Tag der Versicherungen Tag der Versicherungen: Diese Policen brauchen Selbstständige

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Ein Stromausfall legt die Kasse lahm, ein Cyberangriff blockiert Kundendaten, eine Krankheit stoppt den Umsatz. Für Selbstständige werden solche Risiken schnell zur Existenzfrage. Zum Tag der Versicherungen am 28. Juni lohnt ein Versicherungs-Check.

 

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Person sitzt vor beschädigtem Laptop
Ein technischer Fehler kann für Selbstständige schnell teuer werden – vor allem, wenn Kundendaten oder laufende Projekte betroffen sind. Bild: Beyzanur K. / Pexels.

Freiberufler: Wenn ein Fehler beim Kunden teuer wird

Viele Freiberufler brauchen keinen Laden, kein Lager und keine große Maschine. Ihr Kapital ist ihre eigene Leistung. Ihr größtes Risiko liegt deshalb oft nicht in beschädigten Sachen, sondern in Fehlern, Fristen, Datenverlusten oder falscher Beratung. Daraus können teure Vermögensschäden entstehen.

Zum Beispiel:

  • Ein Grafiker liefert falsche Druckdaten.
  • Ein Webdesigner verursacht einen Ausfall im Shop.
  • Ein Berater verpasst eine Frist.
  • Ein IT-Freelancer verliert Kundendaten.

In solchen Fällen geht es schnell um Schadenersatz. Wichtig ist hierbei folgende Unterscheidung: Die Betriebshaftpflicht schützt vor allem, wenn Dritte verletzt oder Sachen beschädigt werden. Mitversichert sind häufig finanzielle Folgeschäden, die daraus entstehen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht greift dagegen bei sogenannten echten Vermögensschäden. Das bedeutet, wenn dem Kunden ein finanzieller Schaden entsteht ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden.

Dazu kommen digitale Risiken. Bitkom meldet für die Wirtschaftsschutzstudie 2025 eine alarmierende Zahl: 87 % der Unternehmen waren innerhalb von zwölf Monaten von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen. Der geschätzte Schaden liegt bei 289,2 Milliarden Euro.

Cyberangriffe sind nicht nur ein Konzernproblem. Bereits durch einen gehackten Account können Schwierigkeiten entstehen.

Daher kann eine Cyberversicherung sinnvoll sein. Vor allem für Freiberufler, die Kundendaten speichern, Websites betreuen, Cloud-Zugänge nutzen oder regelmäßig sensible Projektdateien austauschen.

Handwerker: Wenn beim Kunden ein Schaden entsteht

Im Handwerk sieht die Lage anders aus. Hier geht es um Menschen, Sachen, Werkzeug und Termine.

Folgende Ereignisse dienen als Beispiele:

  • Ein falsches Bohrloch beschädigt eine Leitung.
  • Ein Kunde stolpert über Material.
  • Werkzeug wird aus dem Fahrzeug gestohlen.
  • Eine Maschine fällt aus.
  • Ein Auftrag verzögert sich, weil Ersatzteile fehlen.

Die zentrale Police ist meist die Betriebshaftpflicht. Sie schützt, wenn beim Kunden Personen- oder Sachschäden entstehen. Für viele handwerkliche Betriebe ist sie deshalb kein Zusatz, sondern ein Kernbaustein.

Dazu kommt der Schutz der eigenen Arbeitsmittel. Ohne Werkzeug kein Auftrag. Ohne Maschine kein Umsatz. Eine Inhaltsversicherung kann Betriebsausstattung, Material und Lagerbestand schützen. Eine Maschinenbruchversicherung kann bei teuren Geräten sinnvoll sein.

Und dann bleibt noch die eigene Arbeitskraft. Wer körperlich arbeitet, kann Krankheit oder Verletzung oft nicht einfach mit dem Laptop überbrücken. Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung gehören deshalb ebenfalls auf den Prüfstand.

Läden, Praxen und Gastronomie: Wenn Strom, Ware oder Kundschaft ausfallen

Bei Läden, Praxen und Gastronomiebetrieben wird das Risiko besonders sichtbar. Ohne Strom funktionieren weder Kasse noch Licht, Kühlung, Kartenzahlung oder automatische Türen.

Der Stromausfall im Berliner Südwesten zeigte Anfang 2026, wie schnell Infrastruktur zum Unternehmerrisiko wird. Laut Stromnetz Berlin waren rund 45.000 Haushalte und 2.200 Gewerbekunden betroffen. Erst nach rund 100 Stunden war der längste Stromausfall der Berliner Geschichte seit Ende des Zweiten Weltkriegs beendet.

Für Läden, Cafés, Apotheken, Floristen, Lebensmittelhändler oder Praxen kann so ein Ausfall schnell teuer werden. Kühlware verdirbt. Kunden kaufen woanders. Termine fallen aus. Technik kann beim Ausfall oder beim Wiederanlaufen beschädigt werden.

Doch genau hier liegt die Falle: Ein Stromausfall allein ist nicht automatisch ein Versicherungsfall. Entscheidend ist, ob aus dem Stromausfall ein versicherter Schaden entsteht und ob genau dieser Fall im Vertrag eingeschlossen ist. Für die Lebensmittelwirtschaft gibt es spezielle Versicherungen, die den Verderb von Kühlgut absichern. 

Bei Stromausfällen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlen, wenn der Stillstand des Unternehmens durch einen versicherten Sachschaden ausgelöst wurde. Für reine externe Stromausfälle braucht es je nach Tarif eine ausdrückliche Erweiterung.

Folgende Versicherungen helfen zusätzlich:

Krankentagegeld: eigener Körper als Risiko

Viele Selbstständige denken bei Versicherungen zuerst an Schäden im Betrieb. Das größte Risiko ist aber oft viel näher: der eigene Körper. Krankheit ist für Selbstständige auch ein Liquiditätsrisiko.

Während Arbeitnehmer im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben, sieht die Lage bei Selbstständigen anders aus. Wer krank ist oder einen Unfall erleidet, dem bricht oft bereits am ersten Tag Umsatz weg.

Um die Verdienstausfälle vorübergehend abzufedern, gibt es je nach Versicherung verschiedene Wege. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können in ihrem Tarif das gesetzliche Krankengeld auswählen. Die Zahlung beginnt in der Regel ab dem 43. Krankheitstag.

Privatversicherte können ihren Einkommensverlust über ein privates Krankentagegeld absichern. Wann die Zahlung startet, hängt von der vereinbarten Karenzzeit ab.

Wer Gefahr läuft dauerhaft oder langfristig auszufallen, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen.

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