Krankengeld für Selbstständige - das sollten Sie wissen

Das Krankengeld dient dem Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten im Krankheitsfall. Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie müssen sich aktiv um ihr Krankengeld kümmern, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.

Das Krankengeld ist nur für freiwillig gesetzlich versicherte Gründer und Selbstständige möglich. Für privat Krankenversicherte bietet sich die individuell anpassbare Krankentagegeldversicherung an.

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Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

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Das Wichtigste auf einen Blick
  • Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige erhalten Krankengeld nur, wenn sie es aktiv bei ihrem Tarif wählen.
  • Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettogehalts.
  • 2026 liegt das maximale gesetzliche Krankengeld bei 135,63 € pro Kalendertag.
  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung Krankengeld für maximal 78 Wochen.
  • Privat versicherte Selbstständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Eine Krankentagegeldversicherung hilft, die finanziellen Risiken bei Krankheit zu minimieren.

  | Warum ist Krankengeld sinnvoll?

Krankengeld ist eine Entgeltersatzzahlung für gesetzlich Versicherte bei Arbeitsunfähigkeit, die im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt wird.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es aktiv wählen: über den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeldanspruch oder über einen Wahltarif.

Anspruch auf Krankengeld entsteht mit dem ersten Kalendertag der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit. Es muss eine Krankschreibung vorliegen.

Da die Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung angehalten sind, ruht die Auszahlung des Krankengelds für die ersten sechs Wochen. Krankengeld wird somit dann gezahlt, wenn eine versicherte Person durch eine Krankheit länger als sechs Wochen der Arbeit fernbleiben muss.

Ferner wird Krankengeld gezahlt, wenn eine versicherte Person stationär behandelt werden muss. Zu den stationären Behandlungen gehören auch Behandlungen in Vorsorgeeinrichtungen sowie Rehabilitationseinrichtungen, die auf Kosten der Krankenkassen durchgeführt werden.

Durch das sogenannte Kinderkrankengeld besteht prinzipiell auch die Möglichkeit Krankengeld zu beziehen, wenn eine erziehungsberechtigte Person die Versorgung für ein mitversichertes Kind gewährleisten muss. Dabei darf das Kind das 12. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Krankengeld wird für eine maximale Dauer von 78 Wochen (1,5 Jahre) innerhalb von 3 Jahren – die sogenannte Blockfrist – für die gleiche Krankheit gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts bzw. 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Seit dem 1. Januar 2026 liegt das maximale gesetzliche Krankengeld bei 135,63 € pro Kalendertag. Das entspricht bei 30 Kalendertagen rund 4.070 € brutto im Monat. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung von 5.812,50 € monatlich beziehungsweise 69.750 € jährlich.

Unter bestimmten Umständen kann der Anspruch auf Krankengeld für einen Zeitraum ruhen. Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei, muss aber bei der Steuererklärung angegeben werden.

Ausweitung der eAU seit 2025

Seit Januar 2025 wurde das elektronische Meldeverfahren zur Arbeitsunfähigkeit (eAU) weiter ausgebaut. Der Arzt meldet bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers die notwendigen Daten elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Der "gelbe Schein" entfällt.

Von 2025 an werden zusätzlich auch Krankenhausaufenthalte oder Rehabehandlungen an den Arbeitgebenden übermittelt. Der Arbeitgeber kann die Daten dann bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers abfragen.

Hinweis für Arbeitgeber: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt nicht die Krankmeldung durch den Beschäftigten. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber weiterhin unverzüglich informieren. Arbeitgeber rufen die eAU-Daten anschließend elektronisch bei der Krankenkasse ab.

  | Drei Wege zum Krankengeld / Krankentagegeld

Da Selbstständige und somit auch Existenzgründer keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben, müssen sie für den finanziellen Schutz im Krankheitsfall selbst sorgen. Dazu stehen drei Versicherungsmöglichkeiten zur Auswahl:

  • Wahlerklärung für das Krankengeld: Wer als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger einen Krankengeldanspruch wählt, zahlt den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14,0 %. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %, die tatsächliche Höhe hängt von der Krankenkasse ab. Trotz des höheren Beitragssatzes ist dies aber in der Regel zu empfehlen.
  • Optionaler Wahltarif: Ferner können Existenzgründer einen speziellen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, um den Versicherungsschutz zu erhöhen.
  • Individuelle Gestaltung: Krankentagegeld
    Existenzgründer können jederzeit eine Krankentagegeld-Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Die Leistung kann individuell angepasst werden.

Eine Krankentagegeld-Versicherung kann übrigens auch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige eine sinnvolle Ergänzung zum Krankengeld sein. Sie kann eine mögliche Versorgungslücke decken.

  | Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten dieses erst nach der 7. Krankheitswoche.

Die von Krankenkassen angebotenen Wahltarife zum Krankengeld für Selbstständige erlauben eine gewisse Flexibilität der Zahlungsweisen. Bei der Wahlerklärung zum Krankengeld bekommt auch der Selbstständige "nur" die Absicherung einer pflichtversicherten Person.

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Familienversicherte, also alle versicherten Personen im Haushalt die keinen Verdienstausfall bei Krankheit verzeichnen müssen.

Bei gesetzlich mitversicherten Kindern hat auch ein Selbstständiger Anrecht auf Kinderpflege-Krankengeld. Diese Krankengeld-Zahlung wird nur gewährleistet, wenn im Haushalt des Selbstständigen keine weiteren Familienmitglieder leben, die die Betreuung des kranken Kinds übernehmen könnten.

Krankengeld für Kinderbetreuung bleibt 2026 weiterhin bei 15 Tage je Elternteil. Alleinerziehenden Personen dürfen 30 Tage in Anspruch nehmen. Bei mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl der Anspruchstage pro Elternteil und pro Jahr auf 35 Arbeitstage. Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr.

Während das Krankengeld gezahlt wird, wird der gesetzlich freiwillig Versicherte von der Beitragszahlung an die Krankenkasse komplett befreit.

Tipp

Als Gründer können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Informieren Sie sich über Vor- und Nachteile!

PKV oder GKV?

  | Krankentagegeld für privat Krankenversicherte

Privat versicherte Selbstständige können keine Krankengeld-Versicherung abschließen. Entsprechend wichtig ist es, dass sich Gründer direkt beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung über die Krankentagegeldversicherung informieren. Im Falle einer längeren Krankheit bzw. eines Unfalls können sie sich so gegen den Verdienstausfall absichern.

Das Krankentagegeld kann für freiwillig gesetzliche versicherte Selbstständige sowie für Arbeitnehmer ergänzend zum Krankengeld der gesetzlichen Versicherung vereinbart werden. Es gleicht die Differenz zwischen Nettoeinkommen und dem Krankengeld aus.

Für den Leistungsumfang sollte das private Krankentagegeld realistisch zum Nettoeinkommen und zum tatsächlichen Absicherungsbedarf passen. Versicherer können die Höhe begrenzen oder Nachweise zum Einkommen verlangen.

Beim privaten Krankentagegeld gilt das sogenannte Bereicherungsverbot. Das bedeutet: Die Leistung soll den krankheitsbedingten Verdienstausfall absichern, aber keine zusätzlichen Einnahmen schaffen. Krankengeld und Krankentagegeld dürfen zusammen daher grundsätzlich nicht höher sein als das bisherige Nettoeinkommen.

Wichtig ist deshalb, den Tagessatz nicht pauschal zu hoch anzusetzen, sondern anhand von privatem monatlichen Bedarf, betrieblichen Fixkosten und bestehendem Krankengeldanspruch zu berechnen.

Vorteil einer privaten Krankentagegeldversicherung ist, den Zeitpunkt der Krankengeldzahlung im Vorfeld selbst bestimmen zu können. Je nach Rücklagen ist es ratsam ein Krankentagegeld erst ab der 7. Woche zu vereinbaren. Tarife, bei denen früher ein Krankentagegeld bezahlt wird, sind deutlich teurer.

Rechenbeispiele und Anbieter im Vergleich

  | Unser Fazit

Für freiwillig gesetzlich versicherte Gründer und Selbstständige ist das Krankengeld ein sinnvoller zusätzlicher Wahltarif. Gründer müssen sich direkt zu Beginn der Selbstständigkeit für das Krankengeld entscheiden.

Will sich ein Gründer gegen einen umfassenden Verdienstausfall schützen, kann zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden. Es verlängert auch die maximale Dauer des Krankengelds.

Für privat krankenversicherte Gründer und Selbstständige bietet nur die Krankentagegeldversicherung einen Schutz vor einem möglichen Verdienstausfall. Sie gehört in der Regel zum Basis-Versicherungspaket eines jeden Gründers bzw. Selbstständigen.

Versicherungsfragen sind insbesondere für Gründer sehr wichtig und komplex. Vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Gespräch mit unserem Experten für Versicherungsfragen.

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Autor: René Klein
Chefredakteur
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Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

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