Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Das sollten Sie wissen

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zu den Sozialversicherungen berechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung unterscheidet sich von der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Für Selbstständige, die nur bedingt der Sozialversicherungspflicht unterliegen, ist die Beitragsbemessungsgrenze relevant, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Beitragsbemessungsgrenze dient dazu, die Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge zu deckeln.
  • Die Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die BBG 2024 liegt für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.175 Euro.
  • Für Selbstständige ist die Beitragsbemessungsgrenze relevant, wenn sie weiterhin freiwillig in der GKV versichert sind.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird oft mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt.

  | Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist ein festgelegter Betrag, bis zu dem das Einkommen eines Versicherten zur Berechnung der Beiträge in den Sozialversicherungen herangezogen wird. Sie spielt eine zentrale Rolle in der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Sie ist für Arbeitnehmer und Selbstständige relevant. 

Die Beiträge für die vier Sozialversicherungen werden prozentual vom Bruttolohn abgezogen – bis zu einer bestimmten Grenze. Diese Grenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, wird jedes Jahr neu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Sie orientiert sich an der Einkommensentwicklung des Vorjahres. Ab Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine zusätzlichen Belastungen mehr an.

Die Anpassung der Sozialversicherungswerte wie Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) und weitere wird durch die Rechengrößenverordnung geregelt. Die Rechengrößenverordnung ist eine jährliche Verordnung der deutschen Bundesregierung, die wichtige Grenz- und Bezugsgrößen für die Sozialversicherung festlegt.

Bei der Beitragsbemessungsgrenze wird zwischen der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung unterschieden. Es gibt somit zwei Beitragsbemessungsgrenzen in Deutschland.

Da die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung (bei Selbstständigen freiwillig) vom Unfallrisiko abhängt, unterliegt diese keiner Beitragsbemessungsgrenze. Bei Arbeitnehmern wird die Unfallversicherung vom Arbeitgeber getragen.

Selbstständige können selbst entscheiden, ob sie eine Unfallversicherung abschließen möchten – in der Regel ist die Berufsunfähigkeitsversicherung aber die bessere Alternative.

  | Warum gibt es die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze sorgt dafür, dass höhere Einkommen nicht unverhältnismäßig hohe Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sozialversicherungen sind als Solidarsystem und nicht als leistungsbezogene Versicherung konzipiert.

Da Einkommen oberhalb der Grenze nicht beitragspflichtig sind, haben Arbeitnehmer einen Anreiz, ihr Einkommen zu erhöhen, ohne proportional mehr Abgaben zu zahlen.

Auch bei Selbstständigen, die in der freiwillgen gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, greift die Beitragsbemessungsgrenze. Auch für diejenigen, die weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, verhindert die Beitragsbemessungsgrenze zu hohe Beiträge.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist auch für Selbstständige relevant, wenn...

  • sie sich als Selbstständiger freiwillig für die gesetzliche Krankenkasse entscheiden (und somit auch für die gesetzliche Pflegeversicherung).
  • sie als Privatversicherter den Basistarif PKV abgeschlossen haben, der sich an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert und für den auch die Beitragsbemessungsgrenze gilt.
  • sie sich für eine freiwillige Renten- und oder Arbeitslosenversicherung entscheiden.

Die Beitragsbemessungsgrenze dient dazu, die Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge zu deckeln und sorgt für eine ausgewogene Beitragslast in den Sozialsystemen. Gleichzeitig schützt sie hohe Einkommen vor unverhältnismäßig hohen Beiträgen.

  | Beitragsbemessungsgrenze Kranken- & Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt für 2024 bei 5.175,00 Euro monatlich. Das bedeutet, ab einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sind keine weiteren Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung mehr fällig. Dies ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relevant, da für beide Sozialversicherungen die Kosten gemeinsam getragen werden.

Beitragsbemessungsgrenze 2024:

Kranken- und Pflegeversicherung Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze 5.175 Euro 62.100 Euro
Versicherungspflichtgrenze 5.775 Euro 69.300 Euro

 

Tipp

Da bei der privaten Krankenversicherung die Beiträge nicht vom Einkommen, sondern vom Leistungsumfang und Risiko abhängen, ist die Beitragsbemessungsgrenze für Privatversicherte nicht relevant.

PKV für Gründer

  | Beitragsbemessungsgrenze Renten- & Arbeitslosenversicherung

Auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist generell höher als die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung. Unterschieden wird zusätzlich zwischen den alten und neuen Bundesländern:

In den neuen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung tiefer als in den neuen Bundesländern – damit fallen die Lohnnebenkosten in den neuen Bundesländern ggf. etwas geringer aus.

Beitragsbemessungsgrenze 2024: 

Renten- und Arbeitslosenversicherung Monat  Jahr
Alte Bundesländer 7.550 Euro 90.600 Euro
Neue Bundesländer 7.450 Euro 89.400 Euro

 

  | Weitere wichtige Grenzen neben der BBG

Neben den Beitragsbemessungsgrenzen sind 2024 außerdem folgende Grenzen in Bezug auf die Sozialversicherungen wichtig:

  • Geringfügigkeitsgrenze: Bruttogehalt unter 520 Euro oder Minijob
    Bei einer geringfügigen Beschäftigung fallen keine Sozialversicherungsabgaben an.
  • Übergangsbereich zwischen 520,01 und 2.000 Euro
    Zwischen der geringfügigen Beschäftigung innerhalb der Gringfügigkeitsgrenze und einem „normalen“ Beschäftigungsverhältnis besteht ein Übergangsbereich („Midijob“), in dem mit zunehmendem Einkommen auch höhere Beitragssätze anfallen.
  • Ab 2.000,01 Euro: „Normaler“ Beitragssatz
    Ab einem Bruttolohn von über 2.000,01 Euro fallen die regulären Sozialversicherungsabgaben an.
  • Über Beitragsbemessungsgrenze: Maximaler Beitrag
    Ab einem Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird der maximale Beitragssatz berechnet.

  | Vorsicht Verwechslungsgefahr: Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze

Oft werden Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze miteinander verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet die Einkommensgrenze, ab der ein Arbeitnehmer versicherungsfrei wird. 

Oft wird statt Versicherungspflichtgrenze auch der Begriff "Jahresarbeitsentgeltgrenze" verwendet. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze betrifft die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, während die Beitragsbemessungsgrenze die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt.

Im Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Auch für Selbstständige ist sie nicht relevant, da Selbstständige grundsätzlich versicherungsfrei sind.

  | Nebenberuflich selbstständig - gilt die Beitragspflicht?

Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, kann sich unter Umständen von der Beitragspflicht für die Renten- und Arbeitslosenversicherung befreien lassen. Dies ist dann möglich, wenn die nebenberufliche Tätigkeit überwiegt (beim Einkommen und/oder der Arbeitszeit).

Überwiegt die nebenberufliche Tätigkeit, wird der Gründer versicherungsfrei und ist entsprechend nur noch bedingt der Sozialversicherungspflicht unterstellt. Die Beitragsbemessungsgrenze spielt dann keine Rolle mehr.

  | Unser Fazit

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für höhere Einkommen. Sie schützt Gutverdiener vor übermäßigen Abgaben und sorgt für gerechtere Beiträge. Die Grenze fördert die soziale Gerechtigkeit im Beitragswesen.

Selbstständige profitieren ebenfalls von der Beitragsbegrenzung in der freiwilligen Versicherung. Beiträge werden nur bis zur Grenze berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Die Höhe der Grenze wird jährlich angepasst, orientiert an der Einkommensentwicklung.

Selbstständige sollten ihre Versicherungssituation regelmäßig prüfen und Beiträge entsprechend planen. Die BBG hilft, die finanzielle Belastung kalkulierbar zu halten.

Versicherungen für Gründer
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.