- Der Basistarif PKV steht allen Privatversicherten offen, ist aber meist nicht die billigere Option.
- Die Leitungen entsprechen in etwa der GKV.
- Die Kosten liegen regulär bei bis zu 1.140 Euro im Monat. Wer hilfebedürftig ist, zahlt nur die Hälfte.
- Der Basistarif ist für Personen mit sehr teuren Alt-Tarifen interessant.
- Für junge, gesunde und solvente Personen ist der Basistarif nicht ratsam.
| Was ist der Basistarif PKV?
Der Basistarif ist ein gesetzlich geregelter Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV). Er wurde 2009 eingeführt, um privat Versicherten mit finanziellen Schwierigkeiten eine Grundversorgung zu ermöglichen.
Seine Beitragshöhe ist gedeckelt und darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht überschreiten. Die Leistungen orientieren sich an der GKV, können aber in einzelnen Bereichen abweichen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB V, § 12 Abs. 1a). Um in den Basistarif PKV wechseln zu können, müssen gewisse Vorgaben erfüllt sein.
Wer kann in den Basistarif PKV wechseln?
Der Basistarif PKV steht allen Personen offen, die:
- nach dem 01.01.2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind.
- sich keinen regulären PKV-Tarif (mehr) leisten können.
- nicht in die GKV wechseln können (z.B. Selbstständige oder Personen über 55 Jahre).
Unterschied zum Standardtarif der PKV
Der Standardtarif PKV ist der Vorgänger des Basistarifs. Bis 2009 war der Standardtarif für Versicherungsunternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Er war günstiger als der Basistarif, da bereits in anderen PKV-Tarifen erworbene Altersrückstellungen mitgenommen werden konnten. Die Altersrückstellung sorgte dafür, dass die Beitragshöhe im Alter stabil blieb.
Es galt außerdem eine Zugangsbeschränkung: Der Standardtarif war nur für ältere Versicherte (ab 55) oder langjährig PKV-Versicherte zugänglich.
Der Standardtarif ist heutzutage nur noch für Versicherte zugänglich, die vor 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind.
Achtung: Jeder Versicherungsanbieter kann seit 2009 seinen einfachen Normaltarif ohne Extras "Standard-Tarif” nennen.
| Vor- und Nachteile des Basistarif PKV
Ob ein Wechsel in den Basistarif PKV sinnvoll ist, hängt vor allem von individuellen Faktoren ab. Der Überblick über die Vor- und Nachteile zeigt, der Basistarif PKV ist keine einfache Lösung bei finanziellen Problemen:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Vergleichbare Leistungen zur GKV | Hoher Beitrag (an GKV-Höchstbeitrag gebunden) |
Keine Gesundheitsprüfung, Zugang auch mit Vorerkrankungen | Keine Altersrückstellungen – Beiträge bleiben hoch, keine langfristige Entlastung |
Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse | Wechsel in den Basistarif oft endgültig |
Wechsel für ältere Versicherte möglich | Keine Familienversicherung möglich |
Beitragsreduzierung für Hilfebedürftige | Nur Hilfebedürftige erhalten eine Beitragsreduzierung |
Aufnahmeverpflichtung | Eingeschränkte Ärztewahl (nur Ärzte, die GKV-Gebührensätze akzeptieren) |
Der Basistarif PKV scheint zunächst eine gute Option: keine Gesundheitsprüfung und für jeden zugänglich. Die Leistungen gleichen denen der GKV, und es gibt keine Risikozuschläge.
Die Nachteile wiegen jedoch schwerer: Die Beitragskosten bleiben langfristig hoch bzw. steigt im Alter. Selbstständige, die Kinder haben, sollten den Wechsel vorher gut durchrechnen. Kinder müssen weiterhin eigenständig versichert werden. Der Beitrag für ein Kind entspricht der Hälfte des Erwachsenenbeitrags. Ein großer Posten, wenn finanzielle Schwierigkeiten drücken.
Doch für wen ist der Basistarif dann gedacht bzw. eine gute Wahl? Wir haben im Folgenden zusammengestellt, wer von einem Wechsel in den Basistarif PKV profitieren kann.
| Für wen ist der Basistarif PKV eine gute Wahl?
Der Basistarif PKV ist keine günstige Alternative, sondern eine Notlösung für bestimmte Gruppen. Nur in wenigen Fällen ist der Basistarif eine gute Wahl und bringt finanzielle Entlastung:
Für ältere Versicherte mit sehr hohen PKV-Beiträgen: Wer einen sehr teuren Alt-Tarif hat, kann durch den Basistarif eine Deckelung auf den GKV-Höchstbeitrag erreichen. Das ist aber nur dann günstiger, wenn der bisherige PKV-Tarif teurer als 1.140 € ist.
Für Hilfebedürftige: Wer als hilfebedürftig anerkannt wird, zahlt nur 50 % des Höchstbeitrags des Basistarifs. Im Jahr 2025 entspricht dies 570 Euro.
Als Hilfebedürftig gelten Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (Bürgergeld). Auch wer keine Entgeltersatzleistungen bezieht, aber ein zu geringes Einkommen hat, gilt als hilfebedürftig.
Personen mit Vorerkrankung: Wer in anderen Tarifen abgelehnt wird, kann im Basistarif unterkommen. Für den Basistarif PKV muss keine Gesundheitsprüfung absolviert werden. Jedoch sollte die fehlende Gesundheitsprüfung nicht die einzige Motivation sein. Langfristig sollten immer die Kosten der ausschlaggebende Faktor sein.
Für alle anderen ist der Basistarif keine günstige Alternative. Insbesondere für junge und gesunde Personen gibt es in der PKV oft Tarife mit besseren Leistungen und günstigeren Beiträgen. Der Basistarif ist keine klassische Sparoption, sondern eher eine Notlösung für Versicherte ohne Alternative. Ein Wechsel kann eine Entlastung bringen, allerdings nur in wenigen Fällen.
| Basistarif PKV Kosten
Die Beitragshöhe im Basistarif PKV ist unabhängig von Einkommen oder Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Wir haben Beispiele für Beitragskosten im Basistarif PKV zusammengestellt:
Merkmal | Selbstständiger (45 J.) | Rentner, hilfebedürftig (67 J.) | Angestellter (55 J., Maximalbeitrag) |
---|---|---|---|
Einkommen | 50.000 € / Jahr | 1.200 €/Monat | über 69.300 €/ Jahr |
Krankenversicherung | 807,98 € | 404 € | 807,98 € |
Pflegeversicherung | 188,10 € (mit Kindern) | 94 € | 231,53 € (kinderlos) |
Besonderheiten | Keine Ermäßigung | 50% Ermäßigung | GKV-Höchstbetrag |
Gesamtbeitrag | ca. 996 € / Monat | ca. 498 € / Monat | ca. 1.140 € / Monat |
Wie wird der Beitrag im Basistarif PKV berechnet?
Aus diesen 6 Faktoren errechnet sich die Beitragshöhe im Basistarif PKV:
- Der Versicherer: Verwaltungskosten, Kostenstrukturen und Versichertenkollektive unterscheiden sich je nach Versicherer.
- Alter bei Eintritt in den Basistarif: Weil es im Basistarif keine Altersrückstellungen gibt, müssen ältere Versicherte höhere laufende Kosten tragen.
- Versicherungsdauer in der PKV ("Vorversicherungszeit"): Wer neu in die PKV wechselt und direkt in den Basistarif geht, hat keine Altersrückstellungen. Das kann den Beitrag erhöhen. Personen, die schon lange in der PKV sind und in den Basistarif wechseln, bringen oft Altersrückstellungen mit. Diese sorgen für lediglich moderate Beitragssteigerungen.
- Familienstatus: Es gilt ein Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose. Kinderlose Versicherte zahlen etwas mehr als Versicherte mit Kindern.
- Hilfebedürftigkeit: Wer hilfebedürftig ist (z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung), zahlt nur 50 % des normalen Basistarif-Beitrags. Das gilt aber nur während der Dauer der Hilfebedürftigkeit. Sobald die Situation sich bessert, steigt der Beitrag wieder.
- Gutverdiener: Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlen den Höchstsatz.
Wie wird der Höchstbetrag in der GKV berechnet?
Der Höchstbeitrag zur GKV setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:
- Beitragssatz: Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 %, sodass sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 % ergibt.
- Beitragsbemessungsgrenze: Diese liegt im Jahr 2025 bei 66.150 Euro jährlichem bzw. 5.512,50 Euro monatlichem Bruttoeinkommen. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht zur Berechnung der Beiträge herangezogen.
Daraus ergibt sich ein maximaler monatlicher Beitrag zur GKV von etwa 942,64 Euro.
Zusätzlich zur Krankenversicherung fällt die Pflegeversicherung an. Der Beitragssatz beträgt mit Kindern 3,6 % und ohne 4,2 %.
Insgesamt zahlen GKV-Versicherte im Jahr 2025 somit maximal:
- Mit Kindern: ca. 1.141,09 Euro pro Monat
- Ohne Kinder: ca. 1.174,16 Euro pro Monat
| Leistungen im Basistarif PKV
Der Basistarif PKV bietet einen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbaren Schutz. Versicherte erhalten Zugang zu medizinischen Leistungen, die im Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert sind.
Welche Behandlungen sind abgedeckt?
- Ambulante Behandlungen: Arztbesuche, Facharztuntersuchungen, Heilmittel (z. B. Physiotherapie)
- Stationäre Versorgung: Krankenhausaufenthalte, Operationen
- Medikamente: Erstattung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
- Psychotherapie: Behandlung psychischer Erkrankungen (unter bestimmten Voraussetzungen)
Unterschiede zur GKV oder PKV
- Zahnbehandlungen: Die Erstattung erfolgt nur in Höhe der GKV-Leistungen. Hochwertiger Zahnersatz oder Implantate sind meist nicht vollständig abgedeckt.
- Hilfsmittel: Es gibt oft Einschränkungen bei hochwertigen Hilfsmitteln wie Brillen oder Hörgeräten.
- Eingeschränkte Ärztewahl: Nicht alle privat abrechnenden Ärzte behandeln Basistarif-Versicherte, da sie nur den einfachen GOÄ-Satz erhalten.
Gut zu wissen: Im Vergleich zu anderen PKV-Tarifen gibt es keine Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung. Der Basistarif bietet soliden Schutz, ist aber nicht mit hochwertigen PKV-Tarifen vergleichbar.
Unterschiede Basistarif vs. Notlagentarif
Oft wird der Basistarif als Notlagentarif bezeichnet oder mit ihm verwechselt. Der Basistarif und der Notlagentarif sind jedoch nicht dasselbe. Während der Basistarif eine Alternative für Versicherte mit hohen PKV-Kosten ist, dient der Notlagentarif nur als Übergangslösung für Versicherte mit Beitragsschulden. Er ist nur für echte Notlagen gedacht, da Versicherungspflicht besteht.
Allgemein gilt, dass nach zweimaliger Mahnung und weiterhin ausstehenden Beiträgen das Krankenversicherungsunternehmen den Vertrag auf den Notlagentarif umstellt.
Merkmal | Basistarif PKV | Notlagentarif PKV |
---|---|---|
Zielgruppe | Personen, die sich reguläre PKV-Beiträge nicht leisten können | Versicherte mit Beitragsschulden |
Leistung | GKV-ähnlicher Schutz, inkl. Arztbesuche, Krankenhaus, Medikamente | Nur Notfallversorgung, akute Erkrankungen, Schmerzbehandlung, Schwangerenversorgung |
Beitrag | Bis zu 1.140 € (max. GKV-Höchstbeitrag) | Ca. 100 - 125 € monatlich |
Arztwahl | Beschränkt auf Ärzte, die GKV-Sätze akzeptieren | Nur Notfallbehandlungen |
Wechselmöglichkeiten | Wechsel in andere PKV-Tarife meist ausgeschlossen | Rückkehr in regulären PKV-Tarif nach Begleichen der Schulden möglich |
Erst wenn im Norlagentarif alle Beitragsrückstände gezahlt sind, ist ein Wechsel in einen anderen PKV-Tarif möglich. Besteht darüber hinaus eine Hilfebedürftigkeit, ist vom Notlagentarif oft nur ein Wechsel in einen Basistarif möglich.
| Statt Basistarif Wechsel in die GKV?
Viele Versicherte überlegen, ob sie statt des Basistarifs in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren können. Ein Wechsel zurück in die GKV ist jedoch nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Unter 55 Jahre alt
- Einkommen fällt unter die Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 € brutto pro Jahr)
- Selbstständigkeit wird zum Nebenerwerb
- Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis
Wer über 55 Jahre alt ist oder selbstständig bleibt, hat kaum eine Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV. Der Wechsel von der GKV in die PKV erfordert außerdem sorgfältige Überlegung und Kostenkalkulation. Nicht immer ist die GKV die billigere Option. Und wer in die GKV gewechselt ist, kann meist nur schwer wieder zurück in die private Krankenversicherung.
Ob ein Wechsel von der PKV in die GKV für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie auf unserer Ratgeberseite: Wechsel von der PKV zur GKV.
Tipp: Wer eine Zeitlang in der PKV pausieren muss, kann durch eine Anwartschaftsversicherung die Rückkehr in die PKV zu den Ausgangskonditionen sichern.
| Welche Alternativen zum Wechsel in die GKV gibt es?
Bei zu hohen Kosten gibt es für Versicherungsnehmer zwei Alternativen zum Wechsel in die GKV :
#1 Tarifwechsel beim gleichen Anbieter
Ein Tarifwechsel beim selben Anbieter ist eine naheliegende Option. Sie hat den geringsten Verwaltungsaufwand. Es ändert sich nur das Leistungspaket. Der Anbieter bleibt der gleiche. Im mittleren Alter kosten PKV-Tarife zwischen 500 € und 700 €, abhängig vom Gesundheitszustand.
Welche Kosten in der PKV konkret auf Sie zukommen, lesen Sie auf unserer Seite PKV Kosten: Diese Faktoren sind entscheidend.
#2 Anbieterwechsel
Auch ein Wechsel der PKV ist möglich. Ggf. bieten andere Versicherer auch günstigere Basistarife an, in die gewechselt werden kann. Ein Wechsel des Versicherers ist allerdings oft verlustbehaftet. Wer in der ursprünglichen Versicherung einmal Rückstellungen erworben hat, kann diese selten zur neuen Krankenversicherung mitnehmen.
Wer in einen regulären Tarif wechselt, muss eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Entspricht das Ergebnis nicht den Anforderungen der Kasse, kann dies die Tarifoptionen einschränken oder hohe Kosten bedeuten.
Vor einem Wechsel ist ein Gespräch mit einem Versicherungs-Experten sinnvoll. Er hat Überblick über den Tarifdschungel und findet die individuell passende Lösung. Starten Sie jetzt mit einem Versicherungsvergleich.
Als Gründer, Selbstständiger oder Unternehmer weißt du, wie wichtig passgenaue Inhalte sind. Hilf uns diese auch in Zukunft zu liefern, in dem du uns bewertest.