HH: Corona-Hilfe für innovative Start-ups

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Corona-Spezial

Hamburg bezuschusst Unternehmen mit der Soforthilfe HCS sowie zusätzlich wachstumsorientierte, innovative Start-ups mit dem Zusatzprogramm HCS InnoStartup. Wir informieren euch über die Konditionen und wo ihr Anträge stellen könnt.

 

soforthilfen hamburg 1200 Corona-Soforthilfen für Hamburger Start-ups beantragt ihr beim IFB Innovationsstarter. (Foto: Pixabay)

Welche Corona-Soforthilfen könnt ihr in Hamburg beantragen?

Die Stadt Hamburg vergibt rückzahlungsfreie Zuschüsse an Einzelunternehmer und kleine Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Informationen und den Antrag auf Soforthilfe findet ihr auf der Website der IFB.

Zusätzlich erhalten Start-ups in Hamburg einen pauschalen, bedingt zurückzuzahlenden Zuschuss im Rahmen des Spezialprogramms HCS InnoStartup. Euer Start-up muss nachweislich durch die Corona-Krise in eine existenzgefährdende Notlage geraten sein.

Diese Corona-Soforthilfen für innovative Start-ups gibt es in Hamburg:

  • 12.500 Euro (bei bis zu 2 Beschäftigten)
  • 25.000 Euro (bei bis zu 5 Beschäftigten)
  • 50.000 Euro (bei bis zu 10 Beschäftigten)
  • 100.000 Euro (bei bis zu 50 Beschäftigten)

Die Zahl der Beschäftigten errechnet sich über Vollzeitäquivalente. Geschäftsführende Gesellschafter werden mitgerechnet. Es gilt eure Mitarbeiterzahl bis zum 11.03.2020.

Antrag auf Soforthilfe Corona InnoStartup in Hamburg stellen

Diese Voraussetzungen müsst ihr für das Soforthilfe-Programm HCS InnoStartup erfüllen:

  • Euer Unternehmen trägt die Rechtsform der Kapitalgesellschaft
  • Eine zentrale Betriebsstätte oder der Unternehmenssitz befindet sich in Hamburg
  • Die Grundlage eures Geschäftsmodells ist eure eigene innovative Entwicklung
  • Ihr habt schon eine Förderung der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) bekommen
  • Ihr beschäftigt nicht mehr als 50 Mitarbeiter
  • Ihr habt vor dem 15.04.2020 eine staatliche Förderung (High-Tech Gründerfonds, EXIST, InnoFounder o. Ä.) oder Beteiligungskapital von mindestens 10.000 Euro erhalten
  • Euer Unternehmen befindet sich zu über 50 Prozent in eurem Besitz (unter bestimmten Ausnahmen: Investmentvehikel)
  • Die Unternehmensgründung ist nicht länger als 8 Jahre her (Stichtag: 15.04.2020)

Passt? Dann Antrag stellen

  • Antragsformular bis 31.5. ausfüllen (zum Antrag).
  • Liquiditätsplanung beifügen
  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug beifügen
  • Nachweis zu Förderung bzw. Beteiligungskapital anfügen
  • Gesellschafterliste mit Gesellschafteranteilen beifügen
  • Kopie des Bewilligungsbescheides zur HCS (Hamburger Corona Soforthilfe) beifügen
  • Unterschriebenes Formular und alle genannten Unterlagen in einer PDF-Datei gebündelt an coronawhatever@innovationsstarter.com mailen

So funktioniert die Rückzahlung des HCS InnoStartup-Programms

Ihr müsst den Zuschuss dann zurückzahlen, wenn ihr euren Status als kleines mittelständisches Unternehmen (KMU) innerhalb der nächsten zehn Jahre verliert. Im Zusammenhang mit der Soforthilfe-Förderung kann dies durch folgende Entwicklungen geschehen:

  • mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder Geschäftsanteile werden durch ein Nicht-KMU erworben

Exit:

  • Liquidation
  • Insolvenz
  • Verkauf von über 50 Prozent der Geschäftsanteile bzw. aller Geschäftsanteile
  • Euer Unternehmen befindet sich in einer Umwandlung (Umstrukturierung, Verschmelzung, Einbringung) mit dem Ergebnis, dass eure Gesellschafter weniger als 50 Prozent des Rechtsnachfolgers bzw. der übernehmenden Gesellschaften halten

Gelangt ihr in eine entsprechende Situation, müsst ihr den erhaltenen Zuschuss mit einer Zahlung begleichen. Hinzu kommen Zinsen mit einer Verzinsung von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Stichtag ist der Zeitpunkt, an dem euch die Förderung gewährt wurde.

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