Quarantäne: Regeln und Umgang als Arbeitgeber

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Corona-Spezial

Wer in Corona-Risikogebiete reist, muss sich anschließend in Quarantäne begeben. Wir geben Antworten, welche Quarantäneregeln gelten und wie ihr als Team zusammenhaltet.

Quarantäneregeln
Erst in den Urlaub oder auf Geschäftsreise, dann in Quarantäne: Doch es müssen je nach Reisegebiet nicht die vollen 14 Tage sein. (Foto: Unsplash)

Quarantäneregeln im Überblick

  • Update (05.10.): Ungeimpfte Arbeitnehmer sollen ab Anfang November keine Entschädigungszahlungen im Quarantänefall mehr bekommen. Als Grundlage hierfür zieht die Regierung das Infektionsschutzgesetz heran. Es gibt aber auch Ausnahmen, Beamte sollen weiterhin ihr Geld erhalten.

Was ist ein Risikogebiet?

Die Einteilung eines Landes oder einer Region in ein Risikogebiet legen das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam fest. Es wird zwischen folgenden Definitionen unterschieden:

  • Hochrisikogebiete/Hochinzidenzgebiete: Gebiete, die ein besonders hohes Risiko bergen, sich mit Corona zu infizieren. Seit Anfang August können Länder mit einer deutlichen Inzidenz über 100 zu einem Hochrisikogebiet erklärt werden, in denen das Infektionsgeschehens besonders stark, die Auslastung in den Krankenhäuser akut und die Möglichkeit zur Testung niedrig ist. Für Klarheit hilft der tagesaktuelle Blick auf die Website des Robert-Koch-Instituts. Es besteht eine Quarantänepflicht von 10 Tagen, die mit einem Impf- oder Genesenennachweis (ab Tag 1), einem Genesenen- oder einem PCR- oder Antigen-Test (ab Tag 5) verkürzt werden kann.
  • Virusvariantengebiete: Gebiete, in denen Varianten von Corona auftreten, die in Deutschland noch nicht verbreitet sind. Es gilt für die Rückreise ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Schiff, Zug, Bus Direktflug. Reiserückkehrer aus einem solchen Gebiet müssen 14 Tage lang in Quarantäne, auch vollständig Geimpfte. Es verkürzt sich die Zeit in Isolation nur, wenn das Gebiet während der Quarantäne vom Virusvariantengebiet zum Hochinzidenzgebiet gestuft wird.
  • Sonstige Gebiete: Gebiete, nach deren Rückkehr über den Luftweg ein Genesenen- der Impfnachweis der ein PCR-Test oder ein Antigen-Test nachgewiesen werden muss.

Die Einstufung "Einfaches Risikogebiet" gibt es seit Anfang August nicht mehr. So wurden Regionen und Länder bezeichnet, welche die 7-Tage-Inzidenz mit einem Wert von 50 überschreiten.

Corona Einreiseregeln
Die Corona-Einreiseregeln auf einen Blick: Je nach Gebiet unterscheiden sie sich, es gibt auch Sonderregelungen für Pendler und bestimmte Berufsgruppen. (Screenshot: Bundesministerium für Gesundheit)

Reiserückkehrer aus dem Ausland erhalten eine SMS mit einem Link zu den Quarantäneregeln. Absender ist die Rufnummer 01721241041.

Dürfen Chefs entscheiden, wo Mitarbeiter Urlaub machen?

Nein, Arbeitgeber haben kein Recht, den Urlaubsort eines Mitarbeiters in Erfahrung zu bringen, geschweige denn, dabei mitzuentscheiden. Die Freiheit des Mitarbeiters für die eigene Erholung ist in Deutschland ein hohes Gut, das rechtlich verankert ist.

Quarantäneregeln rund um den Urlaub

Mitarbeiter melden sich bei euch während oder kurz nach dem Urlaub mit der Info, dass sie in Quarantäne müssen. Aber was bedeutet das für die Zusammenarbeit? Die folgenden Infos helfen euch dabei, in dieser Lage klug zu handeln.

Gelten Krankentage im Urlaub als Urlaubstage?

Infiziert sich ein Mitarbeiter mit dem Virus und bekommt vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, wird der Urlaub ab diesem Zeitpunkt nicht verbraucht. Dieser muss seitens des Arbeitgebers nachgereicht werden. Auch dürfen die Quarantänetage nicht mit dem Jahresurlaub verrechnet werden. Eine Quarantäne allein reicht jedoch nicht aus, sprich: Liegt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, muss der Arbeitgeber die Urlaubstage nicht nachgewähren. Das entschied zumindest das Arbeitsgericht Bonn in einem Streitfall zwischen einer Arbeitnehmerin und ihrem Arbeitgeber. Weiterhin führe laut Gericht eine Coronainfektion nicht zwingend zur Arbeitsunfähigkeit. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Urlaubsrückkehr: Muss ich mich testen lassen?

Seit dem 01. August gilt:

Alle Reiserückkehrer müssen sich grundsätzlich testen lassen, wenn sie aus Virusvariantengebieten einreisen.

  • Hochrisikogebiete: Bei Einreise bzw. vor Beförderung: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 h) oder Antigen-Test (max. 48 h)
  • Virusvariantengebiete: Bei Einreise bzw. vor Beförderung: Negativer PCRTest (max. 72 h) oder Antigen--Test (max. 24 h) / (Impf-/Genesenennachweis nicht ausreichend)
  • Sonstige Gebiete: Bei Einreise bzw. vor Beförderung über den Luftweg: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 h) oder Antigen-Test (max. 48 h)

Die Dokumente werden online und vor der Einreise nach Deutschland auf der Website der Digitalen Einreiseanmeldung hochgeladen, die Eingabe weiterer Daten wie das Aufenthaltsland  ist erforderlich.

Digitale Einreiseanmeldung
Wer in ein Risikogebiet gereist ist, muss vor der Einreise nach Deutschland Angaben zur Urlaubsreise sowie einen Nachweis online hinterlegen. (Screenshot: Digitale Einreiseanmeldung)

Gibt es Ausnahmen bei den Quarantäneregeln?

Mitarbeiter müssen nicht zwingend in Quarantäne, wenn deren Aufenthalt im Ausland für die "Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe oder der Aufenthalt zu Bildungs- oder Studienzwecken dringend erforderlich und unabdingbar ist". Weiterhin befreit von der Pflicht sind Personen, deren Arbeitskraft zur Sicherstellung dieser Bereiche benötigt wird:

  • Transportverkehr
  • Güterverkehr
  • Warenverkehr
  • Personenverkehr

Achtung: Der Status als Pendler befreit nicht von einer ggf. bestehenden Testpflicht. Informiert euch hierzu über die jeweiligen Einreiseregeln des Bundeslandes.

Entgeltfortzahlung und Entschädigungszahlung bei Quarantäne

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Entschädigungszahlung besteht bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für sechs Wochen.

  • Bei der Entgeltfortzahlung zahlen Arbeitgeber den Lohn sowie die Sozialversicherungsbeiträge weiter und können sich das Geld vom Gesundheitsamt des eigenen Bundeslandes zurückholen.
  • Die Entschädigungszahlung nach Infektionsschutzgesetz hängt von der Höhe des Verdienstausfalls ab: In den ersten Wochen wird sie in voller Höhe des Verdienstausfalls vom Arbeitgeber bezahlt, der sich das Geld auf Antrag bei den Behörden zurückholen kann. Ab der siebten Woche reduziert sich die Entschädigung auf 67 %.

Wann die Entgeltfortzahlung und wann die Entschädigungszahlung greift, ist immer wieder arbeitsrechtliches Streitthema.

  • Achtung: Die Entschädigungszahlung für Ungeimpfte soll ab Anfang November bundesweit ausgesetzt werden. Ausnahme: Eine Impfung hätte die Quarantäne nicht verhindert.

Dürfen Unternehmen den Impfstatus abfragen?

Bislang dürfen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter nur in bestimmten Bereichen abfragen. Hierzu gehören Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten, Justizvollzugsanstalten, Obdachlosenunterkünften etc. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen künftig alle Unternehmen den Impfstatus ihrer Mitarbeiter ab Anfang November abfragen dürfen. Das Arbeitsrecht trete hierbei vor das Datenschutzrecht. Wird dies tatsächlich so umgesetzt, könnten Mitarbeitern, die eine Auskunft verweigern, Konsequenzen bis zur Kündigung drohen.

Keine Erkrankung, aber in Quarantäne

Wer gesund in der Quarantäne zu Hause verharrt, ist weiterhin arbeitsfähig und dazu verpflichtet, die Arbeit im Homeoffice bzw. vom Ort der Quarantäne aus zu erledigen, sofern dies vom Aufgabenbereich möglich ist.

Betretung der Arbeitsplatzes

Mitarbeitern ist es untersagt, den Arbeitsplatz (z. B. das Büro) während der Quarantäne zu betreten. Das gilt auch, wenn die Kollegen das von sich aus anbieten. Kann die Arbeit im Homeoffice erledigt werden, muss der Arbeitgeber dieses Angebot annehmen.

Lässt sich eine Quarantäne verkürzen?

Eine Quarantäne schließt sich bei der Rückkehr aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten automatisch an. Bei Hochrisikogebieten dauert sie 10 Tage, kann aber mit einem Impf- oder Genesenennachweis (ab Tag 1) oder mit einem negativen Corona-Test (ab Tag 5) verkürzt werden. Rückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen 14 Tage in Quarantäne, diese kann nicht verkürzt werden.

Familienangehörige in Quarantäne

Eine Quarantäne kann auch angeordnet werden, wenn man mit infizierten oder PCR-positiv-getesteten Personen zusammenlebt. Wenn das eigene Kind in Quarantäne muss, weil es Kontakt mit einer infizierten Person hatte, müssen die Eltern die Betreuung übernehmen. Da Kinder derzeit nicht geimpft werden, ist  ihnen – anders als Erwachsenen – eine Vermeidung der Quarantäne nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht möglich. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne jedoch nach 5 Tagen automatisch, ältere Kinder können mit einem negativen Corona-Test (Antigen oder PCR) ebenfalls nach 5 Tagen die Quarantäne beenden. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gilt dies nicht, hier müssen Kinder wie Erwachsene auch volle 14 Tage in Quarantäne.

Was gilt bei Geschäftsreisen?

Im Schengenraum muss bei Grenzüberquerungen ein Reisekontaktformular ausgefüllt werden. Darüber hinaus müssen Flugreisende einen Nachweis erbringen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Auch der internationale Verkehr öffnet sich schrittweise, Anfang November wollen die USA Geimpften die Einreise ermöglichen. Zu einzelnen Ländern gibt es individuelle Regelungen, die sich jederzeit ändern können und durchaus streng sind. So müssen Einreisende nach China in Quarantäne, unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die Quarantäne kann bis zu 3 Wochen dauern. Auch andere Länder wie Südkorea haben eine Quarantänepflicht für Besucher aus dem Ausland eingeführt.

  • Tipp: Reisenden wird empfohlen, sich vor Reiseantritt auf der Regierungsplattform ZusammengegenCorona über aktuelle Bestimmungen zu informieren.

Hierbei ist Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu beachten: Er ist dazu verpflichtet, das Infektionsrisiko für Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten, sich über Lockdown-Bestimmungen im Zielland zu informieren und notfalls eine Rückholung eines Mitarbeiters bei akuter Gefährdung in die Wege zu leiten. Auch die Anordnung von Homeoffice bei Ansteckungsgefahr kann eine notwendige Maßnahme seitens des Arbeitgebers sein.

Tipps für den Teamzusammenhalt in der Quarantäne

Corona wird uns sicherlich noch den Rest des Jahres, wenn nicht noch darüber hinaus beschäftigen. Entsprechend wahrscheinlich ist es, dass es auch im Herbst- und Winterurlaub weltweit Hochrisiko- und Virusvariantengebiete geben wird. Daher lohnt es sich, perspektivisch diese Tipps zu befolgen:

  • Sorgt für eine vertrauensvolle, gute Beziehung zum Team: Digitale Führung in der Quarantäne ist erheblich leichter, wenn eine Vertrauensbeziehung zwischen Führungskraft und Mitarbeitern besteht. Diese Beziehung lässt sich mit regelmäßigen Feedbackgesprächen und Teambuilding-Maßnahmen erreichen.
  • Appelliert an die Verantwortung der Mitarbeiter: Chefs dürfen ihren Angestellten nicht vorschreiben, wie sie ihren Urlaub verbringen. Ihr könnt aber an die Hands-on-Mentalität erinnern, die den Kern des Unternehmenserfolges ausmacht. Zu dieser Mentalität gehört es auch, keine unnötigen Risiken für Arbeitsausfälle nach dem Urlaub einzugehen und das Team hierfür zu sensibilisieren.
  • Können eure Mitarbeiter ihre Tätigkeiten ortsunabhängig erledigen? Dann erlaubt ihnen, zumindest einen Teil der Arbeitszeit im Homeoffice zu verbringen. In Zeiten von New Work ist dies ein starker Benefit für Fachkräfte, außerdem sind bzw. bleiben die Mitarbeiter damit vertraut, wenn es zum Quarantänefall kommen sollte.
  • Erarbeitet einen Fallback-Plan: Wie können in Quarantäne befindliche Mitarbeiter kurzfristig ersetzt werden, wenn diese nicht arbeiten können? Ein fester Stamm an Freelancern bietet sich hierfür an. Der Fallback-Plan sollte Handlungsszenarien beinhalten, die den Ausfall bzw. Arbeitseinschränkungen mehrerer Mitarbeiter auf einmal beinhalten, wie es in der Urlaubssaison vorkommen kann, auch durch gleichzeitig laufende Quarantänen mehrerer Kollegen.
  • Haltet Kontakt mit den Mitarbeitern: Aufenthalte in Quarantäne sind eine psychische Belastung für Menschen. Sie dürfen die Wohnung nicht verlassen, nicht einkaufen, Singles sind oftmals komplett isoliert. Im Sinne der Fürsorgepflicht können Arbeitgeber hier mit dem Angebot unterstützen, über die Heimarbeit hinaus im Austausch zu bleiben, etwa mit digitalen Teamevents.
  • Die Quarantäne endet: Damit die Arbeit im Büro reibungslos wieder aufgenommen werden kann, sollten Arbeitgeber diese Homeoffice-Regeln kennen.

Wir wünschen euch einen erholsamen Urlaub und weiterhin eine gute Zusammenarbeit im Team, auch unter diesen besonderen Umständen!

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