- Der Basistarif der privaten Krankenversicherung ist seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben und bietet einen mit der GKV vergleichbaren Leistungsumfang.
- Es besteht eine Aufnahmeverpflichtung ohne Risikozuschläge für Vorerkrankungen.
- Der Beitrag zum Basistarif darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. 2024 sind dies etwa 820 Euro monatlich.
- Für Gründer ist der Basistarif oft nur eine Notlösung, da es kostengünstigere und leistungsstärkere Tarife in der PKV gibt.
| Was ist der Basistarif PKV?
Seit dem 1.Januar 2009 sind private Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein soll.
Der neue Basistarif der privaten Krankenversicherung ersetzt den früheren Standardtarif vollständig. Der Standardtarif war ebenfalls eine kostengünstige Option für ältere PKV-Versicherte mit einem Leistungsumfang ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit der Einführung des Basistarifs wurde dieser Standardtarif abgelöst. Der Basistarif bietet ähnlich wie der Standardtarif eine Grundabsicherung, jedoch mit einigen Anpassungen und strengeren Vorgaben, z.B. im Hinblick auf die Beitragshöhe und die Annahmepflicht.
Ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für den Basistarif private Krankenversicherung ein Aufnahmezwang, d.h. ein privates Krankenversicherungsunternehmen kann eine Mitgliedschaft nicht abweisen, sofern sich der Antragsteller in dem Tarif grundsätzlich versichern darf. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass im Basistarif Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt sind.
| Für wen kommt der Basistarif PKV in Frage?
Der Basistarif PKV ist nicht für alle Versicherungsnehmer möglich. Folgende Personen können sich für einen Basistarif PKV entscheiden bzw. in einen solchen wechseln:
- Personen ohne aktuellen Krankenversicherungsschutz mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen.
- PKV Versicherte, die vor 2009 ihren Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, können ab Vollendung des 55. Lebensjahr in den Basistarif PKV wechseln, sofern eine Rente/Pension bezogen wird oder eine finanzielle Hilfebedürftigkeit besteht.
- PKV Versicherte, die nach 2009 einen privaten Versicherungsvertrag unterzeichnet haben, können jederzeit in einen Basistarif PKV wechseln.
- Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen können in den Basistarif PKV uneingeschränkt wechseln, sofern das Einkommen 3 Jahre nacheinander über der Versicherungspflichtgrenze lag.
- Auch Existenzgründer und Selbstständige können sich im Rahmen der Versicherungswahl für einen PKV Basistarif entscheiden.
Ist der Basistarif PKV für Existenzgründer und Selbstständige geeignet?
Ein Basistarif ist nur bedingt für Existenzgründer geeignet. Da der Basistarif private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung keine oder keine signifikanten Vorteile bietet, ist die Frage, ob nicht ein anderer PKV Tarif besser zu den eigenen Bedürfnissen passt.
Der Basistarif PKV ist oft eine Art Notlagentarif für diejenigen Gründer, die in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, aber keinen Krankenkassenwechsel vollziehen können.
Oft ist es für Existenzgründer sinnvoll, mit einem kostengünstigen PKV-Tarif zu starten, um gerade zu Beginn der Existenzgründung Kosten zu sparen. Eine private Krankenversicherung ist beispielsweise z.T. schon für unter 200 Euro pro Monat möglich, während der Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2024 bei etwa 400 Euro pro Monat liegt.
Hat man die Gründungsphase erfolgreich überstanden, so kann man aus dem Basistarif in einen anderen Tarif wechseln, der zwar mehr kostet aber auch wesentlich mehr Leistungen beinhaltet.
| Was kostet der Basistarif PKV?
Da der Basistarif eine echte Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellen soll, muss auch weiterhin die Bezahlbarkeit für den Basistarif der PKV gewährleistet sein. Entsprechend darf der Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen, welcher im Jahr 2024 bei etwa 820 Euro pro Monat liegt. Bei Hilfsbedürftigkeit reduziert sich die monatliche Prämie für den Basistarif der PKV um 50 Prozent, d.h. auf etwa 410 Euro pro Monat.
Auf lange Sicht ist jedoch fraglich, ob diese Beitragsgestaltung für den Basistarif PKV haltbar ist. Aufgrund der Annahmepflicht können Risiken bei den privaten Krankenversicherungsgesellschaften nicht mehr risikoabhängig kalkuliert und einberechnet werden, was längerfristig zu höheren PKV Kosten führen könnte. Umso wichtiger ist es, dass Sie als PKV Versicherter regelmäßig Kosten und Leistung verschiedener Anbieter & Tarife vergleichen. Nutzen Sie hierfür den kostenlosen und unverbindlichen Krankenversicherungs-Vergleich.
| Vorteil Basistarif PKV: Selbstbehalt selbst festlegen
Privat Versicherte dürfen ihren Selbstbehalt frei wählen. Private Krankenversicherungsunternehmen müssen den Basistarif PKV jeweils mit Selbstbehalten in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro anbieten.
Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung genannt) in einer privaten Krankenversicherung ist der Betrag, den der Versicherte selbst tragen muss, bevor die Versicherung für die Kosten aufkommt. Es handelt sich dabei um eine jährliche Eigenbeteiligung an den medizinischen Kosten.
Eine Erhöhung des Selbstbehaltes kann für Versicherungsnehmer dann sinnvoll sein, wenn sich dadurch der monatliche Beitrag signifikant reduziert. Dies ist beim Basistarif PKV oft nicht der Fall, da der Versicherungsnehmer auch durch eine Erhöhung des Selbstbehaltes meist nach wie vor den Höchstbetrag bezahlen muss. Insofern gilt auch hier – vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen PKV Anbieter!
| Übertragbarkeit und Altersrückstellung
Vor 2009 war ein Wechsel des Versicherungsunternehmens aufgrund der sogenannten Altersrückstellung – also dem zusätzlichen Betrag, den ein Versicherungsunternehmen anspart, um die Beiträge bei zunehmendem Alter zu glätten – nur schwer möglich. Bei einem Wechsel ging die Altersrückstellung meist verloren.
Seit 2009 ist es möglich, die angesparten Altersrückstellungen bis zum Umfang des Basistarif PKV mitzunehmen. Faktisch bedeutet dies, dass man als Versicherungsnehmer dann beim neuen Versicherungsunternehmen so gestellt wird, als wäre man beim neuen Unternehmen in demselben Alter eingestiegen, wie dies der Fall beim alten Versicherungsunternehmen war. Ein Wechsel ist so einfacher möglich und attraktiver.