Krankentagegeldversicherung für Selbstständige schließt finanzielle Lücke im Krankheitsfall

Mit einer Krankentagegeldversicherung können sich privat versicherte Selbstständige vor Verdienstausfällen durch Krankheit schützen. Freiwillig gesetzlich Versicherte können damit Lücken beim Krankengeld überbrücken.

Gründer sollten frühzeitig eine Krankentagegeldversicherung prüfen und sich beraten lassen. So sind sie bei Unfällen oder langen Krankheiten finanziell abgesichert.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Krankentagegeldversicherung ist für alle Personen ohne Anspruch auf Krankengeld eine elementare Absicherung.
  • Krankentagegeld kann generell jeder Krankenversicherte als ergänzende Zusatzversicherung abschließen.
  • Krankentagegeld ist steuer- und abgabenfrei.
  • Gesetzlich freiwillig Versicherte sollten prüfen, wie lange das Krankengeld gezahlt wird und ob die Höhe aureichend ist. Es lohnt sich Tarife und Anbieter zu vergleichen.

 

  | Krankentagegeldversicherung: Warum ist sie sinnvoll?

Selbstständige und Freiberufler erhalten im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung. Ein Verdienstausfall besteht in der Regel direkt ab dem ersten Tag einer Krankheit oder eines Unfalls. Entsprechend ist die Frage, wie der Verdienstausfall kompensiert werden kann.

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und sich für ein Krankengeld entschieden haben und dafür den allgemeinen Beitragssatz von 16,3 Prozent zahlen, erhalten bei Arbeitsunfähigkeit wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ein Krankengeld. Es wird für maximal 78 Wochen gezahlt.

Privat versicherte Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte, die einen verminderten Beitragssatz bezahlen, erhalten keinen Ausgleich. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls entsteht daher oft ein 100-prozentiger Verdienstausfall, der über eine private Versicherung für das Krankentagegeld abgesichert werden kann. Die Leistungsdauer und auch die Höhe des Krankentagegelds kann in der Regel individuell festgelegt werden.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig werden, erhalten dagegen eine Lohnfortzahlung von maximal sechs Wochen vom Arbeitgeber. Danach erhalten sie das Krankengeld, welches maximal 70 Prozent des Bruttolohns beträgt (2025 maximal 128,63 Euro am Tag; der Höchstbetrag entspricht 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Das Krankengeld wird bei der gesetzlichen Versicherung maximal für 78 Wochen (1,5 Jahre) bezahlt.

Privat versicherte Arbeitnehmer hingegen haben keinen Anspruch auf ein Krankengeld. Für sie entsteht nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall eine Versicherungslücke – also nach maximal sechs Wochen Krankheit oder Unfall. Um sich trotzdem vor einem möglichen Verdienstausfall zu schützen, können privat versicherte Arbeitnehmer eine Versicherung für das Krankentagegeld abschließen.

Die Krankentagegeld ist also eine Verdienstausfallversicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit ein Tagegeld zahlt.

Krankentagegeld
Krankentagegeld: Sinnvolle Zusatzversicherung für Selbstständige & Arbeitnehmer

Mit dem Krankentagegeld den Lebensstandard sichern

Selbstständige trifft ein längerer Arbeitsausfall oft besonders hart. Zum einen geht es darum, das eigene Unternehmen trotz des Ausfalls weiterhin am laufen zu halten, was oft mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zum anderen werden in der Regel keine oder nur geringe Einnahmen generiert, was bedeutet, dass man sich selbst keinen Unternehmerlohn ausbezahlen kann.

Umso wichtiger ist es entsprechend für Selbstständige, sich direkt bei der Gründung über eine Krankentagegeld-Versicherung Gedanken zu machen. Zum anderen ist zusätzlich die Frage, inwieweit eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-Disease-Versicherung) sinnvoll ist, um das Fortbestehen des eigenen Unternehmens sichern zu können.

Tipp

Richtig versichert zu sein ist vor allem für Gründer sehr wichtig! Lassen Sie sich frühzeitig von einem Versicherungsexperten kostenlos beraten!

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  | Was kostet die Krankentagegeld-Versicherung?

Die Tarife beim Krankentagegeld sind abhängig vom Alter, der Höhe der Prämie und dem Zeitpunkt, ab wann das Krankentagegeld ausbezahlt werden soll. In der Regel ist es empfehlenswert, die Auszahlung des Krankentagegeld auch als Selbstständiger erst nach sechs Wochen zu vereinbaren – Tarife, bei denen schon früher ein Krankentagegeld bezahlt wird, sind vergleichsweise teuer.

So ist es beispielsweise möglich, dass ein 35-jähriger Selbstständiger, der eine monatliche Auszahlung von 2.500 Euro über ein Krankentagegeld absichern möchte, bereits einen Tarif für ca. 30 Euro pro Monat abschließen kann – sofern das Krankentagegeld erst ab der 7. Woche ausbezahlt wird. Soll hingegen schon nach vier Wochen Krankheit ein Krankentagegeld ausgezahlt werden, so steigt der monatliche Beitrag signifikant an - um das ca. Zwei- bis Dreifache!

Preisbeispiele:

  • Geringeres Krankentagegeld (z.B. 50 Euro/Tag): Ab etwa 10 bis 30 Euro im Monat.
  • Höheres Krankentagegeld (z.B. 100 Euro/Tag oder mehr): Je nach Beruf und weiteren Faktoren können die Beiträge bei 50 Euro/Monat oder mehr liegen.
Tipp

Selbstständige genießen die sogenannte Versicherungsfreiheit und können zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen.

PKV oder GKV?

  | Krankentagegeld-Versicherung abschließen: Das sollten Sie beachten

Bevor Sie als Existenzgründer eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen, sollten Sie Ihren persönlichen Kapitalbedarf pro Monat ermitteln. Wie viel Geld brauchen Sie zwingend pro Monat, um Ihren Lebensstandard beizubehalten?

Der errechnete Betrag stellt die Versorgungslücke dar, die Sie als Versicherungsnehmer mit einer Krankentagegeld-Versicherung schließen können.

Die Krankentagegeld-Versicherung unterliegt auch für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer dem Bereicherungsverbot und sollte daher Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate nicht überschreiten. Für Selbstständige und Freiberufler die privat krankenversichert sind, gelten diese Bedingungen für das Krankentagegeld nicht.

Leistungen und Bedingungen

Wenn Sie die optimale Versicherungssumme (Ihre Versorgungslücke) für das Krankentagegeld ermittelt haben, dann vergleichen Sie die unterschiedlichen Versicherungsanbieter für das Krankentagegeld.

Dabei sollten Sie nicht nur auf die Beitragssätze der Krankentagegeld-Versicherungen achten, sondern insbesondere auf die Leistungsmerkmale sowie die Leistungsausschlüsse, die es beim Versicherungsschutz für das Krankentagegeld gibt. Zu eventuellen Leistungsausschlüssen beim Krankentagegeld gehören beispielsweise Mutterschaftszeiten, Entbindungen sowie Fehlgeburten.

Ferner sollten Sie beim Vergleich des Krankentagegelds darauf achten, dass zusätzliche Versicherungen zum finanziellen Schutz im Krankheitsfall mit den Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung kompatibel oder ergänzend sind.

Beispielsweise kann bei Ihnen im Krankheitsfall eine Versorgungslücke entstehen, wenn in der Versicherungspolice Ihrer  Berufsunfähigkeitsversicherung eine andere Definition der Berufsunfähigkeit steht, als im Vertrag Ihrer Krankentagegeld-Versicherung.

Der Vergleich der Laufzeit sowie Höhe zwischen Krankentagegeld und Krankengeld ist ebenfalls vor dem Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung zu beachten. Dies gilt allerdings nur für Bezieher des gesetzlichen Krankengelds.

Im Gegensatz zu sonstigen Einnahmen, ist das Krankentagegeld steuerfrei. Krankentagegeld-Zahlungen müssen normalerweise nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es gibt aber auch beim Krankentagegeld Ausnahmen.

Allerdings treffen die Ausnahmen der Steuerfreiheit beim Krankentagegeld lediglich abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Insbesondere dann, wenn ein Arbeitgeber sich verpflichtet hat, über die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Geld an seine Arbeitnehmer zu zahlen und dafür extra eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

Tipp

Wenn Sie sich privat krankenversichern möchten, sollten Sie direkt bei Versicherungsbeginn auch das Thema Krankentagegeld besprechen.

PKV für Gründer

Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Eine Krankentagegeldversicherung kann man auch ohne Gesundheitsprüfung abschließen, allerdings wird dann die Krankentagegeld-Beitragszahlung höher als bei einem Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung mit einer Gesundheitsprüfung.

Für Menschen mit einer Vorerkrankung kann der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung durchaus preiswerter sein.

  | Krankentagegeldversicherung auch für gesetzlich Versicherte interessant?

Krankentagegeld kann auch für freiwillig gesetzlich Versicherte eine sinnvolle Ergänzung zum Krankengeld sein. Das Krankengeld deckt nicht den vollen Lohnumfang ab, sondern max. 70 % vom Bruttolohn bzw. 90 % vom Nettolohn.

Daher bietet sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung auch für diejenigen Gründer an, die eine Versorgungslücke zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld schließen möchten.

Allerdings gilt beim Abschluss einer Versicherung für das Krankentagegeld das generelle Bereicherungsverbot. Dieses Verbot besagt, dass alle Zusatzversicherungen im Krankheitsfall, wie Krankentagegeld, Krankengeld, Krankenhaustagegeld, Übergangsgeld usw. das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen dürfen. Daher wird für die Berechnungsgrundlage des Krankentagegelds im Normallfall der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate zu Rate gezogen.

Die gute Nachricht für Gründer: Die Regelung gilt nicht für Selbstständige und Freiberufler!

  | Unser Fazit

Selbstständige und Freiberufler können frei wählen, ab wann das Krankentagegeld gezahlt und vor allem in welcher Höhe es fließen soll. Je früher nach Krankheitsbeginn man das Krankentagegeld erhalten möchte und je höher die Zahlung des Krankentagegelds sein soll, desto teurer sind die Kosten der Krankentagegeld-Versicherung.

Zu den weiteren Optionen beim Krankentagegeld zählt die Wahlmöglichkeit der Laufzeit. Hier ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit nach Ablauf des Ursprungsvertrags möglich.

Da Versicherungsfragen bei Selbstständigen in der Regel komplex sind, ist es ratsam, frühzeitig mit einem Versicherungsexperten Kontakt aufzunehmen.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.