Versichererchef spricht Klartext Stromausfall in Berlin: Wer entschädigt Selbstständige und Unternehmer?

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Plötzlich war der Strom weg und mit ihm der Geschäftsbetrieb. Der großflächige Stromausfall im Berliner Süden zeigt, wie verwundbar selbst zentrale Infrastrukturen sind. Für viele Unternehmen stellt sich jetzt eine entscheidende Frage: Wer kommt für die Schäden auf – und wo bleiben Betriebe auf ihren Verlusten sitzen?

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Nachtaufnahme des Heizkraftwerks Lichterfelde
Nachtaufnahme des Heizkraftwerks Lichterfelde. Bild: Emediacreation / Wikimedia Commons.

Bekennerschreiben: Linksextreme "Vulkangruppe" setzt Kabelbrücke in Lichterfelde in Brand

Am 3. Januar 2026 gegen ca. 06:00 Uhr ist im Berliner Südwesten ein Brand an einer Kabelbrücke über dem Teltowkanal in Lichterfelde ausgebrochen. Die Flammen beschädigten mehrere Hoch- und Mittelspannungskabel, die zur Zentrale des Kraftwerks Lichterfelde führen. Dadurch fiel in weiten Teilen von Steglitz-Zehlendorf, vor allem in den Ortsteilen Lichterfelde, Zehlendorf, Wannsee und Nikolassee, großflächig der Strom aus.

Kurz darauf veröffentlichte eine Gruppierung, die sich selbst "Vulkangruppe" nennt, ein Bekennerschreiben und reklamierte den Brandanschlag für sich. In dem Schreiben bezeichneten die Täter die Tat als "Akt der Notwehr" oder "gemeinwohlorientierte Aktion". Die Polizei stuft das Schreiben derzeit als plausibel bzw. echt ein, die Ermittlungen laufen unter anderem beim Staatsschutz.

Infolge der umfangreichen Schäden an den Transportkabeln kann der Strom nicht einfach per Schalter wiederhergestellt werden. Die Kabel müssen technisch ersetzt werden. Der Netzbetreiber Stromnetz Berlin arbeitet mit Hochdruck an der Reparatur. Teile der Versorgung wurden bereits wiederhergestellt, aber immer noch zehntausende Verbraucher sind betroffen. Der vollständige Wiederanschluss aller Haushalte und Gewerbekunden ist laut Betreiber für Donnerstagnachmittag, den 8. Januar 2026 geplant.

Wer ist vom Stromausfall betroffen?

Vom Stromausfall betroffen waren nicht nur private Haushalte, sondern in erheblichem Umfang auch Gewerbebetriebe und kritische Infrastruktur. Nach Angaben des Netzbetreibers Stromnetz Berlin waren zeitweise rund 45.000 bis 50.000 Haushalte im Berliner Südwesten ohne Strom. Auch öffentliche Einrichtungen und systemrelevante Bereiche waren beeinträchtigt: Schulen und Kitas mussten schließen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser auf Notstromaggregate umstellen. Der öffentliche Nahverkehr, insbesondere einzelne S-Bahn-Abschnitte, war ebenfalls zeitweise gestört.

Zusätzlich verloren etwa 2.200 Gewerbekunden ihre Stromversorgung – darunter Einzelhändler, Handwerksbetriebe, Gastronomiebetriebe, Arztpraxen und Dienstleister. Für viele Unternehmen bedeutete der Ausfall nicht nur organisatorische Probleme, sondern einen vollständigen Stillstand des Geschäftsbetriebs.

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Schäden in Millionenhöhe

Der großflächige Stromausfall im Berliner Südwesten hat auch deutliche wirtschaftliche Auswirkungen. Nach Angaben der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) rechnen Unternehmen mit "Schäden in Millionenhöhe", insbesondere wegen beschädigter Anlagen und Maschinen sowie durch Umsatzausfälle, die infolge der Stromunterbrechung entstanden sind. Die Verbandsleitung bezeichnete die Belastungen für Betriebe als "extrem" und forderte bessere Schutz- und Krisenkonzepte für kritische Infrastrukturen.

Konkret fielen in der Zeit ohne Strom in vielen Betrieben Produktion, Serviceprozesse und Kundenverkehr aus. Besonders betroffen sind Branchen, die stark auf durchgehende Stromversorgung angewiesen sind – etwa Lebensmittelhandel, Gastronomie, Produktion und medizinische Dienstleistungen. Die Gesamtkosten eines langandauernden Stromausfalls gehen über direkte Schäden hinaus: Produktionsausfall, entgangene Aufträge, Verlust von Arbeitszeit und zusätzliche Betriebskosten (z. B. Notstrombetrieb, Ersatzlogistik) summieren sich schnell. Studien zu ähnlichen Ereignissen zeigen, dass die Kosten eines Stromausfalls pro Stunde und betroffener Branche stark variieren und allein in der industriellen Produktion viele Tausend bis Hunderttausende Euro erreichen können.

Wer zahlt bei Schäden für Gewerbe?

Der Stromausfall im Berliner Süden wirft für viele Gewerbetreibende eine zentrale Frage auf: Wer kommt für die entstandenen Schäden auf? Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), erklärt: "Stromausfälle wie jetzt in Berlin zeigen, wie verletzlich unsere Infrastruktur ist. Versicherungen können viele Schäden auffangen, aber eben nicht alle".

Nach Angaben des GDV haben die Versicherer angekündigt, versicherte Schäden bei Betrieben zügig zu regulieren. Für Gewerbetreibende sind dabei vor allem klassische Sach- und Folgeschäden relevant. Dazu zählen insbesondere Sachschäden an Gebäuden, technischen Anlagen oder Maschinen, die unmittelbar durch den Stromausfall oder beim Wiederanlaufen der Energieversorgung entstehen. Typische Beispiele sind defekte Steuerungen, beschädigte Elektronik oder Produktionsanlagen, die nach dem Wiedereinschalten ausfallen.

Auch Einbruchdiebstähle können versichert sein, sofern sicherungstechnische Anlagen (etwa Alarmanlagen oder elektronische Schließsysteme) aufgrund des Stromausfalls außer Funktion waren. Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende Einbruchdiebstahlversicherung besteht und der Schaden kausal auf den Ausfall zurückzuführen ist.

Fallen zudem Cloud-Dienste, Server oder externe IT-Dienstleister aus, können zentrale Geschäftsprozesse vollständig zum Erliegen kommen – selbst dann, wenn vor Ort bereits wieder Strom verfügbar ist. Bestimmte Cyberversicherungen können solche Schäden abdecken, etwa bei IT- und Systemausfällen oder bei Betriebsunterbrechungen infolge externer Dienstleister. Allerdings gilt auch hier: Eine pauschale Deckung gibt es nicht. Maßgeblich ist stets der individuell vereinbarte Versicherungsumfang.

Für viele Betriebe besonders relevant ist zudem der Verderb von Kühl- und Tiefkühlware. Dieser Schaden wird jedoch nur ersetzt, wenn eine entsprechende Deckung vereinbart wurde. Das betrifft vor allem Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft, etwa Supermärkte, Gastronomiebetriebe, Bäckereien oder Catering-Firmen.

Umsatzausfälle meist nicht automatisch abgesichert

Problematisch wird es bei reinen Umsatzausfällen, also entgangenem Gewinn ohne begleitenden Sachschaden. Diese sind in der Regel nicht automatisch versichert. Hier kommt es auf den konkreten Versicherungsvertrag an. Relevant kann sein, ob sogenannte „unbenannte Gefahren“ mitversichert sind. Ein Baustein, der meist nur in höherwertigen Tarifen enthalten ist. 

Ob ein Unternehmen für Stillstand und Ertragsverluste entschädigt wird, hängt maßgeblich davon ab, ob überhaupt eine Betriebsunterbrechungsversicherung besteht. Nur wenn diese abgeschlossen wurde, kann ein Unterbrechungsschaden ersetzt werden, etwa wenn Produktion, Verkauf oder Dienstleistungen aufgrund des Stromausfalls nicht möglich waren.

In einzelnen Branchen existieren zudem Spezialdeckungen, etwa für den Ausfall öffentlicher Stromversorgung oder für besonders sensible Produktionsprozesse. Auch Maschinen und eigene technische Infrastruktur, die zwingend auf Strom angewiesen sind, können gezielt abgesichert werden.

Kommt es zu Schäden, rät Jan-Christoph Roß, Versicherungsexperte und Geschäftsführer der Roß Perspektiven Management GmbH, zu folgendem Vorgehen: "Essenziell sind immer eine zeitnahe Meldung an die Versicherung sowie eine möglichst umfassende Dokumentation der Schäden und Sachverhalte. Wichtig: Ohne Rückmeldung der Versicherung sollte jedoch keinesfalls schon eine Reparatur beauftragt werden. Eine Eindämmung des Schadens ist allerdings immer richtig, wie z.B. Stecker aus der Steckdose, Gefriergut sichern oder Ähnliches".

Diese Versicherungen sind für Unternehmer wichtig

Der GDV betont, dass Versicherungen nicht alle Folgen eines Stromausfalls abdecken können. Deshalb ist es für Unternehmer entscheidend, gemeinsam mit einem Berater mögliche Schadensszenarien zu analysieren. Wer als Gewerbetreibender vorbereitet sein will, sollte seine Versicherungen prüfen und gegebenenfalls nachschärfen. Die folgenden Versicherungen sind für Unternehmer sinnvoll:

  • Gewerbliche SachversicherungSie schützt Gebäude, Maschinen, technische Anlagen und Betriebseinrichtungen vor Schäden, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder technische Defekte.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Diese Versicherung sichert Erträge ab, wenn der Geschäftsbetrieb infolge eines versicherten Schadens ganz oder teilweise stillsteht. Erstattet werden können fortlaufende Kosten, Löhne und entgangene Gewinne für die Dauer der Unterbrechung.
  • Einbruchdiebstahlversicherung: Sie übernimmt Schäden und Verluste durch Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus im Zusammenhang mit einem Einbruch, sofern die entsprechenden Voraussetzungen im Vertrag erfüllt sind.
  • Verderbs- oder Kühlgutversicherung: Besonders relevant für Betriebe der Lebensmittelwirtschaft: Sie deckt Schäden an verderblichen Waren ab, etwa wenn Kühl- oder Tiefkühlketten unterbrochen werden.
  • Maschinen- und Elektronikversicherung: Diese Policen sichern technische Anlagen, Produktionsmaschinen sowie elektronische Geräte und IT-Hardware gegen unvorhergesehene Schäden ab, etwa durch Bedienfehler, Kurzschluss oder technische Störungen.
  • Cyberversicherung: Sie kann Schäden durch IT- und Systemausfälle, Datenverluste oder Angriffe auf digitale Infrastruktur abdecken. Je nach Ausgestaltung sind auch Betriebsunterbrechungen oder Abhängigkeiten von externen IT-Dienstleistern mitversichert.

Doch Vorsicht : "Im Kleingedruckten sind mögliche Ausschlüsse z.B. auch wegen Terror, innerer Unruhe oder Krieg zu beachten sowie zu schauen, ob die sogenannten unbenannten Gefahren auch mitversichert sind", so Roß. 

Unser Versicherungs-Check gibt in wenigen Minuten einen Überblick darüber, welche Versicherungen für Selbstständige und Unternehmer sinnvoll sind. Wer noch offene Fragen hat oder sich beraten lassen möchte, kann an unserem kostenlosen Webinar zum Thema Versicherungsschutz teilnehmen.

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