Insolvenz: die unfreiwillige Betriebsaufgabe
Die Unternehmensgründung birgt neben tollen Chancen auch Risiken. Das größte Risiko einer Selbstständigkeit ist ein finales Scheitern, sprich: die Insolvenz.
Gemäß Untersuchungen der KfW stellt bereits ein Drittel aller Neugründungen ihre Tätigkeit innerhalb der ersten drei Geschäftsjahre wieder ein. Eine Analyse des Statistischen Bundesamtes wies aus, dass 2012:
- 28.304 Unternehmensinsolvenzen,
- 20.280 Insolvenzverfahren ehemals selbstständiger natürlicher Personen,
- 2.809 Nachlassinsolvenzen und
- 101.500 Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt wurden.
Da die Gefahr einer Insolvenz gerade in den ersten Jahren sehr groß ist, sollten sich Existenzgründer mit dem Thema Unternehmenskrise bzw. Insolvenz frühzeitig auseinandersetzen. Dementsprechend finden Existenzgründer an dieser Stelle Tipps zur Vermeidung einer Insolvenz, einen Überblick über die häufigsten Gründe für die Insolvenz und den möglichen Ablauf einer Insolvenz, wenn andere Lösungen für die Krise nicht mehr greifen.
Wann liegt eine Insolvenz vor?
Von einer Insolvenz wird dann gesprochen, wenn ein Unternehmen als Schuldner seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Die Insolvenz tritt bei einer Überschuldung sowie bei mangelnder finanzieller Liquidität auf.
Nach der deutschen Insolvenzordnung gibt es zwei Möglichkeiten der Insolvenz. Zum einen die Regelinsolvenz und zum anderen die Verbraucherinsolvenz. Unter Verbraucherinsolvenz subsumiert man alle natürlichen Personen, somit wird diese Form der Insolvenz auch als Privatinsolvenz bezeichnet. Für Unternehmen ist daher unter folgender Voraussetzung die Regelinsolvenz relevant:
- Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
- Mindestens zwanzig Gläubiger
- Gewerbliche bzw. selbstständige Tätigkeit
Die Eröffnung sowie der Ablauf eines Insolvenzverfahrens werden in Deutschland in der Insolvenzordnung geregelt. Detaillierte Angaben zum Insolvenzrecht finden Sie in einem gesonderten Abschnitt.
Unternehmen in der Insolvenz: das Insolvenzverfahren
Sobald die Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird oder auch nur droht, sollte jeder Unternehmer die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Erwägung ziehen. Einige Rechtsformen wie beispielsweise die GmbH sind sogar gesetzlich verpflichtet bei einer Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenz zu beantragen.
Achtung vor der Insolvenzverschleppung!
Eine Nicht-Eröffnung eines Insolvenzverfahrens trotz der Kenntnis einer Zahlungsunfähigkeit führt zwangsläufig zu einer Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Einzelheiten dazu finden Sie im Kapitel Insolvenzverschleppung.
Die Insolvenz kann sogar die unangenehmen Folgen einer finanziellen Katastrophe abwenden. Der Zweck der Insolvenz bzw. des Insolvenzverfahrens ist nämlich die finanzielle Sanierung des Schuldners. So beginnt eine abgeschlossene Insolvenz immer mit der Entschuldung inklusive Restschuldbefreiung eines Unternehmens und ermöglicht somit auch einen Neuanfang für den gescheiterten Existenzgründer. Damit verhindert eine ordnungsgemäße Insolvenz die lebenslange Ahndung der mutigen Existenzgründer.
Fragen rund um die Insolvenz
Die Entscheidung eine Insolvenz zu beantragen, bringt viele Fragen mit sich. Folgende Angelegenheiten sollten im Vorfeld einer Insolvenz geklärt werden:
- Kann eine Insolvenz durch den Vergleich mit den Schuldnern noch abgewendet werden?
- Kommt für mich eine Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz infrage?
- Welche Restschuldbefreiung ist bei einer Insolvenz für mich möglich – 3, 5 oder 6 Jahre?
- Ist eine Wiederaufnahme einer Selbstständigkeit trotz Insolvenz möglich?
Aufgrund der Komplexität, die eine Insolvenz oder drohende Insolvenz mit sich bringt, ist eine ausführliche Beratung durch einen Fachanwalt und/ oder Unternehmensberater zwingend erforderlich. Außerdem müssen noch weitere Detailfragen bei einer Insolvenz geklärt werden. Hier noch ein paar Beispiele:
- Was passiert bei einer Insolvenz mit den vertraglichen Verpflichtungen (Miet-, Pachtverträge, Leasingverträge und sonstige Verträge)?
- Nach welchem Rang werden die Gläubiger und Kunden im Fall der Insolvenz bedient?
- Wer legt die Insolvenzmasse oder den Firmenwert fest?
- Was passiert mit den Mitarbeitern bei Insolvenz meines Unternehmens?
- Welche Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, der Sozialkassen usw. gelten noch?
Der Insolvenzverwalter übernimmt
Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren und ernennt den zuständigen Insolvenzverwalter. Nach welchen Kriterien der zuständige Insolvenzrichter den Insolvenzverwalter im Fall der Insolvenz bestellt und welche Qualifikationen Insolvenzverwalter haben müssen, haben hier zusammengefasst.
Ursachen und Gründe für die Insolvenz
Die Ursachen einer Insolvenz sind unterschiedlich. Sie reichen von einer unzureichenden Unternehmensplanung über eine mangelhafte Unternehmensführung bis hin zu widrigen Umständen im privaten Bereich, wie Krankheit oder Scheidung. Auch externe Schocks wie Wirtschaftskrisen oder Pleiten von Kunden und Lieferanten können zur Insolvenz eines Unternehmens führen.
Vermeidbare Gründe für die Insolvenz eines Start-ups sind falsch getroffene Annahmen in der Planung sowie eine unsolide Finanzierung. Um den Erfolg einer Existenzgründung planbar zu machen und damit einer möglichen Insolvenz von vornherein entgegenzuwirken, sollte jeder Existenzgründer einen qualifizierten Businessplan erarbeiten. Dabei muss in erster Linie dem Finanzplan im Businessplan besonderes Augenmerk gewidmet werden.
Um mögliche negative Folgen der Insolvenz, wie beispielsweise im finanziellen sowie im familiären Bereich, zu verhindern, sollte jeder Jungunternehmer bei den kleinsten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten unmittelbar reagieren, damit eine Insolvenz vermieden werden kann.
Ausbleibende Zahlung als Anzeichen für drohende Insolvenz
In der Regel gilt die Zahlungsschwierigkeit als erstes Indiz einer drohenden Insolvenz. Zahlungsschwierigkeiten können sowohl bei den Existenzgründern als auch bei den eigenen Kunden auftreten. Der Unternehmer hat bei eigenen finanziellen Engpässen die beste Steuerungsmöglichkeit, eine Insolvenz zu verhindern. So kann er versuchen, sich direkt mit den Gläubigern auf Zahlungsaufschübe zu einigen. Darüber hinaus können Hilfeleistungen von privaten und öffentlichen Stellen in Form einer Bürgschaft oder einer Umschuldung beantragt werden, um eine Insolvenz zu vermeiden.
Schwieriger sieht es mit Zahlungsproblemen externer Partner aus. Geraten beispielsweise die eigenen Kunden in eine Insolvenz, so drohen auch Ihrem Unternehmen unmittelbare Verluste. Sicherlich gibt es auch die Möglichkeit des Factorings, allerdings wird der Gegenwert des offenen Betrages bei substanziellen Problemen auch geringer veranschlagt. Sollte der Kunde oder Lieferant bereits in der Insolvenz stecken, stehen die noch vorhandenen Mittel auch nicht mehr zur Verfügung.