Corona-Regeln der Bundesländer im Überblick

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Corona-Spezial

Der Lockdown mit Corona-Maßnahmen für Unternehmen dauert an, die Regierung unterstützt mit verlängertem Kurzarbeitergeld und Coronahilfen. Wir haben die wichtigsten Infos für Bund und Länder zusammengetragen.

soforthilfe corona bundeslaender 1200 Bund und Länder verschärfen die Corona-Maßnahmen mindestens bis Anfang März. (Foto: Unsplash)

  • Hinweis: Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde eine bundesweite Notbremse geschaffen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen somit bundeseinheitlich festgelegte, zusätzliche Maßnahmen. Bei einer Inzidenz von über 200 findet außerdem kein Präsenzunterricht mehr statt.

Wichtige allgemeine Infos

Auch wenn die einzelnen Bundesländer unterschiedlich mit der Corona-Lage umgehen, gibt es Gemeinsamkeiten, die wir hier auflisten.

  • Neue Regeln: Seit Mitte April gelten neue Corona-Regeln für Unternehmen.
  • Friseure dürfen öffnen: Seit dem 01. März dürfen Friseure wieder Kunden bedienen – unter strengen Hygieneauflagen und in den meisten Bundesländern Deutschlands mit Testpflicht.
  • Harter Lockdown: Die meisten Geschäfte in Deutschland sind geschlossen, einzelne Regionen und Städte wagen vorsichtige Öffnungen.
  • Bundesweite Inzidenzschwelle: Bundesländer, in denen die Inzidenz an Neuinfektionen über 100 auf 100.000 Einwohner steigt, müssen im Zuge der bundesweiten Notbremse strengere Maßnahmen ergreifen, darunter Ausgangssperren.
  • Kitas und Schulen: Ob und in welchem Umfang Betreuungs- und Bildungseinrichtungen geöffnet haben, ist von Bundesland zu Bundesland bislang sehr unterschiedlich. Grundsätzlich sollen Kitas und Schulen geöffnet bleiben, Personal und Schüler sollen sich 2x in der Woche testen lassen. In Ländern wie Hessen, in denen eine Testpflicht gilt, werden Personal und Kindern bzw. Schülern kostenlose Schnelltests zur Verfügung gestellt.
  • Coronahilfen: Der Bund stellt verschiedene Coronahilfen bereit, um Unternehmern, Soloselbstständigen und Freelancern durch die Krise zu helfen.
  • Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sollten auf ein Minimum reduziert werden, i. d. R. auf einen weiteren Haushalt, insgesamt maximal 5 Personen. Mitarbeiter können nach wie vor ins Büro, wenn der Arbeitgeber Schnelltests zur Verfügung stellt.
  • Kinderkrankengeld: Die Zahl der Kinderkrankentage wurde um 10 zusätzliche Tage pro Elternteil erhöht, Alleinerziehende erhalten 20 Tage mehr. Damit wird Eltern geholfen, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Schulschließungen zu Hause betreuen müssen.

Infos zu den einzelnen Bundesländern

Der Bund greift mit Maßnahmen ein, doch gibt es Abstufungen in den Bundesländern. Während das Saarland als Modellversuch die Öffnungen bestimmter Einrichtung wie Fitnessstudios gegen die Vorlage negativer Schnelltests vollzieht, bleiben andere Länder wie Sachsen-Anhalt im vergleichsweise harten Lockdown. Wir verlinken euch die offiziellen Anlaufstellen der Bundesländer für weitere Informationen.

Erfahrt hier, welche Corona-Maßnahmen für Unternehmen wichtig sind und wie ihr Coronahilfen beantragt. Hier gibt es Infos vom Anwalt zur Beantragung der Hilfen und Tipps zum Kurzarbeitergeld.

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