EXIST-Gründungsstipendium: Zuschuss für Gründung aus der Uni
Die Gründung aus der Universität bietet zahlreiche Vorteile. So kann der Existenzgründer und die -gründerin – sei es als Student:in, Absolvent:in oder wissenschaftliche Mitarbeiter:in – in der Regel die bestehende Infrastruktur der Hochschule nutzen. Zudem gibt es zahlreiche Initiativen und Förderprogramme, die Existenzgründer:innen aus der Universität unterstützen. Allerdings gilt auch für die Gründung aus der Universität, dass die Vorbereitung gewissenhaft durchgeführt und ein detaillierter Businessplan erstellt werden muss.
Als bundesweites Förderprogramm existiert das EXIST-Gründungsstipendium vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es wird durch den Europäischen Sozialfonds unterstützt.
Wer wird mit dem EXIST-Gründungsstipendium gefördert?
Das Gründungsstipendium unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, die eine wissensbasierte Gründungsidee umsetzen möchten. Das Studium sollte bereits zur Hälfte absolviert sein und der Abschluss von Absolventen und ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeitern darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Gründerteams dürfen aus drei Personen bestehen und werden im Falle, dass die Mehrheit aus Studierenden besteht, nur in Ausnahmefällen gefördert.
Das Gründungsvorhaben sollte innovativ und technologieorientiert sein. Gefördert werden mit EXIST Ideen aus dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Ein Alleinstellungsmerkmal ist besonders wichtig für die Förderung im Rahmen von EXIST.
Doch nicht nur an der eigenen Hochschule kann man EXIST beantragen. Das EXIST-Gründungsstipendium ist offen für alle, die in Deutschland gründen und die Voraussetzungen erfüllen. Wo ein Hochschulabschluss erworben wurde, spielt folglich keine Rolle. 2015 hat EXIST mit den Berliner Hochschulen und der Universität Potsdam ein Modellprojekt namens „EXIST Startup Germany" gestartet, das Gründer aus Israel nach Deutschland explizit einlädt, um die Deutsche Gründungslandschaft als Option für sich kennenzulernen.
Die wichtigsten Zahlen und Fakten des EXIST-Gründungsstipendiums haben wir in dieser Infografik für Sie übersichtlich dargestellt.
Wie wird durch das EXIST-Gründungsstipendium gefördert?
Es gelten folgende Förderhöhen beim EXIST-Gründungsstipendium:
- Promovierte Stipendiaten erhalten von EXIST 3.000 Euro im Monat.
- Hochschulabsolventen erhalten 2.500 Euro im Monat.
- Technische Mitarbeiter erhalten 2.000 Euro pro Monat durch EXIST.
- Studierende können monatlich 1.000 Euro beantragen.
Gibt es unterhaltspflichtige Kinder, wird auch ein Kinderzuschlag in Höhe von 150 Euro pro Monat durch das EXIST-Gründungsstipendium gewährt. Die Projektlaufzeit kann einmalig um drei Monate inkl. Stipendiums-Fortzahlung verlängert werden, wenn ein Teammitglied in der Zeit ein Kind bekommt.
Zudem trägt das EXIST Gründungsstipendium auch Sachkosten:
- Bis 10.000 Euro bei Einzelgründungen,
- bei Teamgründungen können es sogar bis zu 30.000 Euro sein.
Darüber hinaus können für Coachings, Qualifizierungsmaßnahmen und Gründungsberatungen weitere 5.000 Euro gewährt werden. Im Rahmen der Coachings können Kurse zu Themen wie Öffentlichkeitsarbeit, Haftung, Unternehmensführung, Risikomanagement, Betriebswirtschaft, Internetrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Rechtsberatung oder Rhetorikkurse für Unternehmer besucht werden.
Neuerungen durch die neue Förderrichtlinie aus April 2023:
- diverses Gründungsteam: Die Summe erhöht sich um 2.500 Euro, wenn das Gründungsteam divers (unterschiedliche Geschlechterverteilung und Nationalität) aufgestellt ist.
- Mentorin: Wird eine Mentorin für die fachliche Betreuung gewonnen, erhöht sich die Summe um 2.500 Euro.
In nachfolgendem Video werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für das EXIST-Gründungsstipendium erklärt.
Was muss für das EXIST-Gründungsstipendium geleistet werden?
Die Hochschule muss in das Gründernetzwerk eingebunden sein und stellt den Gründern einen Mentoren sowie einen Arbeitsplatz unter Garantie der kostenfreien Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung. Subventionierte Gründer absolvieren die Qualifizierungsmaßnahmen besuchen diverse Seminare, um nach fünf Monaten die ersten Ergebnisse zum Businessplan präsentieren zu können. Die Teilnahme an einem Seminar zum Thema Gründerpersönlichkeit ist übrigens Pflicht. Nach weiteren fünf Monaten muss der Businessplan vollständig vorliegen.
Wer beantragt das EXIST-Gründungsstipendium?
Staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können jederzeit einen Antrag stellen. An der Vorbereitung des Antrags sind aber sowohl die Gründer:innen als auch die Hochschule gleichermaßen beteiligt. Folgende Aufgaben müssen erledigt werden:
- Der Hochschulgründer oder -gründerin reicht bei der Hochschule sein Ideenpapier ein.
- Die Gründer:innen müssen einen Mentor aus der Hochschule benennen, der die Betreuung übernimmt.
- Das zuständige Gründernetzwerk vermittelt einen Coach, der die Gründer:innen begleitet.
- Die Einbettung in ein Gründungsnetzwerk muss durch die Hochschule nachgewiesen werden.
- Die Gründer:innen müssen ein Beratungsgespräch durch die Gründungsinitiative der jeweiligen Hochschule wahrgenommen haben.
- Die Hochschule leitet den Antrag an den Projektträger Jülich PTJ weiter.
Mit der Abwicklung des EXIST-Gründungsstipendiums hat das BMWi seinen Projektträger beauftragt. Die eingegangenen Anträge werden gemäß den Anforderungen bewertet. Auf Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Danach werden die Hochschule und die Gründer vom PTJ über die Bewilligung informiert. Die Mittel werden direkt an die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung ausgezahlt.
Was ist noch beim EXIST-Gründungsstipendium zu beachten?
Die Gründung des Unternehmens kann während der Förderung durch das Gründungsstipendium erfolgen, sollte allerdings nicht zu Beginn stehen. Im Fokus des Programms steht die Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans. Im Falle einer Förderung durch das EXIST-Gründungsstipendium darf kein anderes Stipendium, Beschäftigungsverhältnis oder Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts bestehen. Dazu zählt ebenso, dass keine entgeltlichen Nebentätigkeiten von mehr als fünf Wochenstunden ausgeübt werden.
- Zudem ist das EXIST-Gründungsstipendium nicht steuerfrei und verpflichtet somit den Stipendiaten zur eigenverantwortlichen Abführung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
EXIST-Forschungstransfer für wachstumsstarke Gründungen
Neben dem EXIST-Gründungsstipendium gibt es noch zwei weitere Programmlinien von EXIST: Den Forschungstransfer und die Gründerkultur. Beim EXIST-Forschungstransfer werden Gründer:innenteams unterstützt, die sich mit einer technisch besonders risikoreichen und aufwendigen Entwicklungsarbeit aus der Hochschule selbstständig machen wollen. Ziel ist es, junge wachstumsstarke Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich zu fördern.
Im Idealfall handelt es sich um Technologiebereiche mit relativ langen Entwicklungszeiten wie z. B. die Energie-, Umwelt-, Bio- und optische Technologie, die Material-, Mikrosystem- und Medizintechnik sowie Teile der Informations- und Kommunikationstechnologien.
Die Förderung umfasst hier zwei Förderphasen. In Förderphase I stehen bis zu 250.000 Euro an Sachmitteln für die Vorbereitung der Gründung zur Verfügung. In Förderphase II wird ein höherer Gründungszuschuss von bis zu 180.000 Euro gewährt, da sich das Team hier nun kurz nach der Gründung des innovativen Hightech-Unternehmens befindet.
EXIST-Gründungskultur bietet Unterstützung für Hochschulen
Die dritte Programmlinie, EXIST-Gründungskultur, soll an Hochschulen den Unternehmergeist vorantreiben. Nach Stand April 2016 werden 21 Projekte deutscher Hochschulen durch EXIST unterstützt, die sich im Wettbewerb „EXIST – Die Gründerhochschule" die Finanzierung gesichert haben, indem sie eine Strategie zur Gründungsförderung erstellt haben. Zu den Hochschulen zählen beispielsweise die Freie Universität Berlin, die Technische Universität München oder die Universität Kassel. Auch etwa in Freiburg, Oldenburg oder Jena und zahlreichen anderen Städten quer durch Deutschland gibt es entsprechende Einrichtungen.
Rund 45 Millionen Euro haben die Hochschulen durch EXIST seit 2010 erhalten (Stand: September 2015). Mit den Geldern wurden verschiedene Projekte, beispielsweise Anlaufstellen für Gründungsinteressierte sowie Beratungs- und Coachingangebote oder Events, erfolgreich umgesetzt.
Bei der Programmlinie EXIST-Gründungskultur geht es dabei allen voran darum, Hochschulen dabei zu unterstützen, den Unternehmergeist an der eigenen Hochschule zu fördern. Aktuell werden 22 Projekte deutscher Hochschulen durch EXIST finanziert, die sich im Wettbewerb „EXIST – Die Gründerhochschule” durchgesetzt haben. Dazu gehören beispielsweise die Freie Universität Berlin, die Technische Universität München oder die Universität Kassel. Diese haben sich mit einer Strategie zur Gründungsförderung erfolgreich beworben und unterstützen nun durch verschiedene Angebote die Gründungen aus der Hochschule.
Etwa 45 Millionen Euro haben die 22 Hochschulen hierfür seit 2010 erhalten und damit ihre Projekte, beispielsweise den Aufbau von Anlaufstellen für Gründungsinteressierte sowie Beratungs- und Coachingangebote oder Events, umgesetzt.