Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die Selbstständige in beratenden, behandelnden und planenden Berufen durch ihre berufliche Tätigkeit bei Dritten verursachen. Bei einigen Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wir erklären, ob eine Berufshaftpflichtversicherung für Sie sinnvoll oder sogar Pflicht ist, nennen die Leistungen der Versicherung und helfen Ihnen dabei, den besten Anbieter zu finden.
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Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert ein ganzes Unternehmen mit seinen Mitarbeitern.
Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert die Ausübung einiger spezieller Berufe ab, bei denen Beratungs-, Planungs- oder Behandlungsfehler zu hohen Schadenersatzforderungen Dritter führen können. Daher trägt die Berufshaftpflichtversicherung manchmal auch den Namen des entsprechenden Berufs, z. B. Arzthaftpflichtversicherung, Hebammenhaftpflichtversicherung oder Architektenhaftpflichtversicherung.
Weitere Details zur Betriebshaftpflichtversicherung finden Sie hier.
Für einige medizinische Berufe ist bei selbstständiger Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben:
Für folgende Berufe in der Baubranche kann eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bestehen. Diese hängt von den Berufsordnungen der Architektenkammern und Ingenieurkammern der einzelnen Bundesländer ab:
Auch wenn die Berufshaftpflichtversicherung in Ihrem Bundesland keine Pflichtversicherung ist: Auftraggeber verlangen im Vorfeld oft einen Nachweis über den Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung.
Da Architekten und Ingenieure auch beratend und prüfend tätig sind, ist für sie zusätzlich eine Absicherung durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Versicherungen bieten für diese Berufsgruppen oft Kombipakete an, in denen mehrere Versicherungen in einer Police zusammengefasst werden.
Empfehlenswert ist eine Berufshaftpflichtversicherung außerdem für:
Die Berufshaftpflichtversicherung sichert folgende Schäden ab:
Personenschaden: Eine Apothekerin mischt einem Kunden versehentlich eine Salbe gegen eine Hautkrankheit fehlerhaft an. Der Kunde erleidet daraufhin eine starke allergische Reaktion und fordert von der Apothekerin Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Sachschaden: Ein Prüfingenieur soll die Statik eines Vordaches prüfen und übersieht einen Berechnungsfehler des Statikers. Unter der Last des Schnees bricht das Vordach im Winter zusammen und beschädigt mehrere PKWs.
Vermögensfolgeschaden: Ein Personal Trainer weist in seinen einleitenden Erklärungen seine Kundin nicht auf Gesundheitsprobleme hin, die auftreten können. Beim Training verstärken sich die körperlichen Beschwerden der Kundin. Sie ist daraufhin mehrere Tage arbeitsunfähig und verzeichnet Einnahmeverluste.
Die jährlichen Beiträge der Berufshaftpflichtversicherung beginnen bei ca. 80 Euro.
Die maximale Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab:
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Personenschäden lassen Schadenersatzforderungen schnell in Millionenhöhe steigen. Experten raten daher zu einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pro Schadenfall.
Architekten, Bauingenieure und Fachplaner sollten zudem auf eine zeitlich unbegrenzte Haftung in ihrer Versicherungspolice achten. Denn Schäden an Gebäuden werden manchmal erst Jahre später festgestellt.
Alle großen Versicherer wie Allianz, AXA, Gothaer und Hiscox bieten eine Berufshaftpflichtversicherung an. Oft ist eine Kombination mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung möglich, sodass neben Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden auch reine Vermögensschäden abgedeckt werden.
In der Berufshaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer mit seinen Angestellten, Praktikanten, Werkstudenten und Hilfskräften versichert.
Ja, die Beträge der Berufshaftpflichtversicherung sind steuerlich absetzbar. Als Selbstständiger, Freiberufler und Unternehmer können Sie die gezahlten Beiträge als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben.
Ja, wenn Sie Ihre geschäftliche Tätigkeit aufgeben, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie gilt, wenn Sie als Freiberufler in eine Festanstellung wechseln, aber auch wenn Sie Insolvenz anmelden müssen.
Bei einigen Tätigkeiten – wie beispielsweise privatem Nachhilfeunterricht – kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung gewährleistet sein. Bei risikoreichen Nebentätigkeiten wie bspw. in der Gastronomie, der Gebäudereinigung oder dem Handwerk kann es schnell zu Personen- oder Sachschäden kommen. Dort ist eine Absicherung durch eine Berufshaftpflicht sinnvoll. Andernfalls haftet man als Selbstständiger im Schadenfall mit seinem Privatvermögen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie in Ihrem Beruf vor hohen Schadenersatzforderungen, die existenzgefährdend sein können.