Steuerstundungen wegen Corona

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Corona-Spezial

Die Bundesregierung und die Bundesländer entlasten Unternehmen und Selbstständige mit Steuerstundungen. Erfahrt, für welche Steuern dies gilt und was ihr bei der Beantragung beachten müsst.

steuerstundungen 1200 Bürokratische Entlastung: Die Bundesregierung hat Steuerstundungen für Unternehmen beschlossen. (Foto: Unsplash)

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Steuerstundungen auf einen Blick

Wer steuerpflichtig ist und nachweisen kann, von Corona stark betroffen zu sein, darf einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Eine plausible Begründung ist beispielsweise, Angehöriger einer stark betroffenen Branche wie Gastronomie oder Tourismus zu sein.

  • Tipp: Die Steuerstundungen wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Weitere wichtige Infos:

  • Lasst euch von eurem Steuerberater bei der Antragstellung unterstützen.
  • Steuervorauszahlungen können leichter herabgesetzt werden, wenn vorauszusehen ist, dass eure Einkünfte gering sein bzw. bleiben werden.
  • Ein Antrag auf Herabsetzung der Steuerlast ist vor allem dann aussichtsreich, wenn ihr nachweislich unmittelbar und erheblich wirtschaftlich negativ von der Pandemie betroffen seid.
  • Es besteht ein einstweiliger Rechtsschutz während der Corona-Krise gegen Vollstreckungsmaßnahmen.

Welche Steuerstundungen gibt es?

Stunden lassen sich in Zeiten von Corona folgende Steuern, die euch als Unternehmer in Bezug auf das Finanzamt betreffen:

  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer

In dieser Grafik der Bundesregierung seht ihr auf einen Blick, wie der Staat bei den Steuern entgegenkommt:

Grafik-Steuerliche-Hilfen Mit den Maßnahmen der Regierung profitiert ihr u. a. von Steuerstundungen und bekommt früher Erstattungen. (Grafik: Bundesregierung)

Lohnsteuerzahlungen können jedoch nicht gestundet werden.

  • Achtung: Da es von der allgemeinen BMWi-Erklärung abgesehen keinen Leitfaden für Steuerstundungen gibt, müsst ihr für jede Stundung einen Antrag stellen, der von der Behörde genehmigt werden muss. Wie das geht, erfahrt ihr weiter unten.

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung besteht derzeit eine Aussetzung der monatlichen Vorausmeldungspflicht. Diese gilt normalerweise zwingend für Neugründer, wurde jedoch durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz bis Ende 2026 ausgesetzt.

Demnach wird bei Neugründern nun nach den üblichen Parametern wie bei länger auf dem Markt tätigen Unternehmern entschieden, ob eine quartalsweise Vorauszahlung ausreicht. Es kann also dennoch dazu kommen, dass eine monatliche Vorauszahlung erfolgen soll, jedoch ist dies nicht mehr zwingend erforderlich.

Zollämter sollen den Steuerpflichtigen bei Energie- und Luftverkehrsteuer entgegenkommen und unbillige Härten vermeiden. Stunden lassen sich weiterhin bis zum 31. März 2021 die Strom- und Einfuhrumsatzsteuer sowie bestimmte Verbrauchssteuern.

Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Steuerstundung?

Anträge für Steuerstundungen reicht ihr schriftlich beim für euch zuständigen Finanzamt ein. Dafür braucht es aber kein kompliziertes Formular, eine E-Mail genügt. Weist in der E-Mail auf die aktuelle Corona-Situation hin und Steuerstundungen von ein bis zwei Monaten sollte nichts mehr im Wege stehen.

Wie das aussieht, zeigen wir euch hier anhand eines Beispiels mit der ausgefüllten Vorlage des Finanzamtes Bayern:

Der Antragsbogen für das Finanzamt lässt sich schnell ausfüllen. Ihr braucht lediglich die Anschriften und eure Steuernummer. Kreuzt dann an, welche Art der Steuererleichterung ihr beantragen möchtet.

Steuerstundungen_Beispiel_2021_1

 

Die Bürokratie wurde verringert: So könnt ihr einen pauschalen Wert für die Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 ankreuzen.

Steuerstundungen_Beispiel_2021_3

 

Auch bei der Berücksichtigung des vorläufigen Verlustrückgangs aus 2020 lässt sich der Pauschalwert heranziehen:

Steuerstundungen_Beispiel_2021_4

Kontakt zum Finanzamt halten und Folgeanträge stellen

Wenn ihr noch mehr Zeit benötigt, solltet ihr vor Ablauf der Frist einen Folgeantrag nach dem obigen Beispiel stellen. Generell ist es eine gute Idee, einen engen Kontakt zu eurem zuständigen Finanzamt zu halten und euch über die weitere Entwicklung zu informieren. Zögert auch nicht, euch Hilfe bei einem Steuerberater zu suchen.

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