Maschinenbruchversicherung für stationäre und fahrbare Maschinen

Die Maschinenbruchversicherung ist ein unverzichtbares Instrument für Unternehmen, die auf teure Maschinen und Anlagen angewiesen sind. Als Gewerbeversicherung schützt die Maschinenbruchversicherung vor den finanziellen Folgen von Schäden, die etwa durch Bedienungsfehler oder äußere Einwirkungen entstehen.

Erfahren Sie alle relevanten Informationen rund um die Leistungen dieser Versicherung und wer eine Maschinenbruchversicherung abschließen sollte.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Maschinenbruchversicherung ist eine Versicherung zum Schutz von stationären Anlagen und mobilen Maschinen.
  • Für Unternehmen in Produktion, Bauwesen und Landwirtschaft ist diese Versicherung zu empfehlen.
  • Die Versicherung leistet bei Bedienungsfehlern, technischem Versagen oder äußeren Einflüssen.
  • Die Kosten variieren je nach Deckungsumfang sowie Wert und Art der Maschinen.

  | Was ist eine Maschinenbruchversicherung?

Die Maschinenbruchversicherung, auch Maschinenversicherung genannt, sichert Maschinen und Anlagen gegenüber Schäden ab. Es handelt sich dabei um eine Gewerbe-Sachversicherung, wie auch die Inhaltsversicherung und die Elektronikversicherung.

Viele Versicherer unterscheiden in Maschinenbruchversicherungen für fahrbare Maschinen und in Maschinenbruchversicherungen für stationäre Anlagen.

Fahrbare Maschinen sind unter anderem:

  • Baumaschinen wie Bagger und Kräne
  • Ernte- und Landmaschinen
  • Hubwagen

Stationäre Anlagen sind beispielsweise:

  • Sägemaschinen
  • Drehmaschinen
  • Druckanlagen

  | Wer braucht eine Maschinenbruchversicherung?

Eine Maschinenversicherung ist für Unternehmen relevant, die in hohem Maße von stationären und fahrbaren Maschinen abhängig sind. Deren Ersatz könnte im Schadensfall ohne Versicherungsschutz existenzbedrohende Mehrausgaben bedeuten.

Unternehmen der folgenden Branchen sollten darum eine Maschinenbruchversicherung in Betracht ziehen: 

  • Baugewerbe: Baumaschinen wie Bagger, Kräne, Betonmischer usw. sind wesentlich für den reibungslosen Ablauf von Bauvorhaben. Defekte an diesen Maschinen können zu erheblichen Kosten und Verzögerungen führen.
  • Landwirtschaft: Landwirtschaftsmaschinen wie Traktoren, Erntemaschinen und Bewässerungssysteme sind teuer und ihre Ausfälle können die landwirtschaftliche Produktion stark beeinträchtigen.
  • Produktion und Herstellung: Firmen, die Maschinen zur Herstellung von Waren verwenden, sind besonders anfällig für Maschinenausfälle. Ein Ausfall kann die Produktion stoppen oder verlangsamen, was zu erheblichen Einkommensverlusten führen kann.
  • Transport- und Logistikunternehmen: Unternehmen, die Förderbänder, Hebezeuge oder andere spezialisierte Maschinen verwenden, sind ebenfalls stark von der Funktionalität dieser Anlagen abhängig.

Schadensbeispiele für Maschinenbruchversicherung

Bedienungsfehler: Ein Mitarbeiter bedient eine spezielle Druckmaschine fehlerhaft. Er nimmt falsche Einstellungen vor, die zum Überhitzen und letztlich zum Motorschaden führen. Die Reparatur des Motors sowie der Ausfall der Maschine können durch die Maschinenbruchversicherung abgedeckt werden.

Materialfehler: In einer Produktionsanlage führt ein verborgener Materialfehler zu einem Problem. Dieser Fehler befindet sich in einer Pumpe und verursacht einen Riss im Gehäuse. Dadurch fällt die Pumpe komplett aus. Die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur der beschädigten Teile übernimmt die Maschinenbruchversicherung.

Elektrischer Kurzschluss: Ein Kurzschluss in der Steuerungselektronik einer Fräsmaschine verursacht einen erheblichen Schaden an der Elektronik und den Steuerkomponenten der Maschine. Die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitszeit zur Reparatur sind durch die Maschinenbruchversicherung gedeckt.

Individuelles Risiko einschätzen

Grundsätzlich helfen die folgenden Fragen bei der Einschätzung, ob eine Maschinenbruchversicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist:

  1. Wert der Maschinen: Würde der Ersatz oder die Reparatur Ihrer Maschinen hohe Kosten verursachen?
  2. Betriebsstillstand: Wie stark würde der Ausfall einer Maschine den Betrieb Ihres Unternehmens beeinträchtigen?
  3. Verfügbarkeit von Ersatzteilen: Könnte die Reparatur oder der Ersatz Ihrer Maschinen längere Zeit in Anspruch nehmen und somit den Betriebsstillstand verlängern?
  4. Alter und Zustand der Maschinen: Sind Ihre Maschinen bereits älter und anfällig für Ausfälle?
  5. Häufigkeit und Risiko von Maschinenausfällen: Ist in Ihrer Branche bzw. bei der Art der Nutzung Ihrer Maschinen mit Ausfällen zu rechnen? 

Wenn Sie die Mehrheit dieser Fragen mit Ja beantworten können, sollten Sie Ihr Unternehmen durch eine Maschinenbruchversicherung absichern.

Kostenfreier Versicherungscheck

  | Leistungen und Deckungsumfang der Maschinenbruchversicherung

Die Maschinenbruchversicherung leistet bei Teil- und Totalschäden die Kosten für:

  • Reparatur
  • Neu- oder Leihgeräte
  • Leasingraten für Ersatzgeräte

Die Maschinenbruchversicherung zahlt die Kosten, die für eine Reparatur notwendig sind. Ist eine Reparatur nicht möglich, erstattet die Versicherung den Wert der Maschine. Je nach Art und Alter der Maschine wird dabei entweder der Neu- oder der Zeitwert erstattet. Der Zeitwert ist der Wert einer technisch vergleichbaren, funktionstüchtigen Maschine gleichen Alters.

Bei stationäre Maschinen wird in den ersten zwei Jahren nach Neuanschaffung der Anlage der Neuwert erstattet. Danach erfolgt die Erstattung des Zeitwerts, was mindestens 50 % des Neuwerts sind.

Bei fahrbaren Maschinen wird im ersten Jahr nach Anschaffung der Neuwert gedeckt. Ab dem zweiten Jahr wird der Zeitwert erstattet, welcher auch bei fahrbaren Maschinen mindestens 50 % des Neuwerts ausmacht. 

Im Deckungsumfang der Maschinenbruchversicherung sind folgende Schäden versichert, die durch folgende Ursachen entstehen:

  • Bedienungsfehler
  • Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter
  • Kurzschluss und Überspannung
  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Fehlerhafte Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  • Flüssigkeitseinwirkung

Fahrbare Maschinen sind zusätzlich abgesichert gegen:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Naturgewalten
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub

Nicht Teil des Deckungsumfangs und somit nicht versichert durch eine Maschinenbruchversicherung sind:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Abnutzung
  • Mängel, die vor Vertragsbeginn aufgetreten sind,
  • Politische/gesellschaftliche Ursachen wie innere Unruhen, Krieg
  • Kernenergie

Versicherbare Maschinen

Die folgenden Maschinen und Anlagen können über eine Maschinenbruchversicherung abgesichert werden:

Fahrbare Maschinen

  • Baumaschinen
  • Ernte- und Landmaschinen
  • Hubarbeitsgeräte
  • Bohr-, Misch- und Pumpgeräte
  • Kompressoren
  • und weitere

Stationäre Anlagen

  • Druckanlagen
  • CNC-Drehmaschinen
  • Sägemaschinen
  • Webmaschinen
  • Hebebühnen
  • Pumpen
  • und weitere

Maschinen, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern oder Personen genutzt werden, können nicht über die Maschinenbruchversicherung abgesichert werden. In diesen Fällen greift die gewerbliche Kfz-Versicherung.

  | Kosten der Maschinenbruchversicherung

Es ist nicht möglich, die Kosten für eine Maschinenbruchversicherung pauschal zu bestimmen. Sie hängen von zahlreichen Faktoren ab. Dazu zählen:

  • Deckungsumfang: Wird nur eine Maschine oder werden mehrere Maschinen versichert? Welche spezifischen Schäden oder Maschinen müssen für Ihren Betrieb versichert werden?
  • Wert der Maschinen: Der Beitrag der Maschinenbruchversicherung berücksichtigt insbesondere den Neuwert der versicherten Maschinen. Höherwertige Maschinen führen in der Regel zu höheren Prämien. Das liegt an den hohen Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten dieser.
  • Art der Maschinen: Besonders störanfällige oder reparaturintensive Maschinen ziehen höhere Versicherungsprämien nach sich.
  • Deckungssumme: Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, der im Schadensfall ausgezahlt wird. Eine hohe Deckungssumme bedeutet eine höhere Prämie. Wichtig bei der Festlegung der Deckungssumme: Diese sollte potenzielle Schäden ausreichend kompensieren können. Anderenfalls besteht die Gefahr einer Unterversicherung, welche wiederum einen unzureichenden Versicherungsschutz bedeutet.
  • Vertragslaufzeit: Längere Vertragslaufzeiten können die Kosten für die Versicherungsprämien senken, da Versicherungsunternehmen oft Rabatte für langfristige Verträge anbieten. Dies liegt an der längeren Kundenbindung, von der auch die Versicherer profitieren.
  • Selbstbeteiligung: Bei der Maschinenbruchversicherung wollen viele Versicherer eine Mindest-Selbstbeteiligung pro versicherte Anlage bzw. Maschine. Üblich ist eine Mindest-Selbstbeteiligung von 250 bis 500 Euro je Schadensfall. Je höher die Selbstbeteiligung, die Summe, die der Versicherte im Schadensfall selbst trägt, desto geringer die Beitragszahlungen.

Eine Beratung durch einen Versicherungsexperten hilft bei der Wahl der passenden Maschinenbruchversicherung zu einem angemessenen Preis.

Versicherungsbedarf ermitteln

Pflichten des Versicherungsnehmers

Damit die Maschinenbruchversicherung im Schadensfall zahlt, müssen die versicherten Geräte sorgfältig bedient und regelmäßig gewartet werden.

Weiterhin dürfen die verwendeten Geräte nur für den Zweck verwendet werden, für den sie vorgesehen sind.

Eine weitere Pflicht des Versicherungsnehmers ist es, die Versicherung über Änderungen in Kenntnis zu setzen. Dies ist etwa der Fall, wenn neue Maschinen angeschafft und abgesichert werden sollen. Dies ändert nicht nur die Kosten, sondern eventuell auch den notwendigen Deckungsumfang. 

  | Hinweise zum Abschluss einer Maschinenbruchversicherung

Wenn Sie sich für eine Maschinenbruchversicherung entscheiden, prüfen Sie diese sorgfältig. Stellen Sie vor der Vertragsunterzeichnung sicher, dass sie Ihren Anforderungen entspricht. Um dies zu überprüfen, helfen die folgenden Fragen:

  1. Deckungsumfang: Sind alle relevanten Schadensarten und Risiken abgesichert? Sind alle Maschinen und Anlagen, die Sie versichern möchten, erfasst?
  2. Ausschlüsse: Sind die Ausschlüsse der gewählten Versicherung bekannt? Sind diese tragbar oder müssen Sie gegen Aufpreis etwas als Zusatzbaustein in den Deckungsumfang mitaufnehmen?
  3. Selbstbeteiligung: Können Sie die geforderte Selbstbeteiligung zahlen oder wollen Sie diese sogar noch höher ansetzen, um die Beitragszahlungen zu reduzieren? Wichtig: Achten Sie hierbei darauf, dass Sie sich die Selbstbeteiligung im Schadensfall tatsächlich leisten können müssen.
  4. Versicherungssumme: Spiegelt die Versicherungssumme den Wert der Maschinen wider? 
  5. Neuwert oder Zeitwert: Entschädigt die Versicherung auf Neuwert- oder Zeitwertbasis? 
  6. Verpflichtungen: Kennen Sie die Forderungen der Versicherung bzgl. der Instandhaltung der versicherten Maschinen? Anderenfalls könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein.
  7. Flexibilität: Können im Laufe der Zeit Anpassungen am Vertrag vorgenommen werden? Etwa bei Neuanschaffungen oder veränderten Risiken?

Eine Beratung durch einen Versicherungsexperten hilft bei der Wahl der Maschinenbruchversicherung, die Ihr Unternehmen passgenau absichert.

Versicherungsbedarf checken

  | Weitere relevante Versicherungen für den Schutz von Maschinen

Neben der Maschinenbruchversicherung gibt es weitere relevante Versicherungen, die Maschinen und die damit verbundenen Risiken absichern können.

Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung: Wenn die Produktion eines Unternehmens durch den Ausfall von Maschinen zum Erliegen kommt, greift diese Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie deckt den entgangenen Gewinn und die betrieblichen Fixkosten ab. Auf diese Weise sichert die Ausfallversicherung die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung ab.

Montageversicherung: Diese Versicherung greift, wenn bei Montagearbeiten oder beim Probebetrieb von technischen Anlagen und Maschinen Schäden oder Verluste auftreten. Versicherte Ursachen sind unter anderem Materialfehler, Fahrlässigkeit sowie höhere Gewalt.

Bauleistungsversicherung: Diese Gewerbe-Sachversicherung schützt vor unvorhersehbaren Schäden während der Bauphase eines Projekts. Sie sichert ebenfalls Materialfehler, höhere Gewalt sowie Fahrlässigkeit und Vandalismus als Ursachen ab. Versichert sind neben den eingesetzten Maschinen auch Baustoffe sowie das Bauwerk selbst.

Kaskoversicherung: Die Kaskoversicherung ist Teil der Kfz-Versicherung bzw. der Flottenversicherung, die auch für Baumaschinen und andere mobile Geräte abgeschlossen werden kann. Sie bietet Schutz bei Unfällen, Diebstahl, Brand oder Naturkatastrophen.

Kostenfreier Versicherungscheck

  | Unser Fazit

Die Maschinenbruchversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Schadens an technischen Anlagen oder Maschinen. Ursachen können Bedienungsfehler, technische Defekte oder externe Einflüsse sein. Versichern lassen sich sowohl fahrbare als auch stationäre Maschinen. 

Gerade für Unternehmen in der Produktion, dem Bauwesen oder der Landwirtschaft kann ein Maschinenausfall anderenfalls gravierende finanzielle Einbußen bedeuten.

Die Maschinenbruchversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen und Neubeschaffungen. Die Kosten für den Versicherungsbeitrag setzen sich aus Faktoren wie dem Deckungsumfang, dem Wert der Maschinen und der Höhe der Selbstbeteiligung zusammen. Eine Mindest-Selbstbeteiligung ist immer zu zahlen. 

Unternehmen sollten einen Versicherungsexperten bei der Wahl der passenden Versicherung für den Schutz Ihrer Maschinen zurate ziehen.

Kostenfreier Versicherungscheck
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.