- Privat versicherte Selbstständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Eine Krankentagegeldversicherung hilft, die finnaziellen Risiken bei Krankheit zu minimieren.
- Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld für maximal 78 Wochen.
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, darf aber höchstens 90 Prozent des Nettogehalts erreichen.
- Existenzgründer können die Höhe und den Zeitpunkt der Krankentagegeldzahlungen dagegen individuell festlegen.
| Warum ist eine Krankengeld-Versicherung sinnvoll?
Selbstständige privat Versicherte haben keinen Krankengeldanspruch. Um im Krankheitsfall abgesichert zu sein, müssen sie eine Zusatzversicherung abschließen.
Krankengeld ist eine Entgeltfortzahlung für gesetzlich Versicherte, die im Sozialgesetzbuch geregelt wird. Anspruch auf Krankengeld entsteht mit dem ersten Kalendertag der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit. Es muss eine Krankschreibung vorliegen. Da die Arbeitgeber zur Engeltfortzahlung angehalten sind, ruht die Auszahlung des Krankengelds für die ersten sechs Wochen. Krankengeld wird somit dann gezahlt, wenn eine versicherte Person durch eine Krankheit länger als sechs Wochen der Arbeit fernbleiben muss.
Ferner wird Krankengeld gezahlt, wenn eine versicherte Person stationär behandelt werden muss. Zu den stationären Behandlungen gehören auch Behandlungen in Vorsorgeeinrichtungen sowie Rehabilitationseinrichtungen, die auf Kosten der Krankenkassen durchgeführt werden.
Durch das sogenannte Kinderkrankengeld besteht prinzipiell auch die Möglichkeit Krankengeld zu beziehen, wenn eine erziehungsberechtigte Person die Versorgung für ein mitversichertes Kind gewährleisten muss.Dabei darf das Kind das 12. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Krankengeld wird für eine maximale Dauer von 78 Wochen (1,5 Jahre) innerhalb von 3 Jahren – die sogenannte Blockfrist – für die gleiche Krankheit gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts bzw. 90 Prozent des Nettoeinkommens. Grundsätzlich übersteigt das Krankengeld jedoch nicht die Grenze von 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Unter bestimmten Umständen kann der Anspruch auf Krankengeld für einen Zeitraum ruhen. Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei, muss aber bei der Steuererklärung angegeben werden.
| Drei Wege zum Krankengeld / Krankentagegeld
Da Selbstständige und somit auch Existenzgründer keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben, müssen sie für den finanziellen Schutz im Krankheitsfall selbst sorgen. Dazu stehen drei Versicherungsmöglichkeiten zur Auswahl:
- Wahlerklärung für das Krankengeld: Wenn sich ein Existenzgründer dafür entscheidet, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, dann muss er eine Wahlerklärung abgeben, um Krankengeld zu erhalten. Mit dem Anspruch auf Krankengeld erhöht sich dann allerdings der Beitragssatz von 14,9 % auf 15,5 % seiner kompletten Einnahmen. Trotz des höheren Beitragssatzes ist dies aber in der Regel zu empfehlen.
- Optionaler Wahltarif: Ferner kann man als Existenzgründer einen speziellen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, um den Versicherungsschutz zu erhöhen.
- Individuelle Gestaltung: Krankentagegeld
Existenzgründer können sich aber auch jederzeit für den Anspruch auf Krankengeld privat versichern und eine sogenannte Krankentagegeld-Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen, bei der die Leistung individuell angepasst werden kann.
Eine Krankentagegeld-Versicherung kann übrigens auch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige eine sinnvolle Ergänzung zum Krankengeld sein, um mit der zusätzlichen Versicherung eine mögliche Versorgungslücke zu decken.
| Krankentagegeld für privat Krankenversicherte
Privat versicherte Selbstständige können keine Krankengeld-Versicherung abschließen. Entsprechend wichtig ist es, dass sich Gründer direkt beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung über die Krankentagegeldversicherung informieren. Im Falle einer längeren Krankheit bzw. eines Unfalls können sie sich so gegen den Verdienstausfall absichern.
Für den Leistungsumfang der Absicherung ist entscheidend, wie hoch der monatliche Bedarf ausfällt. Hier ist in der Regel das Nettoeinkommen eine gute Referenzgröße.
Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherungen kann auch zur Schließung von Versorgungslücken für Angestellte dienen oder für Selbstständige, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind und ein Krankengeld abgeschlossen haben. Das Krankentagegeld kann nämlich ergänzend zum Krankengeld der gesetzlichen Versicherung vereinbart werden, um die Differenz zwischen Nettoeinkommen und dem Krankengeld auszugleichen.
Allerdings gibt es beim Krankengeld ein sogenanntes Bereicherungsverbot - der Versicherte darf im Krankheitsfall durch das Krankengeld nicht besser gestellt werden als im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, dass Zahlungen vom Krankengeld bzw. Krankentagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht wesentlich übersteigen dürfen. Die gute Nachricht ist aber, dass dieses Verbot für Selbstständige nicht gilt.
Vorteilhaft ist auch, dass man bei einer privaten Krankentagegeldversicherung den Zeitpunkt der Krankengeldzahlung im Vorfeld selbst bestimmen kann. Hier ist es in der Regel ratsam ein Krankentagegeld erst ab der 7. Woche zu vereinbaren, da Tarife, bei denen schon früher ein Krankentagegeld bezahlt wird, deutlich teurer sind.
| Krankengeld für gesetzlich freiwillig versicherte Personen
Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten dieses erst nach der 7. Krankheitswoche. Wobei die von den Krankenkassen angebotenen Zusatztarife zum Krankengeld für Selbstständige auch eine gewisse Flexibilität der Zahlungsweisen erlauben. Diese Flexibilität erhält der gesetzlich freiwillig Versicherte nur beim Wahltarif zum Krankengeld. Bei der Wahlerklärung zum Krankengeld bekommt auch der Selbstständige „nur" die Absicherung einer pflichtversicherten Person.
Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Familienversicherte, also alle versicherten Personen im Haushalt die keinen Verdienstausfall bei Krankheit verzeichnen müssen.
Bei gesetzlich mitversicherten Kindern hat auch ein Selbstständiger Anrecht auf Kinderpflege-Krankengeld. Diese Krankengeld-Zahlung wird nur gewährleistet, wenn im selben Haushalt des Selbstständigen keine weiteren Familienmitglieder leben, die die Betreuung des kranken Kinds übernehmen könnten.
Krankengeld für Kinderbetreuung ist allerdings auf zehn Arbeitstage begrenzt. Ausnahmen gibt es bei alleinerziehenden Personen. Hier werden pro Jahr und Kind 20 Tage Krankengeld gewährt. In Summe ist das Krankengeld jedoch auf 50 Tage pro Jahr für Alleinerziehende und 25 Arbeitstage bei normal Versicherten begrenzt.
Während das Krankengeld gezahlt wird, wird der gesetzlich freiwillig Versicherte von der Beitragszahlung an die Krankenkasse komplett befreit.