Der Basistarif PKV gehört seit 2009 zum Pflichtangebot
Seit dem 1.Januar 2009 sind private Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser sogenannte Basistarif PKV, der den bis dato angebotenen Standardtarif abgelöst hat, soll dabei mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein.
Ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für den Basistarif PKV ein Aufnahmezwang, d.h. ein privates Krankenversicherungsunternehmen kann eine Mitgliedschaft nicht abweisen, sofern sich der Antragsteller in dem Tarif grundsätzlich versichern darf. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass im Basistarif Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt sind.
Für wen kommt der Basistarif PKV in Frage?
Der Basistarif PKV ist nicht für alle Versicherungsnehmer möglich. Folgende Personen können sich für einen Basistarif PKV entscheiden bzw. in einen solchen wechseln:
- Personen ohne aktuellen Krankenversicherungsschutz mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen
- PKV Versicherte, die vor 2009 ihren Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, können ab Vollendung des 55. Lebensjahr in den Basistarif PKV wechseln, sofern eine Rente/Pension bezogen wird oder eine finanzielle Hilfebedürftigkeit besteht
- PKV Versicherte, die nach 2009 einen privaten Versicherungsvertrag unterzeichnet haben, können jederzeit in einen Basistarif PKV wechseln
- Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen können in den Basistarif PKV uneingeschränkt wechseln, sofern das Einkommen 3 Jahre nacheinander über der Versicherungspflichtgrenze lag.
- Auch Existenzgründer und Selbstständige können sich im Rahmen der Versicherungswahl für einen PKV Basistarif entscheiden
Höchstbeitrag beim Basistarif PKV orientiert sich an der GKV
Da der Basistarif eine echte Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellen soll, muss daher auch die Bezahlbarkeit für den Basistarif PKV gewährleistet sein. Entsprechend darf der Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (2014 bei 628 Euro pro Monat) nicht übersteigen. Bei Hilfsbedürftigkeit reduziert sich die monatliche Prämie für den Basistarif PKV um 50%, d.h. auf 314 Euro pro Monat.
Auf lange Sicht ist jedoch fraglich, ob diese Beitragsgestaltung für den Basistarif PKV haltbar ist. Aufgrund der Annahmepflicht können Risiken bei den privaten Krankenversicherungsgesellschaften nicht mehr risikoabhängig kalkuliert und einberechnet werden, was längerfristig zu höheren Beiträgen führen könnte. Umso wichtiger ist es, dass Sie als PKV Versicherter regelmäßig Kosten und Leistung verschiedener Anbieter & Tarife vergleichen. Nutzen Sie hierfür den kostenlosen und unverbindlichen Krankenversicherungs-Vergleich.
Basistarif PKV für Existenzgründer & Selbstständige?
Ein Basistarif ist nur bedingt für Existenzgründer geeignet. Da der Basistarif PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung keine oder keine signifikanten Vorteile bietet, ist die Frage, ob nicht ein anderer PKV Tarif besser zu den eigenen Bedürfnissen passt. Der Basistarif PKV ist oft eine Art Notlösung für diejenigen Gründer, die in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, aber keinen Krankenkassenwechsel vollziehen können.
Oft ist es für Existenzgründer sinnvoll, mit einem kostengünstigen PKV Tarif zu starten – so können gerade zu Beginn der Existenzgründung Kosten gespart werden. Eine private Krankenversicherung ist beispielsweise z.T. schon für unter 100 Euro pro Monat möglich, der Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei mindestens 322 Euro pro Monat (2014). Hat man die Gründungsphase erfolgreich überstanden, so kann man in einen Tarif wechseln, der zwar auch mehr kostet aber auch wesentlich mehr Leistungen beinhaltet. Warum die Flexibilität nur einer der Vorteile einer PKV für Selbstständige ist und wo Vor- und Nachteile für Existenzgründer und Selbstständige liegen, erfahren Sie hier.
Vorteil Basistarif PKV: Selbstbehalt selber festlegen
Private Krankenversicherungsunternehmen müssen den Basistarif PKV jeweils mit Selbstbehalten in der Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro anbieten. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes kann für Versicherungsnehmer dann sinnvoll sein, wenn sich dadurch der monatliche Beitrag signifikant reduziert. Dies ist beim Basistarif PKV oft nicht der Fall, da der Versicherungsnehmer auch durch eine Erhöhung des Selbstbehaltes meist nach wie vor den Höchstbetrag bezahlen muss. Insofern gilt auch hier – vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen PKV Anbieter!
Wichtige Neuerung: Übertragbarkeit der Altersrückstellungen
Vor 2009 war ein Wechsel des Versicherungsunternehmens aufgrund der sogenannten Altersrückstellung – also den zusätzlichen Betrag, den ein Versicherungsunternehmen anspart, um die Beiträge bei zunehmendem Alter zu glätten – nur schwer möglich, da bei einem Wechsel die Altersrückstellung verloren ging.
Seit 2009 ist es nun aber möglich, die angesparten Altersrückstellungen bis zum Umfang des Basistarif PKV mitzunehmen. Faktisch bedeutet dies, dass man als Versicherungsnehmer dann beim neuen Versicherungsunternehmen so gestellt wird, als wäre man beim neuen Unternehmen in demselben Alter eingestiegen, wie dies der Fall beim alten Versicherungsunternehmen war. Damit hat der Gesetzgeber einen Wechsel erst ermöglicht.