Höhere Steuerzinsen, digitale Bescheide Jahressteuergesetz 2026: Änderungen für Selbstständige

Sammelgesetz statt Reform: Was das Kabinett beschlossen hat
Hinter dem Jahressteuergesetz 2026 steht ein klassisches Sammelgesetz: eine Vielzahl thematisch eigenständiger Einzelmaßnahmen, verteilt über nahezu alle zentralen Steuergesetze von der Einkommensteuer über die Umsatzsteuer bis zur Abgabenordnung.
Große strukturelle Reformen enthält der Entwurf nicht. Genau deshalb rutschen die Änderungen, die im Betriebsalltag ankommen, leicht durch.
Vorgelegt hat den Entwurf das Bundesfinanzministerium. Zunächst am 19. Mai als Referentenentwurf, zu dem die Verbände bis zum 12. Juni Stellung nehmen konnten.
Am 12. August passierte er das Kabinett. Als Gründe nennt die Bundesregierung Bürokratierückbau, Digitalisierung und die Verhinderung unrechtmäßiger Steuergestaltungen. Dazu Anpassungen an EU-Recht sowie an Urteile des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.
Für Betriebe zählen vor allem vier Punkte: teurere Steuerzinsen, der elektronische Steuerbescheid, ein höherer Deckel bei der Forschungszulage und weniger Papierkram bei Lizenzzahlungen ins Ausland. Die meisten Regelungen sollen zum 1. Januar 2027 greifen. Wer erst im Frühjahr 2027 reagiert, hat den Umstellungszeitpunkt bereits verpasst.
Steuernachzahlungen werden ab 2027 doppelt so teuer
Der Zinssatz der Abgabenordnung soll ab 2027 von 0,15 auf 0,3 % je vollem Monat steigen, also von 1,8 auf 3,6 % im Jahr. Wer nach Ablauf der Karenzzeit Steuern nachzahlt, trägt für jedes Jahr Verzögerung damit die doppelte Zinslast. Betriebe, die für 2026 mit einer hohen Nachzahlung rechnen, planen den Betrag besser schon jetzt in die Liquidität für 2027 ein.
Wer die Erklärung früh einreicht und die Vorauszahlungen realistisch ansetzt, drückt die Zinslast am wirksamsten. Umgekehrt klettern auch die Erstattungszinsen auf 3,6 %. wer dem Finanzamt lange zu viel überlassen hat, bekommt entsprechend mehr zurück. Die Bundesregierung begründet die Anhebung mit dem deutlich gestiegenen Basiszinssatz und höheren Kreditzinsen.
Unsere Partner-EmpfehlungenSteuerbescheid landet ab 2027 im ELSTER-Konto
Ab dem 1. Januar 2027 sollen bestimmte Steuerbescheide und Schreiben – genannt werden etwa der Einkommensteuerbescheid und die Entscheidung über einen Einspruch – grundsätzlich elektronisch zugehen, sobald ein aktives ELSTER-Nutzerkonto besteht. Eine ausdrückliche Einwilligung ist dafür nicht mehr nötig. Wer weiter Papier will, muss die postalische Bekanntgabe künftig aktiv über das ELSTER-Konto beantragen.
Für Betriebe verschiebt sich damit eine Zuständigkeit: Das ELSTER-Postfach wird zum Briefkasten, in den regelmäßig jemand schauen muss.
Das Finanzamt informiert per E-Mail, sobald ein Bescheid bereitliegt, die hinterlegte Adresse muss also verlässlich gelesen werden. Wer die Erklärung an eine Kanzlei gibt, klärt vorab, wer den Abruf und die Einspruchsfrist überwacht.
Forschungszulage: Deckel steigt von 15 auf 25 Millionen Euro
Bisher darf die Summe der staatlichen Beihilfen je Unternehmen und Forschungsvorhaben 15 Mio. Euro nicht übersteigen. Der Entwurf hebt die Grenze auf 25 Mio. Euro an und schöpft damit aus, was das europäische Beihilferecht erlaubt. Unternehmen mit langlaufenden Vorhaben, die am alten Deckel hingen, können ihre Förderplanung neu durchrechnen.
Dazu kommt eine eigene Ablaufhemmung für die Forschungszulage. Bisher konnte die Festsetzungsfrist ablaufen, bevor das Bescheinigungsverfahren abgeschlossen war. Der Anspruch war dann faktisch verloren. Künftig soll die Festsetzung auch dann noch erfolgen, wenn sich die Bescheinigung über die reguläre Frist hinauszieht.
Lizenzen aus dem Ausland: Freigrenze springt auf 100.000 €
Wer Rechte aus dem Ausland nutzt (Bildrechte einer ausländischen Agentur etwa oder überlassene Lizenzen) muss auf die Vergütung grundsätzlich Steuern einbehalten. Bis zu einer Freigrenze von bisher 10.000 € kann der Zahlende unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten, ohne vorab eine Freistellungsbescheinigung einzuholen. Diese Grenze soll auf 100.000 € steigen.
Für Agenturen, Verlage und Softwarehäuser entfällt damit in vielen Fällen der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Steueranmeldung bleibt aber Pflicht, Nachprüfungen sind weiter möglich. Greifen soll die neue Freigrenze für Vergütungen, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen.
Wo Handwerk und Steuerberater beim JStG 2026 nachbessern wollen
Der Kabinettsbeschluss ist der Startschuss, nicht das Ergebnis: Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind bei Jahressteuergesetzen die Regel.
Weil die Kernregelungen zum 1. Januar 2027 greifen sollen, muss das Verfahren bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Die Zahlen im Entwurf sind also noch nicht in Stein gemeißelt, die Umstellungsarbeit im Betrieb aber schon planbar.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks trägt das Paket nicht geschlossen mit. Generalsekretär Holger Schwannecke begrüßt zwar die neue gesetzliche Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken, weil sie Investitionen in Lager, Werkstätten und Betriebsgebäude rechtssicherer macht.
An anderer Stelle sieht der Verband dagegen verdeckten Bürokratieaufbau: Die geplante Neudefinition des Grundlohns zwinge Betriebe, Lohnabrechnung, IT-Systeme und Arbeitsverträge umzustellen und entwerte die Entgeltumwandlung für Schichtarbeiter.
Auch die steuerberatenden Berufe fordern Nachbesserungen. Die Bundessteuerberaterkammer will die Zinsanhebung zum Anlass für eine grundsätzliche Reform der Zinsregelungen nehmen und nennt die geplanten Regeln zum KI-Einsatz der Finanzverwaltung "deutlich zu weitreichend, nicht ausreichend konturiert und vielfach zu unbestimmt". Der Deutsche Steuerberaterverband hält dem Entwurf vor, in wirtschaftlich angespannter Lage keine spürbaren strukturellen Entlastungen für Unternehmen zu liefern.
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Quellen:
Bundesfinanzministerium: Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026
Bundessteuerberaterkammer: Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)
DATEV magazin: DStV nimmt Stellung zum Jahressteuergesetz 2026
Deutsche Handwerks Zeitung: Jahressteuergesetz 2026: Erleichterung oder neue Bürokratie?
PwC: Update: BMF veröffentlicht Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026