oder Arbeitslosenversicherung entscheidet
| Versicherungspflichtgrenze ≠ BBG
Oft werden Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet die Grenze, ab der ein Arbeitnehmer versicherungsfrei wird und sich somit zwischen der privaten und der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden kann.
Im Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze hat die Versicherungspflichtgrenze aber keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Auch für Selbstständige ist sie nicht relevant, da man als Selbstständiger grundsätzlich versicherungsfrei ist.
| Was gilt beim Nebenerwerb?
Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, können Sie sich unter Umständen von der Beitragspflicht für die Renten- und Arbeitslosenversicherung befreien lassen. Dies ist dann möglich, wenn Ihre nebenberufliche Tätigkeit überwiegt (beim Einkommen und/oder der Arbeitszeit). Ist das der Fall, dann werden Sie versicherungsfrei und sind entsprechend nur noch bedingt der Sozialversicherungspflicht unterstellt.